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BUNDESTAG/7998: Heute im Bundestag Nr. 132 - 04.02.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 132
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 4. Februar 2019, Redaktionsschluss: 12.04 Uhr

1. Deutsches Maritimes Zentrum in Hamburg
2. Vegetationsschäden bei der Bahn
3. Ausbau des Autobahnkreuzes Oberhausen
4. Förderung innovativer Verladesysteme
5. 382 tödlich verunglückte Fahrradfahrer
6. Keine Gefahr durch neues Kältemittel


1. Deutsches Maritimes Zentrum in Hamburg

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Für das 2017 gegründete Deutsche Maritime Zentrum sehen die Haushaltsplanungen eine jährliche Bundesunterstützung von bis zu drei Millionen Euro vor. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/7192) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6848) hervor. Zur Finanzierung der Vereinstätigkeit sei von den Mitgliedern ein jährlicher Beitrag zu entrichten, heißt es in der Antwort weiter. Der jeweilige Finanzierungsbeitrag belaufe sich gemäß Beitragsordnung zurzeit pro Mitglied auf die Summe von 5.000 Euro pro Jahr. Die Mitglieder - neben den Gründungsmitgliedern (Verband für Schiffbau und Meerestechnik, Verband Deutscher Reeder, Zentralverband Deutscher Schiffsmakler, Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe, Deutscher Boots- und Schiffbauerverband, Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Niedersachsen und der Bund) seien dies die Länder Schleswig-Holstein, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern sowie der Verband Deutscher Kapitäne und Schiffsoffiziere und das Maritime Cluster Norddeutschland - würden jeweils den Jahresbeitrag zahlen. Die Summe betrage bei gegenwärtig 13 Mitgliedern 65.000 Euro pro Jahr.

Wie die Regierung weiter schreibt, soll das Deutsche Maritime Zentrum die verschiedenen maritimen Bereiche einschließlich der sie vertretenden Verbände sowie regionale Initiativen zusammenbringen. Es unterscheide sich insofern insbesondere von verbandlichen Einrichtungen im maritimen Bereich, weil es keinen Schwerpunkt auf einen ausgewählten Produktbereich innerhalb der maritimen Branche lege. Durch die Verbindung der verschiedenen maritimen Akteure könne es einen substantiellen Mehrwert für die Branche bieten, heißt es in der Vorlage.

Eine Verdrängung der etablierten Akteure durch eigene Entwicklungs- und Forschungsarbeit sei hierbei auszuschließen. "Stattdessen sollen diese durch entsprechende Angebote unterstützt und gestärkt, vorhandene Forschungs- und Kompetenzlücken besser erkannt und in koordinierter Weise adressiert werden", schreibt die Bundesregierung.

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2. Vegetationsschäden bei der Bahn

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Von den 196 vegetationsinduzierten Ereignissen (umgestürzte Bäume oder herabbrechende Äste), die in den Jahren 2014 bis 2017 zu einem Schaden an der Oberleitung beziehungsweise an Gleisanlagen der Bahn geführt haben, sind sechs auf Einwirkungen aus bahnfremden Grundstücken zurückzuführen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/7364) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/6812) hervor. In der Antwort heißt es weiter, nach Angaben der Deutschen Bahn AG ist die DB Netz AG bestrebt, "proaktiv auf Anlieger bahnfremder Grundstücke zuzugehen, um gemeinsam die Risiken durch umstürzende Bäume zu reduzieren". Bei Feststellung potenziell den Eisenbahnbetrieb gefährdender Bäume auf Grundstücken Dritter verweise die DB Netz AG die Anlieger schriftlich auf ihre Pflicht zur Beachtung ihrer Verkehrssicherungspflichten hin und fordere zur Beseitigung der Gefahr auf. Durch diese präventiven Maßnahmen sei in der Vergangenheit das Risiko von bahnfremden Grundstücken ausgehenden Baumstürzen bereits reduziert worden. Die extremen Witter ungsereignisse der letzten Jahre hätten aber gezeigt, "dass in erheblichem Maße gesunde Bäume ohne sichtbare Schäden und Erkrankungen betroffen waren", schreibt die Bundesregierung

Zur Risikoreduktion vegetationsbedingter Störungen, insbesondere bei Extremwetterlagen, investiere die DB Netz AG in den nächsten fünf Jahren etwa 160 Millionen Euro zusätzlich zur Inspektion und Pflege des Vegetationsbestandes entlang des gesamten Schienennetzes, heißt es in der Antwort weiter. Das seien pro Jahr im Schnitt 30 Millionen Euro mehr als in den Jahren bis 2017.

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3. Ausbau des Autobahnkreuzes Oberhausen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Nach Aussage der Bundesregierung ist vorgesehen, das Planfeststellungsverfahren für den Um- und Ausbau des Autobahnkreuzes Oberhausen noch in diesem Jahr einzuleiten. Das geht aus der Antwort (19/7171) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6834) hervor. Der Baubeginn sei abhängig von der Dauer des Verfahrens, heißt es in der Antwort weiter.

Durch den Um- und Ausbau des Autobahnkreuzes Oberhausen werde es zu einer Verbesserung der Lärmsituation kommen, da in Hinblick auf die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) umfangreiche aktive Lärmschutzmaßnahmen, wie lärmmindernde Fahrbahnbeläge und Lärmschutzwände, vorgesehen seien, schreibt die Regierung. Mit Blick auf die sich aus dem Projekt ergebenden Umweltfolgen, heißt es in der Vorlage: "Nach Auskunft der Straßenbauverwaltung Nordrhein-Westfalen werden nach derzeitigem Planungsstand durch die Maßnahme anlagebedingt etwa 5.700 Quadratmeter landwirtschaftliche Fläche dauerhaft beansprucht." Darüber hinaus würden zur Kompensation der mit dem geplanten Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft zukünftig landwirtschaftliche Flächen in einer Größenordnung von 157.000 Quadratmetern beansprucht. Durch das Vorhaben würden darüber hinaus anlagebedingt kommunale "Waldflächen mit Erholungsfunktion" in einer Größenordnung von 54.000 Quadratmetern dauerhaft beansprucht, schreibt die Bundesregierung.

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4. Förderung innovativer Verladesysteme

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Errichtung von Umschlaganlagen, um Ladungen von Lkw auf die Bahn zu bekommen, ist nach Ansicht der Bundesregierung "eine Aufgabe der Wirtschaft". Das geht aus der Antwort (19/7172) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/6885) hervor. Innovative Systeme könnten ebenso gefördert werden wie traditionelle Umschlaganlagen, heißt es in der Antwort weiter. Die AfD-Fraktion hatte sich in ihrer Anfrage danach erkundigt, wie die Bundesregierung die Möglichkeit des Einsatzes und der Förderung innovativer Verladesysteme bewertet, mit denen komplette Lkw oder Sattelauflieger ohne Kran vom Lkw auf die Bahn zu bekommen sind.

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5. 382 tödlich verunglückte Fahrradfahrer

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Im Jahr 2017 sind nach Angaben der Bundesregierung 382 Fahrradfahrer im Straßenverkehr tödlich verunglückt. Mehr als die Hälfte (58,6 Prozent) davon waren 65 Jahre und älter. Der Anteil der Kinder unter 15 Jahren lag bei 3,9 Prozent, der Anteil der Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren bei 2,4 Prozent. Das geht aus der Antwort (19/7238) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6854) hervor. Auch bei den im Jahr 2017 tödlich verunglückten Fußgängern (483) lag der Vorlage zufolge der Anteil der Senioren bei über 50 Prozent (50,7 Prozent). Der Anteil der Kinder unter 15 Jahren bei den tödlich verunglückten Fußgängern habe bei 3,9 Prozent, der Anteil der Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren bei 1,2 Prozent gelegen, teilt die Regierung mit.

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6. Keine Gefahr durch neues Kältemittel

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Über Fahrzeugunfälle mit Brand im Zusammenhang mit der Einführung des für Autoklimaanlagen benutzten neuen Kältemittels R1234yf liegen der Bundesregierung "keine eigenen Erkenntnisse vor". Das geht aus der Antwort (19/7170) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/6810) hervor. Die von der Bundesregierung empfohlenen, und vom Joint Research Center der EU-Kommission durchgeführten, weiteren Untersuchungen zum Kältemitteleinsatz von R1234yf hätten auf Seiten der EU-Kommission nicht zu der Einschätzung geführt, "dass weitere Anforderungen im Genehmigungsverfahren von Fahrzeugen für Fahrzeugklimaanlagensysteme notwendig sind", heißt es in der Antwort.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 132 - 4. Februar 2019 - 12.04 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. Februar 2019

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