Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/8375: Heute im Bundestag Nr. 514 - 07.05.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 514
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 7. Mai 2019, Redaktionsschluss: 15.18 Uhr

1. Trasse der Neubaustrecke Dresden-Prag
2. Insolvenzschutz für Flugreisende
3. Datenschutz beim automatisierten Fahren
4. Regierung: Pkw-Maut ab Oktober 2020
5. Ursachensuche für Absacken der A20
6. Erweiterte Barrierefreiheit bei ICE 4


1. Trasse der Neubaustrecke Dresden-Prag

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die DB Netz AG als Vorhabenträgerin hat nach Angaben der Bundesregierung mit der Grundlagenermittlung und der Vorplanung der Schienen-Neubaustrecke Dresden-Prag im Jahr 2018 begonnen und untersucht derzeit die auf der Website des Projekts dargestellten Trassierungsvarianten. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/9542) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8531) hervor. Der Vorlage zufolge ist ein Raumordnungsverfahren für die Neubaustrecke Dresden-Prag durchzuführen. Erst nachdem die Vorplanung die nötige Planungstiefe erreicht hat, seien Aussagen zur Trassenführung möglich, schreibt die Regierung.

*

2. Insolvenzschutz für Flugreisende

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung vertritt zur Frage eines Insolvenzschutzes für Flugreisende die Auffassung, "dass der Schutz von Flugreisenden, deren Luftbeförderung nicht Teil einer Pauschalreise ist, verbessert werden kann". So heißt es in der Antwort der Regierung (19/9543) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8872). Europäische Lösungen seien dabei vorzugswürdig, schreibt die Regierung, denn sie gewährleisteten ein einheitliches europäisches Verbraucherschutzniveau und seien wettbewerbsneutral.

Schon die Insolvenz der Air Berlin im August 2017 sei zum Anlass genommen worden, mit der Europäischen Kommission über Lösungen ins Gespräch zu kommen, heißt es in der Antwort. Im Dezember 2018 habe die Europäische Kommission eine umfassende Studie zu den Fluggastrechten initiiert, in die neben den Entwicklungen auf dem Reiseverkehrsmarkt, den Erwartungen von Fluggästen und Luftfahrtunternehmen und den Erfahrungen aus Drittstaaten auch die Notwendigkeit eines Insolvenzschutzes für Flugreisende einbezogen worden sei.

Des Weiteren ist die Bundesregierung der Vorlage zufolge der Ansicht, dass Regelungen erforderlich sind, um die Vereinbarung von Abtretungsverboten für Ansprüche und Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch vorformulierte Klauseln weiter einzuschränken. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plane dazu für Sommer 2019 einen Gesetzgebungsvorschlag, wird mitgeteilt.

*

3. Datenschutz beim automatisierten Fahren

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Zur Frage der Datenintegrität bezüglich der Speichermedien von Kraftfahrzeugen mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion gelten nach Angaben der Bundesregierung die allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorgaben, welche sich insbesondere aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergeben. Die Kontrolle und Überprüfung, ob diese Regelungen der DSGVO in der Praxis eingehalten werden, obliege den Datenschutzbehörden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/9544) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8525). In der Antwort schreibt die Regierung weiter, derzeit seien keine Kraftfahrzeuge mit gemäß Paragraf 1a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) automatisierten Fahrfunktionen in Deutschland zugelassen.

*

4. Regierung: Pkw-Maut ab Oktober 2020

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) soll nach Angaben der Bundesregierung wie geplant ab Oktober 2020 erhoben werden. Das geht aus der Antwort (19/9545) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8776) hervor. Auf die von Österreich in Bezug auf die Pkw-Maut angestrengte Klage gegen Deutschland wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von EU-Bürgern teilt die Regierung mit: Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) habe in Sachen Infrastrukturabgabe die deutsche Rechtsauffassung bestätigt. "Die Bundesregierung geht davon aus, dass der EuGH die Rechtmäßigkeit der Infrastrukturabgabe bestätigen wird", heißt es in der Antwort.

*

5. Ursachensuche für Absacken der A20

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Mit der geotechnischen Beurteilung des Schadensfalls A20 zur "Ermittlung möglicher Ursachen und Ableitung von Empfehlungen für den Straßenbau auf wenig tragfähigem Baugrund" wurde nach Angaben der Bundesregierung unter Beteiligung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) das Institut für Bauingenieurwesen, Fachgebiet Grundbau, Bodenmechanik der TU Berlin im November 2018 im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb beauftragt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/9546) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8828) hervor. Im Auftragsumfang sei auch die Untersuchung des verwendeten Trockenmörtelsäulen-Systems enthalten. Die Auftragssumme betrage 129.591 Euro, heißt es in der Antwort. Weiter schreibt die Regierung, für die Erstellung des Gutachtens seien noch umfangreiche Untersuchungen erforderlich, die auch die Gewinnung von Materialproben vor Ort einschließen würden. "Auf Grundlage der derzeitigen Ablaufplanung sollen die Untersuchungen Ende dieses Jahres abgeschlossen sein und der Abschlussbericht im Frühjahr 2020 vorliegen", heißt es in der Antwort.

Im Herbst 2017 war die Bundesautobahn A20 bei Tribsees (Mecklenburg-Vorpommern) zunächst abgesackt und schließlich in einem Teilstück vollständig weggebrochen. Für die Behelfsbrücke sind der Antwort zufolge 301 Großbohrpfähle mit einem Durchmesser von 1,20 m und einer Länge von 24 m errichtet worden. Diese vorhandenen Gründungspfähle seien mittels Großbohrgeräten in den Untergrund eingebracht worden. Die Kosten für die 301 Bohrpfähle beliefen sich auf 27 Millionen Euro, schreibt die Regierung. Weitere Bohrpfähle in anderen Abschnitten der A20 seien nicht vorgesehen.

Die Gründung der Behelfsbrücke sei statisch entsprechend dem aktuellen Regelwerk für ein derartiges Ingenieurbauwerk bemessen worden, heißt es in der Antwort. Die theoretische Nutzungsdauer sei auf 110 Jahre ausgelegt.

Der Baugrund sei nach dem Grundbruch nochmals untersucht worden, schreibt die Bundesregierung. Das gewählte Tragsystem (Großbohrpfähle) sei in einer Tiefe gegründet worden, die die notwendige Tragfähigkeit für das Bauwerk und die Verkehrslasten aufweise. Während der Bohrpfahlherstellung sei ein strenges Qualitätsmanagement durchgeführt und nach Fertigstellung der Bohrpfähle jeder Pfahl geprüft worden. Seit der Inbetriebnahme der Behelfsbrücke seien drei Setzungsmessungen durchgeführt worden, bei denen keine Auffälligkeiten gegenüber den prognostizierten Setzungen festgestellt worden seien. Die nächste Messung ist laut Regierung für Juni 2019 geplant.

*

6. Erweiterte Barrierefreiheit bei ICE 4

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die neue Fahrzeugflotte des ICE 4 verfügt nach Bahnangaben über eine erweiterte Barrierefreiheit und erfüllt die neuesten gesetzlichen Anforderungen der Barrierefreiheit. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9561) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8667) zu "Notfallevakuierungen und Gefährdungen für Menschen mit Behinderungen bei der Deutschen Bahn".

Ein großzügiger für Rollstuhlfahrer ausgewiesener Bereich biete Platz für insgesamt vier Rollstuhlfahrer mit ausreichender Breite zum Bewegen der Rollstühle, heißt es in der Antwort. Diese seien von den Eingangstüren aus direkt erreichbar. Darüber hinaus befänden sich zwei Hublifte an den Einstiegstüren, mit denen ein Ein- und Ausstieg an Bahnsteigen möglich ist.

Weiter schreibt die Regierung, es bestünden seitens der Deutschen Bahn AG umfassende Richtlinien und Handlungsanweisungen für das Zugpersonal, die Evakuierungen genau regelten. Zudem seien Evakuierungsprozesse Teil der Schulung für das Personal. "Die Regelungen umfassen stets alle Reisenden inklusive besonderer Personengruppen", heißt es in der Antwort.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 514 - 07. Mai 2019 - 15.18 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. Mai 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang