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BUNDESTAG/8873: Heute im Bundestag Nr. 1018 - 19.09.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1018
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 19. September 2019, Redaktionsschluss: 13.26 Uhr

1. AfD-Gesetzentwurf zu Abmahnmissbrauch
2. Wohnkostenpauschale beim Selbstbehalt
3. Beschaffung des Luftverteidigungssystems
4. Programm für gewaltbetroffene Frauen
5. Stand bei Mitarbeiterbeteiligungen
6. Inhaftierte mit Migrationshintergrund


1. AfD-Gesetzentwurf zu Abmahnmissbrauch

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs vorgelegt (19/13205). Oberstes Ziel der Gesetzesänderung sei es, heißt es darin, missbräuchliche Abmahnungen wirksam zu verhindern, ohne die Vorteile des Systems der privaten Durchsetzung des Verbraucherschutzes und des lauteren Wettbewerbes in Deutschland zu gefährden. Die weitgehende Abschaffung des "fliegenden Gerichtsstands", wie im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen, verbiete sich deshalb, zumal hierfür keinerlei Nutzen im Hinblick auf die Vermeidung missbräuchlicher Abmahnungen erkennbar ist. Zum zweiten solle die Gesetzesänderung keine Anreize für vermehrte gerichtliche Auseinandersetzungen schaffen, heißt es weiter in dem Entwurf. Deshalb sei es notwendig, dass die Abmahnung ihre Bedeutung als Mittel zur außergerichtlichen Streitbeilegung beibehält.

Der AfD-Entwurf steht Ende kommender Woche zusammen mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (19/12084) sowie Anträgen von FDP und Grünen auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach Ansicht der AfD sind die im Entwurf der Bundesregierung vorgeschlagenen Regelungen nicht geeignet, das Missbrauchsproblem zu lösen.

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2. Wohnkostenpauschale beim Selbstbehalt

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Der Bundesregierung liegen keine auswertbaren statistischen Daten darüber vor, bei wie vielen unterhaltspflichtigen Müttern und Vätern in Deutschland der Selbstbehalt zum Tragen kommt. Angaben zur Anzahl der unterhaltspflichtigen Eltern, denen infolge ihres eigenen Selbstbehaltes die Erfüllung ihrer Unterhaltspflicht nicht beziehungsweise nicht vollständig möglich ist, seien daher nicht möglich, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12993) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12506)

Wie sie darin weiter ausführt, ist die Bemessung des Unterhalts und in diesem Rahmen auch des Selbstbehalts nach den familienrechtlichen Vorschriften auf jeden Einzelfall zugeschnitten und unter Ausgleich der berechtigten Interessen aller Beteiligten, insbesondere unter Achtung des Kindeswohls, vorzunehmen. Im Streitfall seien hierzu die Gerichte berufen. Auch im Falle einer gesetzlichen Definition des Selbstbehaltes und einer Dynamisierung, die die unterschiedliche Verteilung des Wohnaufwandes im Bundesgebiet berücksichtigte, müsste der Regierung zufolge die Möglichkeit verbleiben, in jedem individuellen Einzelfall besondere Umstände bei der Bemessung des Selbstbehaltes in die gerichtliche Entscheidungsfindung einfließen zu lassen.

Die in der Düsseldorfer Tabelle festgelegten und der laufenden Anpassung unterliegenden Beträge sowie die Möglichkeit der Gerichte, abhängig von den individuellen Besonderheiten des jeweiligen Falles hiervon abzuweichen, stelle grundsätzlich eine angemessene Grundlage bezüglich des Ausgleichs der berechtigten Interessen von unterhaltsverpflichtetem Elternteil und unterhaltsberechtigtem Kind dar, heißt es weiter in der Antwort. Inwieweit ein Bedürfnis für eine gesetzliche Regelung des Selbstbehaltes besteht, wird von Seiten der Bundesregierung im Rahmen von Reformüberlegungen geprüft.

Die Fragesteller wollten wissen, ob die Bundesregierung eine Dynamisierung der Wohnkostenpauschale beim Selbstbehalt von unterhaltspflichtigen Eltern plant. Hintergrund ist den Abgeordneten zufolge, dass der Eigenbedarf von unterhaltspflichtigen berufstätigen Vätern und Müttern einschließlich der Kosten für die Warmmiete seit 2015 unverändert ist. Dagegen habe die Bundesregierung am 8. Mai 2019 eine Erhöhung des Wohngeldes und eine Dynamisierung der Leistungen alle zwei Jahre beschlossen, und auch Hartz IV-Empfänger seien bezüglich der Wohnkosten besser gestellt.

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3. Beschaffung des Luftverteidigungssystems

Verteidigung/Antwort

Berlin: (hib/AW) Die Unternehmen MBDA Deutschland GmbH und Lockheed Martin Corporation haben als Bietergemeinschaft am 21. Juni 2019 ihr zweites Angebot im Vergabeverfahren für die Realisierung des Taktischen Luftverteidigungssystem (TLVS) abgegeben. Die teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12983) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12133) mit. Die Vergabe des Rüstungsprojektes werde durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt, die Unternehmen MBDA Deutschland GmbH und Lockheed Martin Corporation seien deshalb der einzige Bieter.

Das Taktische Luftverteidigungssystem soll nach Angaben der Regierung das Luftabwehrsystem Patriot für mittlere und große Reichweiten bis zum Jahr 2031 ablösen und dessen Fähigkeiten erweitern. Derzeit verfüge die Bundeswehr über zwölf bodengebundene Patriot-Systeme. Zudem soll das Luftverteidigungssystem für den Nah- und Nächstbereich (LVS NNbS) das Waffensystem Mantis und das Leichte Flugabwehrsystem (LeFlaSys) der Bundeswehr ablösen und deren Fähigkeiten erweitern. Die Streitkräfte verfügten aktuell über zwei Mantis-Systeme und zwei Züge des Leichten Flugabwehrsystems.

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4. Programm für gewaltbetroffene Frauen

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antwort

Berlin: (hib/AW) Für das "Bundesprogramm zur Förderung von Innovationen im Hilfesystem zur Unterstützung gewaltbetroffener Frauen mit ihren Kindern" stehen in den Jahren 2020 bis 2022 vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundestag jeweils 35 Millionen Euro im Bundeshaushalt zur Verfügung. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12873) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12400) mit. Das Programm teile sich in einen investiven und einen nicht nicht-investiven Teil. Aus den investiven Mitteln in Höhe von 30 Millionen Euro sollen insbesondere der Umbau und der Neubau von Einrichtungen des Hilfesystems gefördert werden, um Menschen mit körperlichen Einschränkungen und besonderen Problemlagen den Zugang zum Hilfesystem zu ermöglichen.

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5. Stand bei Mitarbeiterbeteiligungen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Planungen rund um Mitarbeiterbeteiligungen sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage (19/12770) der FDP-Fraktion. Die Abgeordneten erkundigen sich nach dem Stand bei der Prüfung neuer Formen der Mitarbeiterbeteiligung und fragen, bis wann mit einem Gesetzentwurf zu rechnen ist. Mit dem Instrument erhielten Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich direkt am Unternehmenserfolg ihres Arbeitgebers zu beteiligen, erklären sie in der Vorbemerkung. So würden sie zu Teilhabern ihrer eigenen Leistung und des Unternehmenserfolgs.

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6. Inhaftierte mit Migrationshintergrund

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung wissen, wie viele verurteilte Inhaftierte mit Migrationshintergrund zurzeit ihre Straftaten in den Justizvollzugseinrichtungen der einzelnen Bundesländer verbüßen und wie viele Personen mit Migrationshintergrund sich in Untersuchungshaft befinden. In einer Kleinen Anfrage (19/13100) erkundigen sich die Fragesteller zudem nach dem prozentualen Anteil der Inhaftierten mit Migrationshintergrund gegenüber Inhaftierten ohne Migrationshintergrund. Entsprechende Daten würden zwar ausgewertet, aber nicht veröffentlicht, schreibt die Fraktion.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1018 - 19. September 2019 - 13.26 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. September 2019

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