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BUNDESTAG/7657: Heute im Bundestag Nr. 809 - 30.10.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 809
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 30. Oktober 2018, Redaktionsschluss: 11.14 Uhr

1. Regierung beharrt auf ESM-Regeln
2. Keine Daten zu Verlusten von Anlegern
3. Anspruch auf Leistung aus Teilhabepaket
4. Zahl der Midijobs in Deutschland erfragt
5. Linke fragt nach atypischen Arbeitszeiten
6. Bericht über Aktionsplan zu BRK


1. Regierung beharrt auf ESM-Regeln

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass die bestehenden Regeln des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zur Beschlussfassung über Auszahlungen gewahrt bleiben. Dies erklärt die Regierung in einer Antwort (19/5209) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/4765), die wissen wollte, ob die Regierung einer Änderung zustimmen würde, die eine Auszahlungsentscheidung allein durch den Geschäftsführenden Direktor vorsieht. Die Regierung setzt sich dafür ein, dass weiterhin ein Beschluss durch den ESM-Gouverneursrat beziehungsweise durch das ESM-Direktorium für eine Auszahlungsentscheidung erforderlich ist und die nationalen verfassungsrechtlichen Anforderungen der Mitgliedstaaten, einschließlich der Rechte des Deutschen Bundestages, gewahrt bleiben. Die Diskussion auf europäischer Ebene sei aber noch nicht abgeschlossen. Der Bundestag werde laufend über die Diskussion unterrichtet, versichert die Regierung.

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2. Keine Daten zu Verlusten von Anlegern

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesregierung liegen keine Daten zu den Verlusten vor, die Verbraucher mit Produkten des Grauen Kapitalmarktes und der kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge gemacht haben. Die bei den Verbrauchern entstandenen Verluste würden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) nicht erfasst, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/4954) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (19/3925), die diese Anfrage vor dem Hintergrund des Insolvenzverfahrens gegen die Investmentfirma P&R gestellt hatte. 54.000 Anleger würden um ihre Investments in Höhe von rund 3,5 Milliarden Euro fürchten, heißt es in der Vorbemerkung.

Für die Bundesregierung ist wichtig, "dass Anleger sich vor ihrer Investitionsentscheidung der mit einer Kapitalanlage verbundenen Risiken bewusst sind". Deshalb gebe es unter anderem einen bei Werbung für Vermögensanlagen vorgeschriebenen Warnhinweis: "Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen." Nach Ansicht der Regierung wurden mit dem Kleinanlegerschutzgesetz 2015 umfassende Verbesserungen zum Schutz der Anleger eingeführt. Die Regierung erinnert auch an Eingriffe der BaFin auf dem Kapitalmarkt. So dürften bestimmte hochriskante binäre Optionen und Differenzkontrakte mit Nachschusspflicht für Anleger Privatanlegern nicht mehr angeboten werden. Wie es in der Antwort weiter heißt, wurden in der Polizeistatistik für das Jahr 2017 27.444 Fälle von Anlagebetrug erfasst.

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3. Anspruch auf Leistung aus Teilhabepaket

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im Mai dieses Jahres haben 583.000 Menschen nach den Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) einen festgestellten Anspruch auf mindestens eine Leistungsart aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gehabt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/5222) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4303) hervor. Danach hatten im Mai 2015 noch "480.000 Personen im SGB II" einen solchen Anspruch.

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4. Zahl der Midijobs in Deutschland erfragt

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Nach der Zahl sogenannter Midijobs in Deutschland erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/5236). Auch fragt sie darin unter anderem, um wie viele Personen sich die Zahl der Beschäftigten, die unter die "Midijob-Regelungen" fallen, erhöhen würde, wenn der Personenkreis für diese Regelungen "wie von der Bundesregierung geplant von derzeit 850 Euro Bruttomonatsverdienst auf 1.300 Euro angehoben" würde.

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5. Linke fragt nach atypischen Arbeitszeiten

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Mit "atypischen Arbeitszeiten in Deutschland" befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/5246). Darin erkundigt sie sich unter anderem danach, wie viele Beschäftigte nach Kenntnis der Bundesregierung im vergangenen Jahr regelmäßig an Sonn- und Feiertagen gearbeitet haben.

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6. Bericht über Aktionsplan zu BRK

Arbeit und Soziales/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/5260) liegt der "Zwischenbericht zum Nationalen Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention" vor. Er hat die Aufgabe, über die Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans (NAP) 2.0 zu informieren.

Ausgewertet wurden dazu laut Vorlage "175 Maßnahmen aus dem NAP 2.0 und 83 Maßnahmen aus dem ersten NAP von 2011, welche im NAP 2.0 mit aufgenommen wurden". Dabei offenbart der Umsetzungsstand der Maßnahmen in den 13 Handlungsfeldern den Angaben zufolge, "dass bereits über die Hälfte aller Maßnahmen erfolgreich abgeschlossen werden konnten oder umgesetzt und laufend fortgeführt werden". Viele Maßnahmen hätten bereits den Projektstatus verlassen und in alltägliches Handeln übergehen können. Des Weiteren seien 35 Prozent der Maßnahmen gestartet und liefen derzeit. Auch sei der Anteil der noch nicht gestarteten oder nicht umgesetzten Maßnahmen mit vier Prozent relativ gering.

"Der Bericht zeigt auf, dass alle beteiligten Behörden und Partner die Umsetzung und Realisierung der einzelnen Maßnahmen weiter vorantreiben", heißt es ferner in der Unterrichtung. Zugleich wird darin auf die Notwendigkeit einer "zeitnahen Fortschreibung des NAP 2.0" verwiesen. Der Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft in allen Lebensbereichen sei langwierig und bedürfe einer "leistungsstarken Steuerung, Organisation und einer wirksamen Vernetzung aller beteiligten Akteure".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 809 - 30. Oktober 2018 - 11.14 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. November 2018

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