Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/8571: Heute im Bundestag Nr. 714 - 25.06.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 714
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 25. Juni 2019, Redaktionsschluss: 10.29 Uhr

1. Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
2. Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung
3. Außergerichtliche Streitbeilegung
4. Hassbotschaften im Internet
5. Rechtsdurchsetzung in sozialen Medien
6. Haltung zu Algorithmenkontrolle


1. Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Inneres und Heimat/Ausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für die von der Regierungskoalition angestrebten Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes frei gemacht. Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen verabschiedete das Gremium am Dienstagmorgen den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/9736) in modifizierter Fassung.

Danach sollen Deutsche, die im Besitz einer weiteren Staatsangehörigkeit sind und sich "an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland" konkret beteiligen, künftig ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Laut Vorlage wäre eine Regelung, "die die Staatsangehörigkeit entfallen lässt und erst nachträglich in Kraft gesetzt wird", als verbotene Entziehung anzusehen. Daher sei eine Erfassung sogenannter "Rückkehrer", die in der Vergangenheit als IS-Kämpfer agiert haben und nun nach Deutschland zurückkehren wollen, durch die neu zu schaffende Verlustregelung nicht möglich. "Soweit sich aber IS-Kämpfer noch in verbliebenen Bastionen oder Rückzugsgebieten des IS aufhalten, kommt im Fall der konkreten Beteiligung an wieder aufflammenden oder erneuten Kampfhandlungen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes ein Verlusteintritt grundsätzlich in Betracht", führt die Bundesregierung in der Begründung weiter aus.

Ein mit der Koalitionsmehrheit im Ausschuss angenommener Änderungsantrag der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sieht zudem einen Einbürgerungsausschluss bei bestehender Mehrehe sowie eine "gesicherte Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit als gesetzliche Einbürgerungsvoraussetzung" vor. Ferner soll dem Änderungsantrag zufolge die Frist zur Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung von bisher fünf auf zehn Jahre erhöht werden.

Mit dem Änderungsantrag sollen den Koalitionsfraktionen zufolge Forderungen der Innenministerkonferenz (IMK) umgesetzt werden. Sie habe hervorgehoben, dass "die sichere Feststellung der Identität und die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere die Beachtung des Verbots der Viel- und Mehrehe, notwendige und unverzichtbare Bestandteile für die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft sind". Wie in der Begründung des Änderungsantrags weiter ausgeführt wird, hat sie das Bundesinnenministerium gebeten, "eine Gesetzesinitiative zur Verlängerung der Frist auf zehn Jahre für die Rücknahme von rechtswidrigen Einbürgerungen zu ergreifen und die "gesicherte Klärung der Identität und der Staatsangehörigkeit des Einbürgerungsbewerbers sowie die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse" als Einbürgerungsvoraussetzungen ausdrücklich in das Staatsangehörigkeitsgesetz aufzunehmen. Dieses Anliegen werde aufgegriffen, da es "fachlichen Bedürfnissen der Praxis entspricht".

In der Sitzung verwies die CDU/CSU-Fraktion darauf, dass es bei der Regelung zum Thema Vielehe um den im Grundgesetz verankerten Schutz der Ehe gehe. Die SPD-Fraktion betonte, dass es bei dem Gesetzentwurf nicht um ein "Votum gegen Einbürgerung" gehe, sondern darum, mit "Gesetzgebung auf Realität" zu reagieren. Die AfD-Fraktion hob hervor, dass niemand wisse, wie viele Mehrehen es in Deutschland gebe. Die FDP-Fraktion kritisierte die vorgesehene Fristverlängerung als überzogen. Die Fraktion Die Linke nannte die geplanten Neuregelungen "unausgegoren". Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wertete diese Neuregelungen als Rückschritt im Staatsangehörigkeitsrecht.

*

2. Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung vorgelegt (19/10992). Darin heißt es, das geltende Verwaltungsprozessrecht gewährleiste effektiven Rechtsschutz gegen hoheitliches Handeln. An verschiedenen Stellen der Verwaltungsgerichtsordnung seien jedoch punktuelle Ergänzungen geboten, um den Rechtsschutz zu verbessern, zu straffen und um auf aktuelle Anforderungen zu reagieren. So soll unter anderem für die Verfolgung von Ersatzansprüchen gegen die öffentliche Hand ein Adhäsionsverfahren im Verwaltungsprozess eingeführt werden. Dieses Verfahren eröffne die Möglichkeit, öffentlich-rechtliche Ersatzansprüche zusammen mit einem Verfahren des Primärrechtsschutzes im Verwaltungsrechtsweg zu verfolgen. Der Rechtsschutz werde damit bürgerfreundlicher und effektiver ausgestaltet. Weitere Änderungen dienen der Beschleunigung planungsrechtlicher Verfahren und der Verbesserung der personellen Situation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

*

3. Außergerichtliche Streitbeilegung

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/MWO) Über die Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (19/10348) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (19/10991). Laut der Unterrichtung erkennt der Bundesrat die Bemühungen an, mit dem Gesetz unter anderem auch den Verbraucherschutz voranzubringen, und begrüßt, dass das Verhältnis zwischen Musterfeststellungsverfahren und Schlichtungsverfahren erstmals geregelt wird. Gleichzeitig bittet die Länderkammer die Bundesregierung um die Prüfung einer Reihe von Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen.

In ihrer Gegenäußerung begrüßt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates, stimmt einzelnen Vorschlägen und Prüfbitten zu, lehnt die Mehrheit der vorgeschlagenen Änderungen jedoch ab. So heißt es beispielsweise, dem Vorschlag des Bundesrates, zu ermöglichen, dass parallel zu einem Musterfeststellungsverfahren ein Schlichtungsverfahren durchgeführt wird, vermag die Bundesregierung nicht zu folgen. Im Hinblick auf die Schlichtung im Luftverkehrsbereich setze die Bundesregierung anders als der Bundesrat auf freiwillige Lösungen und auf eine Verständigung mit der Luftverkehrswirtschaft.

*

4. Hassbotschaften im Internet

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Maßnahmen der Bundesregierung gegen Hassbotschaften im Internet sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/10979). Ausgehend von der 2015 vom damaligen Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) veranlassten Bildung einer "Taskforce" zum Thema "Umgang mit rechtswidrigen Hassbotschaften im Internet", fragen die Abgeordneten unter anderem, wer die Mitglieder der "Taskforce" sind, wann und mit welcher Beteiligung die Treffen der "Taskforce" stattfanden, was die jeweiligen Gesprächsinhalte waren und welche Beschlüsse jeweils gefasst wurden. Ferner wollen sie wissen, ob die "Taskforce" heute noch besteht und ob es außerhalb der "Taskforce" Initiativen der Bundesregierung zur Bekämpfung von "Hassrede" ("Hate Speech") im Internet gibt.

*

5. Rechtsdurchsetzung in sozialen Medien

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Die Anwendung des 2017 in Kraft getretenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/10947). Hintergrund ist der Anfrage zufolge eine um das Gesetz entbrannte und kontrovers geführte Debatte über dessen Sinn, Zweck, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit. Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung unter anderem, wie sie die Tatsache bewertet, dass die Zahl der Beschwerden bei den weit überwiegenden Plattformen rückläufig sind und wie sich die Zahl der eingegangenen Beschwerden beim Bundesamt für Justiz über das Jahr 2018 gesehen entwickelt hat. Weitere Frage betreffen die Zahl der Bußgeldverfahren und die Anzahl der mit der Bearbeitung der Beschwerden betrauten Mitarbeiter des Bundesamtes für Justiz.

*

6. Haltung zu Algorithmenkontrolle

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Die FDP-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, inwiefern sie sich an die Aussagen und Forderungen von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) zu den Forderungen der Verbraucherschutzministerkonferenz bezüglich einer Algorithmenkontrolle auch nach Barleys Amtsniederlegung gebunden fühlt. In einer Kleinen Anfrage (19/10965) stellen die Abgeordneten fest, es sei fraglich, welche konkreten Maßnahmen aus den Aussagen Barleys folgen. So habe sie betont, dass das letzte Wort bei wichtigen Entscheidungen immer der Mensch haben müsse, und eine Überprüfbarkeit bei Entscheidungen, die Computer über Menschen treffen, gefordert. Die Abgeordneten fragen unter anderem, inwiefern die Bundesregierung diesen Aussagen und Forderungen zustimmt und welche Maßnahmen für die Bundesregierung und speziell das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz daraus folgen.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 714 - 25. Juni 2019 - 10.29 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juni 2019

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang