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BUNDESTAG/7683: Heute im Bundestag Nr. 835 - 05.11.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 835
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 5. November 2018, Redaktionsschluss: 14.43 Uhr

1. FDP gegen Staudamm-Projekt in Tansania
2. Bundesrat für Tierzuchtrechtnovelle
3. Kontrolle der Drogenmärkte
4. Fragen zum Hormonpräparat Duogynon


1. FDP gegen Staudamm-Projekt in Tansania

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag

Berlin: (hib/JOH) Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag (19/5461) auf, sich im Dialog mit der Regierung Tansanias für die vollständige Erhaltung des Selous Wildreservats und die "wirtschaftlich kaum vertretbare Errichtung eines Staudamms in diesem Ökosystem" einzusetzen. Die Koalition solle den Verzicht auf den Bau des Staudamms zur Bedingung für die Fortführung der Entwicklungszusammenarbeit zum Erhalt der Biodiversität im Wildreservat machen und zudem Planung und Bau eines Gas-und-Dampfturbinen-Kraftwerks durch Kredite und Know-how fördern. In der Begründung heißt es, das Selous Wildreservat in Tansania sei das größte und älteste kontrollierte Wildschutzgebiet Afrikas. Die durch den Staudammbau erforderliche großflächige Rodung beziehungsweise Flutung mitten im Schutzgebiet brächte "weitreichende zerstörerische Folgen für Natur, Klima und Wirtschaft, aber auch für die Landwirtschaft am Oberlauf sowie am Unterlauf des Flusses mit sich". Eine aus Sicht der FDP schnell zu realisierende und als Übergangstechnologie klimapolitisch verantwortbare Alternative zum Bau des Staudamms im Selous wäre der Bau eines modernen Gas-und-Dampfturbinen-Kraftwerks. Schließlich seien in Tansania in den vergangenen Jahren bedeutende Erdgasvorkommen entdeckt worden.

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2. Bundesrat für Tierzuchtrechtnovelle

Ernährung und Landwirtschaft/Unterrichtung

Berlin: (hib/EIS) Der Bundesrat befürwortet die geplante Neuordnung des Tierzuchtrechts. Aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (19/5420) zu einem entsprechenden Gesetzentwurf (19/4950) geht außerdem hervor, dass allen inhaltlichen und redaktionellen Änderungsvorschlägen der Länderkammer zugestimmt wird. Der Bundesrat hatte in seiner 971. Sitzung am 19. Oktober 2018 gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes zu dem Entwurf Stellung genommen. Die Vorlage sieht vor, dass das deutsche Tierzuchtrecht an geänderte EU-rechtliche Rahmenbedingungen angepasst werden soll. Notwendig sei die Novellierung, weil auf der EU-Ebene zahlreichen Richtlinien und Kommissionsentscheidungen in der EU-Verordnung (EU) 2016/1012 zusammengeführt worden seien. Die EU-Tierzuchtverordnung regelt unter anderem die Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen in den Mitgliedstaaten der EU und die Genehmigung von Zuchtprogrammen, die Rechte und Pflichten von Züchtern, Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen, die Eintragung von Zuchttieren in Zuchtbücher und Zuchtregister und die Zulassung zur Zucht sowie Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen, Referenzzentren der Europäischen Union im Bereich Tierzucht, die Ausgabe von Tierzuchtbescheinigungen, die Einfuhr von Zuchttieren und deren Zuchtmaterial in die EU sowie amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten.

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3. Kontrolle der Drogenmärkte

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die Kontrolle der Drogenmärkte ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/5199) der Fraktion Die Linke. Im September 2018 habe die Weltkommission für Drogenpolitik in ihrem jährlichen Report aufgezeigt, wie Regierungen durch verantwortungsvolle Regulierung die Kontrolle über die illegalen Drogenmärkte übernehmen könnten. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun wissen, wie sie den Bericht bewertet.

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4. Fragen zum Hormonpräparat Duogynon

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit möglichen embryonalen Fehlbildungen durch das Hormonpräparat Duogynon befasst sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/5065). Das Mittel stehe seit Jahrzehnten im Verdacht, bei ungeborenen Kindern schwere Fehlbildungen ausgelöst zu haben. Die Firma Schering habe das Medikament von 1950 bis 1981 in Dragéeform sowie als Injektion zur Behandlung ausbleibender Regelblutung und als hormonalen Schwangerschaftstest vertrieben. Viele Frauen hätten das Mittel eingenommen und Kinder mit Fehlbildungen geboren. Viele der Kinder seien entweder früh gestorben oder in ihrem Lebensalltag stark eingeschränkt. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun wissen, wie sie den Fall, auch angesichts neuer Erkenntnisse, einschätzt und wie sie zu einer möglichen Entschädigung der Betroffenen steht.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 835 - 5. November 2018 - 14.43 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 7. November 2018

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