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BUNDESTAG/6786: Heute im Bundestag Nr. 540 - 09.10.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 540
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 09. Oktober 2017, Redaktionsschluss: 13.18 Uhr

1. Haushaltsführung 2017
2. Mehr Mittel für zivile Krisenprävention
3. Verhaltenskodex für Seenotretter
4. Visaerteilung zum Ehegattennachzug


1. Haushaltsführung 2017

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Im zweiten Quartal des Haushaltsjahres 2017 hat das Bundesfinanzministerium überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 461,599 Millionen Euro bewilligt. Dies geht aus einer Unterrichtung (18/13664) hervor. Im selben Zeitraum wurden zudem über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen für die folgenden Haushaltsjahre in Höhe von 1,847 Milliarden Euro bewilligt.

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2. Mehr Mittel für zivile Krisenprävention

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat nach eigener Auskunft die Strukturen und Kapazitäten der zivilen Krisenprävention in den vergangenen Jahren ausgebaut und weiterentwickelt. Im Juni dieses Jahres habe das Kabinett Leitlinien unter dem Titel "Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern" beschlossen, heißt es in der Antwort (18/13598) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13272).

Seit 2015 seien diverse Maßnahmen umgesetzt worden, darunter "die Einrichtung der neuen Abteilung für Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, der ressortübergreifende Ausbau von Frühwarnmechanismen und Szenarienplanung, der Ausbau des Zentrums für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) zu einer vollwertigen Entsendeorganisation, die Professionalisierung der Entsendung deutscher ziviler Krisenhelfer in internationalen Missionen, der Aufbau von Mediationskapazitäten sowie die Bereitstellung angemessener Mittel für die Humanitäre Hilfe, für Krisenprävention, Stabilisierung und Konfliktbewältigung".

Durch die Gründung der Abteilung für Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt sei eine Struktur geschaffen worden, "um außenpolitische Strategien auch kurzfristig mit gezielten Stabilisierungs- und krisenpräventiven Maßnahmen zu unterlegen und ein hohes Maß an Reaktionsfähigkeit in humanitären Notlagen zu garantieren". Die Abteilung bewirtschafte 2017 Haushaltsmittel in Höhe von rund 1,9 Milliarden Euro (2015: rund 0,8 Milliarden Euro).

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3. Verhaltenskodex für Seenotretter

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung stellt sich hinter die Pläne der italienischen Regierung, mit Hilfsorganisationen einen Verhaltenskodex für die Seenotrettung im Mittelmeer aufzustellen. Wie sie in der Antwort (18/13559) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13380) schreibt, gehe es um eine für eine effektive Seenotrettung "notwendige, enge Abstimmung aller beteiligten Akteure zu Such- und Rettungsaktivitäten im Mittelmeer". Der Verhaltenskodex stehe mit den völkerrechtlichen Vorgaben zur Seenotrettung im Einklang. Die Grünen hatten in ihrer Anfrage auf zwei Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages bezogen, die festgestellt hätten, "dass weder die EU noch ein Mitgliedstaat rechtsverbindliche Maßnahmen erlassen dürfe, die die Koordinierung der Seenotrettung von Menschen 'blockieren oder ins Leere' laufen lassen würde".

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4. Visaerteilung zum Ehegattennachzug

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Unter den 20 wichtigsten Herkunftsländern sind im Jahr 2016 insgesamt 46.455 Visa zum Ehegattennachzug erteilt worden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13600) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13324) schreibt, seien in dieser Zahl auch Visa zum Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen enthalten.

Die Abgeordneten hatten unter anderem die Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EugH) vom 9. Juli 2015 thematisiert. Das Gericht hatte entschieden, dass die im Jahr 2007 ins deutschen Aufenthaltsrecht eingeführte Regelung, die den Nachweis bestimmter Deutschkenntnisse bereits im Ausland als Bedingung des Ehegattennachzugs vorsieht, wegen einer fehlenden Härtefallregelung im Einzelfall gegen EU-Recht verstößt. Eine solche Härtefallregelung wurde Mitte 2015 im Aufenthaltsgesetz verankert.

Die Fragesteller stellen die Verhältnismäßigkeit, Erforderlichkeit und Geeignetheit der deutschen Regelung "grundsätzlich in Frage". Mehr als 12.000 Ehegatten im Jahr werde der Nachzug zu ihren Ehegatten in Deutschland (zunächst) verweigert, weil sie den Deutsch-Test im Ausland nicht bestehen. Der deutsche Sprachtest sei "strenger als die vom EuGH verworfene niederländische Regelung, weil das Sprachniveau A1 nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich nachgewiesen werden muss, was für viele Betroffene eine hohe Hürde darstellt", betonen die Linken-Abgeordneten.

Die Bundesregierung beziffert in ihrer Antwort die Zahl der "Start Deutsch 1-Prüfungen" im Rahmen des Ehegattennachzugs weltweit für 2016 auf insgesamt 37.840 wovon 25.874 bestanden worden seien. Die Bestehensquote liege somit bei 68 Prozent.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 540 - 09. Oktober 2017 - 13.18 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Oktober 2017

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