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BUNDESTAG/9688: Heute im Bundestag Nr. 381 - 14.04.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 381
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 14. April 2020, Redaktionsschluss: 14.10 Uhr

1. Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
2. Terrorismusverfahren der Bundesanwaltschaft
3. Härteleistungen für Terroropfer
4. Umsetzung des BDS-Beschlusses
5. Verordnung zu Etias thematisiert
6. Politisch rechts motivierte Kriminalität
7. Datenaustausch mit dem AZR


1. Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vorgelegt. In der Vorlage (19/18470) wird betont, dass es dabei vor allem um eine effektive Strafverfolgung auch bei Tatbegehungen im Internet geht. Im Internet und insbesondere in den sogenannten sozialen Medien sei eine zunehmende Verrohung der Kommunikation zu beobachten Dies gefährde letztendlich die Meinungsfreiheit, die der Staat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen habe.

Der Entwurf sieht als eine zentrale Neuerung die Einführung einer Meldepflicht der Anbieter sozialer Netzwerke im Sinne des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) vor. Sie sollen verpflichtet werden, ein System einzurichten, wonach bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden sind. Erfasst sein sollen nur solche Inhalte, bei denen es konkrete Anhaltspunkte für die Erfüllung eines Straftatbestandes gibt und die anhaltende negative Auswirkungen auf die Ausübung der Meinungsfreiheit in den sogenannten sozialen Medien haben können. Zusätzlich soll das Zugänglichmachen kinderpornografischer Inhalte erfasst werden. Der Katalog der rechtswidrigen Inhalte des NetzDG soll um das Delikt der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ergänzt werden, da die Erfahrungen aus der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke 2019 gezeigt hätten, wie sehr Hetze im Netz mittlerweile auch in dieser Form ihren Ausdruck findet.

Der Entwurf schlägt zudem vor, den Straftatenkatalog des Strafgesetzbuches dahingehend zu erweitern, dass zukünftig auch die Androhung einer gefährlichen Körperverletzung strafbar sein kann. Auch die Billigung noch nicht erfolgter Straftaten soll erfasst werden. Öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften getätigte beleidigende Äußerungen sollen zukünftig im Höchstmaß mit zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden können. Der Tatbestand der üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens soll auch für Taten gegen Personen bis hin zur kommunalen Ebene gelten.

Unter dem Tatbestand Bedrohung soll zukünftig auch die Bedrohung mit einer rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert vom Tatbestand erfasst werden. Bei der Strafzumessung sollen antisemitische Motive eines Täters besonders berücksichtigt werden. In der Strafprozessordnung sollen die Regelungen über die Verkehrs- und Bestandsdatenerhebung gegenüber Telekommunikationsdiensteanbietern auf Maßnahmen gegenüber Telemediendiensteanbietern erweitert werden.

Der Text des Gesetzentwurfs und der Begründung ist gleichlautend mit der Bundestagsdrucksache 19/17741. Dem Entwurf ist die Stellungnahme des Bundesrates, die Gegenäußerung der Bundesregierung sowie die Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates angefügt.

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2. Terrorismusverfahren der Bundesanwaltschaft

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Im Jahr 2019 leitete der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) 244 Ermittlungsverfahren ein, die einen Bezug zum internationalen, nichtislamistischen Terrorismus aufwiesen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18298) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17615). Die Beantwortung der Anfrage erfolge auf Grundlage der in elektronisch geführten Verfahrensregistern erfassten Daten des GBA. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, seien im vergangenen Jahr 401 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen Terrorismus, 161 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum sogenannten "Islamischen Staat", 24 Ermittlungsverfahren mit Bezug zu Rechtsterrorismus in Deutschland, vier Ermittlungsverfahren mit Bezug zu Linksterrorismus in Deutschland und zwei Ermittlungsverfahren mit Bezug zu internationalem Linksterrorismus eingeleitet worden. 178 Ermittlungsverfahren seien an Staatsanwaltschaften der Länder abgegeben worden.

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3. Härteleistungen für Terroropfer

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Zahlen zu Anträgen und Bewilligungen bezüglich Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Straftaten von 2011 bis März 2020 enthält die Antwort der Bundesregierung (19/18328) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/17281). Wie die Bundesregierung in der Vorbemerkung zu ihrer Antwort schreibt, handelt es sich bei den Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten und extremistischer Übergriffe um Haushaltsmittel, die der Bundestag jährlich zur Verfügung stellt. Diese würden vom Bundesamt für Justiz nach der Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten beziehungsweise der Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe bewirtschaftet. Der weit überwiegende Teil der Anträge betreffe den Bereich "Rechtsextremismus".

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4. Umsetzung des BDS-Beschlusses

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die "Umsetzung des BDS-Beschlusses des Deutschen Bundestages" geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/18358) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17654). Darin verwies die Fraktion auf den im Mai 2019 vom Bundestag verabschiedeten Antrag "BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten - Antisemitismus bekämpfen" (19/10191). Darin werde die Bundesregierung aufgefordert, "die BDS-Kampagne (BDS = Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen) zu verurteilen und Veranstaltungen der Bewegung oder verbundener Gruppen nicht zu unterstützen": auch sollten Organisationen finanziell nicht gefördert werden, sofern sie das Existenzrecht Israels infrage stellen. Auch soll es keine finanzielle Förderung von Projekten geben, "die zum Boykott Israels aufrufen oder die BDS-Bewegung aktiv unterstützen" (Bundestagsdrucksache 19/10191).

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, lehnt sie Boykottaufrufe gegen Israel ab. Demzufolge seien auch durch das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bereits vor dem Beschluss des Bundestags keine Projekte gefördert worden, "die BDS-Aktivitäten zum Inhalt hatten oder die von Organisationen umgesetzt werden, die so eng mit BDS verbunden sind, dass eine Projektförderung nicht mehr von einer Unterstützung von BDS trennbar wäre".

Laut Bundesregierung werden alle von ihr geförderten Vorhaben in Israel und den Palästinensischen Gebieten auf ihre "außenpolitische Unbedenklichkeit" geprüft. Weiter heißt es in der Antwort, dass "im Rahmen der Förderung einer auf die Zwei-Staaten-Lösung ausgerichteten Zusammenarbeit mit lokalen zivilgesellschaftlichen Partnern in Israel und den Palästinensischen Gebieten auf Projektebene" sichergestellt werde, dass dabei "keine Bundesmittel in Projekte fließen, die BDS-Aktivitäten zum Ziel oder zum Projektinhalt haben, oder an Organisationen fließen, die so eng mit BDS verbunden sind, dass eine Projektförderung nicht mehr von einer Unterstützung von BDS trennbar wäre".

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5. Verordnung zu Etias thematisiert

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die "Einführung des Europäischen Reise-informations- und -genehmigungssystems (Etias)" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/18339). Wie die Fraktion darin ausführt, hat der Rat der Europäischen Union am 5. September 2018 die Verordnung zur Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (Etias) angenommen. Damit sollten Personen, "die möglicherweise eine Bedrohung für die Sicherheit darstellen" erkannt werden "bevor sie die Europäische Union erreichen", schreibt die Fraktion weiter. Wissen will sie unter anderem, wann die Verordnung zur Einrichtung des Etias nach derzeitigem Stand in Kraft treten soll.

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6. Politisch rechts motivierte Kriminalität

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Nach der Zahl der Fälle politisch rechts motivierter Kriminalität im Januar dieses Jahres erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/18341). Auch fragt sie darin unter anderem, wie viele Tatverdächtige im Zusammenhang mit diesen Fällen ermittelt wurden.

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7. Datenaustausch mit dem AZR

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke will wissen, wie viele Ausländerbehörden derzeit am automatisierten Datenaustausch mit dem Ausländerzentralregister (AZR) teilnehmen und wie viele weiterhin manuelle Auskunftsersuchen stellen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/18345) unter anderem danach, worauf die Nichtteilnahme am automatisierten Datenabruf nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung zurückzuführen ist.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 381 - 14. April 2020 - 13.33 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. April 2020

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