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BUNDESTAG/8297: Heute im Bundestag Nr. 435 - 17.04.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 435
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 17. April 2019, Redaktionsschluss: 13.30 Uhr

1. Außenpolitische Gesamtstrategie gefordert
2. Deutsche Polizisten in Friedensmissionen
3. Kriminalisierung von LGBTI-Personen
4. Rückgabe von NS-Raubkunst
5. Beteiligung des BND an Waffentransporten


1. Außenpolitische Gesamtstrategie gefordert

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die FDP-Fraktion setzt sich für eine "Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik aus einem Guss" ein. In einem Antrag (19/9338) fordern die Abgeordneten unter anderem, "unter Federführung des Auswärtigen Amtes einmal in der Legislaturperiode, spätestens nach Ablauf des ersten Amtsjahres, eine ressortübergreifend abgestimmte Gesamtstrategie mit den Zielen und Prioritäten der deutschen Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik auszuarbeiten". Außerdem solle eine ressortübergreifende "Task Force für internationales Handeln" eingerichtet und innerhalb der Bundesministerien die Abstimmungsverfahren und Instrumente für die Umsetzung einer ressort- und institutionenübergreifenden Strategie für internationales Handeln geschaffen werden.

Die regelbasierte und multilaterale internationale Ordnung stehe zunehmend unter Druck, so dass sich Deutschland nicht mehr auf die bisherigen etablierten Ordnungsstrukturen verlassen könne, argumentieren die Abgeordneten. Umso wichtiger sei es, dass Deutschland die bereits 2014 auf der Münchner Sicherheitskonferenz beschworene neue Verantwortung in der Welt übernehme und gemäß den Worten des damaligen Außenministers Frank-Walter Steinmeier (SPD) bereit sei, "sich außen- und sicherheitspolitisch früher, entschiedener und substantieller einzubringen". Um diese internationale Verantwortung konzeptionell zu unterlegen und tatsächlich mit Leben zu füllen, brauche es ein strategisch durchdachtes und kohärentes Vorgehen der Bundesregierung in allen Feldern der internationalen Politik.

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2. Deutsche Polizisten in Friedensmissionen

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will den Anteil deutscher Polizisten in internationalen Friedensmissionen erhöhen und hat dazu einen Antrag vorgelegt (19/9273). Laut Fragestellern seien im März 2019 109 Beamte der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts, des Zolls und der Länderpolizeien im internationalen Einsatz gewesen. "In Anbetracht von mehr als 10.000 Polizistinnen und Polizisten, die allein in VN-geführten Einsätzen weltweit Dienst tun, ist die gleichbleibend niedrige Zahl deutscher Polizistinnen und Polizisten beschämend, zumal sie international einen guten Ruf genießen." Diese Zahl widerspreche sämtlichen Ankündigungen der Bundesregierung, "mehr Verantwortung" in der Welt tragen zu wollen.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, "einen schlüssigen Plan vorzulegen, wie sie die Anforderungen aus nationalen (Leitlinien) sowie internationalen (EU, VN) Verpflichtungen in Bezug auf die Entsendung von Polizeikräften erfüllen will". Außerdem solle der "Bericht über das deutsche Engagement beim Einsatz von Polizistinnen und Polizisten in internationalen Polizeimissionen" (19/6540) zügig im Plenum beraten werden. Um auch bei den Länderpolizeien mehr Spielraum, aber auch Druck für die Bereitstellung von Personal zu erzeugen sollen nach Willen der Grünen der in den "Leitlinien für die gemeinsame Beteiligung des Bundes und der Länder an internationalen Polizeimissionen" von 2016 angedachte und im Koalitionsvertrag 2018 übernommene "Stellenpool" für mehr Polizistinnen und Polizisten für internationale Einsätze zügig auf den Weg gebracht werden.

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3. Kriminalisierung von LGBTI-Personen

Auswärtiges/Antwort auf Große Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach Kenntnis der Bundesregierung kann für gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen in sechs Ländern die Todesstrafe verhängt werden, darunter Iran und Saudi-Arabien, in mindestens zehn Staaten drohen zudem Körperstrafen. Das geht aus der Antwort (19/9077) auf eine Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor (19/3061), in der die Bundesregierung ihre Kenntnisse zur Lage der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen (LGBTI) weltweit detailliert darstellt. In einer Vielzahl von Ländern vor allem in Asien und Afrika würden auf gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen lange Haftstrafen verhängt.

"In zahlreichen Ländern werden die Rechte von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Gender-Identität verletzt." Die Diskriminierung von LGBTI-Personen sei in allen Lebensbereichen in vielen Ländern der Welt weit verbreitet. Gleichzeitig gebe es in mehreren Weltregionen Fortschritte beim Einsatz für die Menschenrechte von LGBTI-Personen. "In Lateinamerika, im Westlichen Balkan und in Indien gab es in den letzten Jahren zum Teil beeindruckende Erfolge, häufig durchgesetzt von einer aktiven und mutigen Zivilgesellschaft, die sich dafür einsetzt, dass die Menschenrechte für alle gelten", heißt es in der Antwort weiter.

Die Bundesregierung setzt sich nach eigenem Bekunden auf der Basis der EU-Leitlinien zum Schutz der Menschenrechte von LGBTI-Personen aktiv gegen Diskriminierung und andere Menschenrechtsverletzungen aufgrund von sexueller Orientierung und Gender-Identität ein. "So ist Deutschland im Jahr 2016 der Freundesgruppe für LGBTI-Rechte in New York beigetreten und engagiert sich gemeinsam mit gleichgesinnten Regierungen in der 'Equal Rights Coalition'". Auf bilateraler wie multilateraler Ebene arbeite Deutschland daran, dass LGBTI-Rechte weltweit als untrennbarer Bestandteil der Menschenrechte geachtet werden, etwa durch Thematisierung der Frage im Universellen Staatenüberprüfungsverfahren des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen (UPR). "Dies schließt den Einsatz für eine Entkriminalisierung von Homosexualität ein, ebenso das Einfordern eines aktiven Schutzes der Menschenrechte von LGBTI-Personen durch alle Staaten."

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4. Rückgabe von NS-Raubkunst

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Ein abschließendes Ergebnis der regierungsinternen Prüfung eines Gesetzesvorhabens zur "erleichterten Durchsetzung der Rückgabe von abhanden gekommenem Kulturgut" steht noch aus. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/9151) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8470), die sich nach dem Fall eines während der NS-Besatzung Italiens von einem Wehrmachtssoldaten entwendeten Gemäldes "Vaso di Fiori" des niederländischen Malers Jan van Huysum erkundigt hatte. Laut Fragestellern wollte der damaligen Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD) 2015 mit dem Entwurf eines "Gesetzes zur erleichterten Durchsetzung der Rückgabe von abhanden gekommenem Kulturgut" die Rückgabe von böswillig erworbenem Kulturgut auch nach einer 30-jährigen Frist ermöglichen. Der Entwurf sei jedoch aufgrund von Bedenken des Kanzleramtes sowie des Bundesministeriums der Finanzen blockiert worden, schreiben die Abgeordneten.

Laut Antwort der Bundesregierung werden in die Überlegungen zum Entwurf eines solchen Gesetzes unter anderem rückwirkende gesetzliche Änderungen des Zivilrechts im Bereich des Verjährungsrechts und des Rechts der Ersitzung einbezogen. Darüber hinaus wirke die Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hin, dass private kulturgutbewahrende Einrichtungen und Privatpersonen NS- verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter zurückgeben. Im konkreten Fall des Gemäldes "Vaso di Fiori" obliege eine abschließende Beurteilung des Sachverhalts nicht der Bundesregierung. Nach dem von den Fragestellern dargestellten Sachverhalt seien jedoch "keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass das Gemälde 'Vaso di Fiori' NS-verfolgungsbedingt entzogen worden sein könnte. Nach dem dargestellten Sachverhalt wurde das Gemälde 'entwendet'. Demnach wäre der Wehrmachtssoldat nicht Eigentümer geworden und hätte demnach auch kein Eigentum an dem Gemälde vererben können."

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5. Beteiligung des BND an Waffentransporten

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Nach der Beteiligung des Bundesnachrichtendienstes (BND) an Waffentransporten in Kriegs- und Krisenregionen erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/9147). Die Abgeordneten beziehen sich darin auf einen ARD-Bericht, nach dem der BND an Waffentransporten nach Myanmar und in den Sudan beteiligt gewesen sein soll. "Treffen die Darlegungen zu, wären nach Auffassung der Fragesteller schwerwiegende Rechtsverstöße durch den deutschen Auslandsnachrichtendienst zu konstatieren."

Die Bundesregierung soll unter anderem zu diesen Vorwürfen Stellung beziehen und darlegen, welche grundsätzliche Position sie bezieht zur Lieferung von Kriegswaffen in Länder, für die ein Embargo der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union besteht. Gefragt wird zudem unter anderen nach der Rolle eines BND-Mitarbeiters mit dem Decknamen "Klaus Hollmann" und nach der Abwicklung von Waffengeschäften über den ukrainischen Hafen Oktyabrsk.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 435 - 17. April 2019 - 13.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. April 2019

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