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BUNDESTAG/8795: Heute im Bundestag Nr. 940 - 28.08.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 940
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 28. August 2019, Redaktionsschluss: 12.10 Uhr

1. Weiter Gefahr durch IS-Kämpfer im Irak
2. Umstellung der Aufenthaltstitel bis 2021
3. Kein Hinweis auf Terrorgruppe
4. Kein Zugriff auf dienstliche Mails
5. Verlängerte Reifennutzung


1. Weiter Gefahr durch IS-Kämpfer im Irak

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/PK) Im Irak besteht nach Einschätzung der Bundesregierung weiter eine Bedrohung durch IS-Kämpfer. Zwar sei der sogenannte Islamische Staat in der Fläche im Wesentlichen militärisch besiegt, asymmetrische Bedrohungen durch aus dem Untergrund agierende IS-Zellen bestünden jedoch landesweit fort, heißt es in der Antwort (19/12554) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12163) der Linksfraktion.

Inzwischen seien etwas mehr als vier Millionen Binnenvertriebene in die vom IS befreiten Gebiete zurückgekehrt. Weiterhin lebten jedoch 1,6 Millionen Menschen als Vertriebene im Irak, hinzu kämen rund 250.000 syrische Flüchtlinge.

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2. Umstellung der Aufenthaltstitel bis 2021

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/PK) Ungeachtet im Umlauf befindlicher gefälschter Papiere soll die vollständige Umstellung auf elektronische Aufenthaltstitel mit Chipkarte (eAT) planmäßig erst 2021 abgeschlossen werden. Das geht aus der Antwort (19/12551) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12137) der AfD-Fraktion hervor. Eine schnellere vollständige Umstellung auf den eAT vor dem 31. August 2021 sei nicht vorgesehen, heißt es.

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3. Kein Hinweis auf Terrorgruppe

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/PK) Im Mordfall Walter Lübcke gibt es derzeit keine Anhaltspunkte für eine dahinter stehende terroristische Vereinigung. Derzeit werde gegen drei Beschuldigte wegen des Verdachts des Mordes und der Beihilfe zum Mord ermittelt, heißt es in der Antwort (19/12553) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/11872) der Linksfraktion.

Ob und gegebenenfalls wann und in welcher Weise die Beschuldigten in Organisationen aktiv waren oder sind, sei Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

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4. Kein Zugriff auf dienstliche Mails

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/PK) Wenn ein Arbeitgeber die (auch) private Nutzung betrieblicher Internet- und Telekommunikationsdienste erlaubt, wird er zum Dienstanbieter im Sinne des Telekommunikations- beziehungsweise Telemediengesetzes (TKG/TMG). Damit seien bestimmte Vertraulichkeitsvorgaben verbunden, heißt es in der Antwort (19/12552) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12182) der AfD-Fraktion.

Nach den Vorgaben des TKG und TMG dürfe der Arbeitgeber die Kommunikation nur in begrenzten Einzelfällen durchsuchen. Insbesondere habe eine fehlende Trennung oder Unterscheidungsmöglichkeit von dienstlichen und privaten Mails zur Folge, dass dem Arbeitgeber der Zugriff auf die dienstliche Kommunikation des Beschäftigten versagt sei.

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5. Verlängerte Reifennutzung

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Erkenntnisse darüber vor, dass mehr Aufklärung der Verbraucher über die Nutzung von Reifen notwendig sei. Das stellt die Regierung in ihrer Antwort (19/12515) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12056) fest, die sich nach den "Auswirkungen der Profiltiefe von Reifen auf den Klimaschutz" erkundigt hatte. Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung gehe "von einem geringen Potential einer verlängerten Reifennutzung mit Blick auf den Klimaschutz aus". Es wird darauf verwiesen, dass das Bundesumweltministerium ein Forschungsvorhaben initiiert habe, das bis 2021 die "Erfassung und Verwertung unter anderem von Altreifen" evaluieren und Handlungsansätze für eine Erschließung der Ressourcenschonungspotentiale aufzeigen werde.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 940 - 28. August 2019 - 12.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
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Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 29. August 2019

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