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BUNDESTAG/9511: Heute im Bundestag Nr. 202 - 20.02.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 202
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 20. Februar 2020, Redaktionsschluss: 10.17 Uhr

1. Aufstellung der Förderprogramme
2. Referenzwerte für CO2-Emissionen
3. Keine Zahlen zu Holz-Feuerungsanlagen
4. Details zu Bisphenol-Ersatzstoffen unklar
5. Europäisches Datennetzwerk GAIA-X
6. Förderkriterien für REVERSE-Projekt


1. Aufstellung der Förderprogramme

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat eine Aufstellung der aktuellen Förderprogramme vorgelegt. Die Aufstellung ist in einer Antwort der Bundesregierung (19/16934) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/13973) enthalten. Eine Ermittlung der Kosten aus dem Bundeshaushalt sei nicht möglich.

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2. Referenzwerte für CO2-Emissionen

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Mithilfe von Monitoringdaten von 2019 und 2020 zugelassenen Fahrzeugen werden die Referenzwerte für CO2-Emissionen berechnet und von der Europäischen Kommission am 30. April 2021 bekannt gegeben, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/17087) auf eine Kleine Anfrage (19/16611) der FDP-Fraktion. Darin hatten sich die Abgeordneten nach den Auswirkungen von Strafzahlungen bei der Überschreitung von CO2-Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge erkundigt.

Die für das Jahr 2030 angesetzte Höhe der Strafzahlungen von 6.800 Euro pro Gramm pro Tonnenkilometer orientiere sich am für Personenkraftwagen (Pkw) angesetzten Wert von 95 Euro pro Gramm pro Kilometer, schreibt die Bundesregierung. Beides entspreche Kosten von rund 450 Euro pro zusätzlich emittierter Tonne CO2. Für das Jahr 2025 liege die Höhe der Strafzahlungen mit 270 Euro pro zusätzlich emittierter Tonne CO2 unter der für Pkw. Die Regelung schaffe "besondere Anreize für Null- und Niedrigemissionsfahrzeuge", insbesondere für batterieelektrische und mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, heißt es in der Antwort weiter.

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3. Keine Zahlen zu Holz-Feuerungsanlagen

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Der Bundesregierung liegen keine Zahlen über die jährlich neu errichteten Feuerungsanlagen für Holz vor. Wie die Regierung in einer Antwort (19/17187) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16901) mitteilt, sind Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe bis zu einem Megawatt Feuerungswärmeleistung im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht genehmigungsbedürftig.

In der Kleinen Anfrage hatten die Abgeordneten unter anderem erfragt, wie viele Feuerungsanlagen durch Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und durch vergünstigte Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert wurden. Diese listet die Regierung nach einer Förderung über das Marktanreizprogramm zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (MAP) sowie über das CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf.

Bezüglich möglicher gesundheitlicher Schäden durch die Belastung mit Holzrauch verweist die Regierung auf ein beauftragtes Gutachten der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina aus dem Jahr 2019. Dort sei festgehalten, dass Feinstaub ein "für die Gesundheit relevanter Risikofaktor" sei und im Vergleich zu Stickstoffdioxid eine größere negative Wirkung auf die Bevölkerungsgesundheit habe.

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4. Details zu Bisphenol-Ersatzstoffen unklar

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/LBR) Für den Stoff Bisphenol C liegen wegen vergleichsweise geringer registrierter und verwendeter Mengen wenig umfassende Daten zu möglichen Wirkungen vor. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/17080) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/16782). Darin hatten sich die Abgeordneten erkundigt, wie sichergestellt werden soll, dass Kunden und Mitarbeiter im Lebensmittelbereich nicht durch mit Bisphenol S und Bisphenol C beschichtete Kassenbons gesundheitliche Schäden nehmen. Hintergrund ist, dass das bisher in vielen Kassenbons aus Thermopapier enthaltene Bisphenol-A durch die am 1. Januar 2020 in Kraft getretene REACH Verordnung EU 2016/2235 nicht mehr verwendet werden darf.

In ihrer Antwort führt die Bundesregierung weiter aus, dass Belgien für den Stoff Bisphenol S eine EU-Bewertungsverfahren initiiert habe und das Land im Sommer einen Vorschlag zur Einstufung des Stoffes als "fortpflanzungsschädigend" eingereicht habe. Mit einer abschließenden Beurteilung seites der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) sei im Sommer 2021 zu rechnen. Anschließend entscheide die Europäische Kommission über die Einstufung, schreibt die Regierung.

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5. Europäisches Datennetzwerk GAIA-X

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Mehrere EU-Staaten interessieren sich für die Umsetzung des GAIA-X Projekts. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16816) auf eine Kleine Anfrage (19/16410) der FDP-Fraktion. Das Projekt soll eine Dateninfrastruktur aufbauen, die europäische Standards und Werte einhält und Firmen oder Behörden zur Verfügung stehen. Konkrete Gespräche über die Umsetzung von GAIA-X führe die Bundesregierung mit Frankreich, weitere EU-Staaten hätten Interesse bekundet. Unternehmen seien nicht angesprochen worden, alle bereits beteiligten Firmen hätten sich proaktiv um die Teilnahme am Projekt bemüht. Im aktuellen Haushalt stehen den Angaben zufolge 19 Millionen Euro für das Projekt bereit, zwischen 2021 und 2023 sind bis zu 22,6 Millionen Euro eingeplant. Die Gesamtkosten und die Aufteilung zwischen den Beteiligten seien derzeit nicht bezifferbar. GAIA-X werde sich zukünftig wirtschaftlich und qualitativ im Wettbewerb behaupten müssen, eine erste Basisversion sei für Ende 2020 geplant.

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6. Förderkriterien für REVERSE-Projekt

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Um die Förderung eine Projektes mit dem Titel "Krise der Geschlechterverhältnisse? Anti-Feminismus als Krisenphänomen mit gesellschaftsspaltendem Potenzial (REVERSE)" geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/17191) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/16823).

Darin macht weist die Regierung darauf hin, dass die Kriterien, auf deren Grundlage die Förderentscheidung für das Projekt getroffen wurden, dem Text der Förderbekanntmachung "Zusammenhalt stärken in Zeiten von Krisen und Umbrüchen" auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung entnommen werden können. Die Bekanntmachung sei unter Beteiligung wissenschaftlicher Expertinnen und Experten entwickelt worden. REVERSE habe im Begutachtungsprozess eine positive Bewertung erfahren. Es seien keine Argumente aufgeführt worden, die gegen eine Förderung des Vorhabens sprechen würden. Eine Übersicht über die im Rahmen der Bekanntmachung "Zusammenhalt stärken in Zeiten von Krisen und Umbrüchen" geförderten Projekte können der Anlage der Antwort entnommen werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 202 - 20. Februar 2020 - 10.17 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Februar 2020

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