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BUNDESTAG/9031: Heute im Bundestag Nr. 1178 - 23.10.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1178
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 23. Oktober 2019, Redaktionsschluss: 13.30 Uhr

1. Vier Anhörungen beschlossen
2. Gezielte Ansiedlung von Bundesbehörden
3. Expertenstreit über PTA-Reform


1. Vier Anhörungen beschlossen

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch die Durchführung von vier öffentlichen Anhörungen beschlossen. So wird am Montag, dem 4. November, eine öffentliche Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 (19/14103) stattfinden.

Ebenfalls am 4. November sind die steuerrechtlichen Teile des Klimaschutzprogramms Gegenstand einer öffentlichen Anhörung. Grundlage der Anhörungen sind zwei Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes (19/14339) und der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (19/14338).

Am Mittwoch, dem 6. November, wird eine öffentliche Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie (19/13827) stattfinden. Dabei geht es auch um zwei Anträge der Fraktionen Die Linke (19/11098) und Bündnis 90/Die Grünen (19/10218).

Am Montag, dem 11. November, geht es um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen.

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2. Gezielte Ansiedlung von Bundesbehörden

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Ausschuss

Berlin: (hib/PEZ) Der Bauauschuss hat einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt, mit dem die Ansiedlung von Bundeseinrichtungen als regionalpolitisches Instrument gestärkt werden soll (19/9957). Die Abgeordneten von CDU/CSU und SPD stimmten gegen den Antrag mit dem Titel "Neue Bundeseinrichtungen als Impulsgeber vor Ort nutzen", FDP, AfD und Linke enthielten sich.

In dem Antrag erklären die Abgeordneten, 29 Jahre nach der Deutschen Einheit seien die Bundeseinrichtungen und -institutionen längst nicht ausgewogen verteilt. Von 214 Einrichtungen hätten 191 ihren Hauptstandort im Westen und nur 23 im Osten. Nun fordern die Abgeordneten ein Konzept mit objektiven Kriterien hinsichtlich der Verteilung neuer oder der Erweiterung bestehender Bundeseinrichtungen und Institutionen. Diese müssten als Impulsgeber für Regionen mit sturkturpolitischen Herausforderungen verstanden und zum überwiegenden Teil in den neuen Bundesländern angesiedelt werden.

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3. Expertenstreit über PTA-Reform

Gesundheit/Anhörung

Berlin: (hib/PK) Gesundheitsexperten streiten über die künftige Dauer für die Ausbildung zum pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA). Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/13961) sieht eine Dauer von zweieinhalb Jahren vor, Kritiker halten das für unzureichend und verlangen drei Jahre Ausbildung sowie eine umfangreiche Neuausrichtung des Berufsstandes. Die Fachleute äußerten sich am Mittwoch in Berlin in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über die Novelle sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Die Ausbildung zum PTA soll mit dem Gesetzentwurf reformiert und an die aktuellen Anforderungen in Apotheken angepasst werden. Die Berufsausbildung soll weiterhin zweieinhalb Jahre dauern, darunter zwei Jahre in einer PTA-Schule und im Anschluss daran ein halbes Jahr Praxiseinsatz in einer Apotheke. Erfahrene PTA sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen erweiterte Kompetenzen in der Apotheke übernehmen können.

Der Bundesverband PTA begrüßte die Intention des Gesetzentwurfs, jedoch werde die Vorlage den Ansprüchen an ein modernes Berufsgesetz nicht gerecht. Unumgänglich sei eine Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren. Zudem sollten Unterricht und praktische Ausbildung besser miteinander verzahnt werden.

Die Apothekengewerkschaft Adexa kritisierte, die geplante Neuregelung gehe am künftigen Bedarf vorbei. Insbesondere entstehe der Eindruck, dass die Weiterentwicklung dieses Berufs an finanziellen und organisatorischen Fragen festgemacht werde. Weder die Qualität der Ausbildung noch die Kompetenz der Absolventen würden so gesteigert.

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi erklärte, eine dreijährige Ausbildung der PTA sei geboten. Nötig seien überdies zeitgemäße Ausbildungsziele statt Tätigkeitsfelder, Schulgeldfreiheit sowie eine Vergütung von Anfang an, eine veränderte Struktur der Ausbildung und bundeseinheitliche Vorgaben zur Qualität der Ausbildung.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) begrüßte hingegen die geplante Beibehaltung der bisherigen Ausbildungsstruktur mit zwei Jahren an der Berufsfachschule und einem halben Jahr praktische Ausbildung. Eine Verlängerung wäre unverhältnismäßig und brächte keinen Zugewinn an Kenntnissen und Fertigkeiten.

Auch nach Ansicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) bietet die Novelle eine gute Basis für moderne Anforderungen. Für die Krankenhäuser bedeutsam sei, dass PTA unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr unter der Aufsicht des Apothekers tätig sein müssten. Dies komme den Krankenhausapotheken bei der Gestaltung von Dienstplänen sehr entgegen. Auch die Inhalte würden in Richtung Beratung und Mitwirkung am Medikationsmanagement verschoben. Wünschenswert wäre, wenn die Klinikapotheken zielgerichtet in die Ausbildung einbezogen würden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1178 - 23. Oktober 2019 - 13.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Oktober 2019

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