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BUNDESTAG/9755: Heute im Bundestag Nr. 448 - 30.04.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 448
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 30. April 2020, Redaktionsschluss: 13.35 Uhr

1. Weltweite Rezession erwartet
2. Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung
3. Kürzungen für 15.000 Betriebsrentner
4. BaFin überwacht keine Einzelgeschäfte
5. Organschaftsregelungen EU-konform
6. Schadenssumme von 755 Millionen Euro


1. Weltweite Rezession erwartet

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Der Internationale Währungsfonds (IWF) erwartet für das Jahr 2020 eine weltweite Rezession mindestens im Ausmaß der Finanzkrise. Für das Jahr 2021 werde aber eine Erholung erwartet, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/18644) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18312), die sich nach den Auswirkungen der Corona-Epidemie auf die Finanzstabilität in der Eurozone erkundigt hatte. Für den Euroraum sei vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung sowie der beschlossenen und zukünftigen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und ihrer wirtschaftlichen Folgen mit negativen Auswirkungen auf das Steueraufkommen zu rechnen, erwartet die Bundesregierung. Außerdem sei mit steigenden Ausgaben zu rechnen.

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2. Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hält das geltende Recht der Verzinsung von Steueransprüchen beziehungsweise Nachzahlungen für verfassungsgemäß. Dies sei gegenüber dem Bundesverfassungsgericht in den zwei anhängigen Verfahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Zinssatzes dargelegt worden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/18372) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/17998). Darin wird auch erläutert, dass es sich bei Erstattungszinsen um steuerpflichtige Kapitalerträge handelt. Die Steuerpflicht der Erstattungszinsen sei gerechtfertigt, denn bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise handele es sich um einen Ertrag aus der Überlassung von Kapital. Die Zinszahlung erhöhe die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen und unterscheide sich nicht von anderen Formen der Darlehensgewährung. Nachzahlungszinsen dagegen seien nicht abzugsfähig, soweit sie zu den steuerlichen Nebenleistungen gehören würden. Sie seien damit wie andere privat veranlasste Schuldzinsen steuerlich nicht abziehbar. Änderungen an diesen Regelungen plant die Bundesregierung nicht.

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3. Kürzungen für 15.000 Betriebsrentner

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Von den Rentenkürzungen bei den drei in Schwierigkeiten geratenen Pensionskassen sind rund 44.000 Anwärter und rund 15.000 Rentner betroffen. In der Antwort der Bundesregierung (19/18622) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17736) heißt es, die Zahl der Rentenkürzungen, die vom Arbeitgeber nicht ausgeglichen werden würden, sei nicht bekannt. In einem langanhaltenden Niedrigzinsumfeld würden Pensionskassen vor besonderen Herausforderungen stehen, die Zinsgarantieen mittel- und langfristig zu erfüllen, heißt es in der Antwort weiter.

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4. BaFin überwacht keine Einzelgeschäfte

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) liegen nach Angaben der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, wonach die Clearstream Banking AG neben der Wahrnehmung der üblichen Aufgaben im Bereich der Wertpapierverwahrung und Wertpapierabwicklung gesonderte Dienstleistungen zur Ausführung von Cum-Ex-Geschäften erbracht hat. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18645) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18148) mit. Die BaFin überwache als die für die Aufsicht über die Clearstream Banking AG zuständige nationale Behörde nicht einzelne Geschäfte, sondern die Einhaltung der an das Institut gestellten organisatorischen Anforderungen, wird weiter erläutert.

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5. Organschaftsregelungen EU-konform

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Regelungen zur ertragsteuerlichen Organschaft verstoßen nach Ansicht der Bundesregierung nicht gegen Unionsrecht. Dies teilt die Regierung in der Antwort (19/18624) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18240) mit. Eine umfassende steuerliche Organschaftsreform oder eine grundlegende Änderung der Voraussetzungen für die ertragsteuerliche Organschaft sei derzeit nicht geplant, heißt es in der Antwort weiter.

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6. Schadenssumme von 755 Millionen Euro

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat im vergangenen Jahr eine Schadenssumme von 755,4 Millionen Euro ermittelt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18621) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/18237) mitteilt, setzt sich diese Summe aus nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, nicht gezahlten Steuern und sonstigen Schäden zusammen. Zu den sonstigen Schäden werden insbesondere nicht gezahlte Mindestlöhne und Urlaubskassen-Beiträge sowie zu Unrecht erhaltene Sozialleistungen gezählt. Im Jahr 2018 hatte diese Schadenssumme 834,8 Millionen Euro betragen. Wie es in der Antwort weiter heißt, würden in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in diesem Jahr rechnerisch 8.462 Planstellen/Stellen zur Verfügung stehen. Ende März 2020 seien 6.985,12 Arbeitskräfte bei den operativen Einheiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und 138,41 Arbeitskräfte bei der Generalzolldirektion (Direktion VII) eingesetzt gewesen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 448 - 30. April 2020 - 13.35 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Mai 2020

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