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BUNDESTAG/7302: Heute im Bundestag Nr. 452 - 26.06.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 452
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 26. Juni 2018, Redaktionsschluss: 14.04 Uhr

1. Menschenrechtslage in Algerien
2. Kritik an Philippinen-Präsident Duterte
3. Menschenrechte in der Türkei
4. Lage der Gülen-Anhänger in der Türkei
5. Menschenrechte in Westbalkanstaaten


1. Menschenrechtslage in Algerien

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/MTR) Die Bundesregierung sieht in Algerien vor allem den Flüchtlingsschutz, die Diskriminierung von Frauen und die rechtliche Grundlagen für die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen als verbesserungswürdig an. Im Jahr 2017 hat sie für diese Bereiche im Rahmen der turnusmäßigen Überprüfung der Menschenrechtslage in Algerien durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen drei Empfehlungen ausgesprochen. Das teilt die Bundesregierung in einer Antwort (19/2481) auf eine Kleine Anfrage (19/1916) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit.

188 der insgesamt 240 Empfehlungen seien von Algerien angenommen, 52 zur Kenntnis genommen worden. Eine Änderung des Familiengesetzes zum Abbau der Diskriminierung von Frauen gebe es bisher nicht. Auch ein angekündigtes Gesetz, um den Status von Flüchtlingen und Migranten zu regeln, für die es aktuell keinen Schutz gibt, wurde nach Kenntnissen der Bundesregierung nicht umgesetzt. Das gelte auch für die wiederholt angekündigte Überarbeitung des Vereinigungsgesetzes. Die aktuelle Fassung habe dazu geführt, dass viele Nichtregierungsorganisationen keine Registrierung erhalten können und somit teils ohne gesicherten Status weiterarbeiten. Auch politische Stiftungen seien von diesem Problem betroffen und hätten seit Inkrafttreten des Gesetzes 2012 ihre entsandten Mitarbeiter abgezogen. Bisher sei die Friedrich-Ebert-Stiftung unter provisorischem Status zurückgekehrt. Viele internationale Menschenrechtsorganisationen erhielten keine Visa für die Arbeit in Algerien.

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2. Kritik an Philippinen-Präsident Duterte

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/MTR) Die Bundesregierung kritisiert das Vorgehen der philippinischen Sicherheitsbehörden im sogenannten "Krieg gegen Drogen." Dies geht aus der Antwort (19/2715) auf eine Kleine Anfrage (19/2124) der Fraktion Die Linke hervor. Die Fraktion hatte geschrieben, dass seit 2016 unter Präsident Rodrigo Duterte zwischen 13.000 und 20.000 Menschen im Auftrag der Regierung getötet worden seien, darunter auch Journalisten und Menschenrechtsverteidiger.

Vor allem die Zivilbevölkerung müsse konsequenter geschützt werden, schreibt die Bundesregierung. Der Amtsantritt von Präsident Rodrigo Duterte habe sich in vielen Bereichen negativ auf die Menschenrechtslage ausgewirkt. Insbesondere Straftaten durch Angehörige der Sicherheitsbehörden würden nicht juristisch verfolgt. Als drohende oder tatsächliche bewaffnete Auseinandersetzung beurteilt die Bundesregierung die Lage in den Philippinen nicht. Außerdem hat die Bundesregierung keine Kenntnisse über die Beteiligung deutscher Unternehmen an Menschenrechtsverletzungen in den Philippinen.

Seit 2012 sei keine Genehmigung für die Ausfuhr von Kleinwaffen in die Philippinen erteilt worden. Zudem wurden laut Antwort seit 2015 keine Kriegswaffen aus der Bundesrepublik in die Philippinen ausgeführt, 2016 jedoch vier Einzelgenehmigungen im Wert von 58.517 Euro für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern erteilt.

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3. Menschenrechte in der Türkei

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/MTR) Die Bundesregierung sieht weiterhin eine negative Entwicklung der Menschenrechtslage in der Türkei und thematisiert dies regelmäßig gegenüber der türkischen Regierung. Dies geht aus einer Antwort (19/2795) auf eine Kleine Anfrage (19/1807) der Fraktion Die Linke zur Lage der Menschenrechte in der Türkei hervor.

Grundsätzlich weist die Bundesregierung bei der Beantwortung darauf hin, dass die Menschenrechte in der Türkischen Verfassung verankert sind. Generell fänden sich zur Sicherung der Rechte, die sich aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem UN-Zivilpakt und dem UN-Sozialpakt ableiten lassen, Entsprechungen im türkischen Recht. Nicht nach türkischer Rechtsordnung geregelt sei das Selbstbestimmungsrecht der Völker.

Außerdem habe die Türkei bisher zwei zentrale Abkommen der Vereinten Nationen nicht ratifiziert und unterzeichnet: das Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte vom 10. Dezember 2008 und das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen vom 20. Dezember 2006. Gründe dafür sind der Bundesregierung nicht bekannt.

Trotz des rechtlichen Rahmens bestehe in Einzelfällen jedoch ein Spannungsverhältnis zwischen dem Recht und seiner tatsächlichen Einhaltung, so die Bundesregierung. Insbesondere in Bezug auf das Recht zur freien Meinungsäußerung und auf die Rechtsstaatlichkeit verfolge die Bundesregierung die Entwicklung mit Sorge. Für die Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte seien Gremien auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zuständig. Die Bundesregierung hat laut Antwort im Rahmen des Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahrens (UPR) des Menschenrechtsrates der Vereinigten Nationen darum auf Mängel im Bereich der Verletzung der Menschenrechte hingewiesen, etwa in Bezug auf den Umgang mit der Opposition, Verletzung der Menschenrechte durch den Geheimdienst und das Folterverbot.

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4. Lage der Gülen-Anhänger in der Türkei

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Die Situation der Gülen-Bewegung stellt die Fraktion Die Linke in den Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (19/2599). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wie viele mutmaßliche Anhänger der Bewegung in der Türkei unter welchen Vorwürfen und Beweislagen "festgenommen, verhaftet, angeklagt oder verurteilt" und wie viele aus dem öffentlichen Dienst, der Justiz, der Polizei, dem Bildungswesen und der Armee entlassen oder suspendiert worden sind.

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5. Menschenrechte in Westbalkanstaaten

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Die menschenrechtliche Situation in den Westbalkanstaaten stellt die Fraktion Die Linke in den Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (19/2597). Die Bundesregierung soll unter anderem Auskunft geben über die Lage der Roma und anderer Minderheiten in Serbien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Albanien und insbesondere im Kosovo.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 452 - 26. Juni 2018 - 14.04 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juni 2018

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