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BUNDESTAG/7229: Heute im Bundestag Nr. 379 - 06.06.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 379
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 6. Juni 2018, Redaktionsschluss: 16.30 Uhr

1. Linke scheitert mit Antrag zu Staatenlosen
2. Koalition will mehr Geld für Parteien
3. AfD will Haushaltsuntreue bekämpfen
4. Entwurf für Musterfeststellungsklage
5. Linke fordert Stopp der Mietexplosion


01. Linke scheitert mit Antrag zu Staatenlosen

Menschenrechte/Ausschuss

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Die Linke ist mit ihrer Forderung nach mehr Engagement gegen die Staatenlosigkeit weltweit gescheitert. Ein entsprechender Antrag (19/1688) wurde am Mittwoch im Ausschuss von den Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP bei Zustimmung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.

Die Linksfraktion hatte die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, Gesetzentwürfe vorzulegen, um "allen in Deutschland lebenden staatenlosen Menschen einen Status und Schutz zu gewähren und ihre Einbürgerung zu erleichtern" und um allen Kindern von Flüchtlingen zu ermöglichen, "Geburtsurkunden zu erhalten und sich auf der Landesebene dafür einzusetzen, entsprechende Verfahren klar zu regeln". Außerdem solle sich die Bundesregierung gegenüber allen Staaten unter anderem dafür einsetzen, dass diese die Einbürgerung oder die Bestätigung der Staatsangehörigkeit für staatenlose Minderheiten, die sich im Hoheitsgebiet aufhalten, erleichtern.

Ein Vertreter der Linksfraktion verwies auf zehn Millionen Betroffene weltweit und auch darauf, dass das Recht auf Staatsangehörigkeit ein Menschenrecht sei. "Alle Menschen haben Recht auf einen Pass." Deutschland müsse mit Blick auf knapp 22.000 Staatenlose auf seinem Hoheitsgebiet mit "gutem Beispiel vorangehen".

Ein Vertreter der Union sagte, dass in Deutschland Staatenlose bereits heute staatsangehörigkeitsrechtlich schutzbedürftig anerkannt seien und für sie Einbürgerungserleichterungen gelten würden. "In Deutschland geborene Staatenlose, die seit fünf Jahren rechtmäßig ihren dauernden Aufenthalt in Deutschland haben, sind auf Antrag einzubürgern, wenn der Antrag vor Vollendung des 21. Lebensjahres gestellt wird und sie nicht rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von fünf Jahren oder mehr verurteilt wurden."

Auch ein Vertreter der AfD argumentierte, dass es in Deutschland ausreichend Regelungen gäbe. Darüber hinaus könne kein Staat gezwungen werden, Staatenlose einzubürgern. Staaten könnten selbst entscheiden, wem sie die Staatsangehörigkeit geben und übrigens auch nach welchen Kriterien - also nach Geburtsort oder nach Herkunft. "Daran wollen wir nichts ändern."

Ein Sprecher der Sozialdemokraten entgegnete, dass zehn Millionen Staatenlose weltweit ein "gravierendes Problem" seien, auf das man versuchen müsse, politisch eine Antwort zu finden. Es könne für Deutschland durchaus diskutiert werden, ob die im Jahre 2000 gefundenen Regeln im Staatsangehörigkeitsgesetz für Staatenlose ausreichend sind.

Aus der FDP-Fraktion hieß es, dass die Linksfraktion mit ihrem Antrag dem "Irrglauben" nachhänge, mit standardisierten behördlichen Einbürgerungsverfahren mehr Einzelfallgerechtigkeit herstellen zu können. Die Antragsteller blieben außerdem die Antwort schuldig, wie ein solches Verfahren konkret aussehen solle.

Eine Vertreterin der Grünen nannte die Zielrichtung des Antrags "sinnvoll und richtig", er benenne mit mangelnder politische Teilhabe, weniger Zugang zu Bildung und Gesundheitsleistungen die "relativ schutzlose Situation" der Betroffenen. Allerdings müssten die Vorschläge der Linksfraktion zur Einbürgerung Staatenloser in Deutschland präziser gefasst werden.

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2. Koalition will mehr Geld für Parteien

Bundestagsnachrichten/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Die Fraktionen von Union und SPD im Bundestag wollen wegen neuer technischer und inhaltlicher Anforderungen die absolute Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung deutlich ausweiten. Die zulässige Grenze soll von derzeit rund 165 Millionen Euro ab 2019 auf 190 Millionen Euro angehoben werden, wie aus einem Gesetzentwurf (19/2509) der beiden Regierungsfraktionen hervorgeht.

Laut Parteiengesetz erhöht sich das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf, um den Prozentsatz, um den sich der Preisindex der für eine Partei typischen Ausgaben im vorangegangenen Jahr erhöht hat. Die Angaben zur Entwicklung des Preisindexes werden vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellt. In diesem Jahr steigt die absolute Obergrenze um 2,2 Prozent auf rund 165,36 Millionen Euro.

Dieser Inflationsausgleich reicht nach Ansicht der Fraktionen aber nicht aus. Vor allem durch die Digitalisierung der Kommunikationswege und Medien hätten sich viele neue Foren entwickelt, auf denen Parteien präsent sein müssten, um ihre Aufgabe der Mitwirkung an der politischen Willensbildung zu erfüllen.

Hinzu kämen jenseits des Inflationsausgleichs "durch Veränderung der politisch-kulturellen und der rechtlichen Rahmenbedingungen bedingte Kosten" neuer innerparteilicher Beteiligungsinstrumente - etwa Mitglieder- statt Delegiertenparteitage oder Mitgliederentscheide - "und erhöhter Transparenz- und Rechenschaftanforderungen, die für alle Parteien erhebliche Kosten neuer Quantität und Qualität verursachten.

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3. AfD will Haushaltsuntreue bekämpfen

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/mwo) Die Fraktion der AfD hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze (19/2469) vorgelegt. Damit soll Haushaltsuntreue bekämpft und die ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Mittel sichergestellt werden, heißt es in dem Entwurf. Zur Begründung schreibt die Fraktion, dass die strafrechtliche Sanktionierung der Haushaltsuntreue aufgrund eines Umschwungs in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Jahr 1997 praktisch aufgehoben worden sei. Hinsichtlich des "enormen Ausmaßes der öffentlichen Verschwendung" bestehe Handlungsbedarf sowohl in Bezug auf die Schaffung eines strafrechtlichen Spezialtatbestandes als auch in Bezug auf die Schaffung eines Ordnungswidrigkeitentatbestandes.

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4. Entwurf für Musterfeststellungsklage

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/mwo) Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD haben den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage (19/2507) vorgelegt. Inhaltlich entspricht er dem zuvor eingebrachten Entwurf der Bundesregierung (19/2439). Mit dem Rechtsschutzinstrument für von Anbietern geschädigte Verbraucher sollen eingetragene Verbraucherverbände die Möglichkeit erhalten, zugunsten von mindestens zehn Verbrauchern das Vorliegen anspruchsbegründender Voraussetzungen feststellen zu lassen, heißt es in dem Entwurf. Das Musterfeststellungsurteil solle eine Bindungswirkung für nachfolgende Klagen der Verbraucher entfalten. Angesichts des erforderlichen hohen Aufwands im Einzelfall sähen Betroffene oft von einer Klage ab, und der unrechtmäßig erlangte Gewinn verbleibe bei dem Anbieter.

Das Gesetz soll am 1. November dieses Jahres in Kraft treten und war vor allem vor dem Hintergrund des Dieselabgasskandals gefordert worden. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz führt am 11. Juni 2018 eine Sachverständigenanhörung zu den Entwürfen unter Einbeziehung des Gesetzentwurfes von Bündnis 90/Die Grünen für eine Gruppenklage (19/243) durch.

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5. Linke fordert Stopp der Mietexplosion

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/mwo) Die Fraktion Die Linke hat einen Antrag mit dem Titel "Mietexplosion stoppen - Bestandsmieten deckeln" (19/2516) eingebracht. Danach soll der Bundestag beschließen, die Bundesregierung aufzufordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Mietsteigerungen insbesondere in bestehenden Mietverhältnissen begrenzt. Die Wohnsituation habe sich in den vergangenen Jahren in vielen Städten und Gemeinden dramatisch zugespitzt, heißt es in dem Antrag. Die sogenannte Mietpreisbremse sei wirkungslos geblieben und habe den Mietanstieg nicht stoppen können. Zudem gelte sie nur bei der Wiedervermietung von Wohnungen. Der Gesetzentwurf solle eine Neuregelung der Mietspiegel, eine Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen und die Ermächtigung der Kommunen, in bestimmten Gebieten Höchstmieten festzulegen, beinhalten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 379 - 6. Juni 2018 - 16.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Juni 2018

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