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BUNDESTAG/8402: Heute im Bundestag Nr. 544 - 13.05.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 544
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 13. Mai 2019, Redaktionsschluss: 13.31 Uhr

1. Ratifizierung des Vertrags von Aachen
2. Fortsetzung des Libanon-Einsatzes
3. Friedensmission im Ukraine-Konflikt
4. Humanitäre Hilfe in Nordost-Syrien
5. Anstieg der nichtzweckgebundenen Hilfe
6. Abschuss von Flug MH 17


1. Ratifizierung des Vertrags von Aachen

Auswärtiges/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung setzt auf eine noch engere Zusammenarbeit mit dem Partner Frankreich und will diese mit dem Vertrag von Aachen auf eine "moderne und zukunftsweisende Berufungsgrundlage" stellen. Das geht aus ihrem Gesetzentwurf (19/10051) hervor, mit dem die Voraussetzungen für die Ratifizierung des Vertrags vom 22. Januar 2019 über die deutsch-französische Zusammenarbeit und Integration geschaffen werden sollen. "Deutschland und Frankreich wollen die vertraglichen Grundlagen ihrer bilateralen Beziehungen erneuern und den Vertrag vom 22. Januar 1963 ('Élysée-Vertrag') ergänzen", schreibt die Bundesregierung. "Im Zentrum des ersten deutsch-französischen Vertrags von 1963 standen Aussöhnung und Begegnung. Dieser Auftrag bleibt weiter wichtig, der Élysée-Vertrag behält daher seine volle Geltung." Der neue Vertrag, der am 22. Januar 2019 in Aachen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und dem französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron unterzeichnet worden sei, treffe darüber hinaus Vereinbarungen, "die der gemeinsamen Zukunftssicherung und der weiteren Verschränkung der Lebenswelten der deutschen und französischen Bürgerinnen und Bürger dienen". Deutschland und Frankreich vereinbaren demnach, sich in allen Bereichen den Herausforderungen der Zukunft gemeinsam zu stellen.

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2. Fortsetzung des Libanon-Einsatzes

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll ihre Beteiligung an der UNIFIL-Mission (United Nations Interim Force in Lebanon) vor der libanesischen Küste um ein weiteres Jahr verlängern. Wie aus dem Antrag der Bundesregierung hervorgeht (19/9956) sollen unverändert bis zu 300 Soldaten vor allem zwei Aufgaben übernehmen: In erster Linie solle verhindert werden, dass Rüstungsgüter und sonstiges Wehrmaterial ohne Zustimmung der libanesischen Regierung in den Libanon verbracht werden, schreibt die Bundesregierung. Neben der Seeraumüberwachung und der Sicherung der seeseitigen Grenzen mit Israel sehe der Einsatz zudem die "Unterstützung der libanesischen Streitkräfte beim Aufbau von Fähigkeiten dafür vor, die Küste und die territorialen Gewässer des Landes selbstständig zu überwachen".

Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Verlängerung des Mandates bis Ende Juni 2020 beziffert die Bundesregierung auf rund 28,7 Millionen Euro. Der Einsatz erfolge auf Grundlage einer Reihe von Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, zuletzt 2433 (2018). Die libanesische Regierung habe mit Schreiben an die Vereinten Nationen 2006 unter Verweis auf Resolution 1701 (2006) um Unterstützung bei der Absicherung der seeseitigen Grenzen des Libanon gebeten.

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3. Friedensmission im Ukraine-Konflikt

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die FDP-Fraktion dringt auf neue Impulse für Frieden in der Ukraine und fordert in einem Antrag (19/10010) die Bundesregierung zur Initiative für eine Friedensmission der Vereinten Nationen auf. So solle sie im UN-Sicherheitsrat, auf EU-Ebene und in direkten Verhandlungen mit Russland und der Ukraine auf einen ergänzenden Aktionsplan zum Minsker Abkommen aus dem Jahr 2015 hinarbeiten, "der Maßnahmen priorisiert, eine schrittweise Umsetzung sicherheitsrelevanter und politischer Punkte vorsieht und mit verbindlichen Fristen sowie konkreten Konsequenzen bei (Nicht-)Umsetzung Anreize zur Einhaltung schafft". Außerdem treten die Liberalen dafür ein, im UN-Sicherheitsrat einen umfassenden Friedensplan für die Ukraine zu erarbeiten und umzusetzen. Dieser solle unter anderem auf die zeitlich begrenzte Kontrolle der ukrainisch-russischen Grenze durch eine UN-Mission und auf die Etablierung, Durchsetzung und Überwachung eines Waffenstillstands zielen sowie auf die Ab- und Auflösung der "Regierungen" in den selbsternannten "Volksrepubliken" Donezk und Luhansk und die Durchführung, Sicherung und Überprüfung freier Wahlen.

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4. Humanitäre Hilfe in Nordost-Syrien

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Nach Angaben der Vereinten Nationen halten sich in den Provinzen Raqqa, Hassakeh und Deir ez Zor im Nordosten Syriens insgesamt 551.200 Binnenvertriebene auf. Wie die Bundesregierung in der Antwort (19/9854) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8775) schreibt, konnte die humanitäre Hilfe in diesen Provinzen im vergangenen Jahr ausgeweitet werden, so dass nunmehr 700.000 auf humanitäre Hilfe angewiesene Personen monatlich erreicht werden. Die Vereinten Nationen weisen für dieses Gebiet akute humanitäre Bedarfe in allen Sektoren auf, kritische Bedarfe bestehen in den Bereichen Gesundheitsversorgung, Schutz, Lebensgrundlagen und Bildung. In den informellen Camps bestünden die größten Bedarfe in den Bereichen Gesundheitsversorgung, Schutz, Unterkunft, Wasser- und Sanitärversorgung und Hygiene.

Die Bundesregierung beziffert die deutschen Mittel für Hilfsprogramme des UN-Welternährungsprogramms, des Internationalen Roten Kreuzes und des UN-Flüchtlingshilfswerk in Syrien sowie für syrische Flüchtlinge in den Nachbarländern für dieses Jahr auf 111 Millionen Euro. "Die Bereitstellung weiterer Mittel ist in Vorbereitung."

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5. Anstieg der nichtzweckgebundenen Hilfe

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat nach eigenem Bekunden im Zeitraum von 2015 bis 2018 ihre nichtzweckgebundenen und geringfügig zweckgebundenen Beiträge im Bereich der humanitären Hilfe mehr als vervierfacht. "Im Jahr 2018 erreichte der Anteil an der Gesamtförderung damit 22,6 Prozent", heißt es in der Antwort (19/9913) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8771). Demnach lagen die nichtzweckgebundenen und geringfügig zweckgebundenen Beiträge im Jahr 2015 noch bei gut 75 Millionen Euro, im Folgejahr bei rund 140 Millionen Euro, 2017 bereits bei rund 321 Millionen Euro und im vergangenen Jahr bei mehr als 348 Millionen Euro.

Wie die Bundesregierung schreibt, habe sie sich im Rahmen des Humanitären Weltgipfels dazu verpflichtet, die strenge Zweckbindung von Förderungen im Bereich der humanitären Hilfe zu reduzieren und flexible Finanzierungen zu fördern und zu erhöhen, um dadurch die Effizienz und Wirksamkeit humanitärer Maßnahmen zu verbessern. "Ungebundene und geringfügig zweckgebundene Finanzierungen erlauben Hilfsorganisationen eine raschere Reaktionsfähigkeit durch eine flexiblere Bereitstellung der Gelder - so können humanitäre Bedarfe besser unmittelbar gedeckt werden." Ein höherer Anteil flexibler Mittel reduziere zudem den Verwaltungsaufwand und ermögliche so, dass mehr Mittel für die operative Hilfe zur Verfügung stehen.

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6. Abschuss von Flug MH 17

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Die Ermittlungen des Joint Investigation Teams zum Abschuss von Flug MH17 befinden sich nach Angaben der Bundesregierung in der finalen Phase. Noch vor Sommer 2019 werde mit der Aufnahme von Strafverfolgungsmaßnahmen gerechnet, heißt es in der Antwort (19/9877) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9074). "Über den weiteren Fortgang der Untersuchungen wurden keine Einzelheiten mitgeteilt, um die Ermittlungen nicht zu gefährden."

Da auch deutsche Opfer beim Abschuss der Boeing 777 der Malaysia Airlines mit der Flugnummer MH 17 im Juli 2014 in der Ost-Ukraine zu beklagen waren, werde beim Bundeskriminalamt (BKA) im Auftrag des Generalbundesanwalt das Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts eines Kriegsverbrechens des Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB) geführt. In diesem Ermittlungsverfahren seien bereits Zeugen vernommen worden, eine Notwendigkeit für die Ergreifung von Zeugenschutzmaßnahmen habe sich dabei bisher nicht ergeben.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 544 - 13. Mai 2019 - 13.31 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Mai 2019

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