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BUNDESTAG/8927: Heute im Bundestag Nr. 1072 - 01.10.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1072
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 1. Oktober 2019, Redaktionsschluss: 09.32 Uhr

1. Höhere Steuern auf baureife Grundstücke
2. Grüne wollen Kinderrechte stärken
3. Keine Korrekturbitten des BPA
4. Restrukturierung der Krankenhäuser
5. Ärztliche Zwangsmaßnahmen
6. Arbeit externer Juristen für Ministerien
7. Korrekturbitten der GZD im Mai


1. Höhere Steuern auf baureife Grundstücke

Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Städte und Gemeinden sollen im Zusammenhang mit der Reform der Grundsteuer die Möglichkeit der Festlegung eines erhöhten, einheitlichen Hebesatzes auf baureife Grundstücke erhalten. Die sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung (19/13456) vor. Mit dem erhöhten Satz könne über die Grundsteuer ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, baureife Grundstücke einer sachgerechten und sinnvollen Nutzung durch Bebauung zuzuführen, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Darin wird auch auf den erheblichen Wohnungsmangel insbesondere in Ballungsgebieten hingewiesen. "Die damit verbundene Wertentwicklung von Grundstücken wird vermehrt dazu genutzt, baureife Grundstücke als Spekulationsobjekt zu halten. Diese Grundstücke werden nur aufgekauft, um eine Wertsteigerung abzuwarten und die Grundstücke anschließend gewinnbringend wieder zu veräußern. Einer sachgerechten und sinnvollen Nutzung werden diese Grundstücke nicht zugeführt. Trotz des damit vorhandenen Baulands wird der erforderliche Wohnungsbau ausgebremst", heißt es in dem Gesetzentwurf. Mit der zusätzlichen grundsteuerlichen Belastung von baureifen, aber brachliegenden Grundstücken gebe es künftig ein wichtiges Instrument, um einerseits Spekulationen zu begegnen und andererseits Bauland für die Bebauung zu mobilisieren. So könnten wichtige Impulse für die Innenentwicklung der Städte und Gemeinden gegeben werden, wird erwartet.

Der Entwurf ist inhaltlich identisch mit dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Gesetzentwurf auf Drucksache 19/11086.

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2. Grüne wollen Kinderrechte stärken

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag

Berlin: (hib/AW) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will das Wahlalter bei Bundes- und bei Europawahlen auf 16 Jahre senken und die Kinderrechte im Grundgesetz verankern. In ihrem entsprechenden Antrag (19/13537) fordert sie den Bundestag auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Senkung des Wahlalters vorzulegen, und die Bundesregierung, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen.

In ihrem Antrag setzen sich die Grünen insgesamt dafür ein, die Partizipationsrechte junger Menschen in der Gesellschaft zu stärken und die Demokratiebildung zu fördern. Unter anderem fordern sie die Bundesregierung auf, einen Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung aufzulegen, um Qualitätsstandards zu entwickeln und um institutionelle Beteiligungsstrukturen zu schaffen. Zudem sollen Jugendverbände als Interessenvertretung ernst genommen werden, die Förderung von Demokratie- und Medienkompetenz finanziell gestärkt und eine Informationskampagne über Kinderrechte und Beschwerdemöglichkeiten initiiert werden.

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3. Keine Korrekturbitten des BPA

Bundestagsnachrichten/Antwort

Berlin: (hib/PK) Das Bundespresseamt (BPA) hat im Juni 2019 in keinem Fall bei Medien um eine Korrektur der Berichterstattung unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe gebeten. Das geht aus der Antwort (19/13310) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12929) der AfD-Fraktion hervor.

Das BPA gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn die von der Behörde veröffentlichten Informationen oder Angaben über die Bundesregierung unzutreffend wiedergegeben würden.

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4. Restrukturierung der Krankenhäuser

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit der Entwicklung der Krankenhauslandschaft befasst sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/13481). Laut einer Studie gebe es in Deutschland zu viele Kliniken. Eine Verringerung der Zahl von aktuell knapp 1.400 Häusern auf deutlich unter 600 würde demnach die Qualität der Versorgung verbessern.

Die Abgeordneten wollen wissen, wie die Bundesregierung diese Studie beurteilt und wie die Versorgung der Patienten in Krankenhäusern verbessert werden kann.

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5. Ärztliche Zwangsmaßnahmen

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Um die Verfassungsmäßigkeit ärztlicher Zwangsmaßnahmen nach Paragraf 1906a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/13394). Wie die Fragesteller schreiben, wurde der Paragraf 2017 durch das "Gesetz zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten" in das BGB eingeführt. Demnach sind ärztliche Zwangsmaßnahmen, anders als bisher, auch außerhalb einer freiheitsentziehenden Maßnahme möglich. Es gebe jedoch nach wie vor keine Rechtsgrundlage für ambulante Zwangsbehandlungen, heißt es in der Anfrage. Über eine entsprechende Verfassungsbeschwerde (1 BvR 1575/18) müsse das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung unter anderem, wie hoch nach ihrer Kenntnis seit Inkrafttreten der Norm die Anzahl ärztlicher Zwangsmaßnahmen im Sinne des Paragrafen 1906a BGB war, wie sich die Anzahl der ärztlichen Zwangsmaßnahmen in den letzten zehn Jahren entwickelt hat, wie viele der ärztlichen Zwangsmaßnahmen in Krankenhäusern in Pflegeheimen, Senoreneinrichtungen oder sonstigen vergleichbaren Einrichtungen stattfanden und um welche Arten von Maßnahmen es sich handelte. Weiter wollen die Fragesteller wissen, ob die Bundesregierung legislative Vorbereitungen für den Fall trifft, dass das Bundesverfassungsgericht der Verfassungsbeschwerde stattgibt, und wie weit der Stand der in dem Gesetz vorgesehenen Evaluierung ist.

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6. Arbeit externer Juristen für Ministerien

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Die Fraktion Die Linke will von der Bundesregierung wissen, in wie vielen Fällen die Bundesministerien beziehungsweise die ihnen unterstellten Behörden und Einrichtungen in den Jahren 2013 bis 2018 externe Rechtsanwaltskanzleien oder -gesellschaften beziehungsweise externe Juristinnen oder Juristen beauftragten und welche Kosten damit verbunden waren. Hintergrund der Kleinen Anfrage (19/13470) ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom Juli 2019, wonach das Bundesamt für Verfassungsschutz einem Zeitungsbericht zufolge die Kosten für die Beauftragung externer Anwältinnen und Anwälte, welche zur Abwehr von Presseanfragen mandatiert wurden, offenlegen muss.

Weiter fragen die Abgeordneten, wie sichergestellt wird, dass die Vorgaben zur Korruptionsprävention bei der Beauftragung von Anwältinnen und Anwälten eingehalten werden, unter welchen Voraussetzungen die Bundesregierung Anfragen von Presseverlagen beziehungsweise Journalistinnen und Journalisten als missbräuchlich erachtet und innerhalb welcher Grenzen und auf welcher Grundlage die Bundesbehörden zur Beantwortung von Presseanfragen verpflichtet sind, um der grundgesetzlich geschützten Pressefreiheit Genüge zu tun.

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7. Korrekturbitten der GZD im Mai

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Aus welchen Anlässen die Generalzolldirektion (GZD) im Mai 2019 bei Medien mit oder ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen, will die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/12689) von der Bundesregierung erfahren.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1072 - 1. Oktober 2019 - 09.32 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Oktober 2019

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