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BUNDESTAG/6785: Heute im Bundestag Nr. 539 - 09.10.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 539
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 09. Oktober 2017, Redaktionsschluss: 10.56 Uhr

1. Mögliche Quellen von Nachrichtendiensten
2. Rechtsextremistische Musikveranstaltungen
3. Einfluss der Türkei auf Diaspora
4. Veto gegen Finanzhilfen für Nicaragua
5. Deutsch-russische Partnerschaften
6. Bildung für nachhaltige Entwicklung


1. Mögliche Quellen von Nachrichtendiensten

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Frage, ob bestimmte Personen als Quellen für einen deutschen Nachrichtendienst tätig waren, ist Gegenstand der Antwort der Bundesregierung (18/13660) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Neonazis als mögliche Quellen von Nachrichtendiensten" (18/13575). Darin erkundigte sich die Fraktion danach, ob sieben namentlich aufgeführte Personen nach Kenntnis der Bundesregierung als Quellen für einen Nachrichtendienst des Bundes beziehungsweise eines Bundeslandes oder für einen ausländischen Nachrichtendienst tätig waren.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort zu sechs der genannten Personen ausführt, ist sie "nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Frage aus Staatswohlgründen nicht erfolgen kann". Hinsichtlich der siebten aufgeführten Person verweist sie auf eine frühere Regierungsantwort (18/13317). Danach liegen ihr keine Erkenntnisse vor, dass diese Person "eine V-Person einer Sicherheitsbehörde des Bundes oder eines Landes war".

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2. Rechtsextremistische Musikveranstaltungen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über zwei rechtsextremistische Musik- und Rednerveranstaltungen im thüringischen Themar berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13661) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13574). Danach war die Veranstaltung vom 15. Juli 2017 "mit rund 6.000 Teilnehmern die größte bislang in Deutschland stattgefundene rechtsextremistische Musikveranstaltung". Die "am 29. Juli 2017 in Themar stattgefundene weitere rechtsextremistische Musik- und Rednerveranstaltung" wurde den Angaben zufolge von rund 1.050 Teilnehmern besucht.

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3. Einfluss der Türkei auf Diaspora

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Verbindungen und Einflüsse der Türkei "zu islamischen beziehungsweise auf islamische Gemeinschaften in Deutschland" sind ein Aspekt der Antwort der Bundesregierung (18/13658) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13465). Wie die Bundesregierung darin ausführt, lässt sich insbesondere nach dem gescheiterten Putsch in der Türkei am 16. Juli 2016 eine Intensivierung der Versuche des türkischen Staats feststellen, Einfluss auf die türkische Diaspora in Deutschland auszuüben. "Im Nachgang des Putschversuches versuchen auch offizielle Vertreter der türkischen Generalkonsulate in Deutschland zugunsten der türkischen Regierung Einfluss auf die Meinungsbildung in Deutschland auszuüben, auch Organisationen wie die Union Europäisch-Türkischer Demokraten (UETD) oder die Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion e. V. (Ditib), die eng mit türkischen Stellen verwoben sind", schreibt die Bundesregierung weiter. Die strukturelle und personelle Anbindung von Ditib an das Präsidium für religiöse Angelegenheiten der Türkei (Diyanet) sei "hinlänglich bekannt".

Die Türkei übe über die türkische Botschaft und die türkischen Generalkonsulate in Deutschland die Dienstaufsicht über die aus der Türkei entsandten und vor allem in Ditib-Gemeinden tätigen Imame des Diyanet aus, führt die Bundesregierung weiter aus. "Hierdurch ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung vielfältige Möglichkeiten für staatliche türkische Stellen, auf Gemeindemitglieder und mittelbar auch auf die türkische Diaspora in Deutschland Einfluss zu nehmen", heißt es in der Antwort ferner. Der Bundesregierung sei zudem die Teilnahme von Angehörigen der Türkischen Botschaft und Generalkonsulate an Veranstaltungen der Ditib, der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) oder des Verbandes der Islamischen Kulturzentren e. V. (VIKZ) bekannt.

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4. Veto gegen Finanzhilfen für Nicaragua

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, sich auf die Verabschiedung eines Nicaraguan Investment Conditionality Act "Nica Act" der USA in besonderer Weise vorzubereiten. "Weisungen einer Regierung an die eigenen Vertreter in den internationalen Finanzinstitutionen binden Vertreter anderer Staaten und somit auch die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nicht", heißt es in der Antwort (18/13602) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13464). Die Abgeordneten hatten darauf verwiesen, dass die Gesetzesinitiative darauf abziele, die US-Regierung bis auf weiteres zum Veto gegen internationale Finanzhilfen für Nikaragua zu verpflichten. Mit der Verabschiedung der Gesetzesinitiative durch beide Kammern im US-Kongress würde im politischen Konflikt zwischen Washington und Managua eine "erhebliche Drohkulisse" aufgebaut.

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5. Deutsch-russische Partnerschaften

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach der zivilgesellschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Russland erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/13611). Die Abgeordneten fragen nach den Details des 2017 und 2018 stattfindenden "deutsch-russischen Jahres der kommunalen und regionalen Partnerschaften", nach den Aktivitäten des Goethe-Instituts und des Deutschen Akademischen Austauschdienstes in Russland sowie nach der finanziellen Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen, Vereinen, Stiftungen auf dem Gebiet der deutsch-russischen Beziehungen.

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6. Bildung für nachhaltige Entwicklung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Unterrichtung

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung hat den Bericht zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) vorgelegt (18/13665), der die Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen für den Zeitraum 2013 bis 2017 darlegt. Dabei geht der Bericht auf die Ergebnisse der UN-Dekade Bildung für nachhaltige Entwicklung (2005 -2014) sowie auf die Umsetzung des UNESCO-Weltaktionsprogramms Bildung für nachhaltige Entwicklung (WAP) ein.

Vor dem Hintergrund wachsender globaler Herausforderungen wie dem Klimawandel, der Welternährung und der Bevölkerungsentwicklung sei BNE heute relevanter denn je. Die gewachsene Bedeutung zeige sich darüber hinaus in einer konkreten Benennung von BNE als Grundlage für eine umfassend ausgerichtete Klimaschutzbildung im Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung. Diese Entwicklungen drückten die Überzeugung aus, dass globale Herausforderungen nur unter Berücksichtigung der nachhaltigen Entwicklung bewältigt werden können. Auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, der nun endenden 18. Legislaturperiode heiße es: "Wir wollen 'Bildung zur Nachhaltigen Entwicklung' in allen Bildungsbereichen stärker verankern. Deutschlands Zukunft gestalten."

Mit dem Nationalen Aktionsplan bestehe erstmals in Deutschland eine umfassende BNE-Strategie, die von Bund, Ländern und Kommunen unterstützt werde und das Potential habe, BNE im deutschen Bildungssystem strukturell zu verankern. Die Bundesregierung habe die Fördermittel für die entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit (ohne Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) auf 35 Millionen Euro im Jahr 2016 deutlich angehoben (2012: 17,6 Millionen Euro).

Die Bundesregierung betont, dass neben dem Bund insbesondere den Ländern wie auch den kommunalen Ebenen und der Zivilgesellschaft eine besondere Rolle bei der Umsetzung von BNE zukomme. Durch den ganzheitlichen Bildungsansatz der BNE würden Gestaltungskompetenzen, vorausschauendes Denken und Partizipation in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Vereinen, Betrieben und in Wohnquartieren entwickelt und gefördert.

Zudem sei 2015 der Startschuss für die nationale Umsetzung des UNESCO- Weltaktionsprogramms Bildung für nachhaltige Entwicklung (WAP BNE) gefallen. Das fünfjährige Programm (2015-2019) ziele darauf ab, langfristig eine systemische Veränderung des Bildungssystems zu bewirken und Bildung für nachhaltige Entwicklung vom "Projekt in die Struktur" zu bringen. Dazu sei ein breit angelegter partizipativer Prozess zur Entwicklung des Nationalen Aktionsplans BNE angelegt worden, der Akteure aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Politik und Bildung mit dem Ziel zusammenbringe, BNE strukturell zu verankern. Mit der Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans BNE durch die nationale Plattform im Juni 2017 sei ein wichtiges Ziel erreicht worden. Die Gremien der UN-Dekade seien reformiert und Auszeichnungskriterien für BNE-Vorreiter weiter- beziehungsweise neu entwickelt, der Prozess der Jugendbeteiligung ausgebaut worden. Im Rahmen des Weltaktionsprogramms sollen bis Ende 2019 vor allem die fünf von der UNESCO priorisierten Handlungsfelder fokussiert werden. Dazu gehören die politische Unterstützung für BNE, die ganzheitliche Transformation von Lern- und Lehrumgebungen, die Kompetenzentwicklung bei Lehrenden und Multiplikatoren, die Stärkung und Mobilisierung der Jugend sowie die Förderung nachhaltiger Entwicklung auf lokaler Ebene.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 539 - 09. Oktober 2017 - 10.56 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Oktober 2017

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