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BUNDESTAG/7414: Heute im Bundestag Nr. 564 - 02.08.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 564
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 2. August 2018, Redaktionsschluss: 11.16 Uhr

1. Anträge von Anwaltskanzleien
2. Zivile Seenotrettung
3. Kroatische Rechtsextreme in Deutschland
4. Statistische Erfassung von Messerangriffen
5. Sicherheitskontrollen an Flughäfen
6. Internetmonitoring zu Rechtsextremismus
7. Verfassungsfeindliche Ziele attestiert


1. Anträge von Anwaltskanzleien

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die Vorkommnisse in der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/3543) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3258). Darin führte die Fraktion aus, dass in diesem Zusammenhang "immer wieder zwei muslimische Anwaltskanzleien benannt" würden. Eine Kanzlei aus Hildesheim habe 3.565 Anträge eingereicht; eine in Oldenburg verantworte 1.003 Anträge.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort schreibt, lagen für diese 4.568 Verfahren bis zum Abschluss der Prüfung der Internen Revision des Bamf folgende Entscheidungen vor: In zirka 5,7 Prozent der Verfahren habe ein Abschiebungsverbot nach Paragraf 60 des Aufenthaltsgesetzes vorgelegen, in zirka 66,7 Prozent der Verfahren sei eine Anerkennung nach Paragraf 3 Absatz 1 des Asylgesetzes erfolgt und in zirka 0,3 Prozent der Verfahren eine Anerkennung nach Artikel 16a des Grundgesetzes. In zirka 7,8 Prozent der Verfahren sei eine subsidiäre Schutzberechtigung nach Paragraf 4 Absatz 1 des Asylgesetzes festgestellt und in zirka 16,7 Prozent der Verfahren der Antrag abgelehnt und kein Abschiebungsverbot festgestellt worden. Keine Angaben könnten zu zirka 2,8 Prozent der Verfahren gemacht werden. Derzeit würden die Entscheidungen in den 4.568 Asylverfahren durch das Bamf überprüft.

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2. Zivile Seenotrettung

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über ihr bekannte Organisationen mit Sitz in Deutschland, die zivile Seenotrettung auf dem Mittelmeer betreiben, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3544) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3262). Danach sind der Bundesregierung sieben entsprechende Nichtregierungsorganisationen bekannt, von denen eine den Betrieb ihres Seenotrettungsschiffes 2017 eingestellt hat.

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3. Kroatische Rechtsextreme in Deutschland

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Erkenntnisse über Treffen deutscher und kroatischer Rechtsextremisten in Deutschland seit dem Jahr 2008 sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/3547) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3293). Danach liegen dazu Erkenntnisse über drei Veranstaltungen sowie über zwei Veröffentlichungen auf der Homepage der Partei "Der III. Weg" vor.

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4. Statistische Erfassung von Messerangriffen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die statistische Erfassung von Messerangriffen geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/3548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3295). Darin verwies die Fraktion darauf, dass auf der Innenministerkonferenz vom 6. bis 8. Juni 2018 der Beschluss gefasst worden sei, "eine bundesweit einheitliche und vergleichbare statistische Erfassung von Messerangriffen als Grundlage für eine valide und verbesserte Darstellung der Kriminalitätslage und der daraus resultierenden Handlungserfordernisse in die Wege zu leiten".

Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort ausführt, eröffnet eine bundesweit einheitliche statistische Erfassung von Messerangriffen die Möglichkeit, ein entsprechendes Lagebild zu erstellen. Dieses schaffe "die Grundlage für das Erkennen von Brennpunkten, für polizeiliche Schwerpunktsetzungen und für die Einleitung wirksamer und frühzeitiger Gegenmaßnahmen, zum Beispiel Bekämpfungsansätze und Präventionsmaßnahmen". Aktuell erfolge eine fachliche Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten einer bundesweit einheitlichen und vergleichbaren statistischen Erfassung von Messerangriffen.

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5. Sicherheitskontrollen an Flughäfen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über Innovationen bei Sicherheitskontrollen an deutschen Flughäfen informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3549) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3299). Danach werden die Kontrollstellen für Fluggäste und deren Gepäck an den Flughäfen "mit moderner, leistungsfähiger und dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Geräten ausgestattet, die in der Lage sind, gegenwärtig noch nicht zwingend vorgeschriebene (auch zukünftige) EU-Standards zu erfüllen".

Ferner verweist die Bundesregierung unter anderem darauf, dass im Jahr 2017 innovative Komponenten von Sicherheitskontrollstellen am Flughafen Hamburg von der Bundespolizei mit dem Flughafenbetreiber erfolgreich erprobt worden seien. Die Effizienz habe signifikant gesteigert werden können. Eine Ergänzung der bestehenden Rahmenlieferverträge sei veranlasst, "so dass deutsche Flughäfen künftig mit diesen Komponenten ausgestattet werden können".

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6. Internetmonitoring zu Rechtsextremismus

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Internetbeobachtung im Phänomenbereich Rechtsextremismus ist Gegenstand der Antwort der Bundesregierung (19/3552) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3327). Wie die Bundesregierung darin ausführt, wird die Nutzung des Internets durch politisch rechts motivierte Straftäter, Gefährder oder auch sonstige relevante Personen seit der Einrichtung der "Koordinierten Internetauswertung - Rechtsextremismus" (KIA-R) im März 2012 in Zusammenarbeit des Bundeskriminalamts (BKA) mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst beobachtet.

Im Rahmen des regelmäßigen Internetmonitorings im Phänomenbereich Rechtsextremismus werden der Antwort zufolge "gegenwärtig mehrere hundert relevante Internetpräsenzen beziehungsweise Profile und Kanäle - unter anderem in sozialen Netzwerken, bei Kurznachrichtendiensten oder auf Videoplattformen - der rechtsextremistischen Szene gesichtet".

Aufgabe der KIA-R sei es unter anderem, "anlassbezogene und anlassunabhängige offene Internetrecherchen zu Sachverhalten und Ereignissen mit rechtsterroristischen/rechtsextremistischen Bezügen durchzuführen", heißt es in der Antwort weiter. Die in der KIA-R tätigen Behörden tauschten sich regelmäßig über die dort gewonnenen Erkenntnisse aus. Im Falle strafrechtlich relevanter oder gefährdungsrelevanter Anhaltspunkte gehe das BKA gegen diese Personen, Netzwerke oder Gruppierungen vor, indem beispielsweise Strafanzeige bei einer zuständigen Polizeidienststelle erstattet wird.

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7. Verfassungsfeindliche Ziele attestiert

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat ihre Auffassung bekräftigt, dass die "Rote Hilfe e.V." (RH) "in ihrer Gesamtheit linksextremistische und mithin verfassungsfeindliche Ziele in unterschiedlicher Intensität verfolgt". Die RH sei daher "als Bestrebung gegen die in Paragraf 4 Absatz 2 Bundesverfassungsschutzgesetz genannten Verfassungsgrundsätze einzustufen", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3553) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3333).

Insbesondere bekenne sich die RH ohne jede Einschränkung zu ihrer kommunistischen Tradition und bilde "bewusst und gewollt ein Sammelbecken für - wenn auch nicht ausschließlich - Anhänger unterschiedlicher kommunistischer und anarchistischer Theorieansätze sowie diese Ansätze unterstützende Vereinigungen und Personenzusammenschlüsse", heißt es in der Antwort weiter. Mit der Verfassungsordnung des Grundgesetzes seien sozialistisch-kommunistische Staats- und Gesellschaftsordnungen nicht vereinbar.

Laut Bundesregierung definiert sich die RH ausweislich ihrer Satzung als "parteiunabhängige, strömungsübergreifende linke Schutz- und Solidaritätsorganisation". Im linksextremistischen Aktionsfeld "Antirepression", das im Fokus ihrer Tätigkeit stehe, stelle die RH eine der bedeutendsten Organisation dar. In diesem Zusammenhang leiste sie linksmotivierten Straf- und Gewalttätern politische und finanzielle Unterstützung, beispielsweise bei anfallenden Anwalts- und Prozesskosten sowie bei Geldstrafen und -bußen. Der Antwort zufolge verfügte die RH im Jahr 2017 über 8.300 Mitglieder, die "diversen linken beziehungsweise linksextremistischen Strömungen" angehören.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 564 - 2. August 2018 - 11.16 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. August 2018

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