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BUNDESTAG/8257: Heute im Bundestag Nr. 394 - 10.04.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 394
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 10. April 2019, Redaktionsschluss: 10.40 Uhr

1. Einflussnahme auf Gesetzentwürfe
2. Arbeitsgruppe Digitaler Neustart
3. Personalmangel bei Gerichten
4. Bekämpfung von Kinderehen
5. Informationen zu Anis A. thematisiert
6. Von Anis A. genutzte Mobilfunkgeräte


1. Einflussnahme auf Gesetzentwürfe

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat erneut die Transparenz und Nachvollziehbarkeit ihres Handelns betont. In ihrer Antwort (19/8895) auf eine weitere Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu möglicher Einflussnahme Dritter auf ein Gesetzesvorhaben (19/8363) heißt es, die Entwürfe und Stellungnahmen zum Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2017 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug (Bundesratsdrucksache 9/19) seien auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums veröffentlicht. Die vorgenommenen Änderungen seien daher transparent nachvollziehbar. Die Bundesregierung weise in diesem Zusammenhang darauf hin, heißt es weiter in der Antwort, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion sei, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche - einschließlich Telefonate - bestehe nicht, und eine solche umfassende Dokumentation sei auch nicht durchgeführt worden.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, haben die Fragesteller eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen gestellt. Die Grenze zur administrativen Überkontrolle sei angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der Bundesregierung erreicht. Sie gehe davon aus, dass dem Informationsbedürfnis der Fragesteller künftig durch die Veröffentlichung der Gesetz- und Verordnungsentwürfe sowie der Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts Genüge getan ist.

In ihrer Anfrage hatten die Abgeordneten geschrieben, grundsätzlich seien der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten und gegebenenfalls die Berücksichtigung der im Laufe der Erstellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen wichtig. Dies müsse nur für den Bundestag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein. Der bloße Verweis auf den Vergleich verschiedener Fassungen der Gesetzentwürfe der Bundesregierung untereinander und mit den in der Verbändeanhörung eingegangenen Stellungnahmen missachte das parlamentarische Fragerecht.

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2. Arbeitsgruppe Digitaler Neustart

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Vor dem Hintergrund der Algorithmen-basierten Auswertung von Verbraucherdaten prüft die Bundesregierung, welche Maßnahmen sie auf nationaler und europäischer Ebene ergreifen sollte. Wie sie in der Antwort (19/8929) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/8378) schreibt, hat sie eine Datenethikkomission eingesetzt, die binnen eines Jahres Leitlinien und Handlungsoptionen in Bezug auf Algorithmen-basierte Entscheidungen, Künstliche Intelligenz und den Umgang mit Daten entwickeln soll. Weiter heißt es darin, die Algorithmen-basierte Auswertung von Verbraucherdaten, die Bildung von Verbraucherprofilen und die Erstellung von Prognosen über individuelles (Konsum-) Verhalten stellten - trotz der vielfältigen damit verbundenen Chancen - ein Risiko für die individuelle Handlungsfreiheit, Teilhabe, Chancengleichheit und Selbstbestimmung der Verbraucherinnen und Verbraucher dar. Die Regierung werde zunächst die Empfehlungen der Datenethikkommission abwarten, bevor sie eine Bewertung der Beschlüsse der Justizministerkonferenz und der Vorschläge anderer Institutionen und Einrichtungen vornimmt und ihre Prüfung etwaigen gesetzgeberischen Handlungsbedarfs abschließt.

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3. Personalmangel bei Gerichten

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Wie hoch der nicht gedeckte Personalbedarf bei Staatsanwälten und Richtern sowie nicht richterlichem Personal bei Gerichten und Staatsanwaltschaften ist und von welcher Entwicklung des Personalbedarfs in den nächsten zehn Jahren die Bundesregierung ausgeht, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/8861) wissen. Darin heißt es, der Personalmangel an vielen Gerichten und Staatsanwaltschaften sei in den vergangenen Jahren immer stärker geworden. Auch der "Pakt für den Rechtsstaat" biete keine längerfristige Perspektive. Es fehle die für eine sichere Rechtsgewährleistung notwendige Analyse des langfristigen tatsächlichen Personalbedarfs im Justizbereich, schreiben die Fragesteller. Nötig seien in Zusammenarbeit mit den Ländern von Bundesseite konkrete Maßnahmen.

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4. Bekämpfung von Kinderehen

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Die Bekämpfung von Eheschließungen Minderjähriger ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/8907). Die Abgeordneten fragen, wie die Bundesregierung trotz fehlender Daten die Durchsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen sowie dessen angekündigte Evaluierung gewährleistet. Nach Auffassung der Fragesteller muss für die Feststellung der Wirksamkeit des Gesetzes erhoben werden, wie viele Ehen seit Inkrafttreten des Gesetzes am 22. Juli 2017 in Deutschland für unwirksam erklärt wurden, in denen mindestens ein Ehegatte bei der Eheschließung im Ausland jünger als 16 Jahre war. Laut Auskunft der Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3081) auf eine frühere Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2637) ist ihr die Zahl der nach dem 21. Juli 2017 im Ausland geschlossenen Ehen unter Beteiligung einer unter 16 Jahre alten Person nicht bekannt.

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5. Informationen zu Anis A. thematisiert

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die "Speicherung von Informationen zu Anis A. und seinem Umfeld" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/8875). Wie die Fraktion darin ausführt, wird seit dem Attentat auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz vom 19. Dezember 2016 "in der Öffentlichkeit und verschiedenen Landesparlamenten und dem Bundestag um Aufklärung der Frage gerungen, wie es zu diesem Anschlag kommen konnte". Inzwischen sei bekannt, "dass der Attentäter und sein Umfeld schon weit vor dem Anschlag in den Blick unterschiedlicher Polizeibehörden und Nachrichtendienste gelangt waren".

Wissen wollen die Abgeordneten, welche einzelnen Informationen "wann von welchen Behörden in welche ,inländischen' Datenbanken, die den deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehen, betreffend den späteren Attentäter Anis A. eingepflegt" wurden. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, welche deutschen Polizeien und Sicherheitsbehörden unter welchen Voraussetzungen zu welchem Zeitpunkt Zugriff auf diese Informationen hatten.

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6. Von Anis A. genutzte Mobilfunkgeräte

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die "Auswertung von Spuren im Zusammenhang mit dem Attentäter vom Breitscheidplatz und seinem Umfeld" ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8876). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, wie viele und welche Mobilfunkgeräte der spätere Attentäter Anis A. "nach Kenntnis der Bundesregierung auch aufgrund retrograder Auswertung von Mobilfunkdaten, Daten aus Cloudspeicherdiensten oder ähnlichem" seit seiner Einreise nach Deutschland genutzt hat. Auch will sie unter anderem wissen, welche dieser Mobilfunkgeräte "der spätere Attentäter Anis A. nach Kenntnis der Bundesregierung mit unterschiedlichen SIM-Karten respektive Mobilfunknummern genutzt" hat.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 394 - 10. April 2019 - 10.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. April 2019

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