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BUNDESTAG/9508: Heute im Bundestag Nr. 199 - 18.02.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 199
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 18. Februar 2020, Redaktionsschluss: 15.46 Uhr

1. Hoher Förderbedarf für Schwimmbäder
2. Zu trockene Böden in Deutschland
3. Vollsperrungen auf Bundesautobahnen
4. Zustand der Bundesstraßen in Hamburg
5. Bundesförderprogramm Breitbandausbau
6. Keine Bundesfinanzierung für Nachtzüge
7. Banken im ländlichen Raum


1. Hoher Förderbedarf für Schwimmbäder

Sport/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung räumt Schwimmbädern nach eigener Aussage einen hohen Stellenwert ein. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/17025) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16606) hervor. Schwimmbäder in Deutschland gehörten zu den Freizeiteinrichtungen, wie Fußballplätze oder Parks, schreibt die Regierung. Im Gegensatz zu anderen Einrichtungen werde in Schwimmbädern eine für die Bevölkerung manchmal lebensrettende Kulturfähigkeit vermittelt. Schwimmen habe zudem verschiedene gesundheitliche Vorteile. Es trage zu einem gesundheitsförderlichen Lebensstil bei und damit zur Vermeidung chronischer nichtübertragbarer Krankheiten wie Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes Typ 2 und Muskel- und Skelettkrankheiten, heißt es in der Antwort.

Im Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" habe der Haushaltsausschuss des Bundestages auf Grundlage des Interessenbekundungsverfahrens im Jahre 2018 am 10. April 2019 aus rund 1.300 Interessenbekundungen 186 Projekte im verfügbaren Mittelvolumen für eine Antragstellung auf Förderung ausgewählt, schreibt die Regierung. Aufgrund des erheblichen Sanierungsbedarfs habe der Haushaltsauschusses beschlossen, weitere 200 Millionen Euro Fördermittel im Bundesprogramm ab 2020 bereit zu stellen. Grundlage für die weitere Förderauswahl durch den Haushaltsausschuss sei das Interessenbekundungsverfahren aus dem Jahr 2018. "Eine weitere Aufstockung der Programmmittel plant die Bundesregierung nicht", heißt es in der Vorlage.

Da das Förderantragsverfahren noch nicht abgeschlossen sei, könne der Anteil für die ausgewählten Schwimmbäder an der Gesamtsumme in Höhe von 300 Millionen Euro zum jetzigen Zeitpunkt nicht mitgeteilt werden, schreibt die Regierung. Auf Grundlage der eingereichten Interessenbekundungen hätte der Förderbedarf für Schwimmbäder bei rund einer Milliarde Euro gelegen.

Aus der Antwort geht weiter hervor, dass das Programm von der Bundesregierung nach Ende des aktuellen Förderzeitraums nicht fortgesetzt wird. Es sei 2015 vor dem Hintergrund der Flüchtlingswelle als Sonderprogramm und Teil des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung aufgelegt worden, um Kommunen beim Erhalt ihrer sozialen Infrastruktur kurzfristig zu unterstützen.

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2. Zu trockene Böden in Deutschland

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Während der Oberboden (bis zu 30 Zentimeter Tiefe) vergleichsweise schnell auf kurzfristige Niederschlagsereignisse reagiert und sich 2019 insbesondere dank des überdurchschnittlich nassen Oktobers rasch von der sommerlichen Dürre erholt hat, gilt dies laut Bundesregierung für die darunterliegenden Schichten jedoch nicht. Auf den vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung veröffentlichten Darstellungen, dem UFZ-Dürremonitor, sei die Wasserversorgung im Gesamtboden (bis in Tiefen von etwa 1,8 Metern) in weiten Teilen des Landes immer noch deutlich zu gering, heißt es in der Antwort der Regierung (19/17006) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16610).

Wie die Regierung auf Nachfrage erläutert, gelten Verkehrsflächen, deren Befestigung die Versickerung von Niederschlagswasser bei gleichzeitiger Nutzung durch Verkehr ermöglicht, als versickerungsfähige Verkehrsflächen. Sie sollten nur bei zu erwartendem geringem Schmutz- und Schadstoffeintrag zur Anwendung kommen, da bei den hier behandelten Bauweisen die belebte Bodenzone als biologisch aktiver Filter fehle. Es existierten Bauweisen mit Pflaster, Asphalt oder Beton, heißt es weiter. Diese würden fast ausschließlich im kommunalen Bereich eingesetzt. "Das primäre Ziel dieser Bauweisen ist es, die durch Versiegelung und Abführung von Oberflächenabfluss in der Kanalisation hervorgerufenen Veränderungen im Wasserhaushalt zu vermindern, also Verdunstung und Versickerung zu erhöhen", schreibt die Bundesregierung.

Offenporiger Asphalt, der als geräuscharme Deckschicht eingesetzt werde, ist den Angaben zufolge "wegen der Abdichtung in der Unterlage" nicht versickerungsfähig. Die Abdichtung diene einerseits dem Schutz des Bauwerkes vor eindringendem Wasser, das durch Aufweichung und frostbedingte Ausdehnung Standfestigkeitsprobleme und die Zerstörung des Belags verursachen könnte, als auch dem Schutz von Boden und Untergrund vor dem Eindringen von Schadstoffen. Unfälle mit Austritt von Gefahrstoffen könnten daher nicht zum Eindringen von Schadstoffen in Bodenschichten unterhalb des Bauwerkes führen. Bundesfernstraßen, so schreibt die Regierung, seien nicht mit wasserdurchlässigem Asphalt versehen.

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3. Vollsperrungen auf Bundesautobahnen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Für das Jahr 2019 sind der Bundesregierung 33 geplante Vollsperrungen auf Bundesautobahnen gemeldet worden. So heißt es in der Antwort der Regierung (19/16659) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16322). Im Jahr 2018 seien 16 geplante Vollsperrungen auf Bundesautobahnen gemeldet worden. Über Sperrungen auf Bundesstraßen liegen der Bundesregierung der Antwort zufolge keine eigenen Erkenntnisse vor, "da Bundesstraßen nicht Bestandteil der Baubetriebsplanung sind". Keine Angaben vermag die Regierung auch darüber zu machen, "welche durchschnittlichen Zusatzkosten in Wirtschaft, Handel und bei Privatpersonen durch Vollsperrungen in den Jahren 2018 und 2019 verursacht wurden".

Sperrungen auf Bundesfernstraßen hätten unterschiedliche Ursachen, schreibt die Bundesregierung in der Antwort. Für verschiedene Bauschritte könne auf Autobahnen aus Verkehrssicherheitsgründen eine kurzzeitige Sperrung erforderlich sein - beispielsweise bei Abrissarbeiten einer Brücke oder Errichtung einer Verkehrszeichenbrücke. Auch die "Unverträglichkeit von Verkehrsführung und Bauart zur Freihaltung des Baufeldes" könne zu einer Sperrung führen.

Auf Bundesstraßen hätten Sperrungen meist bautechnologische Gründe oder würden sich wegen der geringeren Fahrbahnbreiten aus dem Arbeitsschutz ergeben, heißt es weiter. Sowohl auf Autobahnen wie auch auf Bundesstraßen könnten Sperrungen zudem aufgrund von Unfallereignissen zur Beseitigung von Störungs- und Gefahrenstellen sowie von Ölspuren und Betriebsmitteln auf der Straße sowie zur gegebenenfalls notwendigen Wiederherstellung der Fahrbahnoberfläche erforderlich sein.

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4. Zustand der Bundesstraßen in Hamburg

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung informiert in ihrer Antwort (19/16970) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16612) mittels detaillierter Karten über den Zustand der Autobahnen und Bundesstraßen in Hamburg. Für die Fahrbahnoberflächen der Bundesfernstraßen werde die Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) durchgeführt, erläutert die Regierung. Dabei würden in festgelegten Intervallen von vier Jahren im Wechsel Bundesautobahnen oder Bundesstraßen mit schnell fahrenden Messfahrzeugen befahren. Durch Messsysteme würden die Quer- und Längsebenheit, die Griffigkeit und das Oberflächenbild erfasst. "Die Zustandswerte werden miteinander zu einem Gebrauchswert, einem Substanzwert und einem Gesamtwert verknüpft", heißt es in der Antwort. Der Gebrauchswert beschreibe die Fahrsicherheit und den Fahrkomfort - der Substanzwert spiegle den Zustand einer Straßenoberfläche wider. Der Gesamtwert werde abschließend aus dem Maximum von Gebrauchs- und Substanzwert gebildet, heißt es in der Antwort.

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5. Bundesförderprogramm Breitbandausbau

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der Erfolg des Bundesförderprogramms zum Breitbandausbau bemisst sich nach Aussage der Bundesregierung "an der Anzahl der Bewilligungen und nicht am Mittelabfluss". Das geht aus der Antwort der Regierung (19/16656) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15833) hervor. Für Projekte des Bundesförderprogramms für den flächendeckenden Breitbandausbau seien bis Ende 2019 rund 5,6 Milliarden Euro bewilligt worden, heißt es. Im Jahr 2020 könnten bis zum Inkrafttreten des Folgeprogramms für die Förderung von sogenannten "grauen Flecken" weitere Bewilligungen vorgenommen werden. Im Jahr 2020 stünden nicht gesperrte Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 2,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Abgeflossen seien bisher insgesamt rund 434 Millionen Euro.

Die bereitgestellten Mittel gingen nahezu ausschließlich in den Breitbandausbau, schreibt die Regierung. "Die bewilligten Fördermittel kommen zu rund 98 Prozent direkt dem Infrastrukturausbau zugute." Im Zuge des sogenannten Relaunches des Breitbandförderprogramms sei der Aufwand für die Antragsteller und damit auch der Beratungsbedarf der Kommunen sowie der Bearbeitungsaufwand deutlich gesenkt worden. So seien etwa die Anforderungen an die Unterlagen, die bei der Beantragung des vorläufigen Förderbescheids vorzulegen sind, deutlich reduziert worden, heißt es in der Antwort. Gleiches gelte für Dokumentations- und Nachweispflichten hinsichtlich des Ausbaus.

Was die "Graue-Flecken"-Förderung angeht, so werde derzeit die beihilferechtliche Rahmenregelung mit der Europäischen Kommission diskutiert, schreibt die Bundesregierung. Vor diesem Hintergrund könnten derzeit noch keine Aussagen zur konkreten Ausgestaltung getroffen werden.

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6. Keine Bundesfinanzierung für Nachtzüge

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung steht nach eigener Aussage einer Ausweitung des Angebotes für Nachtzugverkehre offen gegenüber. Voraussetzung dafür sei eine wirtschaftlich tragfähige Gestaltung des Angebots, heißt es in der Antwort der Regierung (19/16579) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15761). Auf die Frage nach einer Bundesfinanzierung der Nachtzugverkehre, heißt es in der Antwort: Die Bundesregierung begrüße den Ausbau der Nachtzugverkehre der Deutschen Bahn AG (DB AG) und anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) auf Basis schneller Verbindungen, um insbesondere mehr Verkehr auf die umweltfreundliche Schiene zu bringen. Da Nachtzüge im Gegensatz zum Schienenpersonennahverkehr (SPNV) nicht Teil des gemeinwirtschaftlichen Verkehrs seien, "entscheiden jedoch die EVU über ihr Angebot einschließlich Nachtzugverkehren, welches sie eigenwirtschaftlich verantworten".

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7. Banken im ländlichen Raum

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um die geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung in ländlichen Räumen geht es einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17014). Die Abgeordneten fragen nach der Entwicklung der Zahl der Bankstellen in den letzten 20 Jahren insbesondere in ländlichen Regionen. Zudem wird gefragt, was die Bundesregierung unternimmt, um die flächendeckende Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen auch in ländlichen Räumen sicherzustellen, und welche Konzepte als Alternative zur Schließung von Filialen auf dem Lande bekannt sind.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 199 - 18. Februar 2020 - 15.46 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Februar 2020

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