Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/7471: Heute im Bundestag Nr. 623 - 29.08.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 623
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 29. August 2018, Redaktionsschluss: 12.00 Uhr

1. Weniger Physiotherapeuten ausgebildet
2. FDP stellt Fragen zum digitalen Nachlass
3. Sorge wegen paralleler Justizstrukturen
4. Rückgabe von Kulturgut
5. Bilanz der Mietpreisbremse
6. Reformbedarf bei Restschuldbefreiung


1. Weniger Physiotherapeuten ausgebildet

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Zahl der Schüler in der Physiotherapeutenausbildung ist in den vergangenen zehn Jahren tendenziell rückläufig gewesen. Das ergibt sich aus der Antwort (19/3912) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/3654) der Fraktion Die Linke.

Demnach wurden im Schuljahr 2007/2008 noch 25.087 Schüler in dieser Fachrichtung registriert, 2016/2017 waren es nur noch 21.812 Schüler. Seit dem Schuljahr 2015/2016 steigen die Zahlen allerdings wieder leicht an.

Der Bundesregierung sei es ein wichtiges Anliegen, die Gesundheitsfachberufe und deren Ausbildungen attraktiver zu gestalten und mehr junge Menschen dazu zu bewegen, sich für einen Beruf im Gesundheitswesen zu entscheiden, heißt es in der Antwort weiter.

Zur Steigerung der Attraktivität solle auch die von 2017 bis 2019 geltende Abkoppelung der Vergütungsvereinbarungen für Heilmittelleistungen von der Grundlohnsumme beitragen. Die seither zwischen den Krankenkassen und Verbänden der Physiotherapie abgeschlossenen Preisvereinbarungen führten zu Anhebungen von teilweise mehr als 30 Prozent.

Die Grundlohnsumme ist die wesentliche Bemessungsgrundlage auch für die Einkommen der Physiotherapeuten. In der Vergangenheit hat diese Regelung dazu geführt, dass die Einkommen der Heilmittelerbringer geschrumpft sind, weil die Veränderung der Grundlohnsumme unterhalb der Inflationsrate lag.

*

2. FDP stellt Fragen zum digitalen Nachlass

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Probleme beim Zugang zum digitalen Nachlass sind Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/3954). Nach einem einschlägigen Urteil des Bundesgerichtshofes vom Juli 2018 (Az. III ZR 183/17) seien weite Bereiche noch ungeklärt, und es stelle sich die Frage, ob rechtsverbindliche Regelungen erforderlich sind, die den Erben die notwendigen Auskunfts- und Zugriffsrechte für Onlineaccounts einräumen, schreiben Abgeordneten. Sie fragen daher die Bundesregierung unter anderem, ob sie bezüglich des digitalen Nachlasses Handlungsbedarf sehe und bereits konkrete Regelungsvorschläge plane. Auch wollen sie wissen, ob die Bundesregierung vorhat, ein verbindliches digitales Nachweisinstrument für den Erbfall zu schaffen, ob sie datenschutzrechtliche Probleme in Bezug auf die Vererbbarkeit personenbezogener Daten sieht und ob nach Ansicht der Bundesregierung ein rechtlicher Unterschied zwischen Informationen aus dem Kernbereich der privaten Lebensgestaltung in digitaler und analoger Form besteht.

*

3. Sorge wegen paralleler Justizstrukturen

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Mit einer angeblichen Paralleljustiz in Deutschland befasst sich eine weitere Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3934). Wie die Abgeordneten schreiben, ist nach ihrer Auffassung aufgrund der zunehmenden Anzahl von Migranten aus vorwiegend muslimischen Ländern davon auszugehen, dass im Rahmen der sogenannten Scharia-Gerichte eine Ausweitung paralleler Justizstrukturen erfolgt. Sie wollen unter anderem wissen, ob der Bundesregierung die Anzahl der Verfahren, die durch Paralleljustizsysteme in Deutschland zwischen 2014 und 2017 durchgeführt wurden, bekannt sind, und ob sie seit 2015 eine Zunahme von Scharia-Gerichten beobachtet. Ferner fragen die Abgeordneten, ob die Bundesregierung in der Existenz von Scharia-Gerichten eine Gefahr für den Rechtsstaat sieht und welche Maßnahmen sie gegen Paralleljustiz ergreift.

*

4. Rückgabe von Kulturgut

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Nach dem aktuellen Stand des Referentenentwurfs für ein "Gesetz zur erleichterten Durchsetzung der Rückgabe von abhanden gekommenem Kulturgut" erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/3951). Einige spektakuläre Restitutionsfälle hätten das Thema NS-Raubkunst in den letzten Jahren vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt, und 2015 sei der Referentenentwurf erarbeitet worden, um Rechtssicherheit zu schaffen. Dieser sei bis heute jedoch nicht öffentlich zugänglich. Die Fragesteller wollen wissen, ob die intensive Beratung mittlerweile abgeschlossen ist und innerhalb der Bundesregierung eine Einigung erreicht werden konnte, welche "anderen Lösungsansätze" (siehe Bundestagsdrucksache 18/12750) innerhalb der Bundesregierung diskutiert werden, und ob es weitere Gründe gibt, die die Veröffentlichung des Referentenentwurfs verzögern.

*

5. Bilanz der Mietpreisbremse

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Nach einer Bilanz von drei Jahren Mietpreisbremse erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/3945). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, in welchen Kommunen die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz am 1. Juli 2015 in Kraft getretene Mietpreisbremse eingeführt wurde, und wie sie die Entwicklung der Mieten, die Neubautätigkeit von Wohnraum und die Entwicklung der Preise für Neubauwohnungen einschätzt. Weiter fragen sie, wie sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Entwicklung von Neuvertragsmieten und Mieten für Neubauwohnungen auf die Bestandsmieten auswirkt, da sie in die Berechnung von ortsüblichen Vergleichsmieten Eingang finden. Ferner wollen die Fragesteller wissen, ob die Bundesregierung plant, die auf fünf Jahre begrenzte Mietpreisbremse zu verlängern, ob sich nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen in den Anwendungsgebieten der Mietpreisbremse der Wohnungsmarkt entspannt hat, und wie viele und welche Gerichtsverfahren es aufgrund der Mietpreisbremse gab. Eine weitere Frage betrifft den Zeitplan für das weitere Gesetzgebungsverfahren des im Juli 2018 vorgelegten Referentenentwurfs zum Mietrechtsanpassungsgesetz.

*

6. Reformbedarf bei Restschuldbefreiung

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den Bericht über die Wirkungen des Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vorgelegt. In der Unterrichtung (19/4000) über die Ergebnisse der Evaluierung des im Juli 2014 in wesentlichen Teilen in Kraft getretenen Gesetzes heißt es, nach den dem Bundesjustizministerium vorliegenden Daten habe das geschaffene Anreizsystem nicht die erhoffte Effektivität erzielen können. Der Anteil der Schuldner, die eine vorzeitige Restschuldbefreiung erlangen konnten, liege bei deutlich unter 2 Prozent und verfehle daher die vom Rechtsausschuss des Bundestages vorgegebene Zielmarke von 15 Prozent deutlich. Angesichts dessen bestünde gesetzgeberischer Handlungsbedarf, heißt es weiter. Da eine Anpassung der nationalen Regelungen allerdings auch die europäischen Vorgaben zu beachten hätte, empfehle die Bundesregierung, die Erkenntnisse aus der Evaluation zunächst in die Verhandlungen zu dem Richtlinienvorschlag der Kommission (COM(2016) 723 final) einfließen zu lassen, der auch Regelungen zu einer Restschuldbefreiung natürlicher Personen enthalte.

Seit Juli 2014 besteht für insolvente natürliche Personen die Möglichkeit, die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre zu verkürzen, wenn sie innerhalb dieses Zeitraums zumindest die Kosten des Verfahrens und 35 Prozent der angemeldeten Insolvenzforderungen begleichen.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 623 - 29. August 2018 - 12.00 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. August 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang