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BUNDESTAG/8579: Heute im Bundestag Nr. 722 - 26.06.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 722
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 26. Juni 2019, Redaktionsschluss: 13.43 Uhr

1. Anhörungen zur Grundsteuer beschlossen
2. Ausschuss macht Weg frei für TKG-Novelle
3. Ausweitung der Meisterpflicht
4. Kooperation mit Militärführung Sudans
5. Linke will US-Airbase Ramstein schließen
6. Linke warnt vor Krieg gegen den Iran


1. Anhörungen zur Grundsteuer beschlossen

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch unter Leitung der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) die Durchführung von zwei öffentlichen Anhörungen zu Reform der Grundsteuer beschlossen. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben inzwischen drei Gesetzentwürfe zu der vom Bundesverfassungsgericht aufgegebenen Reform der Grundsteuer eingebracht. In der ersten Anhörung am 11. September soll es um die Einführung einer Öffnungsklausel für die Bundesländer bei der Erhebung der Grundsteuer gehen. Mit dem Entwurf (19/11084) soll das Grundgesetz geändert werden (Artikel 72, 105 und 125b). Der Bund soll mit der Grundgesetzänderung uneingeschränkt die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der Grundsteuer erhalten. Zugleich wird den Ländern über eine Ergänzung in Artikel 72 Absatz 3 des Grundgesetzes eine umfassende abweichende Regelungskompetenz eröffnet.

In der zweiten öffentlichen Anhörung, die ebenfalls am 11. September stattfinden wird, geht es um die Reform der Grundsteuer selbst. Nach dem Entwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (19/11085) soll für die Erhebung der Steuer in Zukunft nicht allein auf den Bodenwert zurückgegriffen werden, sondern es sollen auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtigt werden. Für die Bundesländer ist eine Öffnungsklausel vorgesehen, damit sie die Grundsteuer nach anderen Bewertungsverfahren erheben können. Zur Vereinfachung des Verfahrens wird für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum ein vorgegebener durchschnittlicher Sollertrag in Form einer Nettokaltmiete je Quadratmeter in Abhängigkeit der Lage des Grundstücks typisierend angenommen. Auch in Zukunft werden die Gemeinden die Höhe der Grundsteuer mit örtlichen Hebesätzen bestimmen können. Um strukturelle Erhöhungen der Steuer zu vermeiden, appellieren CDU/CSU- und SPD-Fraktion an die Kommunen, die Hebesätze entsprechend abzusenken.

Außerdem geht es in der zweiten öffentlichen Anhörung um den ebenfalls von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung (19/11086). Städte und Gemeinden sollen die Möglichkeit der Festlegung eines erhöhten, einheitlichen Hebesatzes auf baureife Grundstücke erhalten. Mit dem erhöhten Satz könne über die Grundsteuer ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, baureife Grundstücke einer sachgerechten und sinnvollen Nutzung durch Bebauung zuzuführen, heißt es in dem Gesetzentwurf.

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2. Ausschuss macht Weg frei für TKG-Novelle

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Verkehrsausschuss hat den Weg frei gemacht für die fünfte Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG), mit der unter anderem eine Unzumutbarkeitsprüfung hinsichtlich des Rechts auf Mitverlegung von Glasfaserkabeln im Rahmen von Bauarbeiten eingeführt werden soll. In der Sitzung am Mittwoch stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD für den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf (19/6336) in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen geänderten Fassung. Die FDP-Fraktion votierte mit Nein. Die Linksfraktion sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Der Bundestag wird am Donnerstag abschließend über den Gesetzentwurf entscheiden.

Ziel des Entwurfes ist es laut Bundesregierung, Fehlanreize beim öffentlich geförderten Glasfaserausbau zu beseitigen und einen Überbau zu verhindern. Die Bundesregierung verweist in der Begründung zu dem Entwurf auf den im Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) in das Telekommunikationsgesetz (TKG) eingeführten Paragrafen 77i. Danach bestehe unter anderem im Rahmen von öffentlich (teil-)finanzierten Bauarbeiten die Pflicht, Telekommunikationsunternehmen die Verlegung von Breitbandinfrastrukturen im Rahmen der Bauarbeiten zu ermöglichen. Ziel sei es, insbesondere sektorübergreifende Synergien zu nutzen, wenn etwa bei der Verlegung von Abwasserkanälen ohnehin Tiefbauarbeiten durchgeführt werden müssen.

Inzwischen, so heißt es in der Vorlage weiter, werde aber vielfach ein Anspruch auf Mitverlegung geltend gemacht, "wenn die Ausgangs-Tiefbauarbeiten ihrerseits dazu dienen, Breitbandinfrastrukturen auszurollen". Im Falle einer öffentliche (Teil-)Finanzierung entstehe dann für den Erstausbauenden die Pflicht, im Rahmen seiner Bauarbeiten zur Verlegung des Netzes anderen Telekommunikationsnetzbetreibern - und damit Wettbewerbern - zu gestatten, ihr Netz parallel im gleichen Graben zu verlegen.

Im Rahmen des Rechts auf Koordinierung von Bauarbeiten gemäß Paragraf 77i Absatz 3 TKG will die Bundesregierung daher eine Unzumutbarkeitsprüfung einführen. Demnach können Anträge auf Mitverlegung dann unzumutbar sein, "wenn die Koordinierung der Bauarbeiten dazu genutzt werden soll, ein bereits geplantes und öffentlich gefördertes Glasfasernetz mit weiteren Telekommunikationsinfrastrukturen zu überbauen".

Der Änderungsantrag von Unions- und SPD-Fraktion sieht erweiterte Transparenzverpflichtungen für die Telekommunikationsunternehmen vor, damit unterversorgte Gebiete besser identifiziert werden können. Zudem soll das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein Einsichtnahmerecht in den Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur erhalten. Deutlich erhöht werden sollen der Vorlage zufolge die Bußgelder bei Verstößen gegen die Versorgungsauflagen durch die Telekommunikationsunternehmen.

Die Koalitionsfraktionen begrüßten den abgeänderten Entwurf. Darin seien wichtige Punkte für die Verbesserung der Mobilfunkversorgung enthalten, hieß es von Seiten der Unionsfraktion. Mit der Novelle werde es gelingen, aktuelle Probleme aus der Praxis "endlich zu lösen", sagte der SPD-Vertreter.

Die Oppositionsfraktionen äußerten Kritik daran, dass die teils erheblichen Änderungen erst zwei Tage vor der Abstimmung über die Novelle vorgelegt wurden. Aus Sicht der AfD-Fraktion ist die Novelle zwar keine Lösung für das Problem des Überbaus. Die eingefügten Änderungen hin zu mehr Transparenz seien dennoch unterstützenswert.

Die Stärkung der Bundesnetzagentur hinsichtlich der Strafgelderhöhung sei richtig, sagte die Vertreterin der Fraktion Die Linke. Von den Grünen wurde das "Mehr an Transparenz" begrüßt. Dies zeige aber zugleich, dass die bisherigen Regelungen völlig unzureichend gewesen seien, kritisierte die Fraktionsvertreterin.

Die FDP-Fraktion kritisierte die Neuregelung als viel zu kurz gesprungen, um beim Ausbau der digitalen Infrastruktur vorankommen zu können. Benötigt werde dazu eine Vielzahl an Maßnahmen, wie etwa das Voranbringen neuer Verlegetechniken.

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3. Ausweitung der Meisterpflicht

Wirtschaft und Energie/Anhörung

Berlin: (hib/FLA) Die Meisterpflicht soll wieder auf mehr Handwerksberufe ausgedehnt werden. Außer dem Vertreter der Monopolkommission waren sich darin alle Sachverständigen bei einer Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Mittwoch einig. Der Sitzung unter Leitung von Klaus Ernst (Die Linke) lagen Anträge der Oppositionsfraktionen zugrunde. 2004 war die Zahl der Handwerke, für die ein Meisterbrief verpflichtend ist, eingeengt worden.

Professor Martin Burgi (Ludwig-Maximilians-Universität München) hob hervor, dass es nicht um Pauschallösungen gehe, sondern um das jeweils betroffene einzelne Handwerk. Aus europarechtlicher Sicht könne nicht für alle Gewerke wieder die Meisterpflicht vorgegeben werden. Sobald der Gesetzgeber vom Meisterbrieferfordernis überzeugt sei, könnten nach Burgis Ansicht die notwendigen Änderungen in der Handwerksordnung mit vergleichsweise geringem legislatorischem Aufwand in Gang gesetzt werden.

Professor Kilian Bizer (Georg-August-Universität Göttingen) beschrieb als mögliche positive Seiten der Reform von 2004 einen stärkeren Wettbewerb für Verbraucher und eine Erleichterung der Gründungstätigkeit. Negativ sei die Wirkung auf Ausbildung und durchschnittliche Qualifikation der Betriebsinhaber gewesen. Die Wiedereinführung der Meisterpflicht sei eine Maßnahme zur Steigerung der Qualifikationstätigkeit im Handwerk und daher zu befürworten.

Holger Schwannecke (Zentralverband des Deutschen Handwerks - ZDH) befand, dass eine Modernisierung der Handwerksordnung durch die Wiedereinführung der Meisterpflicht weder aus verfassungs- noch aus europarechtlicher Sicht problematisch sei. Seit der Reform hätten sich die Wirtschaft insgesamt und auch das Handwerk nachhaltig verändert. So sei die Arbeitslosenquote von 10,5 (2003) auf 4,7 Prozent (2018) gesunken. Er sei dankbar für die Initiative der Bundesregierung, jetzt gegenzusteuern.

Professor Justus Haucap (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) verwies darauf, dass die Bestandfestigkeit von Betrieben mit auch nach 2004 weiter bestehender Meisterbriefpflicht höher sei als in den Handwerken ohne diese Pflicht. In diesen Fällen könnten erst später festgestellte Mängel nicht mehr als Garantieleistung behoben werden. Überdies gingen damit Risiken für Auszubildende einher, die eine mehrjährige Ausbildung anstreben.

Helmut Dittke (IG Metall) meinte, die Deregulierung der Handwerksberufe 2004 habe zu massiven Marktverwerfungen geführt und sei ein Grund für den heutigen Fachkräftemangel. Es gelte, jetzt umfassende Lösungsansätze zu erarbeiten, die das Handwerk wieder zukunftsfest machten. Dazu würden mitgliederstarke Gewerkschaften, Innungen und Verbände im Handwerk gebraucht. Der Wettbewerb müsse in Zukunft wieder über die Qualität und nicht über den niedrigsten Preis ausgetragen werden. Die Situation vieler prekärer Solo-Selbständiger müsse betrachtet werden.

Olaf Behrends (Handwerkskammer Dresden) machte klar, das Handwerk fordere unter Beachtung eines Bestandsschutzes die Wiedereinführung der Meisterpflicht bei den zulassungsfreien Handwerksberufen. Dabei sollten neben der Gefahrengeneigtheit der konkreten handwerklichen Tätigkeit und der Ausbildungsleistung auch Aspekte des Verbraucherschutzes (Gewährleistungen), der Altersvorsorge der Betriebsinhaber und Schutz und Bewahrung der handwerklichen Kulturgüter in die Beurteilung einbezogen werden.

Professor Friedrich Hubert Esser (Bundesinstitut für Berufsbildung - BIBB) unterstrich, geprüfte Meister im Handwerk seien nicht nur qualifiziert auf eine Existenzgründung vorbereitet. Mit ihrem Handwerk beherrschten sie ein komplexes Wissensgebiet in systematischer Art und Weise. Der Meister sei Garant einer hochwertigen Berufsausbildung in Deutschland, da die Meisterprüfung auch die Ausbildereignungsprüfung beinhalte.

Anna Dollinger (Deutscher Gewerkschaftsbund) erklärte, der deutsche Meisterbrief sei ein Qualitätssiegel. Der DGB begrüße daher die Wiedereinführung der Meisterpflicht in den jetzt zulassungsfreien Betrieben. Doch könne das nur ein Baustein in einem größeren ordnungspolitischen Zusammenhang sein. Dazu zähle die Erhöhung der Tarifbindung. Sie gelte im Handwerk nur noch für 30 Prozent der Beschäftigten.

Klaus Holthoff-Frank (Monopolkommissionon) sprach sich gegen die Wiedereinführung der Meisterpflicht aus. Die beiden wesentlichen Argumente - Sicherung einer hohen Qualität der angebotenen Leistungen und Gewährleistung der Ausbildungsleistung - könnten nicht überzeugen. Es bleibe die Möglichkeit, den Meisterbrief freiwillig zu erwerben, etwa um den Kunden durch die zusätzliche Qualifikation eine besondere Qualität zu signalisieren.

Die AfD-Fraktion macht sich in ihrem Antrag (19/4633) für die Wiedereinführung der Meisterpflicht stark. Ihre Abschaffung in zahlreichen Berufen habe zu Nachteilen für das deutsche Handwerk und die Volkswirtschaft geführt. Statt der beabsichtigten erhöhten Beschäftigungsquote sei es zu gravierenden Fehlentwicklungen gekommen, die einer Revision bedürften.

Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/6415) die Bundesregierung auf, die Folgen der abgeschafften Meisterpflicht in zahlreichen Handwerksberufen zu überprüfen. Für bereits bestehende Betriebe, für die nach derzeitiger Gesetzeslage kein Meisterabschluss notwendig ist, solle es Bestandsschutz geben.

Die Linksfraktion verlangt in ihrem Antrag (19/10154) von der Bundesregierung, sie solle Kern-Parameter wie Umsatz, Löhne und Beschäftigtenzahlen umfassend qualitativ und quantitativ evaluieren. Auf dieser Basis solle bei Handwerken, bei denen es sachlich geboten und rechtlich möglich erscheint, der verpflichtende Meisterbrief wieder eingeführt werden.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fächert in ihrem Antrag (19/10628) ein Bündel an Maßnahmen zur Stärkung des Handwerks auf - von Steuerboni bei energetischer Sanierung bis Entlastung bei Strompreisen. Das Handwerk brauche gut qualifizierte Fachkräfte und attraktive Rahmenbedingungen, die umweltfreundliches und sozial verantwortliches Unternehmertum fördern.

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4. Kooperation mit Militärführung Sudans

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, die Zusammenarbeit mit dem "Militärischen Übergangsrat" im Sudan einzustellen. Im Sudan habe eine demokratische Massenbewegung den langjährigen Diktator und mutmaßlichen Kriegsverbrecher Omar al-Baschir nach monatelangen und friedlichen Protesten im April 2019 gestürzt, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/11100). "Das ist uneingeschränkt zu begrüßen." Al-Baschirs Absetzung bedeute allerdings nicht das Ende der Repressionsorgane, auf die sich seine Herrschaft gestützt habe. Eine Militärjunta unter der Bezeichnung "Militärischer Übergangsrat" (TMC) unter der Leitung der Generäle Abdel Fattah al-Burhan und Mohamed Hamdan Dagalo, genannt Hemeti, habe nach der Absetzung al-Baschirs die Macht im Sudan an sich gerissen.

Die Bundesregierung wird vor diesem Hintergrund unter anderem aufgefordert, "unverzüglich die Kooperation mit der herrschenden sudanesischen Regierung im Bereich Migrations- und Grenzmanagement auszusetzen" und dazu das Programm "Better Migration Management" unter Leitung der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) nicht zu verlängern. Außerdem seien Abschiebungen in den Sudan sofort einzustellen und sudanesischen Flüchtlingen in Deutschland auf Dauer eine Bleibeperspektive zu eröffnen, schreiben die Abgeordneten.

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5. Linke will US-Airbase Ramstein schließen

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Die Linke dringt auf die Schließung des US-Luftwaffenstützpunkts Ramstein. Die US-Militärbasis in Rheinland-Pfalz spiele eine zentrale Rolle "im Drohnenkrieg der USA", heißt es in einem Antrag (19/11102). Die USA führten über die Relaisstation in Ramstein einen Großteil ihrer außer-gerichtlichen Tötungen durch Kampfdrohnen durch. "Diese völkerrechtswidrige Praxis von deutschem Boden aus ist mit dem Friedensgebot des Grundgesetzes nicht vereinbar", schreiben die Abgeordneten und fordern die Bundesregierung unter anderem auf, "den USA jegliche Nutzung ihrer Stützpunkte in Deutschland, wie Ramstein, für mögliche militärische Maßnahmen gegen Iran zu verweigern" sowie militärische Bewegungen von und nach Ramstein grundsätzlich zu unterbinden.

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6. Linke warnt vor Krieg gegen den Iran

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Die Linke wendet sich gegen einen "US-geführten Krieg gegen den Iran". In einem Antrag (19/11101) fordert sie die Bundesregierung auf, gegen militärische Drohgebärden der US-Administration Stellung zu beziehen. Außerdem solle sie "für den US-Aufmarsch am Golf die Überflugrechte und die Nutzung der US-Basen wie Ramstein" verweigern und im Nato-Rat jede Ausrufung des Bündnisfalls im Zusammenhang mit dem Iran ablehnen. Auch wenn man die Politik der autoritären Führung in Teheran ablehne, gehe es darum zu verstehen, "dass ein Krieg gegen den Iran einen Flächenbrand im Nahen und Mittleren Osten auslösen würde, der viele Menschenleben kostet, die Region noch weiter destabilisiert und eine massenhafte Fluchtbewegung nach Europa auslöst", schreiben die Abgeordneten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 722 - 26. Juni 2019 - 13.43 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2019

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