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BUNDESTAG/7701: Heute im Bundestag Nr. 853 - 07.11.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 853
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 7. November 2018, Redaktionsschluss: 18.09 Uhr

1. Plädoyer für kostenlose Verhütungsmittel
2. Haushaltsberatungen fortgesetzt
3. Barley bilanziert Netz-DG
4. Freier Eintritt ist kein Allheilmittel
5. Kompetenzzentrum zieht Zwischenbilanz


1. Plädoyer für kostenlose Verhütungsmittel

Gesundheit/Anhörung

Berlin: (hib/PK) Mediziner und Sexualwissenschaftler befürworten die kostenlose Abgabe von Verhütungsmitteln. Insbesondere für Frauen mit geringem Einkommen seien die Verhütungskosten zu hoch und führten zu ungewollten medizinischen oder sozialen Komplikationen, erklärten Sachverständige am Mittwoch in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über Anträge der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen (19/2514) und Die Linke (19/2699) im Bundestag. Die Experten äußerten sich in der öffentlichen Anhörung und auch in schriftlichen Stellungnahmen.

Derzeit übernehmen die Krankenkassen die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel nur für Versicherte unter 21 Jahren. Für Versicherte über 18 Jahren fallen bei der Abgabe solcher Mittel Zuzahlungen an. Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag, verschreibungspflichtige Verhütungsmittel und operative Eingriffe wie die Sterilisation ohne Alters- und Indikationseinschränkung in die Leistungspflicht der GKV aufzunehmen. Auch wirksame nicht verschreibungspflichtige Verhütungsmittel wie Kondome sollten erstattungsfähig sein. Dazu sollte den Versicherten ein monatliches Budget bereitgestellt werden, das für eine erstattungsfähige Verhütungsmethode ihrer Wahl inklusive Kontrazeptiva abgerufen werden könne. Die Grünen-Fraktion spricht sich dafür aus, die Empfänger von Transferleistungen auch ab dem vollendeten 20. Lebensjahr von den Kosten für ärztlich verordnete Mittel zur Empfängnisverhütung vollständig zu entlasten.

Die Kostenübernahme sollte möglichst unbürokratisch gestaltet und die Zielgruppe über die Möglichkeit der Kostenübernahme niedrigschwellig informiert werden. Der Bundesverband pro familia erklärte, viele Frauen und Männer könnten sich Verhütungsmittel nicht leisten. Die Kostenübernahme sollte daher für alle wohnortnah, unbürokratisch und niedrigschwellig ermöglicht werden. Vor allem für bedürftige Frauen stellten die Kosten eine große Hürde dar. So koste eine Hormonspirale, die drei bis fünf Jahre wirksam sei, bis zu 400 Euro. In der Folge würden Verhütungsmethoden falsch oder gar nicht genutzt. In einigen Kommunen gebe es freiwillige Angebote der Kostenübernahme, ein Rechtsanspruch bestehe jedoch nicht. Sinnvoll wären ein bundesweit einheitlicher Rechtsanspruch sowie eine umfassende Verhütungsberatung.

Die Berliner Frauenärztin Katrin Wolf bestätigte, die sichere Verhütung, unabhängig von finanziellen Barrieren, sei unabdingbar für eine selbstbestimmte Sexualität und den Erhalt der sexuellen und reproduktiven Gesundheit. Eine bundesweit einheitliche Regelung würde die Anwendung von Verhütungsmitteln für strukturell benachteiligte Menschen ermöglichen und ungewollte Schwangerschaften verhindern. Wolf erklärte, es sollten im Sinne der selbstbestimmten Sexualität auch Kondome kostenlos an Männer ausgegeben werden. Auch die Sexualwissenschaftlerin Ulrike Busch begrüßte die parlamentarischen Initiativen und erklärte, das Interesse von Frauen und Männern an effektiver Verhütung sei so groß wie nie. Daher sollte auch auf nicht ärztlich verordnete Verhütungsmittel ein unentgeltlicher Anspruch bestehen. Da die meisten Verhütungsmethoden von Frauen angewendet würden, bestehe hier eine einseitige Benachteiligung. In Belgien, Frankreich und Großbritannien gebe es bereits weitreichende Regelungen für eine kostenlose Verhütung ohne zielgruppenspezifische Einschränkungen. Vorrang haben sollte eine Regelung für Frauen und Männer mit geringem Einkommen.

Die Sozialwissenschaftlerin Cornelia Helfferich verwies auf eine Studie, wonach Frauen im Sozialleistungsbezug beim Zugang zur Verhütung unterversorgt sind. Es gebe einen signifikanten Zusammenhang zwischen der finanziellen Situation und einer weniger adäquaten Nutzung von Verhütungsmitteln. Der GKV-Spitzenverband machte deutlich, dass es sich bei der Abgabe von Verhütungsmitteln um versicherungsfremde Leistungen handele, die pauschal über den Bundeszuschuss abgegolten würden. Bei einem erweiterten Leistungsanspruch wäre ein steuerfinanzierter Ersatz der den Krankenkassen entstehenden Kosten sicherzustellen. Zudem müssten die Verwaltungsausgaben berücksichtigt werden. Bei einer Abgabe von Verhütungsmitteln an Bedürftige sollte außerdem bedacht werden, dass mit der entsprechenden Kennzeichnung von Rezepten eine mögliche Diskriminierung einhergehe. Auch ergäben sich hier datenschutzrechtliche Fragen. Rechtsexperten wandten in der Anhörung ein, die Umsetzung der Anträge über die GKV im Sozialgesetzbuch V (SGB V) wäre problematisch, weil es sich um eine versicherungsuntypische Leistung handele. Da in der Frage jedoch ein politischer Gestaltungsspielraum bestehe, wäre eine Umsetzung auf einer anderen rechtlichen Basis denkbar, etwa über das SGB II (Grundsicherung) oder SGB XII (Sozialhilfe).

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2. Haushaltsberatungen fortgesetzt

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochnachmittag die Beratungen zum Bundeshaushalt 2019 fortgesetzt. Unter anderem befassten sich die Ausschussmitglieder mit dem Etat des Bundesministeriums für Finanzen (19/3400, Einzelplan 08). Der Einzelplan passierte den Ausschuss mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bei Gegenstimmen der Oppositionsfraktionen AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Laut Regierungsentwurf sind im kommenden Jahr in diesem Einzelplan Ausgaben in Höhe von 7,2 Milliarden Euro (Soll-2018: 6,6) bei Einnahmen von 291,5 Millionen Euro (Soll-2018: 281,1) vorgesehen. Sämtliche Änderungsanträge der Opposition fielen durch. Gegenüber dem Regierungsentwurf sieht der Einzelplan in der Ausschussfassung einige Abweichungen vor. So sollen die Zuwendung an die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft im kommenden Jahr mit 202,73 Millionen Euro um 7,1 Millionen Euro höher ausfallen, als bisher geplant. Der Aufwuchs wird mit einem Mehrbedarf wegen der "Realisierung zusätzlicher Projekte in 2019" begründet. Zudem beschloss der Ausschuss für die kommenden Haushaltsjahre 2020 bis 2022 um 51 Millionen Euro höher ausfallende Verpflichtungsermächtigungen im Bereich der Zollverwaltung für den Erwerb von Fahrzeugen. Damit soll das Vergabeverfahren für ein bestimmtes Zollboot haushälterisch abgesichert werden. Der Ausschuss beschloss zudem zwei Maßgabebeschlüsse der Koalitionsfraktionen. Demnach soll die Bundesregierung eine Hebung des Eingangsamts der Laufbahn des mittleren nichttechnischen Dienstes der Zollverwaltung auf die Besoldungsgruppe A 7 angehen. Bisher ist dafür die Besoldungsgruppe A 6 vorgesehen.

Der zweite Maßgabebeschluss bezieht sich auf die Beseitigung ehemals alliierter Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften. Unter anderem soll nach Willen der Koalition der Abrechnungszeitraum der für 2016 bis 2019 dafür zur Verfügung gestellten Bundesmittel in Höhe von 60 Millionen Euro um zwei Jahre bis 2020 verlängert werden. Zudem fordert der Ausschuss das Bundesfinanzministerium auf, dafür Sorge zu tragen, dass "die bislang nicht ausgeschöpften Haushaltsmittel den Länder für Erstattungszahlungen auch noch bis zum Jahr 2021 zur Verfügung stehen". Die finale Bereinigung der Sachtitel des Haushaltsentwurfs sowie die Beratung der Personaltitel sind für Donnerstag, 8. November, geplant. Die zweite und dritte Lesung des Haushaltsgesetzes 2019 soll vom 19. bis 23. November stattfinden. Der Haushaltsentwurf für 2019 sieht insgesamt Ausgaben in Höhe von 356,8 Milliarden Euro vor (Soll-2018: 343,6 Milliarden Euro).

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3. Barley bilanziert Netz-DG

Ausschuss Digitale Agenda/Ausschuss

Berlin: (hib/LBR) Die Vorhaben des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz seien in den verschiedensten Bereichen eng mit Themen der Digitalisierung verknüpft, sagte Bundesjustizministerin Katharina Barley (SPD) am Mittwochnachmittag im Ausschuss Digitale Agenda unter Vorsitz von Hansjörg Durz (CSU). Dies umfasse die Datenethikkommission, die sich mit Fragen beschäftige, wie etwa Diskriminierung durch algorithmenbasierte Entscheidungen verhindert werden könne und wie Künstliche Intelligenz und die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Einklang zu bringen seien. "Die Kommission soll, anders als der Digitalrat, keine Daueraufgabe übernehmen, sondern hat das Ziel, innerhalb eines Jahres abzuschließen", erklärte die Ministerin im Ausschuss. Aber auch über die Kommission hinaus beschäftige sie als Verbraucherschutzministerin der Themenkomplex rund um Algorithmentransparenz und deren Kontrolle. Die Digitalisierung werde in ihrem Ministerium vor allem als Chance begriffen, trotzdem müssten die Prozesse in Zeiten selbstlernender Systeme kontrollierbar bleiben. "Transparenz muss aus meiner Sicht auf zweierlei Weise hergestellt werden: Durch die Betroffenen selbst und durch eine unabhängige Einrichtung", sagte Barley. Wenn es um Verantwortlichkeit gehe, seien außerdem nicht nur Nutzer und die Politik gefragt, sondern auch die Wirtschaft trage Verantwortung mit. Deshalb habe man einen Dialog mit sechs Unternehmen aus der IT-Branche, der Telekommunikation, den Medien und dem produzierenden Gewerbe gestartet. Bezüglich des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (Netz-DG) habe man die ersten Halbjahresberichte von den Sozialen Netzwerken erhalten, die eine sehr unterschiedliche Anzahl der Beschwerden gezeigt hätten.

Insgesamt seien erheblich weniger Beschwerden eingegangen, als das BMJV im Vorhinein kalkuliert hatte. Festzuhalten sei auch, dass etwa 80 Prozent der Beschwerden nicht zu einer Löschung geführt haben - die Befürchtungen eines Overblockings hätten sich somit nicht bewahrheitet, sagte Barley. Im Jahr 2020 werde es eine große Evaluation des kompletten Netz-DG geben, kündigte sie an. Im neuen Format "Zukunftsdialog der Sozialen Netzwerke", an dem sich auch viele NGOs im Kampf gegen hate speech beteiligen, habe sich das Netz-DG als zentraler Pfeiler im Kampf gegen Hassrede im Netz herausgestellt, so die Ministerin. Die Abgeordneten konzentrierten sich in ihren Fragen an die Ministerin auf die EU-Urheberrechtsreform, Details zum Leistungsschutzrecht, eine Weiterentwicklung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, den digitalen Verbraucherschutz sowie auf Fragen zu der im Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und ihren Folgen.

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4. Freier Eintritt ist kein Allheilmittel

Kultur und Medien/Ausschuss

Berlin: (hib/AW) Ein prinzipieller Eintritt in Museen führt nicht automatisch zu dauerhaft höheren Besucherzahlen. Dies war die einhellige Aussage von Sachverständigen in einem Fachgespräch des Kultur-und Medienausschusses am Mittwoch über den freien Eintritt zu Kultureinrichtungen. Vor allem warnten die Experten vor der Erwartung, mit einem kostenfreien Zugang könnten in einem größeren Umfang Menschen erreicht werden, die kostenpflichtige Kultureinrichtungen nicht nutzen. Der Kulturjournalist Peter Grabowski verwies darauf, dass etwa 50 Prozent der Deutschen so gut wie nie ein Museum besuchen. Die Bereitschaft für den Besuch von Kultureinrichtungen steige zwar mit dem Haushaltseinkommen und dem Bildungsgrad, bei der Entscheidung spiele der Eintrittspreis allerdings eher eine sekundäre Rolle. Primär würden die Menschen eher nach dem persönlichen Mehrwert eines solchen Besuchs fragen. Unterrepräsentiert unter Museumsbesuchern seien vor allem Behinderte, Familien und Migranten.

Der freie Unternehmensberater Martin Dumbs und der ehemalige Geschäftsführende Direktor der Kulturbetriebe Dortmund, Kurt Eichler, führten unter Berufung auf Erfahrungen in England und Dortmund aus, dass sich durch freie Eintrittspreise zwar oftmals die Besucherzahlen kurz- und mittelfristig steigern ließen, sie aber langfristig wieder auf das Ursprungsniveau zurückgingen. Zu beobachten sei aber, dass Museumsbesucher den freien Eintritt für Mehrfachbesuche nutzen. Von ähnlichen Erfahrungen aus Frankreich berichtete Mona Guichard, Kulturattachée an der französischen Botschaft. Auch sie verwies darauf, dass sich bildungsferne Bevölkerungsschichten auch über einen freien Eintritt nicht automatisch erreichen lassen. Claus Rokahr, Verwaltungsdirektor der Kulturstiftung Sachsen-Anhalt, sprach sich dezidiert gegen einen prinzipiell freien Eintritt aus. Er sprach sich aber für sozial gestaffelte Eintrittspreise und den freien Eintritt für Kinder und Jugendliche aus.

Der Kaufmännische Geschäftsführer der Kunsthalle Karlsruhe, Philipp Stanehl, plädierte dafür, die Kultureinrichtungen bei der Frage nach einem freien Eintritt sehr differenziert zu betrachten. Es ließen sich kaum verbindliche Aussagen über die Auswirkungen treffen. Auch Markus Walz, Professor für theoretische und historische Museologie an der Universität Leipzig, warnte vor überzogenen Erwartungen an einen freien Eintritt. Er verwies darauf, dass bereits viele Museen den kostenfreien Zugang bieten, umgekehrt aber auch viele Museen nicht auf die Einnahmen aus den Eintrittsgeldern verzichten können.

Kirsten Witt, stellvertretende Geschäftsführerin der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung, führte an, dass kulturelle Teilhabe ein verbrieftes Recht sei. Allerdings würden viele Menschen eben nicht nur wegen ökonomischen Gründen von Kultureinrichtungen ferngehalten. Bildung und Sozialisation spielten eine oftmals größere Rolle. Ein freier Eintritt müsste deshalb auch durch flankierende Maßnahmen ergänzt werden. Von abweichenden Erfahrungen berichtete Janina Benduski, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes Freie Darstellende Künste. In der freien Theaterszene habe man durch verschiedene Modellversuche zum Beispiel mit frei wählbaren oder gestaffelten Eintrittspreisen sehr wohl neue Publikumsschichten erreichen können, für die ein Theaterbesuch vorher nicht erschwinglich gewesen sei.

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5. Kompetenzzentrum zieht Zwischenbilanz

Tourismus/Ausschuss

Berlin: (hib/WID) Das "Kompetenzzentrum Tourismus" des Bundes erfreut sich nach Darstellung seines stellvertretenden Leiters Dirk Rogl wachsenden Zuspruchs in der Branche. "Wir sehen steigende Nutzungszahlen auf unserer Webseite", sagte Rogl am Mittwoch im Tourismusausschuss. Mittlerweile bestehe Kontakt zu 46 bundespolitischen Tourismusverbänden und ein "guter Dialog" mit vielen hunderten Unternehmen. Das Kompetenzzentrum mit Sitz in Salzgitter hat nach einer halbjährigen Vorbereitungsphase im Mai seine Tätigkeit aufgenommen. Es soll nach dem Willen der Bundesregierung dazu beitragen, die Leistungs- und Anpassungsfähigkeit vor allem mittelständischer Tourismusunternehmen in Deutschland zu stärken. Rogl räumte ein, dass es zunächst nicht ganz einfach gewesen sei, das erforderliche Vertrauen aufzubauen. "Was wollt ihr denn eigentlich, wir sind doch schon da", sei die Haltung mancher Verbände gewesen. Mittlerweile habe sich die Einsicht durchgesetzt, dass das vom Bundesministerium für Wirtschaft initiierte und finanzierte Zentrum die bestehenden Strukturen nicht ersetzen, sondern gewissermaßen ein "Dach" über ihnen bilden solle. Es verstehe sich als "verlässlicher und neutraler" Partner der Branche, der es mit einem "kleinen, aber feinen Team" zur Seite stehe, sagte Rogl.

Das Kompetenzzentrum verfügt über zweieinhalb Planstellen. Wissenstransfer, Vernetzung innerhalb der Branche und die Vermittlung von Zugängen zu Fördergeldern seien die drei "Säulen" der Tätigkeit des Kompetenzzentrums. Es sei im Tourismussektor reichlich Wissen verfügbar, sagte Rogl. Dieses stehe aber nur in eingeschränktem Maße bereit. Hier könne das Kompetenzzentrum Abhilfe schaffen. Durch regelmäßige Umfragen in der Branche, die Teilnahme an oder Veranstaltung von jährlich mindestens sechs Arbeitstagungen komme das Zentrum seinem Auftrag der Informationsvermittlung sowie der "Vernetzung von Wissenschaft, Wirtschaft und Politik" nach: "Wir beobachten und analysieren Trends und Perspektiven."

Das Thema, das den Unternehmen im Tourismussektor derzeit am heißesten auf den Nägeln brennt, ist nach Rogls Worten die Digitalisierung, Der dringlichste Wunsch der Branche sei Bürokratieabbau. Eine Rolle spielen soll das Kompetenzzentrum auch in der geplanten Umgestaltung der Tourismusförderung des Wirtschaftsministeriums. Künftig soll vor der Entscheidung über die Mittelvergabe ein Ideenwettbewerb ausgeschrieben werden. Die bestplatzierten Unternehmen sollen dann den Zuschlag erhalten. Eine diesem neuen Konzept entsprechende "Förderbekanntmachung" will das Ministerium in diesem Monat veröffentlichen. Das Kompetenzzentrum wird vom Wirtschaftsministerium aus dem jährlich 1,6 Millionen Euro umfassenden Haushaltstitel "Leistungssteigerungen im Tourismusgewerbe" finanziert, zunächst mit 926.000 Euro für zwei Jahre bis Ende November 2019. Die Laufzeit ist um maximal zwei weitere Jahre verlängerbar.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 853 - 7. November 2018 - 18.09 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. November 2018

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