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BUNDESTAG/6987: Heute im Bundestag Nr. 135 - 08.03.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 135
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 8. März 2018, Redaktionsschluss: 13.59 Uhr

1. Fortsetzung des Nato-Mittelmeereinsatzes
2. Fortsetzung der UN-Mission im Südsudan
3. Mehr Soldaten im Afghanistan-Einsatz
4. Mehr Personal für Mali-Einsatz
5. Anti-IS-Einsatz der Bundeswehr im Irak
6. Darfur-Einsatz soll fortgesetzt werden
7. Drohnen über dem Mittelmeer erprobt
8. AfD fragt nach Tuberkulose und Pocken


1. Fortsetzung des Nato-Mittelmeereinsatzes

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich weiterhin an der "Nato-Sicherheitsoperation Sea Guardian" im Mittelmeer beteiligen. Wie die Bundesregierung in einem Antrag (19/1097) schreibt, sollen dafür wie bisher bis zu 650 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden können, um "auf und über See" Lagebilder zu erstellen und den Seeraum zu überwachen. Mit dem Einsatz wolle das Bündnis einen Beitrag zur Seeraumüberwachung, zum Lagebildaustausch sowie zum maritimen Kampf gegen den Terrorismus und zur Beschränkung von Waffenschmuggel im maritimen Umfeld leisten. Der Einsatz erfolge auf Grundlage der Nato-Beschlüsse vom Juli 2016 und "der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN), insbesondere Resolution 2292 (2016)". Das Operationsgebiet umfasse das Mittelmeer, die Straße von Gibraltar und ihre Zugänge und den darüber liegenden Luftraum. "Der Einsatz in Territorialgewässern erfolgt auf Beschluss des Nordatlantikrats und nach Autorisierung durch den Küstenstaat." Das Mandat ist befristet bis Ende März 2019, die einsatzbedingten Zusatzkosten beziffert die Bundesregierung für diesen Zeitraum auf rund 6,3 Millionen Euro.

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2. Fortsetzung der UN-Mission im Südsudan

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll die Beteiligung an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission im Südsudan (UNMISS) fortsetzen. Wie die Bundesregierung in einem Antrag (19/1095) schreibt, sollen wie bisher bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden können, die dabei "Führungs-, Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben" übernehmen und bei der technischen Ausrüstung und Ausbildung truppenstellender Nationen sowie für die Vereinten Nationen helfen sollen. Der Einsatz erfolge auf Grundlage der Resolution 1996 (2011) und folgender Resolutionen des UN-Sicherheitsrates. Aufgabe der UNMISS-Mission im Südsudan ist laut Antrag der Schutz der Zivilbevölkerung, die Beobachtung der Menschenrechtslage, die Absicherung der Bereitstellung humanitärer Hilfe und die Unterstützung bei der Umsetzung des Friedensabkommens von 2015. Das Mandat ist bis Ende März 2019 befristet. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung für diesen Zeitraum auf rund 1,1 Millionen Euro.

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3. Mehr Soldaten im Afghanistan-Einsatz

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Der Bundeswehreinsatz zur Ausbildung von Polizei- und Armeekräften in Afghanistan soll ausgeweitet werden. Wie die Bundesregierung in einem Antrag (19/1094) schreibt, sollen bis zu 1.300 Soldaten für ein weiteres Jahr im Rahmen der Nato-Ausbildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmission "Resolute Support" entsendet werden können statt wie bisher bis zu 980 Soldaten. Auftrag der Mission bleibe es, die afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte zu befähigen, ihrer Sicherheitsverantwortung nachzukommen. Dazu sollen sie auf der ministeriellen und der nationalen institutionellen Ebene sowie auf Korps- und auch auf niedrigeren Führungsebenen ausgebildet, beraten und unterstützt werden. Die Bundeswehrsoldaten sollen "über die Sicherung des von der Nato eingesetzten Personals hinaus auch im zivilen Wiederaufbau eingesetztes Personal der internationalen Gemeinschaft im Notfall" und in Abstimmung mit der afghanischen Seiten unterstützen dürfen (sogenannter "in extremis support"). Bei den Beratungsaufgaben stehen unter anderem auch Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang der Parlaments- und Präsidentschaftswahlen 2018 und 2019 im Mittelpunkt.

"Siebzehn Jahre nach Ende der Taliban-Herrschaft und dem Petersberger Abkommen ist Afghanistan trotz vieler Fortschritte immer noch geprägt von einer schwierigen, wenn auch regional unterschiedlichen Sicherheitslage, einer nicht in allen Landesteilen handlungsfähigen Regierung, Armut in breiten Schichten der Bevölkerung sowie einem durch konkurrierende Interessen gekennzeichneten regionalem Umfeld", schreibt die Bundesregierung. Die Anschläge auf das deutsche Generalkonsulat in Masar-e Scharif im November 2016 und auf die deutsche Botschaft in Kabul im Mai 2017 hätten erneut gezeigt, dass auch Deutschland und seine Verbündeten "auf externe Schocks und alternative Szenarien vorbereitet bleiben müssen". Gleichwohl gebe es Grund zur Zuversicht: "Eine neue, gut ausgebildete Generation rückt in Entscheidungspositionen vor, darunter viele Frauen. Die afghanischen Sicherheitskräfte ergreifen in Operationen zunehmend die Offensive; eigene afghanische Luftstreitkräfte werden neu aufgebaut." Die nationale Einheitsregierung verfolge ein ehrgeiziges Reformprogramm. "Die Abkehr von starren Fristen für die weitere Reduzierung der internationalen Truppenpräsenz hat den Druck auf die Aufständischen erhöht", eine politische Lösung anzustreben.

Das Mandat ist befristet bis Ende März 2019, die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf 315,3 Millionen Euro.

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4. Mehr Personal für Mali-Einsatz

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich ein weiterhin an der "Multidimensionalen Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali" (MINUSMA) beteiligen und den Personaleinsatz leicht erhöhen. Statt wie bisher 1.000 sollen laut Antrag der Bundesregierung (19/1098) bis zu 1.100 Soldaten entsendet werden können. Das Mandat ist befristet bis Ende Mai 2019. Die Kosten für die einsatzbedingten Zusatzaufgaben beziffert die Bundesregierung auf rund 268,8 Millionen Euro.

"Deutschland beteiligt sich seit Beginn der Mission am 1. Juli 2013 an MINUSMA zuerst mit Lufttransport und aktuell vor allem mit einer Aufklärungs-Taskforce mit Objektschutz- und Aufklärungskräften inklusive HERON 1 sowie der hierfür notwendigen Unterstützungskräfte, und einem Hubschrauberverband mit Transport- und Kampfhubschraubern in Gao, Nordmali." Dies werde ergänzt durch Expertise mit Einzelpersonal in den Stäben der Mission sowie durch das Vorhalten von Luftbetankungsleistungen. "Die Aufklärungsfähigkeiten sind ein wesentlicher deutscher Beitrag, um die verlustreichste aktuelle VN-Friedensmission besser abzusichern." Zusätzlich stelle Deutschland mit dem Lufttransportstützpunkt in Niamey, Niger, den taktischen und strategischen Patientenlufttransport sowie die logistische Unterstützung im Sahel sicher. Die im März 2017 bereitgestellten Transporthubschrauber NH90 und Kampfhubschrauber Tiger werden laut Antrag nach Ablauf des ersten Halbjahres 2018 abgezogen. Den Personalmehrbedarf der Truppe begründet die Bundesregierung mit "erhöhten Ausfällen von Fahrzeugen und Großgerät in einem schwierigem Umfeld", die zusätzliches logistisches Personal erfordern würden.

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5. Anti-IS-Einsatz der Bundeswehr im Irak

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung will die Beteiligung der Bundeswehr im Kampf gegen den "Islamischen Staat" im Irak (IS) fortsetzen, das Mandat allerdings modifizieren. "Der Kampf gegen IS in Syrien und Irak verläuft mit hoher Geschwindigkeit und verzeichnet große Fortschritte", schreibt die Bundesregierung in einem Antrag (19/1093). Allerdings gehe die Terrororganisation zunehmend zu einer asymmetrischen Kriegsführung über.

"Die internationale Anti-IS-Koalition reagiert auf die veränderte Lage in Syrien und Irak mit einer Anpassung des militärischen Beitrags zum Kampf gegen IS in Form einer schrittweisen Reduzierung des Einsatzes kinetischer Fähigkeiten und einem verstärkten Fokus auf Aufklärungstätigkeit." Dem trage die Bundesregierung Rechnung, indem die Personalobergrenze des Einsatzes signifikant auf 800 Soldatinnen und Soldaten abgesenkt und auf die Komponente des seegehenden Schutzes für den französischen Flugzeugträger Charles de Gaulle im Mittelmeer künftig verzichtet wird. Demgegenüber werde die Aufklärung aus der Luft umso wichtiger, je verdeckter und dezentraler IS operiert.

Die Bundeswehrsoldaten sollen weiterhin Aufgaben zur Einsatzunterstützung wie unter anderem die Luftbetankung und die See- und Luftraumüberwachung etwa durch Beteiligung an AWACS-Flügen der Nato übernehmen. Im Mittelpunkt stehe zudem Fähigkeitsaufbau für die regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte, "im Kern unter Nutzung mobiler Trainingsteams mit Schwerpunkt auf Ausbildung der Ausbilder ('Train the Trainers')". Um die staatliche Einheit des Iraks zu stärken, erfolge dieses Engagement in "einer angemessenen Balance zwischen der irakischen Zentralregierung und - in Absprache mit der irakischen Zentralregierung - der Region Kurdistan-Irak". Dabei würden Maßnahmen zum Fähigkeitsaufbau in Zentralirak eindeutig im Vordergrund stehen. Das Mandat ist befristet bis Ende Oktober 2018, die einsatzbedingten Zusatzausgaben für diesen Zeitraum werden auf rund 69,5 Millionen Euro beziffert.

Die Bundesregierung beruft sich bei diesem Einsatz auf das Recht auf kollektive Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen in Verbindungen mit den UN-Sicherheitsratsresolutionen 2170 (2014), 2199 (2015) sowie 2249 (2015). Mit letzterer habe der UN-Sicherheitsrat "die Mitgliedstaaten, die dazu in der Lage sind, aufgefordert, unter Einhaltung des Völkerrechts, insbesondere der Charta der Vereinten Nationen sowie der internationalen Menschenrechtsnormen, des Flüchtlingsvölkerrechts und des humanitären Völkerrechts, in dem unter der Kontrolle von IS stehenden Gebiet in Syrien und Irak alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, ihre Anstrengungen zu verstärken und zu koordinieren, um terroristische Handlungen zu verhüten und zu unterbinden, die insbesondere von IS und anderen terroristischen Gruppen begangen werden".

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6. Darfur-Einsatz soll fortgesetzt werden

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll die Beteiligung an der Friedensmission in Darfur der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union (UNAMID) fortsetzen. Wie aus einem Antrag (19/1096) der Bundesregierung hervorgeht, sollen wie bisher bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden können, die "Führungs-, Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben" übernehmen und bei der technischen Ausrüstung und Ausbildung truppenstellender Nationen sowie für die Vereinten Nationen helfen sollen. Der Einsatz im Sudan erfolge auf Grundlage der Resolution 1769 (2007) und folgender Resolutionen des UN-Sicherheitsrates. Das Mandat ist bis Ende März 2019 befristet. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung für diesen Zeitraum auf rund 0,4 Millionen Euro.

UNAMID trage unter anderem durch verstärkte Patrouillentätigkeiten und Präsenz in den Flüchtlingslagern zu einer Verbesserung der humanitären Lage bei und leiste wichtige logistische Unterstützung für Friedensverhandlungen sowie für die Umsetzung des Friedensabkommens. Für einen besseren Schutz der Zivilbevölkerung habe UNAMID neben den VN-Einrichtungen Schutzzonen für die Zivilbevölkerung geschaffen. Das Mandat umfasse weiterhin den Schutz der Zivilbevölkerung, die Erleichterung der Bereitstellung humanitärer Hilfe und Gewährleistung der Sicherheit des humanitären Personals, die Vermittlung zwischen der Regierung Sudans und den bewaffneten Bewegungen, die das Doha- Dokument nicht unterzeichnet haben sowie die Unterstützung der Vermittlungsbemühungen in Konflikten zwischen den Bevölkerungsgruppen.

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7. Drohnen über dem Mittelmeer erprobt

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/PK) Im Rahmen eines Pilotprojektes mit der Bezeichnung "Creation of a European coastguard function" sind unlängst über dem Mittelmeer auch Prototypen von Drohnen erprobt worden. Dabei sei es um verschiedene Einsatzszenarien gegangen, darunter Such- und Rettungsmanöver (SAR), das Auffinden von Booten und Schiffbrüchigen sowie die Identifizierung von Meeresverschmutzungen, heißt es in der Antwort (19/888) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/665) der Fraktion Die Linke.

Beteiligt waren den Angaben zufolge die Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex), die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) und die Europäische Fischereiaufsichtsagentur (EFCA). Der Einsatz von Drohnen und Überwachungsflugzeugen habe gezeigt, dass damit Synergien geschaffen würden und eine bessere Kooperation auf europäischer Ebene erreicht werden könne.

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8. AfD fragt nach Tuberkulose und Pocken

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion stellt einen Zusammenhang her zwischen dem Auftreten von Tuberkulose und Pocken in Deutschland und der Flüchtlingswelle. In einer Kleinen Anfrage (19/1077) heißt es, die Krankheitsfälle stiegen seit 2015 und dem Beginn der Politik der "offenen Grenzen" überproportional an.

Auch in den Schulen häuften sich die Krankheitsbilder. Die Gesundheit der Heranwachsenden sei gefährdet. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun mehr über die Erkrankungszahlen wissen und verlangen eine Aufschlüsselung der Patienten nach Herkunftsländern, Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsstatus.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 135 - 8. März 2018 - 13.59 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. März 2018

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