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BUNDESTAG/8101: Heute im Bundestag Nr. 235 - 05.03.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 235
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 5. März 2019, Redaktionsschluss: 09.46 Uhr

1. CO2-Einsparungen im Verkehrssektor
2. Höhere Anforderungen an Hebammen
3. Bekämpfung von Wahlmanipulationen
4. Aufklärung über Antisemitismus
5. Katastrophenhilfe bei Schneechaos


1. CO2-Einsparungen im Verkehrssektor

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Auf Grundlage von Erkenntnissen über physikalische Prozesse im Klimasystem der Erde könne der Temperaturanstieg der vergangenen Jahrzehnte nur "durch die Wirkung anthropogener Treibhausgase, vor allem CO², erklärt werden." Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/7883) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/7122). Diese hatte darin nach Details zu den Simulationsmodellen der Klimaprognosen sowie zu Auswirkungen eines Ausstieges aus dem Verbrennungsmotor gefragt.

Die Bundesregierung schreibt weiter, dass sie "vollstes Vertrauen in die Prozesse und Ergebnisse des IPCC" habe. Der IPCC ist der Weltklimarat mit Sitz in Genf. Durch die übergreifenden und sektorspezifischen Klimaschutzziele des Klimaschutzplans 2050 werde zudem sichergestellt, dass die angestrebte Treibhausgasminderung auch bei Wechselwirkungen zwischen den Sektoren erreicht werde. Um das Sektorziel aus dem Klimaschutzplan zu erreichen, müssten die Emissionen der Stromerzeugung allerdings kontinuierlich sinken, heißt es in der Antwort weiter. Für 2030 liege der Wert zwischen 175 und 183 Millionen Tonnen CO². 1990 hatte dieser Wert noch bei 466 Millionen Tonnen CO² gelegen.

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2. Höhere Anforderungen an Hebammen

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Hebammen und Entbindungspfleger werden künftig ausschließlich akademisch ausgebildet. Geplant ist eine am dualen Studium orientierte Ausbildung mit hohem Praxisanteil, heißt es in der Antwort (19/8034) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/7594) der FDP-Fraktion.

Grundlage für die Novelle ist eine EU-Richtlinie von 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die bis zum 18. Januar 2020 umgesetzt werden soll. Die Zugangsvoraussetzung für die Hebammenausbildung wird von einer zehnjährigen auf eine zwölfjährige Schulausbildung angehoben.

Die Anforderungen an die Kenntnisse und Fähigkeiten der Hebammen und Entbindungspfleger sollen demnach systematisch erhöht werden. So werden künftig von einer ausgebildeten Hebamme oder einem Entbindungspfleger "genaue Kenntnisse der Wissenschaften, auf denen die Tätigkeiten der Hebamme beruhen", erwartet. Einzelheiten würden derzeit erarbeitet.

Die Hebammenschulen leisteten einen wichtigen Beitrag zur fachschulischen Ausbildung. Diese Expertise werde bei der Novellierung berücksichtigt. Geprüft werde zudem, ob es für einen Übergangszeitraum erforderlich und möglich sei, die fachschulische Ausbildung neben dem Studium aufrecht zu erhalten. Hebammen und Entbindungspfleger mit fachschulischer Ausbildung sollen einen Bestandsschutz erhalten. Die akademische Nachqualifizierung werde begrüßt.

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3. Bekämpfung von Wahlmanipulationen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über Maßnahmen zur Bekämpfung von Wahlmanipulationen bei der bevorstehenden Wahl zum Europäischen Parlament (EP) berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8056) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/7677). Danach hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit dem Bundeswahlleiter und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Reduzierung der Risiken für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen, die für die Organisation der EP-Wahl genutzt werden, im Jahr 2018 Maßnahmen zur Absicherung der Übermittlung der Ergebnisse in der Wahlnacht ausgearbeitet.

Die Maßnahmen betreffen den Angaben zufolge nur die Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses in der Wahlnacht, nicht die Ermittlung des endgültigen Wahlergebnisses, das nach der Wahl anhand der schriftlichen Wahlniederschriften ermittelt wird. Die Stimmabgabe selbst erfolge in Deutschland auch bei den Europawahlen ausschließlich papierbasiert und sei daher "nicht von der Sicherheit von Netz- und Informationssystemen abhängig und darum insofern nicht manipulationsanfällig", heißt es in der Vorlage weiter.

Danach besteht zur Gewährleistung der IT-Sicherheit der Europawahl 2019 zwischen dem Bundeswahlleiter, den Landeswahlleitern und dem BSI "ein enges Kooperationsverhältnis". Das BSI habe vor der Bundestagswahl 2017 Parteien und politischen Stiftungen zu Fragen der IT-Sicherheit beraten und wolle diese Beratung als dauerhaftes Angebot fortführen.

Ferner führt die Bundesregierung unter anderem aus, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz zur Abwehr von Versuchen politischer Einflussnahme - auch mittels Social Bots - bereits vor der Bundestagswahl 2017 Akteure in Politik und Medien sowie die Öffentlichkeit entsprechend sensibilisiert habe, um das Bewusstsein für solche Aktivitäten zu schärfen und die Gefahr negativer Auswirkungen zu minimieren. Diese Aufklärungsaktivitäten würden auch mit Blick auf die Europawahl 2019 fortgesetzt.

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4. Aufklärung über Antisemitismus

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Aufklärung von Schülern "über Antisemitismus und den Holocaust" ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/8033) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7595). Wie die Bundesregierung darin ausführt, sind die Erinnerung an den Holocaust und die Bekämpfung des Antisemitismus "untrennbar miteinander verbunden". Daher sei die Kenntnis über die nationalsozialistische Verfolgungspolitik unabdingbar für die Auseinandersetzung mit gegenwärtigen Formen des Antisemitismus. Gleichzeitig sei nach Einschätzung des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus die pädagogische Arbeit in diesem Bereich vor besondere Herausforderungen gestellt, "weil der Antisemitismus auch vielfach sehr fokussiert in der direkten Verbindung allein zum systematischen nationalsozialistischen Massenmord, der Shoa, gesehen wird und dabei die Gefahr besteht, dass die Vielfalt der Ursachen des gegenwärtigen Antisemitismus nicht ausreichend beleuchtet wird".

Zugleich betont die Bundesregierung, dass auch sie das Bedürfnis sehe, an Schulen ein solides Basiswissen zum Thema Holocaust, aber auch zu den gegenwärtigen antisemitischen Entwicklungen zu vermitteln. Vor dem Hintergrund, dass Schulen aufgrund der Kultur- und Bildungshoheit der Länder in deren Zuständigkeit fallen, könne der Bund zwar Anregungen geben oder bundesweite Projekte fördern, aber "keine Vorgaben machen, wie und mit welchen Inhalten die Länder ihre Schulpolitik betreiben".

Die historische Bildung und damit auch die Kenntnis über den Holocaust gehört nach Ausführungen des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus seit Jahrzehnten zu den am häufigsten genutzten Ansätzen in der Antisemitismusprävention, wie aus der Antwort ferner hervorgeht. Umfragen oder jüngere Studien zeigten allerdings, dass das Wissen über den Holocaust in Teilen der jüngeren Generationen abnimmt. Um den Kampf gegen Antisemitismus erfolgreich zu führen, sei es daher wichtig, das Gedenken an den Holocaust wach zu halten und eine lebendige Erinnerungskultur zu fördern.

"Dies geschieht unter anderem in Gedenkstätten, in der Schule, aber auch an außerschulischen Lernorten, denn die Sensibilisierung richtet sich nicht nur an Jugendliche, sondern an die gesamte Gesellschaft", heißt es in der Vorlage weiter. Für eine bessere Vermittlung des Wissens über den Holocaust mache auf Bundesebene die Bundeszentrale für politische Bildung umfangreiche Angebote, insbesondere auch für Multiplikatoren der politischen Bildung, die unter anderem an Schulen mit diesen Angeboten arbeiten könnten.

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5. Katastrophenhilfe bei Schneechaos

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um das "Schneechaos im Januar 2019 und die Katastrophenhilfe des Bundes" geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/8032) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/7640). Darin verwiesen die Abgeordneten darauf, dass besonders starke und langanhaltende Schneefälle im Januar "insbesondere in Teilen Süddeutschlands, aber auch in den Nachbarländern Österreich und Schweiz zu erheblichen Gefahren für Menschen und infrastrukturellen Problemen geführt" hätten.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, leisteten im Zusammenhang mit den ungewöhnlich starken Schneefällen im Januar Kräfte der Bundeswehr, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) sowie der Bundespolizei Katastrophenhilfe. Die Bundespolizei setzte den Angaben zufolge in der Spitze bis zu 230 Einsatzkräfte ein, wobei 32.857 Einsatzstunden geleistet wurden. "Je nach Spezialisierung" war sie laut Vorlage unter anderem mit Schneeräumen von Dächern, Straßen, Versorgungswegen und Plätzen, mit Absperrmaßnahmen und Absicherung von Einsatzkräften bei Dachräumungen, mit Verkehrslenkung und mit der Sicherstellung der medizinischen Erstversorgung von Einsatzkräften betraut.

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, absolvierte die Bundeswehr mit einer Stärke von fast 2.800 Angehörigen 267.336 Einsatzstunden. "Die Hilfeleistungen umfassten unter anderem das Räumen von Dächern an öffentlichen Gebäuden, das Sprengen von Lawinen, die Evakuierung von Personen, den Personen- und Materialtransport sowie den Einsatz von Hubschraubern zur Erkundung und Schneelastbeseitigung", schreibt die Bundesregierung weiter.

Ihren Angaben zufolge waren zudem 145 Ortsverbände aus fünf THW-Landesverbänden an den Einsätzen beteiligt, wobei "insgesamt 3.070 verschiedene Helferinnen und Helfer (Einmalzählung)" insgesamt 169.520 Einsatzstunden leisteten. Zu ihren Aufgaben zählten laut Vorlage unter anderem das "Beräumen von Dächern, Umschlag- und Transportarbeiten durch Baumaschineneinsatz (Abtransport von Schnee), Baumfällarbeiten sowie Freischneiden von Versorgungswegen und Gleisanlagen, Absicherung von Verkehrsunfällen, Straßensperrungen, Beräumen von Straßen, Freischleppen von Fahrzeugen sowie Anfahrhilfen, Pannenhilfe und Ladungsbergung, Abstützen von Hallen- und Gebäudedächern, Stromversorgung" sowie logistische Unterstützung, Baufachberatung und Schneelastmessung auf Gebäuden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 235 - 5. März 2019 - 09.46 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. März 2019

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