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BUNDESTAG/9021: Heute im Bundestag Nr. 1168 - 23.10.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1168
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 23. Oktober 2019, Redaktionsschluss: 07.50 Uhr

1. Schranken im Urheberrecht
2. Dienstreisen zwischen Bonn und Berlin
3. Schwellenländer erhalten weiter Hilfen
4. Teilnahme an internationalen Konferenzen
5. Unterstützung für kommunales Engagement
6. Keine Korrekturbitten im Juni 2019


1. Schranken im Urheberrecht

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Im März 2018 ist das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG) in Kraft getreten. Damit wurden insbesondere die Schrankenregelungen, die die Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien für die Zwecke von Bildung und Wissenschaft ermöglichen, erweitert und systematisch zusammengefasst, schreibt die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/14155).

Nach Ansicht der Abgeordneten handelt es sich in vielen Punkten um einen wichtigen Fortschritt, der die Arbeit in Schulen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Bibliotheken, Museen und Archiven erleichtert und mehr Rechtssicherheit geschaffen habe. Allerdings sei gleichzeitig eine Befristung eingeführt worden, die nicht nur die neu eingeführten, sondern alle Schrankenregelungen für Bildung und Wissenschaft betreffe, so dass diese 2023 außer Kraft treten werden. Es gebe keinen Grund, dieses Damoklesschwert zu erhalten.

Hinzu komme, dass es mit Artikel 5 der EU-Urheberrechtsreform, die bis Juni 2021 in nationales Recht umzusetzen ist, den Mitgliedsstaaten nicht mehr freistehen wird, gar keine Schrankenregelungen für den Bildungsbereich zu haben. Auch wenn dies nur einen Teilaspekt der derzeitig geltenden Schranken betrifft, entstünde bei Beibehaltung des Status quo bei Ablauf der Frist also ein europarechtswidriger Zustand, schreiben die Abgeordneten. In einem Punkt hat das UrhWissG zudem nach Ansicht der Linken eine Verschlechterung herbeigeführt, indem es die zuvor erlaubte Nutzung einzelner Beiträge aus Zeitungen und anderen als wissenschaftlichen Zeitschriften aus den Regelungen ausgenommen habe.

Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Befristung der im Urheberrechtsgesetz geregelten Bildungs- und Wissenschaftsschranken (Paragraphen 60a-f) aufhebt und die 2018 abgeschaffte Nutzungsmöglichkeit einzelner Beiträge aus Zeitungen und anderen als wissenschaftlichen Zeitschriften wieder einführt. Ferner tritt sie dafür ein, bei der bis März 2022 anstehenden Evaluierung dieser Regelungen das Augenmerk auf eine mögliche Weiterentwicklung zu einer allgemeinen Bildungs- und Wissenschaftsschranke zu legen.

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2. Dienstreisen zwischen Bonn und Berlin

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der Dienstreisen von Mitarbeitern der Bundesministerien und ihrer nachgeordneten Behörden zwischen Bonn und Berlin per Flugzeug und per Bahn ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/13194) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/12764). Danach liegen der Bundesregierung für 2018 zu Flügen "nur die Gesamtzahlen der Tickets zwischen Köln/Bonn und Berlin für alle Teilnehmer des Travel Management des Bundes (Verfassungsorgane - einschließlich der Bundestagsabgeordneten -, Ressorts, Behörden, institutionell geförderte Zuwendungsempfänger und sonstige Einrichtungen) mit 109.422 Tickets" vor. Im ersten Halbjahr 2019 lag die entsprechende Zahl den Angaben zufolge bei 61.839 Tickets.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, hat derselbe Nutzerkreis im vergangenen Jahr 26.661 Bahn-Fahrten zwischen Bonn und Berlin absolviert und in der ersten Hälfte des laufenden Jahres 13.991. "Hierin sind die Fahrten mit BahnCards 100 (zum Beispiel Bundestagsabgeordnete) nicht enthalten, da sie nicht erfasst werden", heißt es in der Vorlage weiter.

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3. Schwellenländer erhalten weiter Hilfen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Entwicklungszusammenarbeit mit Schwellenländern wie Südafrika, Indien, Vietnam oder Brasilien einzustellen. Die Kriterien zur Länderauswahl würden anlassbezogen überprüft und seien auf der Internetseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) abrufbar, teilt sie in einer Antwort (19/13259) auf eine Kleine Anfrage (19/12503) der AfD-Fraktion mit. Die Gesamtsumme der Leistungen an die jeweiligen Länder könne der öffentlich zugänglichen Datenbank der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entnommen werden.

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4. Teilnahme an internationalen Konferenzen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Laut Bundesregierung existiert keine vollständige und umfassende Aufstellung über die Teilnahmen von Vertretern beziehungsweise Mitarbeitern des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Rahmen von internationalen Konferenzen. Diese könne aufgrund fehlender Recherchierbarkeit auch nicht erstellt werden, erklärt sie in einer Antwort (19/13266) auf eine Kleine Anfrage (19/12839) der FDP-Fraktion.

Soweit das Verhalten einzelner Beschäftigter auf Arbeitsebene überhaupt Gegenstand parlamentarischer Kontrolle sein könne, komme der namentlichen Nennung der Beschäftigten im vorliegenden Zusammenhang keine gesteigerte Aussagekraft zu, betont sie darin. Gleichwohl listet die Bundesregierung diejenigen Konferenzen und Tagungen auf, die im entwicklungspolitischem Zuständigkeitsbereich des BMZ liegen und bei denen die Leitung des Ministeriums angefragt wurde.

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5. Unterstützung für kommunales Engagement

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Den deutschen Kommunen kommt nach Ansicht der Bundesregierung bei der Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen mit ihren 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung eine entscheidende Aufgabe zu. Immer mehr deutsche Kommunen engagierten sich entwicklungspolitisch und sensibilisierten die Bürger für globale Zusammenhänge, schreibt sie in einer Antwort (19/13252) auf eine Kleine Anfrage (19/12842) der FDP-Fraktion. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstütze daher entwicklungspolitisch motivierte Städte, Gemeinden und Landkreise über die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) und schaffe so Anreize für noch mehr Engagement.

Ihren Angaben zufolge haben sich die Ausgaben für die Servicestelle seit deren Gründung im Jahr 2001 stetig weiter entwickelt und lagen zuletzt 2018 bei 21.503 Euro. Auch sehe der Regierungsentwurf zum Haushalt 2020 im Titel "Förderung des kommunalen Engagements" eine Steigerung vor. Einzelne Länder würden zudem mit eigenen Mitteln zur Programmentwicklung beitragen.

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6. Keine Korrekturbitten im Juni 2019

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat im Juni 2019 bei Medien nicht um Korrekturen von Berichterstattungen gebeten. Das teilt die Bundesregierung der AfD-Fraktion in einer Antwort (19/13359) auf eine Kleine Anfrage (19/12930) mit.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1168 - 23. Oktober 2019 - 07.50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Oktober 2019

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