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BUNDESTAG/9280: Heute im Bundestag Nr. 1430 - 18.12.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1430
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 18. Dezember 2019, Redaktionsschluss: 09.20 Uhr

1. Bedeutung des Waldes für CO2-Reduktion
2. Keine Aktualisierung geplant
3. Doppelzählungen verhindern
4. Geldbußen bei verbotenem Tuning
5. Ausgabenreste im Bedarfsplan Schiene
6. Evaluation von Mittelstandsprogramm


1. Bedeutung des Waldes für CO2-Reduktion

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Der Erhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes sind zentrale Maßnahmen zur Erhaltung der Klimaleistung des Waldes. Die Folgen des Klimawandels, der Erhalt und die Verbesserung der Senkenleistung in den deutschen Wäldern sowie die CO2-Minderungsleistung von Wald und Holz würden zusätzliche Maßnahmen erfordern, um diese Funktionen weiterhin zu gewährleisten und die Resilienz der Wälder gegenüber dem Klimawandel zu verbessern, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/15564) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/14816), die sich nach der CO2-Bilanz von Klimaprogrammen außerhalb des Energie- und Klimafonds erkundigt hatte. Die Antwort enthält des Weiteren Angaben zu verschiedenen Einzelprogrammen in diesem Bereich.

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2. Keine Aktualisierung geplant

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene nicht für eine Aktualisierung der Anhänge der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) ein. Sie verweist diesbezüglich auf den sogenannten Fitness-Check der Europäischen Union (EU). Derzeit bereite die europäische Kommission einen Gemeinschaftsbericht zur FFH-Richtlinie vor, der Ende 2020 veröffentlicht werden soll, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/14959) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/14321). Darin hatten sich die Fragesteller nach Details zum aktuellen Stand des Monitoring-Prozesses zur Richtlinie erkundigt.

Weiter schreibt die Regierung, dass keinerlei Daten über die vom Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen betroffenen Tier- und Pflanzenarten der Anhänge der Richtlinie vorlägen. Weder der Bund noch die an Infrastrukturprojekten beteiligten Länder führen eine systematische Erfassung durch. Auch eine vorhabenübergreifende systematische Erfassung der Anzahl und Kosten der durchgeführten habitatschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen gemäß der FFH-Richtlinie für den Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen erfolge nicht, heißt es in der Antwort.

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3. Doppelzählungen verhindern

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Die Bundesregierung schließt die Unterstützung eines Verhandlungsergebnisses aus, das die Verhinderung von Doppelzählungen von Emissionsminderungen nicht garantieren kann. Sowohl im künftigen Offsetting-System CORSIA (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation) als auch in der UN-Luftfahrtorganisation ICAO setzt sich die Regierung für eine Vermeidung von Doppelzählungen ein. Das schreibt die Regierung in ihrer Antwort (19/15906) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15441). Die Liberalen wollten darin erfahren, welche Anforderungen die Regierung an die Ausgestaltung der internationalen Marktmechanismen nach Artikel 6 des Pariser Abkommens stellt. Zur Sicherung der Ambitionssteigerungen gebe es eine Reihe von technischen Regelungspunkten, wie etwa die Neufassung der Zusätzlichkeitsprüfung von Maßnahmen und das Berücksichtigen von Ambitionssteigerungen in den Baselines, die regelmäßig aktualisiert würden.

Nach Artikel 6.5 des Übereinkommens von Paris müsse die Doppelzählung auf der Ebene des Gastgeberlandes geprüft werden, wenn es internationalen Aktivitäten, die zum Transfer von Zertifikaten führen, zustimme. Grundlagen der Integrität des Handels seien ein transparentes, elektronisch geführtes Handelssystem, das alle Transaktion sichtbar mache und die Erfüllung der Berichtspflichten nach dem Transparenzrahmen, der auf der 24. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention beschlossen wurde. Teil dieses Transparenzrahmens sei eine strukturierte Zusammenfassung, die auch die Gesamtzahl der internationalen Transaktionen enthalte. "Dieses System muss auf technischer Ebene belastbar und öffentlich nachvollziehbar ausgearbeitet werden", schreibt die Regierung in der Antwort.

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4. Geldbußen bei verbotenem Tuning

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) führt laut Bundesregierung fortlaufend Kontrollen des Fahrzeugteilehandels durch. Ein Schwerpunkt der Kontrollen liege auf der Überprüfung der Produkte vor Ort zum Beispiel bei Herstellern und auf Tuningmessen, heißt es in der Antwort der Regierung (19/15295) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/14680). Die Grünen hatten sich erkundigt, ob der Bundesregierung Kenntnisse darüber vorliegen, dass in Deutschland Tuningprodukte vertrieben werden, deren Eingriff in die hardware- oder softwareseitige Motorelektronik zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen können.

Der Antwort zufolge sind auf Grundlage der Ordnungswidrigkeitentatbestände der Verordnung über die EG-Genehmigung für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge (EG-FGV) in den letzten drei Jahren elf Verfahren wegen unzulässiger Abgasanlagen (Motorrad) durchgeführt worden. Ordnungswidrigkeiten nach der EG-FGV könnten durch das KBA mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden, heißt es.

Die Bundesregierung beabsichtigt nach eigener Aussage, die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dahingehend zu novellieren, "dass Zuwiderhandlungen von Gewerbetreibenden, die Handlungen vornehmen oder vornehmen lassen die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen, geahndet werden können". Für Mitte 2020 sei das Inkrafttreten geplant.

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5. Ausgabenreste im Bedarfsplan Schiene

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Im Jahr 2018 sind 96 Prozent der im Bedarfsplan Schiene bereitgestellten Haushaltsmittel in Höhe von 1,59 Milliarden Euro von den Eisenbahninfrastrukturunternehmen abgerufen worden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/14979) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13420) hervor. Die Ausgabereste (61 Millionen Euro) stünden weiterhin für die Bedarfsplaninvestitionen der Schiene zur Verfügung und sollen in den nächsten Jahren sukzessive abgebaut werden, schreibt die Regierung.

Bei den Investitionen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG-Bundesprogramm) sind der Antwort zufolge im Haushaltsjahr 2018 Ausgabenreste in Höhe von 392 Millionen Euro aufgelaufen. Die Ausgabereste seien gebildet worden, "da insbesondere einige Großvorhaben nicht in dem ursprünglich erwarteten Zeitraum begonnen werden konnten", teilt die Bundesregierung mit.

Mit Blick auf das "Tausend-Bahnhöfe-Programm" heißt es in der Vorlage, damit werde die Steigerung der Attraktivität von Personenbahnhöfen gefördert, indem unter anderem die Barrierefreiheit von Verkehrsstationen hergestellt werde. Mit dem Bundeshaushalt 2019 sei die Finanzierung von 330 Millionen Euro bis zum Jahr 2026 zur baulichen Umsetzung des Planungsvorrats abgesichert, der im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms 2016 bis 2018 für 118 Verkehrsstationen zur Herstellung der Barrierefreiheit angelegt worden sei. "Die weiteren Programmteile des Tausend-Bahnhöfe-Programms befinden sich in der Vorbereitung", schreibt die Regierung.

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6. Evaluation von Mittelstandsprogramm

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die Evaluation des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) steht im Fokus einer Kleinen Anfrage (19/15831) der FDP-Fraktion. Die Abgeordneten erkundigen sich nach den Gründen dafür, dass nicht alle Mittel abgerufen wurden. Sie interessieren sich auch für abgelehnte Projekte.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1430 - 18. Dezember 2019 - 09.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Dezember 2019

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