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BUNDESTAG/9236: Heute im Bundestag Nr. 1386 - 10.12.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1386
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 10. Dezember 2019, Redaktionsschluss: 09.30 Uhr

1. GVFG-Mittel sollen aufgestockt werden
2. Bundeshilfen für den ÖPNV sollen steigen
3. Medizinprodukterecht wird angepasst
4. Schüler ohne Schulabschluss
5. Prävention vor Muslimfeindlichkeit
6. Einfluss der Konfuzius-Institute an Unis


1. GVFG-Mittel sollen aufgestockt werden

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) soll geändert werden, um die Finanzierungspartnerschaft von Bund und Ländern bei Bau und Ausbau des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) fortzuführen und aufzustocken. Laut dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (19/15621) sollen für Vorhaben zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden im Jahr 2020 insgesamt 665,13 Millionen Euro zur Verfügung stehen. In den Jahren 2021 bis 2024 sollen Bundesmittel in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich zur Verfügung stehen. Im Jahr 2025 sind zwei Milliarden Euro geplant - der Betrag soll in den Folgejahren jährlich um 1,8 Prozent ansteigen. Für Forschungszwecke (Forschungsprogramm Stadtverkehr) sollen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) jährlich 4,17 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Derzeit seien Vorhaben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von mehr als 28,6 Milliarden Euro für das GVFG-Bundesprogramm angemeldet, schreibt die Regierung in der Begründung ihrem Entwurf. Hiervon seien in den kommenden Jahren noch rund 8,8 Milliarden Euro als Bundesfinanzhilfen zu finanzieren. Die Realisierung der für das GVFG-Bundesprogramm angemeldeten Vorhaben müsse sichergestellt werden, heißt es. Die Länder müssten ihrerseits als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bundesmitteln die Durchfinanzierung der jeweiligen Vorhaben als gesichert erklären.

Durch die ehemalige Befristung des GVFG-Bundesprogramms bis zum Jahresende 2019 und die damit fehlende Finanzierungssicherheit sei ein Investitionsstau für große ÖPNV-Vorhaben in Deutschland eingetreten, der im Interesse einer ökologisch sinnvollen und nachhaltigen Mobilitäts-, Umwelt- und Klimapolitik aufgelöst werden müsse. "Daher soll das GVFG mit einer deutlich erhöhten Mittelausstattung versehen werden", schreibt die Bundesregierung.

Der öffentliche Personennahverkehr, so heißt es weiter, stelle eine wichtige Grundlage der Daseinsvorsorge dar, gewährleiste Mobilität und diene dem Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Durch die Möglichkeit zur Förderung auch regionaler Strecken könne die Attraktivität ländlicher Räume und Grenzgebiete verbessert werden.

Neben der Fortführung und finanziellen Verstärkung des bestehenden GVFG-Bundesprogramms werden in der Novelle weitere ergänzende Fördervorhaben benannt. Dies solle klarstellen, dass über den klassischen Neu- und Ausbau der Verkehrswege des schienengebundenen ÖPNV hinaus unter anderem auch Vorhaben finanziell anteilig finanziert werden können, die eine Kapazitätserhöhung im bestehenden Verkehrsnetz ermöglichen oder zu einer Verbesserung der Betriebsqualität des ÖPNV führen. Ziel dieser Vorhaben müsse eine verkehrliche Verbesserung sein, macht die Regierung deutlich. Die Elektrifizierung und Reaktivierung von regionalen Bahnstrecken des ÖPNV, auch außerhalb von Verdichtungsräumen, wird in der Vorlage als ein solcher Fördertatbestand benannt.

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2. Bundeshilfen für den ÖPNV sollen steigen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HAU) Der Bund will die Länder stärker bei dem Ziel unterstützen, die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) attraktiver zu gestalten und die Fahrgastzahlen zu erhöhen. Zu diesem Zweck will die Bundesregierung die Regionalisierungsmittel, mit denen der Bund den ÖPNV unterstützt, erhöhen. Das geht aus dem Regierungsentwurf für ein Fünftes Gesetz "zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes" (19/15622) hervor.

Die zusätzlichen Regionalisierungsmittel sollen der Vorlage zufolge im Jahr 2020 insgesamt 150 Millionen Euro betragen. Unter Berücksichtigung der Dynamisierung der Erhöhung dieses Betrages aus dem Jahr 2020 und der zusätzlich vorgesehenen Erhöhung um weitere 150 Millionen Euro würden sich die zusätzlichen Mittel im Jahr 2021 bereits auf 302,7 Millionen Euro belaufen. Im Jahr 2022 seien es 308,15 Millionen Euro und im Jahr 2023 463,69 Millionen Euro. Diese zusätzlichen Regionalisierungsmittel erhöhten den bereits gesetzlich festgelegten Auszahlungsbetrag des jeweiligen Jahres. Die bestehende Dynamisierung in Höhe von 1,8 Prozent bleibe erhalten. "Damit erhöhen sich die Regionalisierungsmittel über die Jahre 2020 bis 2031 um insgesamt 5,25 Milliarden Euro", schreibt die Bundesregierung.

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3. Medizinprodukterecht wird angepasst

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Das deutsche Medizinprodukterecht soll an EU-Vorgaben angepasst werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (19/15620) in den Bundestag eingebracht. Das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) diene vor allem der technischen Anpassung an die EU-Verordnungen 2017/745 und 2017/746.

Ziel der Reform sei die Gewährleistung eines reibungslos funktionierenden Binnenmarktes für Medizinprodukte sowie hohe Standards für die Qualität und Sicherheit von Medizinprodukten, heißt es in dem Entwurf.

Mit der Novelle sollen zugleich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) auf Grundlage eigener Risikobewertung ermächtigt werden. Die Institute können somit alle erforderlichen Initiativen ergreifen, um Risiken, die durch ein Medizinprodukt entstehen könnten, auszuschließen. Sie können ein Produkt auf dem deutschen Markt untersagen, das Produkt zurückrufen oder vom Markt nehmen. Bislang fällt das in die Verantwortung der Länderbehörden.

Ferner wird auch die sogenannte Medicrime-Konvention mit Bezug auf die mögliche Fälschung von Medizinprodukten umgesetzt. Die enge Verbindung zwischen den Vertragspartnern soll dazu beitragen, gefälschte Arzneimittel und Medizinprodukte zu verhindern.

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4. Schüler ohne Schulabschluss

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung hält nach wie vor daran fest, dass ein Abschluss der Schule die Voraussetzung für eine selbstbestimmte Berufswahl und eine erfolgreiche Lebensgestaltung ist. Alle Maßnahmen zur individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler müssen auch darauf gerichtet sein, dass in den kommenden Jahren die Zahl derjenigen, die die Schule ohne einen Abschluss verlassen, wieder sinkt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/14705) auf die Kleine Anfrage der Linken (19/14054), die sich nach Schülern ohne Schulabschluss erkundigt hatte.

Die Linke hatte darauf verweisen, dass die Regierungschefs von Bund und Ländern im Oktober 2008 das Ziel ausgegeben hatten, die Anzahl der Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher von acht auf vier Prozent zu halbieren. Dieses Ziel wurde bisher verfehlt, unterstreicht die Linke. So hätten im Jahr 2017 bundesweit 6,9 Prozent der Jugendlichen die Schule ohne einen Schulabschluss verlassen.

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5. Prävention vor Muslimfeindlichkeit

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Eindeutige und faktenbasierte Aussagen über den Wissensstand der Bevölkerung über den Islam lassen sich gegenwärtig nicht treffen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/15524) auf die Kleine Anfrage der FDP (19/14897). Die FDP hatte thematisiert, dass die Studie des Politik- und Medienwissenschaftlers Kai Hafez zu dem Ergebnis kommt, dass mehr als die Hälfte der Deutschen zu Vorurteilen gegenüber Muslimen und dem Islam neigen. Verantwortlich hierfür sei neben politischen und sozialen Ursachen vor allem der Umstand, dass das Bildungssystem kaum Alternativen zu den bestehenden Stereotypen anbiete.

Die Bundesregierung unterstreicht, dass im Rahmen eines Buchprojekts der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) 2020 ein Schriftenreihe-Band zum Thema Islam, Islamismus und politische Bildung erstellt wird.

Im Rahmen des Bundesprogramms "Demokratie leben!" werde zivilgesellschaftliches Engagement für Demokratie, für gesellschaftliche Vielfalt und gegen Menschenfeindlichkeit unterstützt. In den Themenfeldern "Islam- und Muslimfeindlichkeit" sowie "Rassismus und rassistische Diskriminierung" würden aktuell 17 Modellprojekte gefördert, die sich der Erprobung neuer Ansätze und Strategien der Prävention von Islam- und Muslimfeindlichkeit in unterschiedlichen Kontexten widmeten und der Weiterentwicklung der pädagogischen Fachpraxis dienten.

Wie von der Deutschen Islam Konferenz und dem Wissenschaftsrat 2010 angeregt, flankiere das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Aufbau von Zentren für Islamische Theologie durch die Länder an staatlichen Universitäten. In der ersten Förderrunde erhielten fünf Universitäten eine Projektförderung von 2011 bis 2021, in der zweiten Runde zwei weitere Universitäten zunächst von 2019 bis 2024 (insgesamt 44 Millionen Euro). Mit 8,5 Millionen Euro unterstützte das BMBF von 2017 bis 2022 die Akademie für Islam in Wissenschaft und Gesellschaft (AIWG) an der Universität Frankfurt zur Vernetzung der universitären Zentren für Islamische Theologie untereinander, mit anderen Wissenschaftsbereichen und mit der Zivilgesellschaft. Insgesamt bieten sieben Länder an staatlichen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen die Möglichkeit der Lehramtsausbildung für den islamischen Religionsunterricht an.

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6. Einfluss der Konfuzius-Institute an Unis

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Der Bundesregierung ist bekannt, dass der chinesische Staat beziehungsweise die Kommunistische Partei Chinas Einfluss auf Veranstaltungen, Lehrinhalte und -materialien an Konfuzius-Instituten in Deutschland nimmt. Dies erschließt sich bereits aus der engen organisatorischen und finanziellen Anbindung der Institute an staatliche chinesische Institutionen, namentlich an die der Zentralen Propagandaabteilung der Kommunistischen Partei Chinas unterstellte Kulturorganisation "Hanban". Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/15560) auf die Kleine Anfrage der FDP (19/15009), wonach die chinesischen Institute regelmäßig in der Kritik stehen, die Wissenschaftsfreiheit an Hochschulen durch direkte Einflussnahme oder das Ausüben von "Soft Power" indirekt zu beschneiden.

Die Bundesregierung unterstreicht, dass sie unzulässige Einflussnahme ausländischer Staaten in Deutschland sehr ernst nimmt und diese sorgfältig beobachtet. Hierzu schöpfe sie die ihr zu Gebote stehenden Mittel aus. Dies betreffe auch entsprechende Vorgehensweisen des chinesischen Staates. Die Bundesregierung stehe auch zu diesen Themen in engem Kontakt und Austausch mit der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz befasse sich im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit mit einschlägigen Einflussnahme Chinas.

Seit 2004 wurden laut Antwort auf Initiative der chinesischen Regierung weltweit circa 500 Konfuzius-Institute eröffnet, schreibt die Bundesregierung. Die Konfuzius-Institute werden vom sogenannten "Hanban", einer nachgeordneten Behörde des chinesischen Erziehungsministeriums, gesteuert. "Hanban" ist die chinesische Abkürzung für das "Staatliche Führungsgruppenbüro für die internationale Verbreitung der chinesischen Sprache". Das "Hanban" ist dem Zentralen Propaganda-Department der Kommunistischen Partei Chinas unterstellt, betont die Bundesregierung. Aktuell gibt es den Angaben zufolge 19 Konfuzius-Institute in Deutschland; die ersten Konfuzius-Institute in Deutschland wurden 2006 an der Freien Universität Berlin und an der Universität Erlangen-Nürnberg gegründet.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1386 - 10. Dezember 2019 - 09.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Dezember 2019

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