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BUNDESTAG/8202: Heute im Bundestag Nr. 337 - 28.03.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 337
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 28. März 2019, Redaktionsschluss: 14.21 Uhr

1. Anhörung zur Stromsteuer
2. Anhörung zum Brexit und Pfandbriefen
3. Gesetz gegen Sozialleistungsmissbrauch
4. Mehr Sicherheit bei Arzneimitteln
5. Vorbereitung auf mögliche Krisenfälle
6. Fahndung ohne Hinweis auf Asylanträge


1. Anhörung zur Stromsteuer

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hält am Montag, den 1. April, eine öffentliche Anhörung zur Stromsteuer ab. Die Anhörung beginnt um 13.45 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses und soll bis 15.15 Uhr dauern.

Grundlage der Anhörung ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften (19/8037). Damit soll das Gesetz an EU-Beihilfevorschriften angepasst werden. Außerdem sollen die Sachverständigen zum Antrag der FDP-Fraktion (19/8268) "Stromsteuer senken - Bürger entlasten" Stellung nehmen. Die Stromsteuer soll nach Vorstellungen der FDP-Fraktion ab 2021 auf das europäische Mindestmaß abgesenkt werden. Die Finanzierung könne durch steigende Einnahmen aus dem Emissionshandel, insbesondere aufgrund einer Ausweitung des Handels auf die Sektoren Verkehr und Wärme, erfolgen. Nach Angaben der FDP-Fraktion ist Strom für private Haushalte in knapp 20 Jahren um 70 Prozent teurer geworden.

Als Sachverständige sind geladen: Agora Energiewende, Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), Bettina Hennig (von Bredow Valentin Herz Rechtsanwälte) und Verband kommunaler Unternehmen (VKU).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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2. Anhörung zum Brexit und Pfandbriefen

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Um den Austritt Großbritanniens aus der EU geht es in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, den 8. April, von 13.00 bis 14.30 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses.

Grundlage ist der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen (19/8005, 19/8617), mit dem die Deckungsfähigkeit von deutschen Pfandbriefen auch nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union mit britischen Werten möglich bleiben soll. Das Vereinigte Königreich soll daher in den Kreis von Drittstaaten aufgenommen werden, in denen Deckungswerte möglich sind, um den Pfandbriefbanken weiterhin eine bessere Diversifizierung der Deckungsmasse zu ermöglichen. Zu diesen Drittländern gehören unter anderem Japan, Kanada, die Schweiz und die USA.

Als Sachverständige sind geladen: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bundesverband Crowdfunding, Die Deutsche Kreditwirtschaft, Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), institut für finanzdienstleistungen (iff) und Rechtsanwalt Peter Mattil.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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3. Gesetz gegen Sozialleistungsmissbrauch

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will schärfer gegen illegale Beschäftigung und gegen die missbräuchliche Inanspruchnahme von Kindergeld vorgehen. Diesem Ziel dient der Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch (19/8691). Darin heißt es, Missbrauch und Schwarzarbeit hätten gravierende Beitragsausfälle in der Sozialversicherung und Ausfälle bei den Steuereinnahmen zur Folge und würden die Schutzrechte und Sozialleistungsansprüche der Betroffenen vermindern.

Im Einzelnen sieht der Entwurf vor, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nicht nur Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit prüfen kann, bei denen tatsächlich Dienst- oder Werkleistungen erbracht wurden, sondern in Zukunft auch die Fälle prüfen soll, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen. Prüfen soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch die Fälle, in denen Dienst- oder Werkleistungen nur vorgetäuscht werden, um zum Beispiel unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten. Zusätzliche Kompetenzen sollen die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in die Lage versetzen, Ermittlungen im Bereich Menschenhandel im Zusammenhang mit Beschäftigung, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft zu führen, um so die Strafverfolgung in diesem Deliktfeld weiter zu stärken.

Besonders ins Visier nehmen soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit bei anonymen Angeboten und bei Werbemaßnahmen in Print-, Online- und sonstigen Medien. Außerdem soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gegen das unzulässige Anbieten der Arbeitskraft im öffentlichen Raum vorgehen. Dies werde dazu beitragen, Tagelöhner Börsen aufzulösen, erwartet die Regierung.

Der Prüfungsauftrag der Finanzkontrolle Schwarzarbeit soll auch auf Anhaltspunkte für unberechtigten Bezug von Kindergeld ausgedehnt werden. Außerdem ist die Schaffung einer sofort Mitteilungspflicht gegenüber den zuständigen Familienkassen vorgesehen.

Für die Familienkassen wird die Möglichkeit geschaffen, laufende Kindergeldzahlungen in begründeten Zweifelsfällen vorläufig einzustellen. Dies entspreche im Bereich der Arbeitsförderung üblichen Verfahrensweise und werde auf das Kindergeldrecht übertragen, schreibt die Bundesregierung.

Nach Angaben der Regierung wurden gegen die missbräuchliche Inanspruchnahme von Kindergeld bereits früher gesetzliche Maßnahmen ergriffen. Hierzu zählt die Bundesregierung insbesondere die Pflicht zur Identifizierung des Kindergeldberechtigten und des Kindes durch die Angabe der Steueridentifikationsnummer, die Verkürzung der rückwirkenden Auszahlung des Kindergeldes auf sechs Monate, die Einführung einer Datenübermittlung aus dem Ausländerzentralregister an die Familienkassen bei der Bundesagentur für Arbeit und die Verbesserung des Austausches von Meldedaten.

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4. Mehr Sicherheit bei Arzneimitteln

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Nach mehreren Arzneimittelskandalen reagiert die Bundesregierung mit einem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) (19/8753). So soll die Zusammenarbeit zwischen den Behörden von Bund und Ländern verbessert werden, unter anderem durch eine Informationspflicht über Rückrufe.

Zugleich werden die Rückrufkompetenzen der Bundesoberbehörden bei Qualitätsmängeln oder dem Verdacht einer Arzneimittelfälschung erweitert. Es soll häufiger unangemeldete Kontrollen geben, etwa in Apotheken, die Krebsmittel (Zytostatika) selbst herstellen.

Die Krankenkassen bekommen bei Produktmängeln, etwa bei einem Rückruf, einen Regressanspruch gegenüber den verantwortlichen Pharmafirmen. Für Versicherte fällt bei einer Neuverordnung infolge eines Arzneimittelrückrufs die Zuzahlung weg.

Bei Rabattverträgen der Krankenkassen mit Arzneimittelherstellern soll künftig auch eine bedarfsgerechte Lieferfähigkeit berücksichtigt werden, um Liefer- und Versorgungsengpässen vorzubeugen. Heilpraktiker brauchen für die Herstellung verschreibungspflichtiger Arzneimittel künftig eine Erlaubnis.

Der Gesetzentwurf beinhaltet weitere Regelungen zur Verbesserung der Arzneimittelversorgung. So soll die Selbstverwaltung die Voraussetzungen für die Verwendung des elektronischen Rezeptes schaffen. Auch sollen Apotheken künftig verschreibungspflichtige Arzneimittel auch nach einer Fernbehandlung, zum Beispiel einer Videosprechstunde, abgeben können.

Zudem soll verstärkt auf sogenannte Biosimilars zurückgegriffen werden. Es handelt es sich um biotechnologisch hergestellte Folgepräparate von Biopharmazeutika mit ähnlicher Wirkung.

Mit dem Entwurf sollen auch die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die Herstellung von Frischzellen zur Anwendung am Menschen zu verbieten. Geregelt wird außerdem, dass bei einer Versorgung mit medizinischem Cannabis keine neue Genehmigung erforderlich ist, wenn die Dosierung angepasst oder die Blütensorte gewechselt wird.

Die Vergütungen von Auszubildenden in der Pflege, die ab 2020 unter das neue Pflegeberufegesetz fallen, sollen im ersten Ausbildungsjahr von den Kostenträgern komplett refinanziert werden.

Der Gesetzentwurf ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.

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5. Vorbereitung auf mögliche Krisenfälle

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/PK) Für mögliche Krisenfälle stehen im Internet umfangreiche Informationen und Handlungsempfehlungen der zuständigen Behörden bereit. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort (19/8634) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/8006) auf die Homepage des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sowie, in Bezug zur kritischen Infrastruktur, auf eine Homepage des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und BBK, die unter
www.kritis.bund.de abrufbar ist.

Spezifische Informationen könnten auch über die Webseiten
www.ernaehrungsvorsorge.de,
www.jodblockade.de sowie
www.nuklearesicherheit.de abgerufen werden.

Ferner seien Informationen mobil auch über NINA (Notfall-Informations- und Nachrichten-App) abrufbar. Weitere Angebote gebe es auf Twitter und Youtube.

In Deutschland stehe zudem eine "zivile Notreserve" an Nahrungsmitteln bereit mit Reis, Hülsenfrüchten und Kondensmilch sowie in der "Bundesreserve Getreide" mit Weizen, Hafer und Roggen. Die Waren würden regelmäßig ausgetauscht. Die Vorräte reichen den Angaben zufolge je nach Versorgungsengpass für wenige Wochen bis zu mehreren Monaten.

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6. Fahndung ohne Hinweis auf Asylanträge

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/PK) Der Bundesregierung sind nach eigenen Angaben keine durch Interpol übermittelten Fahndungen bekannt, in denen darauf hinweisen wird, dass die gesuchte Person in einem Staat Asyl beantragt oder erhalten hat. Die Asylbeantragung oder Asylgewährung solle dem fahndenden Staat, aufgrund dessen politischer Verfolgung Asyl beantragt oder gewährt werde, nicht bekannt werden, heißt es in der Antwort (19/8572) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/8115) der Fraktion Die Linke.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 337 - 28. März 2019 - 14.21 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. März 2019

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