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BUNDESTAG/9351: Heute im Bundestag Nr. 041 - 10.01.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 41
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 10. Januar 2020, Redaktionsschluss: 12.20 Uhr

1. Videokonferenzen statt Dienstreisen
2. Referentenentwürfe von Gesetzen
3. Regelungen zur Melderegisterauskunft
4. Identifizierung bei Hasskriminalität
5. Großspenden für CDU, Linke und SPD


1. Videokonferenzen statt Dienstreisen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Nutzung von Videokonferenzen als Alternative zu Dienstreisen ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/16280) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15762). Darin werden unter anderem geplante Maßnahmen von Bundesministerien zur Erhöhung der Nutzung von Videokonferenzsystemen aufgelistet.

Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass Dienstreisen nach Paragraf 2 Absatz 1 Satz 3 des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) nur durchgeführt werden sollen, wenn sie aus dienstlichen Gründen notwendig sind. Dienstreisen dürften somit insbesondere nur angeordnet oder genehmigt werden, wenn das Dienstgeschäft nicht auf andere kostengünstigere Weise - beispielsweise telefonisch oder per Videokonferenz - erledigt werden kann. Die Notwendigkeit sei bei jedem Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise zu prüfen. Die Entscheidung hierfür obliege dem Genehmigenden.

Weiter führt die Bundesregierung aus, dass sie die Möglichkeit der Nutzbarmachung von Videotechnik in Fällen gesetzlich vorgesehener Anwesenheit bei Gremiensitzungen im Rahmen laufender und zukünftiger Gesetzgebungsvorhaben prüfen werde.

Wie die Bundesregierung ferner schreibt, sieht sie sich in einer Vorreiterrolle, künftig CO2-Emissionen aus Dienstreisen zu reduzieren. Aus diesem Grund habe sie im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 Maßnahmen zur Minderung von Emissionen aus Dienstreisen beschlossen. Dazu gehöre unter anderem die Änderung des Bundesreisekostengesetzes, "wonach künftig die Aspekte Umweltschutz und Nachhaltigkeit Berücksichtigung finden".

Da das Bundesreisekostenrecht von vielen Institutionen angewandt wird, geht die Bundesregierung laut Vorlage neben der Reduzierung von CO2-Emissionen "auch von einer politischen Signalwirkung für den Klimaschutz aus". Alle beschlossenen Maßnahmen würden in großer zeitlicher Nähe auf den Weg gebracht; allerdings bedürften insbesondere Gesetzänderungen eines Abstimmungsverfahrens, dessen Dauer nicht abgekürzt werden könne.

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2. Referentenentwürfe von Gesetzen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat in der laufenden Legislaturperiode insgesamt 219 Referentenentwürfe von Gesetzen beteiligten Verbänden zur Stellungnahme übermittelt. Davon entfielen 118 auf das vergangene Jahr, 96 auf das Jahr 2018 und fünf auf das Jahr 2017 ab Beginn der Legislaturperiode am 24. Oktober, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/16282) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15797) weiter hervorgeht.

Danach wurde in dieser Legislaturperiode bei insgesamt zwölf Gesetzentwürfen keine Verbändeanhörung zum Zeitpunkt des Referentenentwurfs durchgeführt. Im Jahr 2019 war dies den Angaben zufolge bei acht Gesetzentwürfen der Fall, im Jahr zuvor bei drei Gesetzentwürfen und im Jahr 2017 (ab dem 24. Oktober) bei einem Gesetzentwurf.

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3. Regelungen zur Melderegisterauskunft

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass rechtsextreme Gruppierungen personenbezogene Daten über Melderegisterauskünfte bezogen haben. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/16284) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/15923) hervor.

Darin verweist die Bundesregierung zugleich darauf, dass sie mit dem Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität beschlossen habe, "im Melderecht gesetzliche Änderungen umzusetzen, um den Schutz von Personen, die durch Gewalt gefährdet werden, zu gewährleisten". Die betroffenen Personen sollten durch eine Änderung des Bundesmeldegesetzes (BMG) besser vor Gefahren geschützt werden, die ihnen auf Grund der Erteilung von Melderegisterauskünften entstehen können.

Nach dem geltenden Recht können Privatpersonen und nichtöffentliche Stellen der Antwort zufolge mittels einer einfachen Melderegisterauskunft den Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und die derzeitige Anschrift einer Person erfragen. Voraussetzung für eine Auskunft sei, "dass die betroffene Person von der Meldebehörde aufgrund der Angaben des Antragstellers eindeutig identifiziert wird, so dass Verwechslungen ausgeschlossen sind". Der Antragsteller müsse also bereits einige Daten der betroffenen Person kennen, um einen Auskunftsantrag stellen zu können.

Die Daten des Empfängers einer Melderegisterauskunft werden laut Vorlage von der Meldebehörde protokolliert und sind der betroffenen Person bei Geltendmachung ihres Auskunftsrechts nach der Datenschutzgrundverordnung mitzuteilen. Melderegisterauskünfte seien außerdem gebührenpflichtig. Beim Vorliegen einer Auskunftssperre werde eine Melderegisterauskunft bereits nach dem geltenden Recht nicht erteilt, "wenn durch die Auskunft eine Gefahr für Leib, Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen für die nachgefragte Person erwachsen könnte".

Die gesetzlichen Regelungen zur Melderegisterauskunft verfolgten "ein legitimes Regelungsziel", schreibt die Bundesregierung weiter. Die Kenntnis der aktuellen Anschrift einer Person sei unter anderem für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche und die Zustellung von Korrespondenz, zum Beispiel bei Erbenermittlungen/Nachlasssachen und Forderungen, erforderlich. Mit der Melderegisterauskunft werde eine Informationsaufgabe für die Öffentlichkeit erfüllt, für die sonst private Auskunfteien in Anspruch genommen werden müssten. Die gesetzliche Regelung gehe von dem Gedanken aus, "dass sich der Einzelne nicht ohne triftigen Grund seiner Umwelt gänzlich entziehen kann, sondern erreichbar bleiben und es hinnehmen muss, dass andere - auch mit staatlicher Hilfe - mit ihm Kontakt aufnehmen". Nach Angabe des Deutschen Städtetages sei die Melderegisterauskunft mit mehr als 60 Millionen Auskünften bundesweit im Jahr die am häufigsten nachgefragte Verwaltungsleistung.

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4. Identifizierung bei Hasskriminalität

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/16275) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15582). Darin begrüßt die Bundesregierung Maßnahmen, die zu einer besseren Verfolgung der Urheber rechtswidriger Internetinhalte beitragen. Es sei Aufgabe des Staates, die Verfasser strafbarer Inhalte einer effektiven Strafverfolgung zuzuführen. Ihnen sei durch Strafverfahren aufzuzeigen, "dass Inhalte wie Morddrohungen und Volksverhetzung vom Rechtsstaat nicht geduldet werden und sie sich persönlich zu verantworten haben".

Wie die Bundesregierung ferner ausführt, sieht in diesem Zusammenhang auch ihr "Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" Maßnahmen zur Verbesserung der Identifizierung bei Hasskriminalität im Netz vor. Laut Vorlage soll eine Meldepflicht für Diensteanbietende nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) eingeführt werden. Bestimmte strafbare Inhalte samt IP-Adresse sollen den Angaben zufolge an eine Zentralstelle im Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt werden. Außerdem sollten explizite Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Bestandsdaten im BKA-Gesetez und in der Strafprozessordnung sowie korrespondierende Datenauskunftsverpflichtungen im Telemediengesetz geschaffen werden, "damit die Strafverfolgungsbehörden die Urheberinnen und Urheber strafrechtlich relevanter Internetinhalte schnell ermitteln können", heißt es in der Antwort weiter.

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5. Großspenden für CDU, Linke und SPD

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/PK) CDU, SPD und Linke haben im November 2019 von Großspenden profitiert. Das Unternehmen Evonik Industries AG spendete 80.000 Euro an die SPD und 70.000 an die CDU. Das geht aus einer Unterrichtung (19/16345) des Bundestagspräsidenten hervor.

Die CDU erhielt außerdem eine Spende in Höhe von 100.000 Euro von einer Privatperson aus Berlin. Die Linke bekam eine Spende in Höhe von 60.000 Euro von einer Privatperson aus Dresden.

Gemäß Parteiengesetz sind Spenden von mehr als 50.000 Euro dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen und von diesem zeitnah zu veröffentlichen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 41 - 10. Januar 2020 - 12.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
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Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Januar 2020

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