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BUNDESTAG/7395: Heute im Bundestag Nr. 545 - 25.07.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 545
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 25. Juli 2018, Redaktionsschluss: 10.33 Uhr

1. Rückkehrprogramm Starthilfe plus
2. Kooperationen des BSI
3. Abfrage beim Europol-Informationssystem
4. Auflagen nach Haftentlassung erfragt
5. Konversion der Rüstungsindustrie
6. Patrouillenboote für Saudi-Arabien
7. Erfahrungen mit der Flexibilitätsprämie


1. Rückkehrprogramm Starthilfe plus

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über das Rückkehrprogramm "Starthilfe Plus" für Asylbewerber berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3151) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2762). Wie die Abgeordneten darin schrieben, führte die Bundesregierung "in Ergänzung des Bund-Länder-Programms Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany (Reag) Government Assisted Repatriation Programme (Garp)" am 1. Februar 2017 in Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration das Rückkehrförderprogramm "Starthilfe Plus" ein. Im Unterschied zu den Reag/Garp-Programmen werden der Fraktion zufolge bei "Starthilfe Plus" Prämien bei Rücknahme des Asylantrags angeboten.

Laut Bundesregierung sind in in den Jahren 2015 bis 2018 (Stand 31. März 2018) insgesamt rund 123.500 Menschen mit dem Bund-Länder-Programm Reag/Garp freiwillig in ihr Herkunftsland zurückgekehrt oder in einen aufnahmebereiten Drittstaat weitergewandert. Die zusätzliche finanzielle Unterstützung, die das Programm "Starthilfe Plus" ergänzend zu Reag/Garp gewährt, sei seit Programmbeginn im Februar 2017 insgesamt 11.618 Personen bewilligt worden.

Dabei haben der Antwort zufolge allein im vergangenen Jahr 10.000 Rückkehrer Hilfen über das Programm "Starthilfe Plus" in Anspruch genommen. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, war und ist ihr Ziel, "zur Förderung der freiwilligen Rückkehr hier einen zusätzlichen finanziellen Anreiz zu setzen", Neben sonstigen Förderprogrammen wie zum Beispiel Reag/Garp biete dieses "Rückkehrhilfeprogramm eine sinnvolle Ergänzung zu den erhöhten Ausgaben nach der freiwilligen Rückkehr". Eine Weiterentwicklung dieses Programms sei in Vorbereitung.

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2. Kooperationen des BSI

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über nationale und internationale Kooperationen des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3398) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2774). Wie die Bundesregierung darin darlegt, besteht der gesetzliche Auftrag des BSI als nationale, zivile IT-Sicherheitsbehörde unter anderem in der präventiven Förderung der Informations- und Cybersicherheit. Die nationale und internationale Zusammenarbeit des BSI leite sich aus der gesetzlichen Aufgabenstellung des BSI ab.

Eine Aufgabe des BSI sei beispielsweise die Förderung der Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes, schreibt die Bundesregierung weiter. Im Rahmen dieser Aufgabenstellung arbeite das BSI im nationalen und internationalen Rahmen jeweils mit Behörden und Anbietern von Telekommunikationsdiensten zusammen, um seiner Pflicht von Prävention, Detektion und Abwehr von Angriffen auf die IT-Infrastrukturen Deutschlands nachzukommen. Dies umfasse aufgrund der Rolle als Nationale Kommunikationssicherheits- und Cybersicherheitsbehörde zum Beispiel für die USA auch die NSA.

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3. Abfrage beim Europol-Informationssystem

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um eine neue Schnittstelle bei Europol für die Abfrage des Europol-Informationssystems (EIS) geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/3404) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3062). Darin erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, wann die "Schnittstelle Quest, mit der UMF (Universal Message Format)-konforme Anfragen an das Europol-Informationssystem gestellt werden können, in den Wirkbetrieb übernommen" werden soll.

Wie die Bundesregierung dazu ausführt, ist "Quest" ein Service, der von Europol entwickelt und nach diversen Tests schließlich am 10. Mai 2018 in den Echtbetrieb übernommen wurde. Damit werde es ermöglicht, dass über QUEST standardisierte Anfragen an das EIS gestellt werden können. Die Antworten erfolgten UMF-konform.

Derzeit unterstütze Quest Namensanfragen und Anfragen mit Waffendaten im EIS, heißt es in der Antwort weiter. Diese Anfragen könnten von allen EU-Staaten durchgeführt werden, sobald sie bei sich die technischen Rahmenbedingungen geschaffen haben.

Das ist der Antwort zufolge derzeit bei den UMF-Pilotländern Estland, Finnland, Griechenland, Polen und Spanien der Fall, von denen die erforderlichen Schnittstellen zu Quest entwickelt wurden. Deutschland wird laut Vorlage "die Quest-Schnittstelle voraussichtlich 2019 bis 2020 entwickeln, wenn Europol die nächste Generation von Quest einsetzen wird".

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4. Auflagen nach Haftentlassung erfragt

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Umgang mit haftentlassenen Personen, die nach Paragraph 129b Strafgesetzbuch verurteilt wurden" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3394). Wie die Fraktion darin schreibt, stellt der Strafrechtsparagraph 129b StGB die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland unter Strafe. Nach Paragraph 129b StGB Verurteilte könnten für die Zeit nach ihrer Haftentlassung mit Führungsaufsicht belegt werden. Neben Meldeauflagen könne ihnen der Kontakt zu bestimmten Personen oder Vereinigungen, die Teilnahme an Veranstaltungen oder das Betreten bestimmter Orte untersagt werden.

Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, in wie vielen Fällen "bei wie vielen und welchen seit 2002 nach Paragraph 129b StGB verurteilten Personen nach ihrer Haftentlassung oder Aussetzung der Haftbefehle nach Kenntnis der Bundesregierung von welchen Gerichten welche Auflagen bezüglich Führungsaufsicht, polizeilicher Meldungen, Wohnsitz, Auslandsaufenthalte, Kontaktverbote zu Personen und Vereinigungen etc. erteilt" wurden.

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5. Konversion der Rüstungsindustrie

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Alternative Märkte und Bereiche für Rüstungskonzerne sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage (19/3476) der Fraktion Die Linke. Es liege auf der Hand, dass eine friedlichere Welt nicht durch den Export von immer mehr Waffen erreicht werden kann, schreiben die Abgeordneten zur Begründung. Gleichzeitig sehen sie die Beschäftigten in der Rüstungsindustrie als überwiegend hochqualifizierte Fachkräfte, die auch in der zivilen Industrie Beschäftigung finden könnten. Die Abgeordneten fragen nun detailliert nach dem Innovationsfonds des Bundeswirtschaftsministeriums, mti dem Diversifikationsprojekte in der Verteidigungsindustrie ausgestattet werden sollen. Auch für weiter reichende Überlegungen der Bundesregierung zu Konversionsmöglichkeiten für die Rüstungsindustrie interessieren sie sich.

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6. Patrouillenboote für Saudi-Arabien

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Um eventuelle Kriegseinsätze von Patrouillenbooten aus einer Wolgaster Werft geht es in einer Kleinen Anfrage (19/3475) der Fraktion Die Linke. Die Abgeordneten erkundigen sich detailliert nach Auslieferungen dieser Boote nach Saudi-Arabien, mit welcher Ausstattung die Boote das Land verließen und wofür sie eingesetzt wurden. Im Vorwort verweisen sie auf die Rolle Saudi-Arabiens beim Jemen-Krieg. Das Land könne nur mit Waffenlieferungen aus dem Ausland gegen den Jemen-Krieg führen und vor allem einen wichtigen Hafen dort blockieren. Die Blockade trage wesentlich zur katastrophalen humanitären Situation im Jemen bei. Trotzdem habe die Bundesregierung den Export von 33 Patrouillenbooten aus der Wolgaster Werft nach Saudi-Arabien genehmigt, so die Abgeordneten.

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7. Erfahrungen mit der Flexibilitätsprämie

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die FDP-Fraktion fragt nach Erfahrungen mit der Flexibilitätsprämie für Betreiber von Biomasseanlagen. In einer Kleinen Anfrage (19/3450) verweisen die Abgeordneten darauf, dass bis Ende Juli 2017 zwar Biomasseanlagen mit bis zu 2,64 Gigawatt für diese Prämie angemeldet gewesen sein sollen, allerdings kaum flexibler Betrieb festzustellen sei. Die Prämie belohnt Betreiber dafür, dass sie in Zeiten hoher Stromproduktion durch Wind und Sonne nicht noch zusätzlich Strom produzieren. Nun möchten die Abgeordneten von der Bundesregierung etwa wissen, wie hoch die jährlichen Ausschüttungen der Netzbetreiber für diese Prämie seit der Einführung 2012 waren und wie Leistung und Missbrauchspotenzial überprüft werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 545 - 25. Juli 2018 - 10.33 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juli 2018

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