Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/7313: Heute im Bundestag Nr. 463 - 27.06.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 463
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 27. Juni 2018, Redaktionsschluss: 15.10 Uhr

1. Prospektverordnung umgesetzt
2. Diskussion über Beschleunigung am Bau
3. Minister berichtet Ausschuss zu Asylfragen
4. Echo auf EU-Kohlendioxid-Vorschlag
5. EU-Beitrittsperspektive für Westbalkan


1. Prospektverordnung umgesetzt

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze (19/2435, 18/2700) zugestimmt. In der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für den Gesetzentwurf, die Fraktionen von AfD und Die Linke stimmten dagegen, während sich die FDP-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten. Zuvor hatte die Koalition eine Reihe überwiegend redaktioneller Änderungsanträge durchgesetzt. Änderungsanträge der Opposition wurden von der Koalitionsmehrheit abgelehnt.

Mit dem Gesetz werden Ausnahmen von der Prospektpflicht für öffentliche Angebote von Wertpapieren eingeführt. Bei öffentlichen Angeboten mit einem Gesamtgegenwert von 100.000 Euro, aber weniger als acht Millionen Euro (Banken fünf Millionen), soll statt eines Prospekts ein Wertpapier-Informationsblatt vorgelegt werden müssen. Dieses dreiseitige Wertpapier-Informationsblatt solle potenziellen Anlegern als Informationsquelle für ihre Anlageentscheidung dienen und den Vergleich von verschiedenen Angeboten erleichtern, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Das Wertpapier-Informationsblatt muss von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet werden. In den Fällen, wo kein Prospekt veröffentlicht werden muss, sind außerdem Einzelanlageschwellen zu beachten, die für nicht qualifizierte Anleger gelten. "Sofern von einem nicht qualifizierten Anleger ein Betrag von über 1.000 Euro investiert werden soll, ist dies nur dann zulässig, wenn der nicht qualifizierte Anleger entweder über ein frei verfügbares Vermögen in Form von Bankguthaben und Finanzinstrumente von mindestens 100.000 Euro verfügt oder er maximal den zweifachen Betrag seines durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens investiert. In jedem Fall ist die Einzelanlage auf 10.000 Euro begrenzt", heißt es in der Begründung. Außerdem sollen Wertpapierprospekte sollen künftig in englischer Sprache erstellt werden können. Damit will die Bundesregierung der fortschreitenden Internationalisierung der Kapitalmärkte und dem Ziel der Schaffung eines Binnenmarktes für Wertpapiere auf europäischer Ebene unter Berücksichtigung des Anlegerschutzes und der Markteffizienz Rechnung tragen.

In der Sitzung begrüßte ein Sprecher der CDU/CSU, dass mit der Umsetzung die Optionen der Prospektverordnung ausgiebig genutzt worden seien. Die Anhebung der Grenze auf acht Millionen Euro für Wertpapiere ohne Prospekt erleichterte den Unternehmen die Finanzierung. Ein Informationsblatt reiche aus. Die SPD-Fraktion hob die Regelungen zum Verbraucherschutz und besonders die restriktiven Bestimmungen für nicht qualifizierte Anleger hervor. Es gehe auch darum, Finanzierungsmöglichkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen zu verbessern sowie den Gründerstandort Deutschland zu stärken.

Für die AfD-Fraktion handelt es sich bei dem Gesetz um einen "zahnlosen Tiger". Die Finanzaufsicht müsse mit stärkeren Kontrollrechten ausgestattet werden. Der eigentliche Zweck, mehr Schutz für die Anleger zu erreichen, werde verfehlt. Der Sprecher sprach von "Unfug, der von der EU kommt und Bürokratie verursacht". Kritisiert wurde von der AfD-Fraktion auch die Möglichkeit zur Herausgabe von Prospekten in fremder Sprache. Anleger müssten diese Prospekte im Streitfall mit hohen Kosten übersetzen lassen müssten.

Die FDP-Fraktion kritisierte die Schlechterstellung der Kreditinstitute bei der Herausgabe von prospektfreien Wertpapieren. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn die in der Anhörung vorgebrachten Vorschläge der Sachverständigen für eine gleich hohe Obergrenze für Banken wie für andere Firmen umgesetzt worden wären. Die beantragte Angleichung lehnte der Ausschuss jedoch ebenso ab wie einen weiteren Vorstoß der FDP, sogenannten Start-ups einen leichteren Zugang zum Kapitalmarkt zu verschaffen, indem die Schlechterstellung des Erwerbs von GmbH-Anteilen im Vergleich mit dem Kauf von Aktien korrigiert wird.

Für die Fraktion Die Linke ist ein nur dreiseitiges Anleger-Informationsblatt nicht ausreichend. Prospekte seien für den Fall erforderlich, dass es zu Auseinandersetzungen zwischen Emittenten und Anlegern komme. Auch die Grenze von acht Millionen Euro hielt die Fraktion für zu hoch. Die Fraktion Die Linke forderte zudem stärkere Prüfrechte für die BaFin und die Einführung eines "Finanz-TÜV", der jedes Wertpapier zu überprüfen habe, ehe es auf den Markt gebracht werden dürfe. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hielt die Acht- Millionen-Grenze für zu hoch. Der Erwerb eines Wertpapiers ohne Prospekt dürfe überhaupt nur möglich sein, wenn ein nicht qualifizierter Anlege vorher beraten worden sei. Ein entsprechender Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen wurde vom Ausschuss aber abgelehnt.

*

2. Diskussion über Beschleunigung am Bau

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Ausschuss

Berlin: (hib/PEZ) Der Bauausschuss hat sich auf Initiative der FDP-Fraktion mit Wegen hin zu schnellerem Bauen beschäftigt. Einen Antrag der Fraktion (19/1692) zur Entbürokratisierung und einem Eindämmen der Kostenexplosion lehnte der Ausschuss im Anschluss ab; die FDP- und die AfD-Fraktion stimmten am Mittwoch dafür, die anderen Fraktionen dagegen. Bei der Bürokratie im Bauwesen könne man sofort ansetzen, begründete ein Vertreter der FDP-Fraktion den Impuls. Die Abgeordneten fordern einen Baukosten-TÜV, mit dem die Folgen von Maßnahmen überprüft werden, keine schärferen Energie-Verordnungen für Gebäude und eine Musterbauordnung, die bundesweit gilt (im Gegensatz zu den aktuell von Land zu Land abweichenden Vorgaben).

Die Unionsfraktion begrüßte den Vorstoß im Kern, verwieseallerdings auf bereits angestoßene Maßnahmen. Außerdem komme der ländliche Raum mit seinen speziellen Anforderungen reichlich kurz in dem Antrag, sagte ein Vertreter. Eine SPD-Abgeordnete erklärte, dass das Abschaffen von Normen und Standards auf den erbitterten Widerstand von Lobbyisten stoßen würde. Fraglich sei auch, wie die FDP eine einheitliche Musterbauordnung erreichen wolle - es sei schwer vorstellbar, dass die Länder ohne Weiteres von ihren speziellen Regelungen Abstand nehmen würden.

Auf Oppositionsseite sah eine Abgeordnete der Fraktion Die Linke die Ursachen im schleppenden Bauprozess eher in der Spekulation mit Grundstücken begründet und in den steigenden Baukosten. Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hieß es, Normen seien nicht unbedingt schlecht. Sie führten zu Wettbewerb und Innovation. Auch diese Fraktion begrüßt es, derzeitige Energie-Regeln für Gebäude zu überdenken; ein Dämmwahn helfe nicht, Ziel müsse sein, besser zu bauen. Die AfD-Fraktion schließlich kündigte an, dem Antrag zuzustimmen. Nach Meinung der Abgeordneten regeln Angebot und Nachfrage das Tempo am Bau, und zwar mit so wenig Vorschriften wie möglich.

*

3. Minister berichtet Ausschuss zu Asylfragen

Inneres und Heimat/Ausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat am Mittwoch mit Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) Fragen der Asylpolitik erörtert. Der Ressortchef berichtete dem Gremium über den jüngst erfolgten Führungswechsel beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Zu den weiteren Themen zählten unter anderem die zurückliegende Innenministerkonferenz in Quedlinburg sowie die Diskussion um den sogenannten Masterplan Asyl und die geplante Einrichtung von "Ankerzentren" für Asylbewerber.

Mit Blick auf die Debatte über etwaige Zurückweisungen von Flüchtlingen, die wegen eines Asylbegehrens in einem anderen EU-Staat registriert wurden, verwies der Minister darauf, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hier eine europäische Lösung wolle. Darauf hoffe auch er. Wenn eine solche Lösung indes nicht gelinge, müsse man auch zu nationalen Schritten bereit sein.

Die CDU/CSU-Fraktion erkundigte sich nach der Zusammenarbeit mit den Innenministerien der Bundesländer etwa bei Rückführungen nach Afghanistan. Die SPD-Fraktion thematisierte, wie Verbesserungen bei der Kontrolle des Bamf und der Kontrollmechanismen innerhalb der Behörde erreicht werden können. Die AfD-Fraktion warf die Frage auf, ob bei Rückführungen eine Erschwerniszulage für Polizisten Sinn mache. Die FDP-Fraktion fragte nach konkreten Reformvorstellungen in Bezug auf das Bamf. Die Fraktion Die Linke kritisierte, dass um den Masterplan eine "Gespensterdebatte" geführt werde. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigte sich nach personellen Änderungen in Seehofers Ressort bei der Rechts- und Fachaufsicht.

*

4. Echo auf EU-Kohlendioxid-Vorschlag

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Anhörung

Berlin: (hib/FLA) Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung zur Verringerung der Kohlendioxidemissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen hat im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine unterschiedliche Bewertung gefunden. Einigen Sachverständigen ging er nicht weit genug, andere kritisierten grundsätzlich den angepeilten Weg. Das ergab eine öffentliche Anhörung unter der Leitung der Ausschuss-Vorsitzenden Sylvia Kottig-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen).

Hubertus Bardt vom Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln meldete "erhebliche Zweifel an der Effektivität" des EU-Vorschlags an. Unter anderem kritisierte er, dass nur Neufahrzeuge berücksichtigt würden, "so dass keine Wirkung für aktuelle Bestandsfahrzeuge, das Fahrverhalten oder die Verkehrsmittelwahl erzielt werden kann". Er kritisierte, dass die vorgesehene Regulierung nur auf die Angebotsseite abhebe: "Die Entscheidung über den Kauf eines Fahrzeugs trifft aber die Nachfrageseite, der Kunde." Die wollten aber keine Leistungseinschränkung gegenüber konventionellen Fahrzeugen - von Ladedauer und Ladezeiten über die Reichweite bis zum Wiederverkauf.

Frank Iwer (IG Metall) zeigte sich skeptisch, ob der vorgesehene Zielwert erreicht werden kann. Der sei "ambitioniert" und beinhalte zahlreiche Voraussetzungen. Iwer rechnete vor, dass entgegen anderen Erwartungen bis 2030 in der Produktion von Antrieben 70.000 Stellen in Deutschland entfallen würden. Wobei schon berücksichtigt sei, dass etwa 30.000 neue Stellen für Komponenten wie Batterien oder Leistungselektronik entstünden.

Prof. Peter Gutzmer (Schaeffler AG) befand, dass batterieelektrische Fahrzeuge "nicht per se" die Kohlendioxidemissionen senkten: "Entscheidend ist der Strommix bei der Batterieproduktion und bei der Nutzung." Eine einseitige Fokussierung auf reine Elektromobilität erfordere "einen zeitgleichen massiven Ausbau der regenerativen Energieerzeugung und entsprechender Infrastruktur, insbesondere Speicherung, Netzausbau und Ladeinfrastruktur". Synthetische Kraftstoffe, ob gasförmig oder flüssig, böten eine "attraktive Möglichkeit, große elektrische Energiemengen relativ einfach zu speichern". Ihre Beimischung in den konventionellen Kraftstoff könne die Kohlendioxidemissionen schon jetzt "deutlich reduzieren". Nach seiner Ansicht ist "eine unnötig verstärkte Fokussierung auf reine E-Mobilität stark gefährdend für stabile Arbeitsplätze in Europa".

ADAC-Vertreter Reinhard Kolke stufte ambitionierte Kohlendioxid-Grenzwerte als "wichtig für den Schutz von Umwelt und Ressourcen" ein. Indes bleibe die EU-Kommission mit ihrem Verordnungsvorschlag "hinter den Erwartungen des ADAC zurück". Er empfehle die "Festschreibung eines absoluten Kohlendioxid-Grenzwertes". Die von der EU-Kommission vorgeschlagene prozentuale Reduzierung, deren Berechnungsgrundlage erst 2021 auf Basis der 2020er Daten vorliege, liefere "derzeit keinen nachvollziehbaren Zielwert". Zu einer Reihe von ADAC-Positionen zur Kohlendioxid-Minderung im Straßenverkehr zählt auch der Verweis auf eine kraftstoffsparende Fahrweise. Der verbindliche Einbau von Verbrauchsanzeigern oder Spritspartrainings könnten dabei helfen.

Gregor Kolbe (Verbraucherzentrale Bundesverband) nannte den EU-Entwurf einen "wichtigen Beitrag, den Treibhausgasausstoß des Verkehrssektors zu senken", der aber hinter den Erwartungen zurückbleibe. So fordere der Verband "ein deutlich ambitionierteres Reduktionsniveau für die Kohlendioxid-Flottenausstoß von 25 Prozent bis zum Jahre 2025 und 45 Prozent bis 2030. Statt eines reinen Bonus-Systems für den verstärkten Absatz von Elektroautos solle ein Bonus-Malus-System eingeführt werden.

Prof. Kurt Kirsten (APL Automobil-Prüftechnik Landau GmbH) stellte fest, dass es auf der Erde keine Energiemengenproblem gebe. Entscheidend sei die Frage des richtigen Mixes. Wenn "Strom in speicherdichterer Form veredelt" würde - synthetischer Kraftstoff -, dann sei "Kohlendioxid kein Thema mehr".

Prof. Manuel Frondel (RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung) machte sich dafür stark, die Kohlendioxidemissionen von Autos in den Emissionshandel mit einzubeziehen statt Standards vorzugeben. Auch stellten "Kraftstoffsteuern effektivere Maßnahmen dar, um den Kraftstoffverbrauch zu senken, als Effizienz-Standards". Mit energieeffizienteren Pkw werde aufgrund der geringeren Kraftstoffkosten pro Kilometer tendenziell mehr gefahren als mit weniger effizienten Pkw. Dadurch werde ein Teil der Sprit-Einsparungen durch höhere Effizienz wieder zunichte gemacht ("Rebound-Effekte"). Zudem verwies Frondel darauf, dass höhere Effizienz-Standards eben "nur für Neufahrzeuge gelten, nicht für die gesamte Fahrzeugflotte". Hingegen würde höhere Kraftstoffsteuern "bei allen Pkw-Haltern für unmittelbare Anreize sorgen, weniger zu fahren".

Peter Mock (The International Council on Clean Transportation - icct) legte dar, dass laut Vorschlag der EU-Kommission die durchschnittlichen Kohlendioxid-Emissionen neuer Pkw bis 2025 auf 81, bis 2030 auf 67 Gramm pro Kilometer sinken müssten - durchschnittlich 3,9 Gramm Reduktion pro Jahr. Dabei verlange schon die aktuelle Regelung (2016 bis 2021) eine Minderung von 5,1 Gramm: "Somit ist der Kommissionsvorschlag weniger ambitioniert als die bisherige Regelung, obwohl mit zunehmender Elektrifizierung der Fahrzeugflotte weitaus größere Reduktionen als bislang allein mit Verbrennungsmotoren möglich werden."

Christian Hochfeld (Agora Verkehrswende) forderte ein "höheres Ambitionsniveau" bei der Festsetzung der Grenzwerte. Sonst würden auch Innovationen in anderen Ländern geleistet - zu Lasten der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie.

*

5. EU-Beitrittsperspektive für Westbalkan

Auswärtiges/Unterrichtung

Berlin: (hib/AHE) Die Reformen mit Blick auf die EU- Beitrittsperspektive für die Länder des Westbalkans waren eines der Themen Interparlamentarischen Konferenz für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) in Sofia im Februar dieses Jahres. Wie aus der Unterrichtung (19/2445) durch die deutsche Delegation hervorgeht, debattierten die Abgeordneten außerdem über die Situation der Schwarzmeerregion, die Globale Strategie der EU und die Gemeinsame Strukturierte Zusammenarbeit (PESCO).

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 463 - 27. Juni 2018 - 15.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang