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BUNDESTAG/7623: Heute im Bundestag Nr. 775 - 17.10.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 775
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 17. Oktober 2018, Redaktionsschluss: 14.03 Uhr

1. Ausschuss beschließt Gesetz zu ERP-Mitteln
2. Rechtsausschuss diskutiert Urheberrecht
3. Zwei Anhörungen beschlossen
4. Forschungsförderung über Steuern
5. Modellvorhaben in Südthüringen


1. Ausschuss beschließt Gesetz zu ERP-Mitteln

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/PEZ) Der Wirtschaftsausschuss hat den Weg frei gemacht für ein Fortsetzen der Wirtschaftsförderung aus ERP-Mitteln. Einstimmig beschlossen die Abgeordneten am Mittwoch den Gesetzentwurf über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2019 (19/4458). Die Bundesregierung will dem Gesetz entsprechend aus dem Sondervermögen des European Recovery Program (ERP) etwa 775 Millionen Euro bereitstellen. Das Geld soll besonders mittelständischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe zugute kommen. Mobilisiert werden könnten dadurch zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von etwa 7,8 Milliarden Euro.

Wie der zuständige Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Oliver Wittke (CDU), erklärte, fußt das Programm auf drei Beinen - der Förderung von Existenzgründung, Innovation und Digitalisierung sowie Unterstützung für mehr Wagnis- und Beteiligungskapital. Die Gründungsfinanzierung mache dabei fast die Hälfte des Programms aus und schließe Maßnahmen zum Gelingen von Unternehmensnachfolgen ein, so Wittke. Mittel im Bereich Innovation und Digitalisierung seien ein Schlüssel zum Erfolg von Jungunternehmern. Beim Thema Beteiligungskapital wiederum liege ein Augenmerk auf kleinen und mittleren Unternehmen in den Ost-Bundesländern.

Die Unionsfraktion bezeichnete das Programm als starkes Signal für die Mittelstandsförderung, getrieben vom Leitgedanken, regionale Unterschiede anzugleichen. Die SPD-Fraktion hob den verstärkten Mitteleinsatz für Innovation und Digitalisierung hervor.

Die oppositionielle AfD-Fraktion begründete ihre Zustimmung mit Anzeichen, dass die Struktur der Hilfe geändert werden soll - eben mit einem Hin zu mehr Förderung von Wagnis- und Beteiligungskapital. Ein Abgeordneter der FDP-Fraktion forderte, die Lücke zwischen bereitgestellten und abgeflossenen Mitteln zu schließen und die Verwaltungskosten zu senken. Auch die Linksfraktion wies auf strukturelle Punkte hin, die sie für verbesserungswürdig hält. So habe der Bundesrechnungshof die hohen Vergütungsanteile für die KfW kritisiert - ein Umstand, den die Bundesregierung dem Staatssekretär zufolge ernst nimmt und an Verbesserungen arbeitet. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte einen Entschließungsantrag eingebracht, in dem sie mehr Transparenz und eine Art Frauenquote für die Mittelvergabe fordert. Dieser Antrag fand keine Mehrheit.

Das ERP-Sondervermögen des Bundes ("European Recovery Program") geht auf den Marshallplan der Nachkriegszeit zurück. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, vor allem mittelständische Betriebe, und Angehörige freier Berufe werden dabei aus ERP-Mitteln mit zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital gefördert.

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2. Rechtsausschuss diskutiert Urheberrecht

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/mwo) Einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken für Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (19/3071), den der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch auf seiner 23. Sitzung unter Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) in der geänderten Fassung zur Annahme empfahl. Über den Entwurf soll das Plenum in zweiter und dritter Beratung am Donnerstag, 18. Oktober 2018, abstimmen.

Nach einer öffentlichen Anhörung am 8. Oktober waren noch einige Änderungen an dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der sogenannten Marrakesch-Richtlinie der EU vorgenommen worden, die die Begriffsdefinition, die Aufsicht über befugte Stellen wie Blindenbibliotheken und die Vergütungspflicht betreffen. Mit einem ebenfalls angenommenen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen soll die bessere finanzielle Ausstattung der befugten Stellen sichergestellt werden. In der Diskussion bewerteten Abgeordnete der Oppositionsparteien den Entwurf als nicht weitgehend genug.

Ausführlich diskutierten die Mitglieder des Gremiums den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (KOM(2016)593 endg.; Ratsdok.-Nr.12254/16), zu dem der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Christian Lange (SPD), einen Bericht abgab. Hier gebe es noch erheblichen Diskussionsbedarf und der Zeitplan sei offen, sagte Lange. Dennoch solle versucht werden, die diesbezüglichen, durchaus widersprüchlichen, Vorgaben des Koalitionsvertrages zum Datenschutzrecht und dem Leistungsschutzrecht in einem fairen Interessenausgleich unter einen Hut zu bringen und in die Richtlinie einzubringen. Problematisch gesehen werden vor allem die Artikel 11 und 13 der Richtlinie, bei denen es um Schutz von Presseveröffentlichungen und die Nutzungen geschützter Inhalte durch Online-Dienste geht. Der Ausschuss beschloss, den Vorschlag zu vertagen und weiter kritisch zu verfolgen.

Die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl (SPD) gab auf Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD einen Bericht der Bundesregierung zum Stand der Erarbeitung eines Vorschlags für die Auditierung und Zertifizierung des Beschwerdemanagements sozialer Netzwerke. Eine solche Einrichtung, mit der das Klima in den sozialen Netzwerken verbessert werden soll, könne frühestens im ersten Quartal 2019 die Arbeit aufnehmen, sagte Hagl-Kehl.

Breiten Traum in der Sitzung nahm der Bericht der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Katarina Barley (SPD), zum Etat ihres Ministeriums (Einzelplan 07) im Entwurf des Bundeshaushalts 2019 (19/3400) ein. Die Ministerin skizzierte die Schwerpunkt der Arbeit ihres Hauses, wobei sie vor allem auf den "Pakt für den Rechtsstaat" und den Verbraucherschutz einging. Auch die Fragen der Abgeordneten drehten sich vor allem um diese Themen. Nach der Ablehnung einer Vielzahl von Änderungsanträgen von AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen beschloss der Ausschuss mit den Stimmen der Koalition, dem Haushaltsausschuss die Annahme des Einzelplans 07 zu empfehlen. Weiter beschloss das Gremium, am 13. Februar 2019 eine bereits dem Grunde nach beschlossene öffentliche Anhörung zu Anträgen der FDP (19/1175) und der Fraktion Die Linke (19/1172) zum Thema Wechselmodell bei der Kinderbetreuung durchzuführen, das bereits am 15. März 2018 zur Debatte im Plenum gestanden hatte. Der Ausschuss befasste sich weiterhin mit einer Reihe von Gesetzentwürfen und weiteren Themen, bei denen er nicht federführend ist.

Heftige Kritik musste sich der Ausschussvorsitzende Brandner für sein Verhalten in der Plenardebatte am 11.Oktober 2018 anhören. Dass er nach seinem Redebeitrag zum Tagesordnungspunkt 21 in der Nacht zum vergangenen Freitag einfach den Plenarsaal verlassen habe, sei "unmöglich" gewesen, sagte SPD-Obmann Johannes Fechner. Brandner habe "unkollegiales Verhalten" und Desinteresse an der politischen Arbeit" an den Tag gelegt. CDU/CSU-Obmann Jan-Marco Luczak bezeichnete das Verhalten Brandners als Respektlosigkeit, die die Arbeit des Rechtsausschusses desavouiere. Brandner ging nicht weiter auf die Kritik ein und rechtfertige sich mit Verweis auf Tagesordnungsprobleme und sein Recht als Abgeordneter.

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3. Zwei Anhörungen beschlossen

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch die Durchführung von zwei öffentlichen Anhörungen beschlossen. So sollen am Montag, den 5. November, Sachverständige zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (19/4723) Stellung nehmen. Geplant ist eine Reduzierung der Steuerbelastung in den Jahren 2019 und 2020 um rund 9,8 Milliarden Euro (volle Jahreswirkung). Vorgesehen sind unter anderem eine Erhöhung des Kindergeldes, des Kinderfreibetrages, des steuerlichen Grundfreibetrages sowie ein Ausgleich der Effekte der sogenannten kalten Progression bei der Einkommensteuer.

Am Mittwoch, den 7. November, soll die öffentliche Anhörung zum dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (19/4673) stattfinden. Mit dem Gesetz soll unter anderem ein besserer Schutz von Versorgungsanwärtern und Versorgungsempfängern durchgesetzt werden. Außerdem wird der Ausbau des Risikomanagements der Pensionskassen und Pensionsfonds geregelt.

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4. Forschungsförderung über Steuern

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung schlägt die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/3175) vor. Die Stärke der Wirtschaft liege in der Innovationskraft der Unternehmen, heißt es in dem Antrag, in dem darauf hingewiesen wird, dass die Innovationsaktivitäten von kleinen und mittleren Unternehmen seit etwa eineinhalb Jahrzehnten rückläufig seien. Bestehende Förderinstrumente wie die Projektförderung mit direkten Mitteln würden nicht ausreichen. Die FDP-Fraktion will eine technologieoffene, rechtssichere und bürokratiearme steuerliche Forschungsförderung für alle Unternehmen mit Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einführen. Sie sollen einen bestimmten Prozentsatz ihrer Forschungs- und Entwicklungsausgaben (FUE) als Steuergutschrift erhalten.

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5. Modellvorhaben in Südthüringen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Projekte zur Regionalentwicklung im Süden Thüringens sind Gegenstand der Antwort (19/4819) auf eine Kleine Anfrage (19/4447) der Fraktion der AfD. Demnach hat der Kreis Sonneberg/Hildburghausen seit 2016 insgesamt 505.000 Euro Fördermittel erhalten, die Wartburgregion 405.500 Euro. Die Gelder seien im Zuge des Modellvorhabens "Langfristige Sicherung von Versorgung und Mobilität in ländlichen Räumen" geflossen, erklärt die Bundesregierung. Desweiteren listet sie Einzelmaßnahmen auf, die Akteure in den Regionen mit den Fördermitteln angestoßen haben.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 775 - 17. Oktober 2018 - 14.03 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Oktober 2018

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