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BUNDESTAG/8667: Heute im Bundestag Nr. 810 - 22.07.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 810
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 22. Juli 2019, Redaktionsschluss: 12.39 Uhr

1. Preiserhöhung von Kontogebühren
2. Wochenruhezeit von Lkw-Fahrern
3. Übergriffe auf Vollstreckungsbeamte
4. Studien im Auftrag des Kanzleramts
5. Fragen zur islamischen Militärseelsorge


1. Preiserhöhung von Kontogebühren

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung hat keine über öffentliche Informationen hinausgehende Kenntnisse der Entgelthöhe bei Bargeldabhebungen an Geldautomaten. Das schreibt sie in der Antwort (19/11661) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/10914) zu dem Problem steigender Gebühren und Entgelten rund um Bankdienstleistungen. Entgelte für Bankdienstleistungen unterlägen grundsätzlich der freien Gestaltung zwischen den Zahlungsdienstleistern und den Kunden, heißt es darin weiter. Die Entgelte seien abhängig vom jeweiligen Kontomodell und der jeweiligen Bankdienstleistung. Allerdings könne eine zwischen dem Kreditinstitut und dem Karteninhaber geschlossene Vereinbarung über die entgeltliche Nutzung eines Geldautomaten des Kreditinstituts unwirksam sein, wenn sie sittenwidrig ist.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, setzt sie bei der Preisgestaltung von Kreditinstituten nicht auf gesetzliche Eingriffe in die Vertragsfreiheit, sondern auf einen intensiven Wettbewerb und auf größere Transparenz. Zudem bestünden in Deutschland mehrere Geldautomaten-Verbünde von Instituten, die kostenloses Geldabheben ermöglichen. Auch das Angebot anderer Unternehmen zur kostenlosen Bargeldversorgung als Alternative zu den Geldautomaten der Kreditwirtschaft leiste einen Beitrag.

Zu Fragen der Abgeordneten nach Gebühren beim Geldabheben an Automaten in der EU und außerhalb der Euro-Zone verweist die Bundesregierung auf neue Regelungen der EU-Preisverordnung (2019/518), die am 19. April 2020 in Kraft treten. Weitere Fragen betrafen die Höhe der Dispositions- und Überziehungssätze von Kreditinstituten in Deutschland. Dazu lägen der Bundesregierung keine belastbaren Erkenntnisse vor, heißt es in der Antwort.

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2. Wochenruhezeit von Lkw-Fahrern

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Im Jahr 2018 wurden durch das Bundesamt für Güterverkehr 153.793 Fahrzeuge im Fahrpersonalrecht kontrolliert und dabei 691 Verstöße gegen die Verbringung der Wochenruhezeit ohne geeignete Schlafmöglichkeit festgestellt. Beanstandet wurden 25.954 Fahrzeuge. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11544) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11217). Darin hatten sich die Abgeordneten nach der von der EU vorgenommenen Einschränkung der nationalen Kontrollbefugnisse bei der Wochenruhezeit von Lkw-Fahrern erkundigt. Weiter schreibt die Bundesregierung, dass bei Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz ein Bußgeldrahmen "bis zu 30.000 Euro gegen den Unternehmen und bis zu 5.000 Euro gegen den Fahrer festgelegt" ist. Bezüglich der Strafen in EU-Nachbarländern lägen der Bundesregierung keine Daten vor. Auch zum Verbringen der Ruhezeit im Fahrzeug auf Raststätten gäbe es keine Erkenntnisse, schreibt die Bundesregierung.

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3. Übergriffe auf Vollstreckungsbeamte

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Übergriffe auf Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/11555) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11216). Im Jahr 2015 wurden danach 20.892 Fälle des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehenden Personen und dazu 41.358 Opfer erfasst. Im Jahr 2016 waren es den Angaben zufolge 22.811 Fälle (plus 9,2 Prozent) und 46.139 Opfer, im Folgejahr 23.306 Fälle (plus 2,2 Prozent) mit 48.859 Opfern und im vergangenen Jahr 21.556 Fälle (minus 7,5 Prozent) und 45.307 Opfer.

Im Jahr 2018 wurden laut Vorlage erstmalig Fälle des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen gemäß Paragraf 114 Strafgesetzbuch in der seit dem 30. Mai 2017 geltenden Fassung erfasst. "Es waren 11.704 Fälle und 22.035 Opfer", heißt es in der Antwort weiter.

Wie die Bundesregierung ferner ausführt, wurden mit dem "Zweiundfünfzigsten Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften" vom 23. Mai 2017 insbesondere die Straftatbestände der Paragrafen 113 ff. des Strafgesetzbuchs neu gefasst und in diesem Zuge ihr Anwendungsbereich erweitert. Im Straftatenkatalog der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfolgten den Angaben zufolge für das Berichtsjahr 2018 entsprechende Umsetzungen. Dies habe zur Folge, dass für 2018 der Vergleich der Straftaten "Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf die Staatsgewalt" mit den Vorjahren nicht beziehungsweise nur eingeschränkt möglich ist.

So beruhe der Anstieg der Fälle von Widerstand gegen und tätlichem Angriff auf die Staatsgewalt um 39,9 Prozent darauf, dass im Jahr 2018 darunter auch Angaben zum neuen Straftatbestand "Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen" erfasst wurden, schreibt die Bundesregierung weiter. Dieser neue Straftatbestand erfasse über Paragraf 113 Strafgesetzbuch in der bis zum 29. Mai 2017 geltenden Fassung hinausgehend nicht nur tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte bei der Vornahme von Vollstreckungshandlungen, sondern bei allen Diensthandlungen. Damit fielen hierunter insbesondere auch Körperverletzungsdelikte, die in den Vorjahren mit anderen Deliktschlüsseln erfasst worden seien.

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4. Studien im Auftrag des Kanzleramts

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um vom Bundeskanzleramt seit Oktober 2013 in Auftrag gegebene Studien geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/11662) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10927). Danach wurden diese Studien überwiegend veröffentlicht. Soweit Studien im besonderen Maße in die Gesetzgebung eingeflossen sind, sei dies "regelmäßig der jeweiligen Begründung des Regierungsentwurfs zu entnehmen, die typischerweise in solchen Fällen auf das veröffentlichte Gutachten etc. ausdrücklich Bezug nimmt".

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5. Fragen zur islamischen Militärseelsorge

Verteidigung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die AfD-Fraktion möchte wissen, wodurch sich die Bundesregierung veranlasst sah, die Einführung einer islamischen Militärseelsorge anzukündigen. In der Kleinen Anfrage (19/11324) möchte sie zudem erfahren, wie die Regierung den Bedarf nach einer Militärseelsorge für muslimische Soldaten ermittelt hat und wie viele Soldaten eine solche eingefordert haben. Die Fraktion fordert ebenso Auskunft darüber, wie viele Soldaten islamischen, jüdischen, christlichen und anderer Glaubensrichtungen in den Streitkräften dienen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 810 - 22. Juli 2019 - 12.39 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Juli 2019

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