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BUNDESTAG/7388: Heute im Bundestag Nr. 538 - 20.07.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 538
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 20. Juli 2018, Redaktionsschluss: 12.42 Uhr

1. Lkw-Maut jetzt auf allen Bundesstraßen
2. 150.000 Diesel von Pflichtrückruf betroffen
3. Ausschöpfung von Haushaltsmitteln
4. Unterstützung für Mercosur-Abkommen
5. Musterberechnung unter Mindestlohn


1. Lkw-Maut jetzt auf allen Bundesstraßen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/PK) Seit dem 1. Juli 2018 gilt die Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen. Die mit der Erweiterung des Streckennetzes verbundenen Änderungen wurden schrittweise über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr umgesetzt, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3374) auf eine Kleine Anfrage (19/2899) der Fraktion Die Linke schreibt. Der Betrieb des erweiterten Mautsystems durch die Toll Collect GmbH sei vertraglich (MaB40K) geregelt. Der jetzige Betreibervertrag mit Toll Collect laufe Ende August 2018 aus. Danach gelte "ein vollständig neues Vertragsregime", heißt es in der Antwort weiter. Pläne für eine weitere Ausdehnung der Lkw-Maut gebe es nicht. Elektrisch betriebene Lkw sollen ab 2019 komplett von der Maut befreit werden. Von der Mautbefreiung werde ein Großteil der bereits heute zugelassenen rund 12.000 Elektro-Nutzfahrzeuge profitieren. Die ermittelten Positionsdaten dürfen ausschließlich für den Zweck der Mauterhebung genutzt und verarbeitet werden. Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme der Daten nach anderen Rechtsvorschriften sei unzulässig. Folglich sei auch eine Nutzung zu kommerziellen Zwecken, etwa in Form von Zusatzdiensten, ausgeschlossen.

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2. 150.000 Diesel von Pflichtrückruf betroffen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/PK) Rund 150.000 Dieselautos verschiedener Hersteller sind in Deutschland im Zusammenhang mit dem Abgasskandal von verpflichtenden Rückrufen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) betroffen. Das ergibt sich aus der Antwort (19/3377) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/2595) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Diverse Audi-Modelle mit insgesamt rund 86.300 Fahrzeugen sind von der Rückrufaktion betroffen. Hinzu kommen rund 26.300 Modelle des Typs VW-Touareg. Von den betroffenen Fahrzeugen seien bereits rund 74 Prozent umgerüstet. Auch rund 26.000 Porsche verschiedener Baureihen wurden von der Behörde zurückgerufen. Hier seien bereits rund 77 Prozent umgerüstet. Weiterhin wurden den Angaben zufolge auch rund 6.300 BMW-Modelle zurückgerufen sowie 1.372 Modelle des Typs Mercedes Vito.

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3. Ausschöpfung von Haushaltsmitteln

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Geplantes Budget, das nicht ausgeschöpft wird, steht prinzipiell dem gesamten Bundeshaushalt zur Verfügung. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/3389) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2963). Die Abgeordneten hatten darin die Nichtausschöpfung des geplanten Budgets des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Jahr 2017 thematisiert und gefragt, ob die Ausgaben der Haushaltstitel, die nicht vollständig verausgabt wurden, auf Folgejahre übertragbar seien und diese übertragen wurden. Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort, dass der Ressorthaushalt 2017 einen Mittelabfluss von rund 17,277 Milliarden Euro aufweise. Es ergebe sich damit eine Mittelabflussquote von 97,9 Prozent. Der Großteil der über die Globale Minderausgabe hinausgehenden Minderabflüsse von rund 373 Millionen Euro sei dabei auf Tatbestände zurückzuführen, die sich einer Steuerung durch das BMBF entziehen würden. Im Jahr 2017 sei dies der Fall bei den Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sowie dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) und für die Vorsorge zur Räumung des AVR-Behälterlagers am Standort Jülich gewesen. Bereinigt um die nicht beeinflussbaren Effekte ergeben sich Minderabflüsse von lediglich rund elf Millionen Euro. Generell könne es bei der Projektförderung selbst bei bestmöglicher Planung immer wieder zu Minderabflüssen bei einzelnen Projekten oder Programmen kommen, etwa durch Verzögerungen aufgrund von technologischen Entwicklungen, späterer Besetzung von Stellen, behördlichen Genehmigungen oder fortdauernden Bund-Länder-Verhandlungen, schreibt die Bundesregierung.

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4. Unterstützung für Mercosur-Abkommen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat ihre Unterstützung des geplanten Freihandelsabkommens zwischen der EU und den Mercosur-Ländern bekräftigt. Sie sei davon überzeugt, dass das angestrebte Assoziierungsabkommen für beide Seiten eine positive wirtschaftliche und soziale Entwicklung befördern kann, schreibt sie in der Antwort (19/3336) auf eine Kleine Anfrage (19/2632) der Fraktion Die Linke. In einer Präambel solle ausdrücklich erwähnt werden, dass Marktliberalisierung durch die Förderung von sozialer Entwicklung und die Reduzierung von sozialen Ungleichheiten begleitet werden sollte. Die Abgeordneten hatten mit ihrer Anfrage speziell auf die Rolle fairen Handels bei dem anvisierten Mercosur-Abkommen beziehungsweise Verhandlungen mit Mexiko abgezielt. Die Mercosur-Staaten umfassen Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay. Das Abkommen zwischen der EU und Mexiko steht vor einer Aktualisierung. In der Antwort legt die Bundesregierung detailliert Strategien und Programme auf europäischer Ebene zur wirtschaftlichen Förderung von Ländern mit unterschiedlichem Entwicklungsstand dar. Darüber hinaus beleuchtet sie Standards, die für die erwähnten Abkommen gelten sollen.

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5. Musterberechnung unter Mindestlohn

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung hat in einer Antwort (19/3415) auf eine Kleine Anfrage (19/2761) der Fraktion Die Linke eine Musterberechnung zu den Einnahmen und Ausgaben unter Mindestlohnbedingungen vorgelegt. Demnach käme eine alleinstehende Person bei einer Arbeitszeit von 37,7 Stunden und einen Stundenlohn von 8,84 Euro auf ein monatliches Bruttoeinkommen von rund 1.444 Euro. Nach Abzug der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge sowie der Freibeträge laut Sozialgesetzbuch II liege das zu berücksichtigende monatliche Einkommen bei rund 782 Euro. Abzüglich des Regelbedarfs von 416 Euro dürften der Berechnung zufolge "die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung mindestens 366 Euro im Monat betragen", damit kein Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes bestehe. Aufgrund der Freibeträge für Erwerbseinkommen (im Musterbeispiel 300 Euro) liege das verfügbare Haushaltseinkommen stets oberhalb des durch Regelbedarf und Unterkunftskosten definierten soziokulturellen Existenzminimums.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 538 - 20. Juli 2018 - 12.42 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Juli 2018

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