Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/9472: Heute im Bundestag Nr. 163 - 11.02.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 163
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 11. Februar 2020, Redaktionsschluss: 14.06 Uhr

1. Neuregelung bei Haftentschädigung
2. Schriftformerfordernis im Mietrecht
3. Einflussnahme auf Gesetzentwürfe
4. Mediennutzung von Kleinkindern
5. Nutzung von Medizinalcannabis
6. Pflegefachkräfte aus dem Ausland


1. Neuregelung bei Haftentschädigung

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/MWO) Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) vorgelegt (19/17035). Danach soll der Entschädigungsbetrag für immaterielle Schäden auf 75 Euro pro Hafttag angehoben werden. Wie es in dem Entwurf heißt, ist es ist dringend geboten, eine Erhöhung alsbald herbeizuführen, nachdem nunmehr bereits seit fast neun Jahren keine Anpassung erfolgt ist. Eine Verdreifachung des mit 25 Euro als zu gering kritisierten Satzes sei erforderlich, aber auch ausreichend, um dem Genugtuungs- und Anerkennungsgedanken von Paragraf 7 Absatz 3 StrEG angemessen Rechnung zu tragen.

Wie in dem Entwurf erläutert wird, gewährt der Staat für eine Freiheitsentziehung auf Grund gerichtlicher Entscheidung eine Entschädigung, sofern die Freiheitsentziehung letztlich zu Unrecht erfolgt ist. Die Entschädigung erfasse neben dem Ersatz des Vermögensschadens auch den Ersatz des immateriellen Schadens in Form einer Pauschale pro Hafttag.

*

2. Schriftformerfordernis im Mietrecht

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die Auswirkungen der auch auf das Gewerbemietrecht anwendbaren sogenannten Schriftformklausel des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind Gegenstand eines Gesetzentwurfs des Bundesrats (19/17034). Der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schriftformerfordernisses im Mietrecht sieht vor, das Kündigungsrecht auf den Erwerber zu beschränken. Die Regelung werde unter Aufhebung des bisherigen BGB-Paragrafen 550 in einen neu zu schaffenden Paragrafen 566 Absatz 3 verlagert. Damit werde die Norm auf den Schutzzweck reduziert, dem sie nach dem Willen des historischen Gesetzgebers eigentlich hatte dienen sollen, heißt es in dem Entwurf. Zusätzlich solle das nunmehr nur noch dem Erwerber für die vor seinem Erwerb liegenden Schriftformverstöße zustehende Kündigungsrecht zum Schutz des Mieters zeitlich befristet werden. Auf diese Weise werde verhindert, dass der Mieter während der gesamten restlichen, vereinbarten Vertragslaufzeit aufgrund eines zutage getretenen Formmangels mit einer Kündigung durch den Erwerber rechnen muss. Darüber hinaus werde die Kündigung unwirksam, wenn der Mieter ihr widerspricht und sich mit der Fortsetzung des Mietvertrages zu den schriftlich vereinbarten Bedingungen einverstanden erklärt.

Hintergrund ist dem Entwurf zufolge, dass die strenge Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dazu geführt hat, dass es in den vergangenen Jahren quasi zu einer "Zweckentfremdung" der Regelung von Paragraf 550 BGB gekommen ist, weil immer wieder eine der Vertragsparteien versucht hat, sich unter Berufung auf die Formnichtigkeit einer mietvertraglichen Abrede auf die Unwirksamkeit der Befristung des Vertrages zu berufen und diesen sodann entgegen der ursprünglich für einen bestimmten Mietzeitraum getroffenen Abrede vorzeitig zu kündigen. Für Mieter und Vermieter eines Gewerbemietverhältnisses entstünden hieraus gleichermaßen erhebliche Rechts- und Planungsunsicherheiten.

*

3. Einflussnahme auf Gesetzentwürfe

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat zu einer weiteren Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16356) zu möglicher Einflussnahme Dritter auf einen Gesetzentwurf (Entwurf eines Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser, Bundesratsdrucksache 520/19) Stellung genommen. In der Antwort (19/16779) heißt, es Bundesregierung sei bestrebt, ihr Handeln transparent und damit für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Referentenentwürfe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und die dazu eingegangenen Stellungnahmen würden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die betroffenen Verbände seien beteiligt worden. Der Referentenentwurf habe infolge der Verbändeanhörung keine Änderungen erfahren. Soweit der Regierungsentwurf Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf enthalte, beruhten diese auf der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Die Antwort enthält eine Auflistung der Gespräche der Leitungsebene mit externen Dritten bezogen auf den Regelungsgegenstand des Referentenentwurfs.

In der Antwort weist die Bundesregierung darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion sei, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, haben die Fragesteller eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt. Die Grenze zur administrativen Überkontrolle sei angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der Bundesregierung erreicht.

*

4. Mediennutzung von Kleinkindern

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die Mediennutzung von Kleinkindern ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/16999) der AfD-Fraktion. Die Abgeordneten wollen wissen, wie die Bundesregierung die von Fachleuten aufgezeigte Problematik von Entwicklungsstörungen bei Kindern durch intensiven Medienkonsum einschätzt.

*

5. Nutzung von Medizinalcannabis

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Der Umsatz mit Medizinalcannabis ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/17030) der FDP-Fraktion. Von September 2018 bis September 2019 hätten die Umsätze von rund 6,5 auf rund elf Millionen Euro pro Monat zugenommen. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie sich die Umsätze im Einzelnen aufschlüsseln und mit welchem Marktbedarf 2020 gerechnet wird.

*

6. Pflegefachkräfte aus dem Ausland

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit der Anwerbung von Pflegekräften aus dem Ausland befasst sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/16979). Neuerdings kümmere sich die Deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe (DeFa) um die Einstellung von Pflegekräften aus dem Ausland. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, wie die DeFa finanziert wird und wie hoch der Bedarf an Pflegefachkräften eingeschätzt wird.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 163 - 11. Februar 2020 - 14.06 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Februar 2020

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang