Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/7321: Heute im Bundestag Nr. 471 - 28.06.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 471
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 28. Juni 2018, Redaktionsschluss: 13.02 Uhr

1. Wieder Geld für Griechenland
2. FDP will massive Bürgerentlastung
3. Grüne dringen auf Stärkung der VN
4. Digitalisierung beschleunigen
5. Dienstreisen zwischen Bonn und Berlin


1. Wieder Geld für Griechenland

Haushalt/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Das Bundesministerium der Finanzen hat die Freigabe von 15 Milliarden Euro für Griechenland und weitere Maßnahmen zur Entlastung des Landes beantragt. In einem Antrag (19/2961), der am Freitag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht, heißt es, dies sei die letzte Tranche des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Ein zustimmender Beschluss des Bundestages würde es dem Vertreter der Bundesregierung ermöglichen, der Änderung der Finanzhilfevereinbarung in den europäischen Gremien zuzustimmen. Die Bundesregierung begründet ihren Antrag damit, dass alle Institutionen die Umsetzung von 88 Maßnahmen durch Griechenland bestätigt hätten. Auf dieser Basis werde die Freigabe der nächsten Tranche empfohlen. Damit erreicht das vom ESM freigegebene Programmvolumen 61,9 Milliarden Euro.

Von der freizugebenden Tranche in Höhe von 15 Milliarden Euro sollten 5,5 Milliarden Euro zur Deckung des griechischen Schuldenbedarfs und 9,5 Milliarden Euro zum Aufbau eines Liquiditätspuffers des griechischen Staates beitragen. Mit dem Liquiditätspuffer soll die Rückkehr Griechenlands an den Kapitalmarkt unterstützt werden.

Als weitere Maßnahme für Griechenland ist eine Rücknahme von Zinsaufschlägen für Darlehen der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) vorgesehen. Voraussetzung ist, dass Griechenland seine Zusicherungen für die "Nachprogrammphase" umsetzt, die von den Institutionen überwacht wird. Die Kosten werden mit jährlich 220 bis 230 Millionen Euro angegeben. Im Zusammenhang mit griechischen Anleihen entstandene Zentralbankgewinne sollen bis 2022 an Griechenland ausgezahlt werden. Es handelt sich nach Angaben der Regierung um 1,8 Milliarden Euro, davon 532 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt.

Bei den vom EFSF gewährten Krediten an Griechenland sollen zudem die Laufzeiten verlängert, Zinsen gestundet und Rückzahlungen verschoben werden. Dadurch werde sich die durchschnittliche Laufzeit der EFSF- Kredite von derzeit 32,5 Jahren auf 42,5 Jahre verlängern. Der Beginn der Tilgungen werde von 2023 auf 2033 verschoben. Die Zinsstundung werde bis 2032 verlängert. Das Volumen der bisher gestundeten Zinsen beträgt 5,5 Milliarden Euro und soll sich bis in den kommenden zehn Jahren um 34 Milliarden Euro erhöhen. Die Regierung erklärt, sie befürworte diese Maßnahme, um die Schuldentragfähigkeit Griechenlands zu sichern.

Zur Beteiligung des Internationalen Währungsfonds (IWF) heißt es, der IWF habe die vorgesehenen Maßnahmen begrüßt. Sie würden die mittelfristige Schuldentragfähigkeit verbessern. Und der IWF bleibe weiterhin mit Krediten in Höhe von zehn Milliarden Euro in Griechenland engagiert. "Eine weitere Auszahlung des IWF ist finanziell nicht notwendig und nicht mehr vorgesehen", heißt es in dem Antrag der Bundesregierung.

Zur Lage in Griechenland selbst erklärt die Bundesregierung, das Land habe den Zeitraum des ESM-Programms genutzt, um seinen Haushalt zu konsolidieren. Das Ziel, im Staatshaushalt bei Programmende (2018) zu einem Primärüberschuss (Saldo ohne Zinsausgaben) von 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu kommen, sei bereits zwei Jahre früher erreicht worden. Die Haushaltsdisziplin müsse aber noch lange nach Programmende eingehalten werden. Positiv hervorgehoben werden Wirtschaftswachstum und Privatisierungserfolge. Auch der Anteil notleidender Kredite der Banken sei leicht gesunken. Die Quote habe Ende März 48,5 Prozent betragen.

*

2. FDP will massive Bürgerentlastung

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die FDP-Fraktion hat sein massives Bürgerentlastungsprogramm in allen Bereichen gefordert. Vorrangig geht es in einem Antrag (19/2986) der Fraktion, der an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht, um die Senkung von Steuern, Sozialabgaben, die Reduzierung von Sozialkosten und Bürokratie. So verlangt die Fraktion, ab 2020 auf den steuerlichen Solidaritätszuschlag zu verzichten, den sogenannten Mittelstandsbauch in der Einkommensteuer abzuschmelzen und die Stromsteuer auf das europäische Mindestniveau abzusenken. Inflationsbedingte Mehrbelastungen (Kalte Progression) sollen durch Tarifanpassungen vermieden werden. Außerdem sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum einzuführen.

Im Sozialbereich spricht sich die FDP-Fraktion dagegen aus, die Rentenkasse "mit zusätzlichen versicherungsfremden Ausgaben oder Wahlgeschenken zu belasten". Der Bundesregierung wird vorgeworfen, die Beitrags- und Steuerzahler einseitig für die Lasten durch den demografischen Wandel in die Pflicht zu nehmen. Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung müsse "enkelfit" erfolgen. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung soll nach dem Willen der FDP-Fraktion zum 1. Januar 2019 um 0,5 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent gesenkt werden. In der Kranken- und Pflegeversicherung soll der Wettbewerb gesteigert werden: "Die Antwort auf steigende Ausgaben können nicht immer höhere Beitragssätze sein." Außerdem werden mehr Flexibilität im Arbeitszeitgesetz und ein Bürokratieentlastungsgesetz gefordert. Zehn Prozent der Berichtspflichten der Wirtschaft sollen entfallen.

Die FDP-Fraktion wirft Bundesregierung und Koalitionsfraktionen vor, trotz Rekordsteuereinnahmen und milliardenschweren Rücklagen in den Sozialversicherungen davon abzusehen, die Bürgerinnen und Bürger bei Steuern und Abgaben umfänglich zu entlasten. So würden die Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit im Laufe des Jahres 2018 auf über 20 Milliarden Euro steigen. Die von der Koalition geplante Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrages werde durch die angekündigte Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrages wieder aufgezehrt. Zwar wolle die Bundesregierung durch Umstellung auf die paritätische Finanzierung der Krankenkassenbeiträge die Bürger entlasten, verschweige in diesem Zusammenhang jedoch, "dass diese Entlastung die Arbeitskosten in die Höhe treiben und somit für die Unternehmen tendenziell verteuern wird".

Zu den Strompreisen stellt die FDP-Fraktion fest, dass diese in Deutschland inzwischen die höchsten in Europa seien. Eine ökologische Lenkungswirkung der Stromsteuer sei nicht zu erkennen. "Für eine nachhaltige Finanzierung der Rente ist eine vernünftige Rentenreform nötig, kein Stopfen der Finanzierungslöcher durch die Stromsteuer", argumentiert die Fraktion. Zur Steuerpolitik heißt es, es müsse eine faire Balance zwischen den Belastungen von Bürgerinnen und Bürgern und den Einnahmen des Staates hergestellt werden. Die Steuerbelastung steige trotz der Rekordeinnahmen des Staates stetig.

*

3. Grüne dringen auf Stärkung der VN

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt darauf, den deutschen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat 2019 und 2020 zu nutzen, um die Vereinten Nationen (VN) zu stärken. In einem Antrag (19/2975) fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, "jeglicher Blockade und Demontage multilateraler Formate aktiv entgegenzutreten" und "die Umsetzung aller Rahmenabkommen und Konventionen der Vereinten Nationen, zur denen sich Deutschland verpflichtet hat, insbesondere der 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung und das Pariser Klimaschutzabkommen, voranzutreiben". Weitere Forderungen zielen unter anderem auf die VN-Sicherheitsratsresolution 1325 "Frauen, Frieden und Sicherheit", zivile Krisenprävention und die Entsendung von deutschem Personal in VN-Missionen.

*

4. Digitalisierung beschleunigen

Ausschuss Digitale Agenda/Antrag

Berlin: (hib/LBR) Die FDP-Fraktion fordert ein Programm zur Beschleunigung der Digitalisierung in Deutschland. In einem Antrag (19/2991), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestags steht, geht es um die Aufwertung des Ausschusses Digitale Agenda sowie die Einrichtung eines Digitalisierungsministeriums.

In der Begründung des Antrags heißt es unter anderem: "Das Kompetenzchaos in der Regierung darf nicht länger durch Nichtzuständigkeit im Parlament widergespiegelt werden." Der Ausschuss Digitale Agenda müsse daher Federführung für Überweisungen, Initiativen und Reformen erhalten.

Darüber hinaus fordert die Fraktion, ein Digitalisierungsministerium einzurichten, das alle Aktivitäten der Bundesregierung im Bereich Digitalisierung bündeln solle. Diese sei seit geraumer Zeit eine Querschnittsaufgabe. Ein Ministerium "kann dementsprechend nicht nur Antreiber sondern auch Vordenker der Digitalisierung sein", schreibt die Fraktion.

Aufgelistet werden im Antrag 17 weitere Punkte, darunter dass die Netzneutralität gesetzlich festgeschrieben werden müsse, "um den Wettbewerb für Innovationen im Internet zu stärken und Diskriminierung von Meinungen und Inhalten vorzubeugen." Nötig sei dafür auch auf europäischer Ebene die Fortführung einer Strategie zur Stärkung des digitalen Binnenmarkts.

Die deutsche IT-Sicherheit strategisch voranzutreiben sei genauso wichtig wie die Entwicklung einer Strategie zur Digitalisierung der Verwaltung, Es brauche "die Entwicklung von neuen digitalen Prozessen, anstelle punktuell veraltete Prozesse von analog auf digital zu übertragen", heißt es im Antrag der Liberalen.

Im Antrag werden auch Maßnahmen im Bereich Verkehr thematisiert: So müsse an der Infrastruktur und an einem Rechtsrahmen für die autonome und vernetzte Mobilität auf Straße, Schiene, Wasserstraße und in der Luft gearbeitet werden. Dazu gehöre auch, "innovative Mobilitätslösungen für den ländlichen Raum zu entwickeln und die 'letzte Meile' besser digital zu vernetzen", fordert die Fraktion.

*

5. Dienstreisen zwischen Bonn und Berlin

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über Dienstreisen von Mitarbeitern von Bundesbehörden zwischen Bonn und Berlin berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2947) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2414). Danach stieg die Zahl der Mitarbeiter bei Bundesbehörden, die zwischen Bonn und Berlin geflogen sind, von 4.910 im Jahr 2013 über 5.404 im Folgejahr auf 5.440 im Jahr 2015. Im Jahr 2016 sank sie den Angaben zufolge auf 4.834 und im vergangenen Jahr auf 4.028. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, werden "unter Bundesbehörden im Sinne der Abfrage das Bundeskanzleramt, die Bundesministerien, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie das Bundespresseamt, jeweils ohne Geschäftsbereiche, verstanden".

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 471 - 28. Juni 2018 - 13.02 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang