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BUNDESTAG/8618: Heute im Bundestag Nr. 761 - 05.07.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 761
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 5. Juli 2019, Redaktionsschluss: 09.51 Uhr

1. Beschwerden über Postdienstleister
2. NFC-Schnittstelle von Apple
3. Kaum Hitze-Einfluss auf Stromerzeugung
4. Batterieproduktion in Deutschland
5. Besondere netztechnische Betriebsmittel
6. Neubau und Digitalisierung


1. Beschwerden über Postdienstleister

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/fno) Laut Bundesnetzagentur gibt es 61.052 gewerbliche Postdienstleister in Deutschland, Stichtag war der 1. Mai 2019. Die Dunkelziffer von nicht gemeldeten beziehungsweise lizensierten Anbietern sei gering, da die Firmen "in aller Regel die Voraussetzungen der Lizenz- beziehungsweise Anzeigepflicht, ebenso wie die Bußgeldbewehrung im Falle eines Verstoßes" kennen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/11041) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/9893).

Hintergrund der Kleinen Anfrage sind die laut Fragestellern stark angewachsenen Beschwerden über Post- und Paketdienstleister bei der Bundesnetzagentur. Von 2013 auf 2018 habe sich die Zahl mehr als verzehnfacht.

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2. NFC-Schnittstelle von Apple

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/fno) Die Bundesregierung ist 2018 mehrfach mit dem Technikkonzern Apple in Kontakt getreten, um über eine Öffnung der NFC-Schnittstelle zu sprechen. Dies schreibt sie in einer Antwort (19/11043) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10330). NFC erlaubt den Austausch von Daten im Nahbereich und ist vor allem für das kontaktlose Bezahlen per Smartphone relevant. Da Apple den Zugriff auf die Schnittstelle für Drittanbieter blockiert, müssen diese zwingend mit dem Apple Pay-Bezahldienst kooperieren. Ob dies eine unfaire Wettbewerbsverzerrung darstelle, müsse allerdings das Bundeskartellamt klären. Diesem liege momentan keine Beschwerde über Apple im Bereich der Zahlungsdienstleistungen vor.

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3. Kaum Hitze-Einfluss auf Stromerzeugung

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/fno) Trotz der langen Hitze- und Trockenperiode hat es im Sommer 2018 kaum Auswirkungen auf die Stromversorgung gegeben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/11044) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/10385) hervor. Demnach haben die Kraftwerke an Rhein und Neckar ihre Leistung teilweise vorsorglich gedrosselt, um die Flüsse vor zu hohen Temperaturen zu schützen. Die Summe der nicht verfügbaren Kapazitäten lag mit 19,9 GW allerdings nur geringfügig über dem Schnitt der Vormonate. Weiterhin entstanden durch niedrige Pegelstände Lieferengpässe bei Steinkohle für Kraftwerke in Baden-Württemberg, die Vorräte der Betreiber waren allerdings ausreichend, um den Betrieb aufrechtzuerhalten.

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4. Batterieproduktion in Deutschland

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/fno) Die Bundesregierung plant, dass das Förderprogramm für den Aufbau einer Batteriezellenproduktion gegen Ende des Jahres national geprüft und von der EU notifiziert sein wird. Erst danach könne eine finale Entscheidung über den Zuschlag erfolgen, schreibt sie in ihrer Antwort (19/11046) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10603).

Auch im Bereich der Rohstoffgewinnung für Batteriezellen lägen heimische Anträge vor. Momentan ist unter den wichtigsten Förderländern von Lithium, Kobalt, Nickel und Graphit nach Angaben der Bundesregierung kein EU-Land. Die vier wichtigen Grundressourcen in der Batterieproduktion würden aber auch in Europa abgebaut, in Deutschland etwa Lithium und Graphit.

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5. Besondere netztechnische Betriebsmittel

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/fno) Die Bundesregierung äußert sich in einer Antwort (19/11051) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10728) zum Einsatz von sogenannten besonderen netztechnischen Betriebsmitteln. Diese sollen bei einem Fehler oder Anlagenausfall eingreifen und das Netz wieder in einen sicheren Zustand bringen. Daher würden sie eine Absicherung für das Stromnetz darstellen und könnten nicht für die normale Stromeinspeisung oder Stromreserve eingesetzt werden, zumal sie sich auch technisch von herkömmlichen Anlagen zur Stromerzeugung unterschieden. Die Nutzung der besonderen Betriebsmittel sei über das Energiewirtschaftsgesetzes eng definiert. Mit einer Laufzeit von zehn Jahren seien die Anlagen lange genug vorgehalten, um die Zeit bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme der großen Nord-Süd-Stromtrassen zu überbrücken. Danach dürfen die besonderen Betriebsmittel nicht weiterbetrieben werden, schreibt die Bundesregierung.

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6. Neubau und Digitalisierung

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antwort

Berlin: (hib/fno) Der Wohnungsüberhang von geplanten, aber noch nicht gebauten Wohnungen belief sich Ende 2018 auf rund 694.000 Einheiten. In den sieben größten Städten verbessere sich das Angebot, es seien im Vergleich zum Vorjahr zehn Prozent mehr Wohnungen fertiggestellt worden, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/11032) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10788).

Die Bundesregierung verweist darauf, dass mit der Einführung neuer Technologien und digitaler Methoden die Baubranche effizienter werden kann, gleichzeitig aber auch neue städtebauliche Fragen entstehen. Diese werden zum Beispiel im Modellprojekt Smart Cities bearbeitet.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 761 - 5. Juli 2019 - 09.51 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. Juli 2019

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