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BUNDESTAG/9193: Heute im Bundestag Nr. 1340 - 27.11.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1340
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 27. November 2019, Redaktionsschluss: 12.15 Uhr

1. Vollständiger Verzicht auf Tierversuche
2. FDP fordert Kanzleramtsausschuss
3. Wechsel von Ex-Staatssekretären
4. Anstrengungen zur Armutsbekämpfung


1. Vollständiger Verzicht auf Tierversuche

Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für ein Ende von Tierversuchen ein. In der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedeten die Abgeordneten einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine entsprechende Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten, "soweit es um das endgültige Ziel geht, Tierversuche vollständig abzuschaffen" und das Petitionsverfahren "im Übrigen abzuschließen".

In der Eingabe wird ein sofortiges Verbot von Tierversuchen gefordert. Erkenntnisse aus Tierversuchen seien nicht auf den Menschen übertragbar, schreibt der Petent zur Begründung. Außerdem gebe es ausreichende alternative Methoden. In der Petition wird auf die Niederlande verwiesen, die beabsichtigen würden, komplett auf Tierversuche zu verzichten. Dies sei ein gutes Beispiel, befindet der Petent.

Wie der Petitionsausschuss in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung schreibt, dürfen Tierversuche nur durchgeführt werden, "soweit sie zu einem im Tierschutzgesetz genannten Zweck unerlässlich sind". Dies sei insbesondere auch von der ethischen Vertretbarkeit abhängig. Jedes vorgesehene Versuchsvorhaben an Wirbeltieren, so schreiben die Abgeordneten, werde von der zuständigen Genehmigungsbehörde unter anderem einer Prüfung im Hinblick auf die ethische Vertretbarkeit und auf Möglichkeiten der Belastungsminderung für die eingesetzten Tiere unterzogen. Der Versuch werde nur dann genehmigt, "wenn er unerlässlich und ethisch vertretbar ist".

Können Alternativmethoden an die Stelle von Tierversuchen treten, müssten diese auch angewendet werden, heißt es in der Vorlage weiter. Die Bundesregierung habe darauf hingewiesen, dass an der Entwicklung solcher alternativer Verfahren mit ihrer Unterstützung verstärkt geforscht werde. Jedoch könne nach dem jetzigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf Versuche am lebenden Gesamtorganismus noch nicht vollständig verzichtet werden. Versuche an Menschen auf freiwilliger Basis stellten auch mit Blick auf die einschlägigen internationalen Übereinkünfte keine Alternative dar.

Der Petitionsausschuss verweist auf die Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere, in der als endgültiges Ziel die vollständige Einstellung von Tierversuchen angegeben werde. Gleichzeitig werde in der Richtlinie aber auch eingeräumt, "dass Tierversuche bis zur Erreichung dieses Ziels immer noch notwendig sind". Nach Angaben der EU-Kommission sind die Vorgaben der Richtlinie noch nicht lange genug in Kraft, um einen Zeitpunkt nennen zu können, bis zu dem Tierversuche komplett ersetzt werden können.

Mit Blick auf die Überlegungen in den Niederlanden, bis zum Jahr 2025 komplett auf Tierversuche verzichten zu können, heißt es in der Vorlage: Den Mitgliedstaaten sei der Erlass nationaler Regelungen, die über die Vorgaben der Richtlinie 2010/63/EU hinausgehen, nicht gestattet. Der Petitionsausschuss hält die Petition vor diesen Hintergründen für geeignet, in die Diskussionen zur Abschaffung von Tierversuchen einbezogen zu werden und empfiehlt die Zuleitung an das Europäische Parlament.

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2. FDP fordert Kanzleramtsausschuss

Bundestagsnachrichten/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die FDP fordert einen ständigen Ausschuss für das Bundeskanzleramt im Bundestag. Damit soll die parlamentarische Kontrolle des Kanzleramts sichergestellt werden, heißt es in einem Antrag (19/15437) der Fraktion.

Das Verhältnis von Grundsatz und Ausnahme hinsichtlich der operativen Regierungstätigkeit mit Außenwirkung des Bundeskanzleramtes habe sich in den vergangenen Jahren drastisch verändert. Am deutlichsten werde dies im Bereich der Europäischen Union.

Da die EU-Politik zunehmend operative Innenpolitik sei und das Kanzleramt diese mitgestalte, sei eine laufende Kontrolle durch einen Ausschuss des Parlaments angemessen. Ferner sei die Zahl der Staatsminister im Bundeskanzleramt auf vier gestiegen. Sie übernähmen teilweise Fachaufgaben, die von klassischer Ressortätigkeit kaum zu unterscheiden seien.

Dieser permanente Aufgabenausbau schlage sich auch in den Ressourcen nieder. So seien die Planstellen im Geschäftsbereich des Kanzleramts von rund 465 im Jahr 2005 auf rund 706 im Jahr 2019 aufgewachsen. Im selben Zeitraum habe sich das Budget des Bundeskanzleramtes von rund 45,9 Millionen Euro auf rund 183,5 Millionen Euro erhöht. Auch das spreche für eine engmaschigere parlamentarische Kontrolle.

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3. Wechsel von Ex-Staatssekretären

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Seit Beginn der 17. Wahlperiode des Bundestages haben mit Stand vom 23. Oktober dieses Jahres 21 ehemalige beamtete Staatssekretäre der Bundesregierung nach Paragraf 105 des Bundesbeamtengesetzes "eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes angezeigt, die mit ihrer dienstlichen Tätigkeit in den letzten fünf Jahren vor Beendigung des Beamtenverhältnisses im Zusammenhang steht und durch die dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können". Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/14529) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/13274) hervor. Danach hat ein ehemaliger beamteter Staatssekretär eine Tätigkeitsaufnahme in der Privatwirtschaft angezeigt, die nicht mit der dienstlichen Tätigkeit in den letzten fünf Jahren vor Beendigung des Beamtenverhältnisses im Zusammenhang steht.

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4. Anstrengungen zur Armutsbekämpfung

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung beurteilt das international gesetzte Ziel, Armut bis 2030 "in jeder Form und überall beenden" zu als "sehr ehrgeizig". Die Erfolge seien abhängig von einer Vielzahl von unterschiedlichen Faktoren, beispielsweise der globalen wirtschaftlichen Entwicklung, aber auch den Anstrengungen der Regierungen zur Gestaltung einer wirksamen armutsreduzierenden Politik, schreibt sie in einer Antwort (19/14317) auf eine Kleine Anfrage (19/13647) der AfD-Fraktion. Sie betont, die Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen sei " eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht allein in der Verantwortung der Bundesregierung" liege. Auf nationaler Ebene seien alle gesellschaftlichen Akteure gefordert, ihren Beitrag zu leisten, die Wirtschaft ebenso wie Gewerkschaften und Verbände, aber auch die Länder und Kommunen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1340 - 27. November 2019 - 12.15 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. November 2019

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