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BUNDESTAG/9515: Heute im Bundestag Nr. 206 - 21.02.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 206
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 21. Februar 2020, Redaktionsschluss: 11.48 Uhr

1. Schutz vor Konversionstherapien
2. Reaktivierung der SOPHIA-Operation
3. Ausfuhrkontrolle bei Rüstungsgütern
4. Noch 3.200 Migranten in libyschen Lagern
5. Humanitäre Hilfe in Syrien und Venezuela


1. Schutz vor Konversionstherapien

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Sogenannte Konversionstherapien zur vermeintlichen Heilung Homosexueller sollen verboten werden. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/17278) sieht vor, dass solche Behandlungen an Minderjährigen generell untersagt werden.

Auch für Volljährige, deren Einwilligung auf einem Willensmangel (Zwang, Drohung, Täuschung, Irrtum) beruht, soll das Behandlungsverbot gelten. Zudem wird das öffentliche Bewerben, Anbieten und Vermitteln dieser Behandlungen verboten, bei Minderjährigen auch das nichtöffentliche Werben, Anbieten und Vermitteln.

Bei Verstößen gegen das Therapieverbot drohen Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr, Verstöße gegen das Werbeverbot werden mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet. Die Strafen sollen auch für Eltern oder andere Personen gelten bei einer groben Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht.

Vom Verbot nicht umfasst sind Behandlungen bei Störungen der Sexualpräferenz, also etwa Exhibitionismus oder Pädophilie. Es gilt auch nicht für Behandlungen, die der geschlechtlichen Identität einer Person zum Ausdruck verhelfen, wenn also jemand eher nach einem männlichen oder weiblichen Körper strebt.

Das Verbot greift nur, wenn eine Person versucht, zielgerichtet Einfluss zu nehmen auf die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität eines Menschen.

Der Gesetzentwurf beinhaltet ein Gesprächsangebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für alle Betroffenen, Angehörigen und professionellen Berater. Vorgesehen ist eine anonyme Beratung per Telefon oder Online-Kommunikation.

Studien kommen nach Angaben der Bundesregierung zu dem Schluss, dass die sexuelle Orientierung nicht dauerhaft verändert werden kann. Durch sogenannte Konversionstherapien könnten schwerwiegende gesundheitliche Schäden verursacht werden, etwa Depressionen oder Angsterkrankungen, zudem könne es zu einem Verlust sexueller Gefühle und einen höheren Suizidrisiko kommen.

Der Gesetzentwurf ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

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2. Reaktivierung der SOPHIA-Operation

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Um die Reaktivierung seegehender Einheiten im Rahmen von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/16975) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16344). Kernauftrag dieser Operation sei die Bekämpfung von Schleusernetzwerken. Im Rahmen ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen hätten die seegehenden Einheiten der Operation auch in Seenot geratene Personen aufgenommen. "Die EU-Mitgliedstaaten und die Bundesregierung verfolgen unvermindert das Ziel, im Rahmen der Folgemaßnahmen zu den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 2018 eine Einigung zur Ausschiffung solcher aufgenommenen Personen im Rahmen von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA zu erreichen." Die Bundesregierung setze sich hierfür mit Nachdruck ein. Sie erkenne die Notwendigkeit verlässlicher Verfahren und Verantwortlichkeiten unter Beachtung völkerrechtlicher Verpflichtungen an.

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3. Ausfuhrkontrolle bei Rüstungsgütern

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Von der Anwendung der De-Minimis-Regel des deutsch-französischen Abkommens über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich sind die in der Ausnahmenliste in der dortigen Anlage 2 aufgeführten Güter ausgenommen. Wie die Bundesregierung in der Antwort (19/16672) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/16193) schreibt, schlüsselt diese Ausnahmenliste im Wesentlichen Positionen der deutschen Kriegswaffenliste in Positionen der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union um. Zudem sei maßgeblich das Grundprinzip der De-Minimis-Regelung berücksichtigt worden, nämlich die Anwendung auf Zulieferungen solcher Güter, die zur Integration in Rüstungsgüter bestimmt sind und die unter einem bestimmten Wertanteil liegen. Damit fokussiere sich die Ausnahmenliste im Wesentlichen auf diejenigen Kriegswaffen im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), die für die Anwendung der DeMinimis-Regelung in Rahmen von Zulieferungen überhaupt in Frage kommen. "Nicht in der Liste enthalten sind also insbesondere Kriegswaffenlistenpositionen wie Kampfflugzeuge, Kampfhubschrauber, Kampfpanzer, Kriegsschiffe oder Unterseeboote, das heißt Güter, die keine Zulieferungen im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 des Abkommens darstellen können und deren explizite Aufnahme in die Ausnahmenliste daher nicht notwendig war." Unabhängig von der Erfassung in der Ausnahmenliste des Abkommens bleibe rechtliche Grundlage bei Kriegswaffen insbesondere das Kriegswaffenkontrollgesetz.

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4. Noch 3.200 Migranten in libyschen Lagern

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) werden mit Stand Mitte Januar 2020 noch 3.200 Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten in Libyen in offiziellen sogenannten "Detention Centers" festgehalten - etwa ein Drittel weniger als vor einem Jahr. "Die meisten der 636.000 von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) identifizierten Migrantinnen und Migranten in Libyen leben in gemieteten Unterkünften im städtischen oder ländlichen Raum, teilweise in prekären Verhältnissen", heißt es in der Antwort (19/17028) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16308). Die Bundesregierung arbeite insbesondere mit dem UNHCR, der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und weiteren relevanten Partnern eng zusammen, um die Situation von Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten in Libyen zu verbessern. Sie habe die Arbeit des UNHCR, der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) und anderen Organisationen aus Mitteln der humanitären Hilfe, im Jahr 2019 mit über elf Millionen Euro unterstützt. Darüber hinaus habe die Bundesregierung seit 2017 knapp 125 Millionen Euro in das Nordafrika-Fenster des EU Nothilfe-Treuhandfonds Afrika (EUTF Afrika) eingezahlt. "Der EUTF finanziert aus vorhandenen Mitteln unter anderem IOM, die Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Migrantinnen und Migranten und der Unterstützung der freiwilligen Rückkehr von Migrantinnen und Migranten aus Libyen in ihre Herkunftsländer sowie zur Stabilisierung aufnehmender libyscher Gemeinden umsetzt."

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5. Humanitäre Hilfe in Syrien und Venezuela

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Auskunft über ihre Maßnahmen der humanitären Hilfe in Syrien und in Venezuela gibt die Bundesregierung in der Antwort (19/17185) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/16648). Demnach würden in Syrien seit 2012 solche Maßnahmen gefördert, die Umsetzung erfolge über die Vereinten Nationen, die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie humanitäre Nichtregierungsorganisationen. Im Jahr 2019 beliefen sich die Hilfen demnach auf rund 302 Millionen Euro, im Jahr zuvor auf rund 314 Millionen und im Jahr 2017 auf 373 Millionen Euro.

In Venezuela wurden laut Bundesregierung 2019 humanitäre Hilfsprojekte des Deutschen Caritasverbandes, des Roten Kreuzes und des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen in Höhe von mehr als fünf Millionen Euro gefördert.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 206 - 21. Februar 2020 - 11.48 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Februar 2020

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