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BUNDESTAG/8173: Heute im Bundestag Nr. 308 - 21.03.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 308
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 21. März 2019, Redaktionsschluss: 13.10 Uhr

1. Protokoll der ILO gegen Zwangsarbeit
2. Ratsempfehlung für mehr Sozialschutz
3. Bekämpfung des Antiziganismus
4. Grüne fordern Pflege-Bürgerversicherung
5. Grüne wollen Brillen auf Kassenkosten
6. Öffentliche Förderung für Sport-Events
7. Aktivitäten des Fonds für Rohstoffe


1. Protokoll der ILO gegen Zwangsarbeit

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (19/8461) zum Protokoll vom 11. Juni 2014 zum Übereinkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 28. Juni 1930 über Zwangs- und Pflichtarbeit vorgelegt. Das völkerrechtlich bindende Protokoll verpflichtet die Mitgliedstaaten der ILO zur Prävention und strafrechtlichen Verfolgung, zum Opferschutz und Opferentschädigung, um Zwangsarbeit und damit Menschenhandel effektiv zu bekämpfen. Der Gesetzentwurf ist die Voraussetzung dafür, dass das Protokoll von Deutschland ratifiziert werden kann.

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2. Ratsempfehlung für mehr Sozialschutz

Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (19/8460) zu einer Empfehlung des Rates für einen besseren Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbständige vorgelegt. Der Vorschlag soll vor allem dem Grundsatz 12 der Europäischen Säule sozialer Rechte dienen, wonach alle Arbeitnehmer, unabhängig von der Art und Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses, aber auch Selbständige das Recht auf angemessenen Sozialschutz haben. Die Ratsempfehlung ist rechtlich nicht bindend und begründet keine neue sozialpolitische Kompetenz auf europäischer Ebene. Für Deutschland ergibt sich daraus keine Handlungsverpflichtung. Der Gesetzentwurf schafft die Grundlage dafür, dass der deutsche Vertreter im Rat dem Vorschlag des Rates zustimmen darf.

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3. Bekämpfung des Antiziganismus

Inneres und Heimat/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die FDP-Fraktion sowie die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Antrag zur Bekämpfung des Antiziganismus (19/8562) vorgelegt, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, "jeder Form des Hasses gegen Sinti und Roma und dem Antiziganismus schon im Entstehen in aller Konsequenz entschlossen zu begegnen". Dazu soll sich der Vorlage zufolge auch der Bundestag selbst verpflichten.

Die Bundesrepublik trage vor dem Hintergrund des "lange Zeit ignorierten Völkermords, der systematischen Entrechtung, Erniedrigung, Deportation und Ermordung von hunderttausenden Sinti und Roma im von Deutschland während des Zweiten Weltkrieges besetzten Europa eine besondere Verantwortung im Kampf gegen den Antiziganismus", mahnen die drei Fraktionen in dem Antrag. Deutsche Sinti und Roma seien "Teil der Gesellschaft, hier verwurzelt und zählen zu den vier alteingesessenen Minderheiten in Deutschland".

Begrüßt wird in der Vorlage, dass der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat gemäß Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD "ein Expertengremium einsetzen wird, das erstmals eine systematische Bestandsaufnahme aller Erscheinungsformen des Antiziganismus erarbeiten soll". Zugleich wird darin von der Bundesregierung gefordert, die Arbeit des unabhängigen Expertengremiums ressortübergreifend zu unterstützen. Auch soll sie nach dem Willen der drei Fraktionen Antiziganismus auf europäischer Ebene "entschieden ächten" und das Thema bei europäischen und internationalen Institutionen auf die Tagesordnung setzen. Bei dem Expertengremium wird in dem Antrag unter anderem angeregt, "Empfehlungen zu formulieren, wie Programme zur Bekämpfung von Antiziganismus entwickelt und weiterentwickelt werden können".

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4. Grüne fordern Pflege-Bürgerversicherung

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die Grünen-Fraktion fordert für eine gerechte und nachhaltige Finanzierung der Pflegeversorgung die Einführung einer Bürgerversicherung. Eine solidarische Pflege-Bürgerversicherung könne helfen, den demografischen Wandel zu bewältigen und ermögliche überfällige Leistungsverbesserungen wie wohnortnahe Pflegekonzepte und angemessene Personalstandards, heißt es in einem Antrag (19/8561) der Fraktion.

Wegen der strukturellen Ähnlichkeit des privaten und sozialen Zweigs der Pflegeversicherung sei eine Pflege-Bürgerversicherung einfach umsetzbar. Es sei daher sinnvoll, einen spezifischen und von der Krankenversicherung sich unterscheidenden Weg für die Umsetzung der Pflege-Bürgerversicherung zu wählen.

Gefordert wird ein vollständiger Kostenausgleich zwischen beiden Zweigen der Pflegeversicherung, um die höheren Risiken im sozialen Zweig auszugleichen. Ferner sollten einheitliche, einkommensabhängige Beiträge vorgesehen werden. Alle Einkommensarten müssten bei der Berechnung der Beiträge herangezogen werden.

Die Beitragsbemessungsgrenze sollte schrittweise bis zur Höhe der in der Rentenversicherung geltenden Grenze erhöht werden. Die Alterungsrückstellungen in der privaten Pflegeversicherung müssen sukzessive aufgelöst werden. Kinder sollten kostenlos versichert werden und nicht erwerbstätige Ehepartner, die Angehörige pflegen oder Kinder erziehen, keine Beiträge zahlen.

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5. Grüne wollen Brillen auf Kassenkosten

Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die Grünen-Fraktion will, dass die Kosten für medizinisch notwendige Sehhilfen künftig wieder von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden. Die derzeitige Sehhilfenversorgung werde den Ansprüchen der sehbeeinträchtigen Versicherten nicht gerecht, heißt es in einem Antrag (19/8566) der Fraktion.

Die Abgeordneten schlagen vor, zunächst für Brillengläser ab fünf Dioptrien einen Anspruch auf vollständige beziehungsweise ab zwei Dioptrien einen Anspruch auf hälftige Kostenerstattung zu schaffen.

Für Leistungsbezieher nach SGB II und SGB XII müsse bei Sehhilfen eine Regelung zum Schutz vor finanzieller Überforderung eingeführt werden. Eine Reformkommission sollte Vorschläge erarbeiten, wie medizinisch notwendige Sehhilfen nicht nur von Augenärzten, sondern auch von Optikern oder Orthopisten verordnet werden könnten.

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6. Öffentliche Förderung für Sport-Events

Sport/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Um die Konkurrenzfähigkeit Deutschlands bei Bewerbungen zur Ausrichtung von internationalen Sportgroßereignissen wieder herzustellen, soll nach den Vorstellungen der AfD-Fraktion die derzeit geltende Deckelung der öffentlichen Förderung auf maximal 150.000 Euro aufgehoben werden. In einem Antrag (19/8559), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht und ohne Aussprache in den Sportausschuss überwiesen werden soll, fordern die Abgeordneten, den entsprechenden Absatz in den Richtlinien des Bundesministeriums des Innern, für Heimat und Bau (BMI) über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bundessportfachverbänden "ersatzlos zu streichen".

Zur Begründung heißt es, die heutige Regelung lege Deutschland "ohne zwingenden Grund" Fesseln beim Wettbewerb um die Ausrichtung von Sportgroßveranstaltungen an. Der Förderhöchstbetrag von 150.000 Euro sei äußerst gering, so dass er im Vergleich zu den Gesamtkosten bei wirklichen Großveranstaltungen kaum wahrnehmbar sei. Um die Konkurrenzfähigkeit Deutschlands bei Bewerbungen wieder herzustellen, sei eine deutlich höhere Freiheit für die Entscheidungsträger notwendig, schreibt die AfD-Fraktion. Eine Selbstbeschränkung durch irgendeine Förderhöchstgrenze sei immer ein Gegenargument, das von Wettbewerbern gegen Deutschland als Ausrichter ins Feld geführt werden könne.

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7. Aktivitäten des Fonds für Rohstoffe

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/PEZ) Von den durch den Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe initiierten Projekten profitieren vor allem Rohstoffproduzenten in den am wenigsten entwickelten Ländern und ärmere Bevölkerungsschichten anderer Entwicklungsländer. Das geht aus dem als Unterrichtung (19/8493) vorgelegten "14. Bericht der Bundesregierung über die Aktivitäten des Gemeinsamen Fonds für Rohstoffe un der einzelnen Rohstoffabkommen" hervor. Diesem Fonds gehören den Angaben zufolge 101 Staaten an, darunter zwölf EU-Mitgliedstaaten, sowie neun zwischenstaatliche Organisationen. Mit 87 sei die Mehrzahl der Mitglieder Entwicklungsländer, 38 davon zählten zu den am wenigsten entwickelten Ländern. Der Bericht umfasst die Jahre 2016 bis 2018.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass das ursprünglich verfolgte Konzept des Fonds gewesen sei, über internationale Ausgleichslager (sogenannte Bufferstocks) für Preisstabilität auf dem Rohstoffmarkt sorgen zu wollen und in der Folge Entwicklungsländer in die Lage zu versetzen, selbst in steigende Produktion, Produktivität und damit in eine Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage zu investieren. "Dieses Konzept hat sich allerdings als ungeeignet erwiesen, Preisschwankungen auf Dauer auszugleichen." Das Kapital werde vielmehr kurzfristig in Termineinlagen und mittelfristig in Staatsanleihen mit hoher Bonität (mindestens AA-Rating) angelegt. Das Umfeld für die Anlage des Fondskapitals sei im Berichtszeitraum schwierig geblieben. Besonders gelte dies für den Euro-Raum, wo für Anlagen mit der geforderten Sicherheit kaum Erträge erwirtschaftet werden könnten beziehungsweise diese sogar negativ seien.

Aus den laufenden Zinserlösen dieses so genannten 1. Kontos wird den Angaben zufolge der Verwaltungshaushalt des Fonds bestritten. Im Rahmen des Übereinkommens könnten in begrenztem Umfang freiwillig Anteile vom 1. auf das 2. Konto übertragen und damit für Projekte nutzbar gemacht werden. Davon hätten zahlreiche Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, Gebrauch gemacht.

Deutschland habe bis 2011 freiwillige Beiträge in Höhe von insgesamt 18,4 Millionen Euro geleistet. Ende 2018 hätten im Konto für neue Projekte noch 45,9 Millionen US-Dollar zur Verfügung gestanden, wovon 22,2 Millionen US-Dollar ausschließlich als Kredite bereitgestellt werden konnten.

Insgesamt wurden den Angaben zufolge 29 reguläre Projekte genehmigt, von den 20 umgesetzt würden beziehungsweise kurz vor der Realisierung stünden. Aus der Unterrichtung geht weiter hervor, dass die Projekte Pilotcharakter hätten. Ihre Ergebnisse ließen sich auf andere Länder oder Rohstoffe übertragen. Zugleich erstreckten sie sich auf ein breites Spektrum von Rohstoffen, im Berichtszeitraum allerdings ausschließlich auf agrarische Rohstoffe.

Als Projektbeispiele führt die Bundesregierung die Beschleunigung der Kreditvergabe im Ernährungs- und Agrarsektor in Ostafrika an, den besseren Zugang zu Finanzierung für kleinbäuerliche Kartoffelfarmer in Malawi und den Ausbau der Vanille-Wertschöpfungskette in Tansania. 54 Projekte hätten im Berichtszeitraum abgeschlossen werden können, heißt es weiter.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 308 - 21. März 2019 - 13.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. März 2019

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