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BUNDESTAG/7106: Heute im Bundestag Nr. 255 - 24.04.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 255
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 24. April 2018, Redaktionsschluss: 11.03 Uhr

1. Kostenübernahme für Rüstungsaltlasten
2. Fachgespräch zu Steuerhinterziehung
3. Keine Angaben zu Südthüringen
4. Keine Daten zur Schwarzarbeit
5. 267 Mindestlohn-Verfahren in Brandenburg
6. Kontrollen von Mindestlöhnen


1. Kostenübernahme für Rüstungsaltlasten

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Der Bund soll nach Willen des Bundesrates die finanzielle Verantwortung für den Umgang mit sogenannten Rüstungsaltlasten des Zweiten Weltkrieges übernehmen. Die sieht ein Entwurf der Länderkammer (19/1718) für ein Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz (RüstAltFG) vor. Die aktuelle Staatspraxis reicht laut Bundesrat nicht aus. Bisher übernimmt der Bund demnach grundsätzlich die Kosten im Umgang mit sogenannter reichseigener Munition, nicht aber etwa die Kosten der Entsorgung von Kampfmitteln der ehemaligen Alliierten. Dies überlaste besonders betroffene Bundesländer, führt die Länderkammer aus. Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag in einer Stellungnahme ab. Der Bundesrat hatte diese Initiative schon mehrfach erfolglos eingebracht.

Der Bundesrat zieht als verfassungsrechtliche Grundlage Artikel 120 Grundgesetz heran, der den Umgang mit Kriegsfolgelasten regelt. Mit dem Entwurf werde der im Absatz 1 Satz 1 gegebene Gesetzgebungsbedarf ausgefüllt, heißt es in der Begründung. Der Entwurf des RüstAltFG definiert als Rüstungsaltlasten neben etwa Explosions- und Kampfstoffen auch Grundstücke, "auf denen vom 30. Januar 1933 bis 8. Mai 1945 mit rüstungsspezifischen Stoffen oder Kampfmitteln zu Zwecken der Kriegsvorbereitung oder Kriegsführung umgegangen wurde, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen wurden". Die Kosten für sämtliche Maßnahmen - von der Erkundung über Räumung und Beseitigung beziehungsweise Sanierung - soll laut dem Entwurf der Bund tragen. Die Länder sollen jeweils ein fünfjähriges Finanzierungsprogramm für avisierte Maßnahmen vorlegen.

Die Bundesregierung widerspricht in ihrer Stellungnahme verfassungsrechtlich grundsätzlich mit Bezug auf den Artikel 120 Grundgesetz. Der dort aufgeführte Begriff der Kriegsfolgelasten greife in diesem Fall nicht. Der Bundesgesetzgeber habe auch gar nicht die Befugnis zur Legaldefinition des Begriffes. In Folge dessen laufe der Entwurf auch dem Konnexitätsprinzip nach Artikel 104a Absatz 1 Grundgesetz entgegen. Das Prinzip schreibe vor, dass im Bund-Länder-Verhältnis die Ausgabenlast grundsätzlich der Aufgabenlast folge. Die Beseitigung von Rüstungsaltlasten ist nach Auffassung der Bundesregierung entsprechend grundsätzlich als Gefahrenabwehr im ordnungsrechtlichen Sinne zu verstehen und falle daher in den Aufgabenbereich der Länder. Zudem verweist die Bundesregierung auf Programme und Maßnahmen des Bundes, die die Länder bei der Bewältigung der Problematik unterstützten. Abseits der verfassungsrechtlichen Bedenken lehnt die Bundesregierung eine Kostenübernahme auch mit Verweis auf zahlreiche Maßnahmen, "die der Bund zur finanziellen Entlastung vom Ländern und Kommunen in der letzten Zeit umgesetzt hat", sowie auf künftige Vorhaben des Koalitionsvertrages in diese Sinne ab.

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2. Fachgespräch zu Steuerhinterziehung

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss wird sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Themenkomplexen unfairer Steuerwettbewerb, Steuervermeidung und Geldwäsche beschäftigen. Das Fachgespräch wird am Mittwoch, den 25. April, von 11.00 bis 13.00 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses stattfinden.

Grundlage des Fachgesprächs sind vier Anträge von Fraktionen. So fordert die SPD-Fraktion in einem Antrag (19/233) Maßnahmen gegen unfairen Steuerwettbewerb. Die FDP-Fraktion will mit einem Antrag (19/227) Steuerschlupflöcher schließen sowie aggressive Steuervermeidung und Steuerhinterziehung beenden. Ein Antrag der Fraktion Die Linke (19/219) fordert Sofortmaßnahmen gegen internationale Steuervermeidung und Geldwäsche. Außerdem verlangt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (19/239) im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der "Paradise Papers" das Trockenlegen von Steuersümpfen.

Als Sachverständige sind geladen: Thomas Eigenthaler (Deutsche Steuer-Gewerkschaft), Wolfgang Haas (Vorsitzender des Steuerausschusses des Bundesverbandes der Deutschen Industrie/General Counsel BASF), Reimar Pinkernell (Flick Gocke Schaumburg), Achim Pross (OECD), Jan Strozyk (Norddeutscher Rundfunk), Werner Thumbs (Profunda Verwaltungs-GmbH), Christoph Trautvetter (Netzwerk Steuergerechtigkeit WEED) und Berthold Welling (Verband der Chemischen Industrie).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema des Fachgesprächs anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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3. Keine Angaben zu Südthüringen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung kann keine Angaben zur Förderung von Projekten in Südthüringen machen, "da der Bundeshaushalt grundsätzlich nach fachlichen und nicht nach regionalen Gesichtspunkten aufgestellt wird", wie sie in ihrer Antwort (19/1657) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (19/1449) schreibt.

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4. Keine Daten zur Schwarzarbeit

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Schwarzarbeit spielt sich nach Angaben der Bundesregierung als Teil der Schattenwirtschaft im Verborgenen ab und entzieht sich der statistischen Erfassung. Es sei kein methodischer Ansatz bekannt, der geeignet sei, Umfang und Entwicklung von Schwarzarbeit zu berechnen und in absoluten Zahlen zu belegen, heißt es in einer Antwort (19/1638) der Regierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/1442), die sich nach dem Umfang der Schwarzarbeit in Asylheimen und von Asylsuchenden erkundigt hatte.

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5. 267 Mindestlohn-Verfahren in Brandenburg

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Im Bundesland Brandenburg sind im vergangenen Jahr 267 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen Vorschriften des Mindestlohngesetzes eingeleitet worden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1660) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/1453) mitteilt, handelt es sich um Mindestlohn-, Aufzeichnungs- und Meldeverstöße. Die meisten Verstöße (111) betrafen das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe.

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6. Kontrollen von Mindestlöhnen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die Durchsetzung des Mindestlohns ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion die Linke (19/1626). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Jahr 2017 in den einzelnen Bundesländern Kontrollkompetenzen hatte und wie viele Betriebe tatsächlich geprüft wurden. Außerdem wird nach den eingeleiteten Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren gefragt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 255 - 24. April 2018 - 11.03 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. April 2018

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