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BUNDESTAG/9527: Heute im Bundestag Nr. 218 - 26.02.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 218
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 26. Februar 2020, Redaktionsschluss: 12.23 Uhr

1. Gesetz zum Kohleausstieg vorgelegt
2. Entwurf für ein Geologiedatengesetz
3. Tätigkeit des Ostbeauftragten
4. Keine Doppelbesteuerung von Renten
5. Finanzdatenübermittlung an die USA


1. Gesetz zum Kohleausstieg vorgelegt

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Kohleausstieg vorgelegt (19/17342). Damit würden die Empfehlungen der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" zum Ausstiegsprozess aus der Kohleverstromung und energiepolitische Begleitmaßnahmen umgesetzt, erklärt die Bundesregierung in dem "Entwurf eines Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze". Dabei gehe es vor allem um die Weiterentwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und um Ausgleichsmaßnahmen für Stromverbraucher.

Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz werde daher verändert, und zwar so, dass Verbraucher motiviert werden, von Kohle-KWK auf moderne KWK-Systeme umzusteigen. Künftig wird der Bonus den Angaben zufolge auf der Basis der Leistung der zu ersetzenden Anlage berechnet und beträgt 180 Euro je Kilowatt.

Die Bundesregierung hält es für möglich, dass der Strompreis an der Börse infolge des Ausstiegs steigt. Deswegen sollen Verbraucher ab dem Jahr 2023 einen Zuschuss auf Übertragungsnetzentgelte erhalten können. "Zusätzlich wird eine weitere Maßnahme ermöglicht, um energieintensive Stromverbraucher weiter zu entlasten", heißt es weiter. Genaue Auswirkungen auf den Börsenpreis seien schwer abzuschätzen, ein Ausbau der erneuerbaren Energien dürfte auf jeden Fall preisdämpfend wirken.

Auch für den Ausstieg aus der Steinkohle hat sich die Bundesregierung für eine von vier diskutierten Optionen entschieden: Demnach soll es "Ausschreibungsverfahren und flankierend eine gesetzliche Reduzierung bis zum Jahr 2027 und ab dem Jahr 2027 ausschließlich eine gesetzliche Reduzierung der Steinkohleverstromung" geben. Das sei die wirksamste, kosteneffizienteste sowie verhältnismäßige Regelungsalternative, argumentiert die Bundesregierung. Was den Braunkohle-Ausstieg betrifft, setzt die Bundesregierung auf Verhandlungen und Einvernehmen mit den Betreibern und weiteren Betroffenen. Das sei vielversprechender als es regulatorische beziehungsweise ordnungsrechtliche Maßnahmen wären. In dem Gesetzentwurf äußert sich die Bundesregierung auch zu geschätzten Kosten für einzelne Maßnahmen und die Folgen daraus.

Der Normenkontrollrat kritisiert in einer Stellungnahme die kurzen Fristen für die Beteiligung innerhalb der Bundesregierung sowie von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden. Für die Beteiligung zum ersten Entwurf wie auch zum wesentlich überarbeiteten zweiten Regelungsentwurf habe das Ressort jeweils nur eine Frist von zwei Tagen gesetzt. "Die Beteiligten sind im Rahmen dieser kurzen Fristen nicht in der Lage, den Regelungsentwurf ausreichend zu prüfen", erklärt das Gremium.

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2. Entwurf für ein Geologiedatengesetz

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung will mit einem Geologiedatengesetz die Übermittlung geologischer Daten auf eine neue Grundlage stellen. Der Entwurf (19/17285) soll das bisherige Lagerstättengesetz ablösen und kategorisiert verschiedene Datenarten, an die sowohl die Vorschriften zur Übermittlung dieser Daten an die zuständigen Behörden als auch die zeitlich gestaffelte öffentliche Bereitstellung dieser Daten anknüpfen. Da die Staatlichen Geologischen Dienste bereits über einen enormen Bestand kommerziell erhobener Daten verfügten, erstrecke sich das Gesetz auch auf diese Altdatenbestände, heißt es. Das Thema spielt unter anderem für Rohstoff- und Energiegewinnung eine Rolle sowie für die Auswahl eines Standortes für eine Anlage zur Endlagerung von Atommüll.

Das bisher für die geologische Landesaufnahme und die Übermittlung geophysikalischer Daten maßgebliche Lagerstättengesetz von 1934 sowie die darauf beruhende Ausführungsverordnung von 1934 bedürften der rechtlichen und sprachlichen Neufassung, schreibt die Regierung. Der Regelungsgehalt des Lagerstättengesetzes werde durch das künftige Geologiedatengesetz konkretisiert und erweitert.

Das Geologiedatengesetz verankere zunächst eine umfassende Pflicht zur Sicherung geologischer Daten zum Zweck des Erhalts, der dauerhaften Lesbarkeit und Verfügbarkeit dieser Daten für alle bestehenden und künftigen geologischen Aufgaben des Bundes und der Länder. Des Weiteren seien die Vorgaben zur Übermittlung von Daten aus geologischen Untersuchungen im Lagerstättengesetz nur sehr unzureichend geregelt und daher ergänzungsbedürftig.

Darüber hinaus sei ein wesentliches Element des Geologiedatengesetzes die öffentliche Bereitstellung geologischer Daten, so die Bundesregierung weiter. Der Zugang zu geologischen Daten sei eine wichtige Voraussetzung für die nachhaltige Rohstoffversorgung sowie für vielfältige weitere Möglichkeiten zur Nutzung des Untergrundes. Auf der Grundlage bereits vorhandener Daten könnten innovative Lösungen und technisches Wissen dafür entwickelt werden.

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3. Tätigkeit des Ostbeauftragten

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PEZ) Die AfD-Fraktion hakt bezüglich ihres Interesses für die Tätigkeit des Ostbeauftragten der Bundesregierung nach. In einer Kleinen Anfrage (19/17271) thematisieren die Abgeordneten Informationen zu Veranstaltungen, an denen der Beauftragte teilgenommen hat. Sie möchten wissen, auf welche datenschutzrechtlichen Gründe sich die Bundesregierung in einer vorherigen Antwort (19/14793) bezogen hat.

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4. Keine Doppelbesteuerung von Renten

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Im Rahmen der Übergangsregelung zur nachgelagerten Besteuerung von Renten tritt keine verfassungswidrige Doppelbesteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen auf. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/17088) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16755). Eine doppelte Besteuerung, nach der sich die Fraktion erkundigt hatte, müsste gegebenenfalls korrigiert werden. Der Bundesregierung seien allerdings keine Fälle doppelter Besteuerung bekannt.

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5. Finanzdatenübermittlung an die USA

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/17231) zur Umsetzung des Informationsaustausches in Steuersachen gestellt. Dabei handelt es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13797. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage wird kritisiert, dass die Bundesregierung Fragen nach statistischen Daten unter Verweis auf den Vertraulichkeitsgrundsatz zum Teil nicht beantwortet habe. Unter anderem wollen die Abgeordneten wissen, wie viele Daten zu welchen Konten seit 2013 auf Grundlage des FACTA-Abkommens von Deutschland an die USA übermittelt worden seien. Auch die Datenübermittlung an andere Länder ist Thema der Kleinen Anfrage.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 218 - 26. Februar 2020 - 12.23 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Februar 2020

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