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BUNDESTAG/9750: Heute im Bundestag Nr. 443 - 30.04.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 443
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 30. April 2020, Redaktionsschluss: 10.52 Uhr

1. Bundesrat kritisiert Kohleausstiegsgesetz
2. Zolldaten sind geheimhaltungsbedürftig
3. Keine Angaben zu Gerichtsverfahren
4. 62,5 Millionen für Region Lauchhammer
5. Bund verfügt über 36.000 Wohnungen
6. Antworten als Verschlusssache eingestuft
7. EU-Vertragsverletzungsverfahren
8. Einordnung von Minister-Tweets


1. Bundesrat kritisiert Kohleausstiegsgesetz

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/PEZ) Der Bundesrat hat das geplante Kohleausstiegsgesetz (19/17342) kritisiert und dabei mehr Augenmerk auf den Ausbau Erneuerbarer Energien sowie Anpassungen bei den Regelungen für Steinkohleregionen gefordert. Dies geht aus einer Stellungnahme hervor, die die Bundesregierung als Unterrichtung (19/18472) vorgelegt hat. Die Regelungen zur Entschädigung für die Stilllegung von Steinkohlekraftwerken führten zu einer unverhältnismäßig nachteiligeren Behandlung von Steinkohlekraftwerken und entsprächen in mehrerer Hinsicht nicht den Empfehlungen der Kohle-Kommission, erklärt der Bundesrat. Das Gremium bittet die Bundesregierung darum, die "systematischen Ungleichbehandlungen" auszugleichen.

Nachbesserungen fordert der Bundesrat auch bei den Regelungen zur Kraft-Wärme-Kopplung, beim Mieterstrom und der Förderung von Solarenergie. Im Entwurf werde die Chance vertan, den Ausbau von Erneuerbaren Energien insgesamt zu beschleunigen, kritisiert der Bundesrat weiter. "Hierzu gehört insbesondere die Aufhebung des PV- Deckels und die Anhebung des Offshore-Deckels." Die entsprechenden Änderungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes müssten in das Kohleausstiegsgesetz implementiert werden.

Die Bundesregierung lehnt die Änderungsvorschläge des Bundesrats weitgehend ab.

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2. Zolldaten sind geheimhaltungsbedürftig

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Angaben zur Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den Zoll an die Polizeibehörden können nicht öffentlich beantwortet werden. Die Bundesregierung teilt in ihrer Antwort (19/18491) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17990) mit, die Angaben könnten nur als Verschlusssache übermittelt werden, weil die Fragen Informationen betreffen würden, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig seien.

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3. Keine Angaben zu Gerichtsverfahren

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie viele Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren es wegen Nichtberücksichtigung von Totalverlusten aus Termingeschäften oder wegen Nichtberücksichtigung von Verlusten aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit von Kapitalforderungen, die aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern entstanden sind, gibt. Dies teilt die Regierung in der Antwort (19/18561) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/18094) mit. Wegen der weitgehend anonymen Erhebung der Kapitalertragssteuer gebe es auch keine Daten über die erzielten Gewinne und Verluste aus Termingeschäften.

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4. 62,5 Millionen für Region Lauchhammer

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat in einer Antwort (19/18559) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18089) eine Übersicht über finanzielle Entschädigungen für Betroffene von Bergbaufolgeschäden vorgelegt. Darin werden die verschiedenen Maßnahmen geschildert. Berichtet wird unter anderem über die Maßnahmen im Rahmen der Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung in der Region Lauchhammer. Nach Angaben der Bundesregierung wurden im Rahmen dieser Verwaltungsabkommen seit 2003 insgesamt 62,5 Millionen Euro für Maßnahmen zur Abwehr von Gefährdungen im Zusammenhang mit dem Wiederanstieg des Grundwassers ausgegeben. Davon habe der Bund 30,8 Millionen Euro bezahlt.

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5. Bund verfügt über 36.000 Wohnungen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Von den derzeit rund 36.000 bundeseigenen Wohnungen befinden sich 11.500 Wohnungen in großen Städten mit über 500.000 Einwohnern. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18533) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/18070) mit. Nach Angaben der Bundesregierung verfügt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben an 480 Standorten im gesamten Bundesgebiet über bundeseigene Wohnungen, die im Rahmen der Wohnungsfürsorge des Bundes grundsätzlich den Bundesbediensteten, die nicht oder nur unzureichend am Dienstort und wohnlich untergebracht sind, zur Anmietung angeboten werden. Die meisten dieser Wohnungen befinden sich in Berlin und München.

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6. Antworten als Verschlusssache eingestuft

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Mehrere Antworten auf Fragen zur "Beteiligung des Bundesnachrichtendienstes an der Crypto AG und der Operation ,Rubikon'" sind nach Angaben der Bundesregierung aus Gründen des Staatswohls als Verschlusssache "VS - Geheim" eingestuft. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/18627) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/17968) weiter hervorgeht, können die betreffenden Antworten bei der Geheimschutzstelle des Bundestages eingesehen werden.

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7. EU-Vertragsverletzungsverfahren

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Zum 30. März 2020 waren 76 EU- Vertragsverletzungsverfahren (VVV) gegen die Bundesrepublik anhängig. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18483) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17642). Dabei wurden demnach 20 Verfahren wegen nicht fristgerechter Notifizierung eingeleitet, weitere 21 Verfahren wegen möglicher Falschumsetzung der EU-Richtlinien und ein Verfahren wegen möglicher unvollständiger Umsetzung. Bisher drohen nach Angaben der Bundesregierung allerdings keine Sanktionen durch die Europäischen Union, da in keinem der Verfahren die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs beschlossen wurde. Die einzelnen Vertragsverletzungsverfahren sind in der Antwort tabellarisch aufgeführt, einschließlich den Vorwürfen der Europäischen Kommission und den betroffenen Ressorts.

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8. Einordnung von Minister-Tweets

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke will wissen, ob "interne Vorgaben, Richtlinien oder Vermerke für die Nutzung sozialer Medien durch Bundesminister und Staatssekretäre" existieren und was diese gegebenenfalls beinhalten. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/18739) unter anderem danach, nach welchen Kriterien die Bundesregierung bewertet, "wann einzelne Tweets von Bundesministern und Staatssekretären als parteipolitisch/privat oder als amtlich einzuordnen sind".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 443 - 30. April 2020 - 10.52 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Mai 2020

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