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BUNDESTAG/7858: Heute im Bundestag Nr. 1010 - 20.12.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1010
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 20. Dezember 2018, Redaktionsschluss: 11.14 Uhr

1. Strategie zur Künstlichen Intelligenz
2. Mehr Solo-Selbstständige
3. Atomabkommen mit Brasilien
4. Reserven von Kernkraftwerksbetreibern
5. Stellungnahme zu Energie-Gutachten
6. Kosten und Nutzen des Baukindergelds


1. Strategie zur Künstlichen Intelligenz

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung will die Künstliche Intelligenz (KI) als Schlüsseltechnologie intensiv und in der Breite fördern. Deutschland soll führender Standort für die Entwicklung und Anwendung von KI-Technologien werden, auch um die Wettbewerbsfähigkeit des Landes zu sichern, heißt es in der Antwort (19/6327) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (19/5634). Die Bundesregierung trete für eine verantwortungsvolle und gemeinwohlorientierte Entwicklung und Nutzung von KI ein und wolle die Nutzung verantwortungsvoll in Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Wirtschaft und im Dialog mit der Gesellschaft voranbringen. Dazu habe das Kabinett am 15. November 2018 eine Strategie Künstliche Intelligenz beschlossen, die für die kommenden sieben Jahre Investitionen in Höhe von drei Milliarden Euro vorsehe.

Ziel sei eine KI "Made in Germany". Die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft lasse sich aber nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland alleine regulieren und weiterentwickeln. In den vergangenen Monaten hätten wiederholt Gespräche zwischen Regierungsvertretern Deutschlands und Frankreichs stattgefunden, sowohl auf Ministerebene als auch auf Arbeitsebene. Dabei sei gemeinsam mit den französischen Partnern entschieden worden, ein deutsch-französisches KI-Netzwerk ("virtuelles Zentrum") auf Basis der bestehenden Strukturen und Kompetenzen beider Länder zu entwickeln. Das Netzwerk diene der Bündelung und Koordinierung der einzelnen Forschungsarbeiten der Partner und einem koordinierten Ausbau der beteiligten Institute. Die Stärkung vorhandener Strukturen und insbesondere die Stärkung der beteiligten Universitäten ermögliche einen schnellen Start, vermeide Transferprozesse von bisherigen Zentren auf eine Zentralinstanz und verbindet Forschungs- und Ausbildungsleistungen in der Fläche. Der Schwerpunkt des deutsch-französischen Forschungs- und Innovationsnetzwerkes werde neben der Grundlagenforschung der Transfer von Forschungsergebnissen in die Anwendung und das Thema Innovationen sein.

Zunächst würden die neuen Kompetenzzentren für Maschinelles Lernen und das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) zusammen mit den vorhandenen Big-Data-Zentren ein nationales Netzwerk bilden. Die Partner dieses Netzwerkes würden die Kooperationen mit den französischen Instituten und die internationale Vernetzung gestalten.

Neben dem DFKI würden nur solche Zentren Teil des Netzwerkes sein, die in einem vorangegangenen oder künftigen wettbewerblichen Auswahlverfahren sich als besonders leistungsstark erwiesen hätten. Die Beteiligten im Netzwerk würden unter wissenschaftlichen Kriterien über die Auswahl ihrer europäischen und internationalen Partner und die Art und Weise der Kooperation entscheiden. Eine externe wissenschaftliche Begleitung und Evaluation sei vorgesehen. Das deutsche finanzielle Engagement werde von den Ausbauplänen der beteiligten Partner und des Netzwerkes abhängen. Eine finanzielle Beteiligung der jeweiligen Institutionen beziehungsweise der Sitzländer werde erwartet.

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2. Mehr Solo-Selbstständige

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Zahl der Solo-Selbstständigen im Handwerk ist seit der Reform der Handwerksordnung stark gestiegen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/6095) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/5304) hervor. Besonders deutlich werde dies beim Gebäudereiniger-Handwerk, in dem es vor Abschaffung des Meisterzwangs mit 154 Personen praktisch keine Solo-Selbstständigen gegeben habe. Deren Zahl stieg bis 2015 auf 18.989. Insgesamt stieg die Anteil der Solo-Selbstständigen in den zulassungsfreien Berufen von 25,8 auf 63,6 Prozent.

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3. Atomabkommen mit Brasilien

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, das deutsch-brasilianische Atomabkommen aufzukündigen. Das Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie ermögliche es unter anderem, auf die Verbesserung der Sicherheit von kerntechnischen Anlagen in Brasilien Einfluss zu nehmen, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/6340) auf eine Kleine Anfrage (19/5756) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. "Es liegt im deutschen Interesse, auch künftig über diesen Ansatz zu verfügen."

Die Bundesregierung informiert in der Antwort außerdem über Lieferungen etwa von Brennstäben nach Brasilien und erklärt Inhalte des Abkommens.

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4. Reserven von Kernkraftwerksbetreibern

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/PEZ) Die Betreiber von Kernkraftwerken können ihren Rückbauverpflichtungen insbesondere in den nächsten drei Geschäftsjahren nachkommen. Das geht aus dem als Unterrichtung vorgelegten "Bericht nach Paragraph 7 des Transparenzgesetzes - Rückbau von Kernkraftwerken" (19/6223) hervor. Die Prüfung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hinsichtlich der Ermittlung der Rückstellungsbeträge habe zu keinen Beanstandungen geführt, schreibt darin die Bundesregierung. Die Betreiber sind dazu verpflichtet, dem Amt jährlich aufzulisten, wie es um ihre Rückstellungen bestellt ist. Dabei geht es um Reserven für die Stilllegung und den Abbau von Kernkraftwerken sowie für die fachgerechte Verpackung von radioaktiven Abfällen.

Zum 31. Dezember 2017 lagen die Rückstellungen der Betreiber EnBW, E.ON, RWE, SWM und Vattenfall den Angaben zufolge insgesamt bei etwa 21,0 Milliarden Euro. Davon entfielen 7,3 Milliarden Euro auf den Nach- und Restbetrieb, ebenso viel auf den Bereich Abbau einschließlich Vorbereitung sowie etwa 6,4 Milliarden Euro auf die Reststoffbearbeitung und Verpackung der radioaktiven Abfälle. Darüber hinaus ist in der Unterrichtung skizziert, wie sich die Inanspruchnahmen dieser Reserven vermutlich entwickeln werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Inanspruchnahme Anfang der 2020er Jahre bis zum vollständigen Aus für die Anlagen ansteigt, danach jedoch sinkt.

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5. Stellungnahme zu Energie-Gutachten

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/PEZ) Um die Empfehlungen der Monopolkommission zur Energiewende geht es in einer als Unterrichtung vorgelegten Stellungnahme der Bundesregierung (19/6222). Damit reagiert die Bundesregierung auf die Inhalte des Sondergutachtens der Monopolkommission gemäß Paragraph 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes mit dem Titel "Energie 2017: Gezielt vorgehen, Stückwerk vermeiden" vom Oktober 2017. Seitdem seien zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht worden, die auch Empfehlungen der Kommission aufgegriffen hätten, heißt es darin.

Grundsätzlich stimmt die Bundesregierung überein, dass ein Hauptaugenmerk auf den Klimazielen auf europäischer und globaler Ebene liegen müsse. Nationale Ziele ergänzten die Beschreibung von Transformationspfaden. Bezogen auf nationale Zielsetzungen erklärt die Bundesregierung zugleich, dass sie derzeit die Notwendigkeit einer fortgesetzten Förderung erneuerbarer Energien sehe. "Aktuell führt das Preisniveau auf dem Strommarkt und im EU-ETS nicht zu Markterlösen, die einen rein marktgetriebenen Ausbau erneuerbarer Energien in ausreichendem Maß sicherstellen." EU-ETS steht für das europäische Emissionshandelssystem. Die Monopolkommission hatte sich für ein langfristiges Auslaufen der Förderung erneuerbarer Energien ausgesprochen.

Die Bundesregierung erklärt weiter, sie teile die Auffassung, dass es zur Nutzung regenerativer Energien im Verkehr und bei der Wärmeerzeugung wirksamer Anreize bedarf. Grundsätzlich könne ein Instrument zur Bepreisung von Kohlendioxid ein wirksames Mittel sein, um den Einsatz erneuerbarer Energien und die Sektorkopplung attraktiv zu machen. Gleichwohl müssten Wechselwirkungen mit dem EU-ETS beachtet werden.

Außerdem nimmt die Bundesregierung zu den Themenbereichen Wettbewerb, Gesetzeslage und Netzpolitik Stellung.

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6. Kosten und Nutzen des Baukindergelds

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die FDP-Fraktion fragt nach den Kosten für das Baukindergeld. In einer Kleinen Anfrage (19/6497) erkundigen sich die Abgeordneten nach Hochrechnungen, wie sich die Zahl der Anträge bisher auf die Fördersumme auswirkt. Sie möchten wissen, mit welchen Ausgaben die Bundesregierung rechnet und was sie sich konkret von der Maßnahme verspricht.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1010 - 20. Dezember 2018 - 11.14 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Dezember 2018

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