Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/9717: Heute im Bundestag Nr. 410 - 22.04.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 410
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 22. April 2020, Redaktionsschluss: 13.37 Uhr

1. Keine BMF-Korrekturbitten
2. Veräußerung von Liegenschaften
3. Vier Millionen Vollblutspenden pro Jahr
4. Ausschüttungen der VG WORT
5. Einsatz von Mediatoren
6. Auskunftsanspruch des Scheinvaters
7. Entschädigung nach Insolvenz


1. Keine BMF-Korrekturbitten

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im August 2019 keine Korrekturen von Berichterstattungen unter anwaltlicher Hilfe erbeten. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18430) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/17837). Das BMF gebe in Einzelfällen bei unzutreffender Berichterstattung einem Medium einen Hinweis. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht.

Die Antwort erfolgte aufgrund der Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472.

*

2. Veräußerung von Liegenschaften

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hat im vergangenen Jahr 815 Liegenschaften an Privatpersonen beziehungsweise an private Gesellschaften veräußert. An Gebietskörperschaften wurden 296 Liegenschaften abgegeben. Die Bundesregierung erläutert in einer Antwort (19/18487) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/18011), bei einer großen Anzahl handele sich um Verkäufe von Kleinstflächen oder geringwertigen Flächen, an deren Erwerb die Gebietskörperschaften kein Interesse gehabt hätten und die daher an Private über unterschiedliche Vertriebswege veräußert worden seien.

*

3. Vier Millionen Vollblutspenden pro Jahr

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Zahl der Vollblutspenden liegt seit längerer Zeit gleichbleibend bei rund vier Millionen pro Jahr. Auch die Anzahl der Plasmapheresespenden befindet sich relativ konstant bei rund 2,55 Millionen pro Jahr, wie aus der Antwort (19/18381) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/17703) der FDP-Fraktion hervorgeht.

Nach Erkenntnissen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) als Zulassungsbehörde für Blut- und Blutkomponenten ist in den vergangenen Jahren das Verhältnis von Blutspendern und Bedarf ausgewogen, abgesehen von saisonal bedingten Schwankungen.

Um einem eventuellen Rückgang des Spendenaufkommens, etwa durch den demografischen Wandel, begegnen zu können, werde derzeit im Arbeitskreis Blut über mögliche Konzepte zur Spendermotivation beraten, heißt es in der Antwort weiter.

Der Blutspendeausschluss von Männern, die Sex mit Männern haben (MSM), wird mit dem erhöhten Infektionsrisiko begründet. Nach Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI) bestehe für die Gruppe der MSM und Transsexuellen mit sexuellem Risikoverhalten ein höheres Risiko, an schweren, durch Blut übertragbaren Infektionen zu erkranken.

Die Rückstellung bestimmter Spendergruppen werde als angemessen betrachtet, jedoch würden die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu diesem Thema kontinuierlich überprüft.

*

4. Ausschüttungen der VG WORT

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Fragen zu den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) an Verlage beantwortet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18375) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17593). Die Fragesteller wollten unter anderem wissen, wie viele ausschüttungsberechtigte Urheber nach Kenntnis der Bundesregierung einer Beteiligung der Verleger an den Ausschüttungen der gesetzlichen Vergütungen im Nachhinein freiwillig zugestimmt haben, wie hoch in den jeweiligen Ausschüttungsjahren die aufgrund von Verzichtserklärungen der Urheber an Verleger ausgeschüttete Summe der gesetzlichen Vergütungen ist und wie sich die Anzahl der bislang von der VG WORT berücksichtigten Verzichtserklärungen der Urheber auf deren Berufsgruppen verteilt. Diese Zahlen sind aus den der Antwort beigefügten Tabellen ersichtlich. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Zahlen im Wesentlichen auf Angaben der VG Wort beruhten, die VG Wort jedoch darauf hingewiesen habe, dass sie in der ihr zur Verfügung stehenden Zeit ihre Auswertung nicht mehr im Einzelnen habe nachprüfen können und daher keine abschließende Gewähr für deren Richtigkeit übernehmen könne. Dies gelte dementsprechend auch für die Antworten der Bundesregierung.

*

5. Einsatz von Mediatoren

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Den Einsatz von Mediatoren in Streitigkeiten des Bundes behandelt die Bundesregierung in der Antwort (19/18374) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17824). Der Antwort beigefügt ist eine Übersicht, in der Mediationen in den Jahren 2012 bis 2019 im Zusammenhang mit gerichtlichen und außergerichtlichen Konfliktfällen der Bundesministerien sowie der jeweils zu ihren Geschäftsbereichen gehörenden Behörden, bei denen der Bund Partei war, erfasst sind. Zusätzliche Übersichten befassen sich mit der Zahl der sonstigen alternativen Streitbeilegungsmethoden sowie der Zahl der von der Bundesregierung beauftragten Mediatorinnen und Mediatoren. Weitere Tabellen veranschaulichen die Zahl der gescheiterten Mediationen und die Zahl der verfahrensbeendenden Mediationen. Wie die Bundesregierung schreibt, ist sie, wie bereits in dem Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (17/5335) ausgeführt, bestrebt, die Mediation zu fördern. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plane deshalb eine Fachkonferenz am 22. Juni 2020 zum Thema "Stärkung der Mediation: Qualitäts- und Reputationssteigerung durch mehr staatliche Regulierung?".

*

6. Auskunftsanspruch des Scheinvaters

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung plant derzeit nicht, einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen, der einen Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Kindesmutter nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vorsieht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18517) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18069). Hintergrund ist laut den Fragestellern, dass die Bundesregierung im August 2016 einen Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Scheinvaterregresses vorgelegt hat (18/10343), der aber keinen Auskunftsanspruch zu Gunsten eines Scheinvaters enthielt. Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass der in der Bundestagsdrucksache 18/10343 vorgelegte Gesetzentwurf entgegen der Darstellung der Fragesteller eine Regelung enthalten habe, die dem Scheinvater gegen die Kindesmutter einen Anspruch auf Auskunft über die Identität des biologischen Vaters zuerkennen sollte. Der Gesetzentwurf aus der 18. Legislaturperiode sei beim Deutschen Bundestag eingebracht worden, die Bundesregierung habe sich den Entwurf aus der früheren Wahlperiode nicht zu eigen gemacht.

*

7. Entschädigung nach Insolvenz

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung wird den von der Thomas-Cook-Insolvenz in Deutschland betroffenen Pauschalreisenden ein einfaches, kostenfreies, onlinebasiertes Verfahren zur Abwicklung der Ausgleichszahlungen bereitstellen. Das schreibt sie in der Antwort (19/18515) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/17834). Ziel der Bundesregierung sei es, den Produktivbetrieb im Frühjahr aufzunehmen und den überwiegenden Teil der geltend gemachten Schäden bereits im Jahr 2020 zu regulieren. Angesichts der großen Anzahl von in Rede stehenden Reisebuchungen, deren Komplexitätsgrad im Einzelfall noch nicht bekannt sei, seien weitere Prognosen zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Die freiwillige Ausgleichszahlung erfolge gegen Abtretung der Ansprüche der Pauschalreisenden gegenüber Dritten, insbesondere den betreffenden Reiseveranstaltern und der Zurich-Versicherung. Die Bundesregierung geht laut Antwort von einem Mittelbedarf von bis zu 225,25 Millionen Euro für die freiwillige Ausgleichszahlung aus. Hierzu kämen Kosten für die Abwicklung in Höhe von insgesamt bis zu 20 Millionen Euro sowie Rechtsverteidigungs- und Rechtsberatungskosten in Höhe von insgesamt bis zu 18,2 Millionen Euro.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 410 - 22. April 2020 - 13.37 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. April 2020

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang