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PRESSEKONFERENZ/1712: Regierungspressekonferenz vom 13. Juli 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut

Mitschrift der Pressekonferenz - Freitag, 13. Juli 2018
Regierungspressekonferenz vom 13. Juli 2018

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Besuch des Altenheims St. Johannisstift in Paderborn, Kabinettssitzung, Kabinettsausschuss "Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union", Besuch des Caritas-Zentrums und der inklusiven Kita Maria Hilf in Köln-Kalk, Besuch des Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen" im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln, Besuch des Milchviehbetriebes der Familie Trede in Nienborstel), bilaterales Gespräch der Bundeskanzlerin mit dem US-amerikanischen Präsidenten im Rahmen des Nato-Gipfeltreffens, Gesundheitszustand des Präsidenten der Europäischen Kommission, Abschiebung eines ehemaligen Leibwächters von Osama bin Laden, Abschiebungen von Menschen nach Afghanistan, NSU-Prozess, geplante Erhöhung des Verteidigungshaushalts auf 1,5 Prozent des BIP, Neuaufstellung der Deutschen Islamkonferenz, informelles Treffen des JI-Rats/Asyl- und Flüchtlingspolitik, Interviewäußerungen von Sigmar Gabriel über den US-amerikanischen Präsidenten, Handel mit Elfenbein, Finale der Fußballweltmeisterschaft 2018

Sprecher: StS Seibert, Schwamberger (BMF), Korff (BMI), Burger (AA), Kall (BMJV), Neumann (BMVg), Haufe (BMU)


Vorsitzender Feldhoff eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Guten Tag auch von mir! Die öffentlichen Termine der Bundeskanzlerin in der nächsten Woche:

Eine kleine Vorbemerkung: Sie wird in der nächsten Woche eine Reihe von Besuchsversprechen einlösen, das erste gleich am Montag.

Am Montag wird die Bundeskanzlerin nach Paderborn reisen und dort das Altenheim St. Johannisstift besuchen. Sie hatte Ferdi Cebi, der dort als Altenpfleger arbeitet, einen Besuch zugesagt. Sie will dort einen Einblick in den Alltag des Pflegeberufs gewinnen.

Wie war es zu dieser Einladung gekommen? - Herr Cebi war Teilnehmer einer der Bürgerdiskussionssendungen im deutschen Fernsehen im September 2017. Er hatte damals gefordert, dass sich die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern müssten. Nun also: Altenheim St. Johannisstift in Paderborn am Montag um 15 Uhr. Am Ende des Besuchs wird die Bundeskanzlerin auch ein kurzes Pressestatement geben.

Am Mittwoch um 9.30 Uhr tagt wie üblich das Kabinett unter der Leitung der Kanzlerin.

Im Anschluss daran tagt zum fünften Mal der sogenannte Brexit-Ausschuss. Der volle Titel dieses Kabinettsausschusses lautet "Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union". Dieser Ausschuss wird sich mit dem aktuellen Verhandlungsstand sowie mit der innerstaatlichen Vorbereitung auf den Austritt beschäftigen. Außerdem wird er sich mit dem gestern von der britischen Regierung vorgelegten Weißbuch zum künftigen Verhältnis zwischen der EU und Großbritannien befassen.

Am Mittwoch wird die Bundeskanzlerin ab 13 Uhr in Köln-Kalk sein und dort das Caritas-Zentrum besuchen. Ebenfalls bei einer der Bürgerdiskussionsveranstaltungen im Fernsehen im September letzten Jahres hatte die Kanzlerin eine junge Frau mit Downsyndrom, Natalie Dedreux, kennengelernt. Beide hatten vereinbart, dass die Bundeskanzlerin einmal den Arbeitsplatz dieser jungen Frau, das Café Querbeet der Caritas Köln, besucht.

Die Kanzlerin nutzt den Termin außerdem, um die inklusive Kita Maria Hilf in ebendiesem Caritas-Zentrum zu besuchen und dort mit Eltern sowie Erzieherinnen und Erziehern zu sprechen.

Um 14.15 Uhr wird die Kanzlerin immer noch in Köln gemeinsam mit der Familienministerin Frau Giffey das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" besuchen, das im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben angesiedelt ist. Mit dem Besuch wollen die Kanzlerin und die Ministerin dieses bundesweite Beratungsangebot bekannter machen und sich über die Arbeit vor Ort informieren. Das Angebot dieses Hilfetelefons gibt es seit fünf Jahren.

Am Donnerstag folgt dann eine Reise nach Schleswig-Holstein auf den Bauernhof der Familie Trede in Nienborstel in Schleswig Holstein. Auch damit folgt die Bundeskanzlerin einer Einladung, ausgesprochen ebenfalls im September 2017 in der ARD-Sendung "Wahlarena 2017". Die Bundeskanzlerin unterstreicht mit diesem Besuch die große Bedeutung, die die Bundesregierung und auch sie selber der familiengeführten bäuerlichen Landwirtschaft in Deutschland beimessen. Der Koalitionsvertrag bestätigt ausdrücklich, dass Milchviehbetriebe eine herausragende Bedeutung für die deutsche Landwirtschaft haben, vor allem mit Blick auf die flächendeckende Grünlandbewirtschaftung. Ein solcher Milchviehbetrieb, eben der der Familie Trede, wird zu besuchen sein.

Frage: Ich würde gern verstehen, warum alle diese Versprechen aus dem Wahlkampf von Frau Merkel jetzt in einer Woche abgefrühstückt werden.

StS Seibert: Von einem Abfrühstücken kann nicht die Rede sein. Die Bundeskanzlerin hat immer klar gemacht, dass sie diese Versprechen einhält. Sie interessiert jeder einzelne der Zusammenhänge, die sie besuchen wird, sowohl in dem Caritas-Zentrum als auch in der Altenpflege und in dem bäuerlichen Familienbetrieb.

Es ist nicht ganz einfach, solche Termine in den Terminplan einer Bundeskanzlerin einzuordnen. In dieser Woche ist es gelungen, und sie freut sich auf alle drei Termine.

Zusatzfrage : Wird der Altenpflegertermin ein Treffen erst einmal ohne Kameras sein, oder wird das eher ein PR-Termin sein, quasi so, dass man mit diesem Mann vor Kameras redet, oder gibt es erst nach einem Treffen Statements vor Kameras?

StS Seibert: Zum Abschluss gibt es ein kurzes Pressestatement vor Kameras. Ansonsten geht es bei dem Besuch natürlich darum, mit dem Pfleger, aber auch mit seinen Kollegen etwas vom Alltag in der Altenpflege zu erfahren und Punkte zu vertiefen, die er damals in seinem Beitrag in der Fernsehsendung gemacht hat. Das ist das Wichtige.

Frage: Zu dem Altenpflegerbesuch: Verstehen wir es richtig, dass das Gespräch an sich zunächst ein durch Kameras ungestörtes sein wird?

Drei Termine in dieser einen Woche: Wird es im Verlauf des Sommers weitere Termine, die noch mit Wahlkampf- oder Vorwahlkampferfahrung zu tun haben, geben, oder ist das Thema damit aus Sicht der Kanzlerin hinreichend abgedeckt?

StS Seibert: Es bleibt dabei, dass ich Ihnen Termine immer am Freitag der Vorwoche ankündige. So halten wir es auch dieses Mal.

Ich kann den genauen Ablauf des Besuchs in Paderborn jetzt noch nicht sagen. Aber es geht darum, Einblicke zu gewinnen. Dazu wird es sicherlich notwendig sein - zumal dort ja nicht nur Pfleger, sondern auch Gepflegte sind -, dass man Teile dieses Besuchs auch ohne Kameras macht. - Worüber Sie sich sonst immer beschweren, in diesem Fall scheint es auf Ihr Einverständnis zu treffen. Das freut mich.

Zusatz: Sie wissen doch, dass auch Journalisten zu differenzierter Ansicht und Einschätzung von Situationen in der Lage sind, Herr Seibert.

StS Seibert: Ja, das erlebe ich immer wieder. Das stimmt.

Zusatz: Es entspricht doch auch Ihrer eigenen beruflichen Vergangenheit. - Die Frage danach, ob weitere Termine möglich sind, bezog sich nicht auf konkrete Terminankündigungen, sondern eher im Hinblick darauf, ob es eine grundsätzliche Absicht oder Perspektive ist.

StS Seibert: Grundsätzlich will die Bundeskanzlerin Zusagen, die sie gemacht hat, einhalten.

Frage: Noch einmal zu dem Termin am Donnerstag in Nienborstel in Schleswig-Holstein: Herr Seibert, gibt es eine bestimmte Absicht oder vielleicht eine Botschaft, die die Kanzlerin dort verkünden möchte? Ich frage auch vor dem Hintergrund, dass es Milchviehbetrieben in Deutschland in den letzten Jahren ja nicht besonders gut ging. Der Milchpreis ging ja auf und ab. Bringt die Kanzlerin eine Botschaft mit?

StS Seibert: Das war genau der Punkt, den die Vertreterin der Familie Trede in der Fernsehsendung gemacht hat, nämlich auf die sehr schwierigen Bedingungen hinzuweisen, die die Milchbauern in Deutschland in den vergangenen Zeiten hatten. Ich habe darauf hingewiesen, dass auch unser Koalitionsvertrag ausdrücklich die Bedeutung von Milchviehbetrieben hervorhebt. Ich habe auch gesagt, dass wir ganz besonders die familiengeführte Landwirtschaft für unerlässlich für unser Land halten. Insofern gilt, wenn Sie so wollen, genau solchen Betrieben auch die Unterstützung der Bundesregierung. Nun geht es darum, sich an Ort und Stelle genauer anzuschauen und anzuhören, wie sich die Situation vielleicht auch seit dem vergangenen Jahr bis zu diesem Juli weiter entwickelt hat, wie sich Maßnahmen, die ergriffen wurden, ausgewirkt haben. Das ist der Sinn der ganzen Veranstaltung.

Im Hintergrund steht natürlich die große Hochachtung, die wir vor der Leistung von familiengeführten bäuerlichen Betrieben haben und vor der Bedeutung, die sie für unser ganzes Land haben.

Zusatzfrage: Aber eine konkrete Unterstützung wird dort nicht verkündet, oder? Ich frage vor dem Hintergrund, dass es ja gerade in Norddeutschland in den letzten Monaten sehr trocken war und es zu gewaltigen Ausfällen bei den Ernten kam.

StS Seibert: Ich kann Ihnen hier solche Ankündigungen nicht machen. Ich denke, dafür wäre auch eher das Landwirtschaftsministerium zuständig. Aber auch die Probleme, die sich durch die extreme Witterung in den letzten Monaten ergeben haben, werden natürlich ein Thema sein, wobei das möglicherweise Probleme sind, die noch sehr viel stärker für landwirtschaftliche Betriebe gelten, die Getreide und Ähnliches anbauen. Aber das alles wird in diesen Besuch mit einfließen: eine Bestandsaufnahme darüber, wo ein solcher bäuerlicher Milchwirtschaftsbetrieb heute steht.

Frage: Ich möchte die Sitzung des Brexit-Ausschusses zum Anlass nehmen, Sie zu fragen, ob die Bundesregierung womöglich schon einen ersten Befund zum Weißbuch von Frau May hat. Der amerikanische Präsident war auch sehr schnell mit seinem Befund. Vielleicht kann die Bundesregierung das ja ebenfalls.

StS Seibert: Der Brexit-Ausschuss wird sich mit dem Weißbuch und den darin vorgelegten Vorstellungen Großbritanniens befassen. Die Bundeskanzlerin hat es ja bereits in London vor drei Tagen bei der Westbalkankonferenz an der Seite von Premierministerin May gesagt: Wir sind froh, dass Großbritannien jetzt eine detaillierte eigene Position auf den Tisch legt. Diese Position in ihren konkreten Inhalten weiter zu beurteilen, ist die Sache der Europäischen Kommission, die auf der Basis der gemeinschaftlich beschlossenen Leitlinien für die Mitgliedsstaaten die Verhandlungen führt. Dem werde ich als Sprecher der Bundesregierung jetzt nicht vorgreifen. Aber eine Zufriedenheit besteht, dass es jetzt eine detaillierte Vorstellung der britischen Regierung gibt, mit der man sich auf der Ebene der EU-27 befassen kann.

Das weitere Vorgehen sieht so aus, dass die Kommission als Verhandlungsführerin diese Vorschläge analysiert und den Mitgliedsstaaten über diese Analyse am 20. Juli im Rat für allgemeine Angelegenheiten berichten wird.

Frage: Mich würde interessieren, seit wann die Bundeskanzlerin die Details dieses Weißbuchs kennt. Seit dem May-Besuch am Freitag oder Donnerstag, seit ihrer Reise nach London oder erst seit gestern?

StS Seibert: Die Reise der Bundeskanzlerin nach London in dieser Woche diente dem Westbalkangipfel. Dort gab es auch kein weiteres bilaterales Treffen mit der Premierministerin. Dort wurde über Angelegenheiten des westlichen Balkans gesprochen. Aber die Premierministerin war in der Woche davor - den Tag weiß ich jetzt auch nicht genau - hier in Berlin, und natürlich war der Brexit das wesentliche, beherrschende Thema dieser Unterredung.

Zusatzfrage: Hat die Premierministerin die wesentlichen Punkte dieses noch zu verkündenden Weißbuches damals mit der Bundeskanzlerin besprochen?

StS Seibert: Ich kann hier über vertrauliche Gespräche keine Auskunft geben. Das tue ich auch sonst nicht. Der Brexit und das Vorgehen der britischen Regierung insgesamt waren das Thema. Schon damals war klar, dass dieses Weißbuch bald erscheinen würde, und das wiederum begrüßen wir.

Frage: Vertrauliche Gespräche sind vertrauliche Gespräche, das ist schon klar. Nur: In Großbritannien gibt es momentan Aufregung, weil dort berichtet wird, Frau May habe ihren Kabinettsministern gesagt, wesentliche Punkte des Planes oder der existierende Text seien vorab mit der Bundeskanzlerin besprochen worden. Können Sie etwas dazu sagen, ob diese Aufregung einen wahren Kern hat?

StS Seibert: Es bleibt dabei: Das Thema des Besuchs der Premierministerin bei der Bundeskanzlerin war - das kann niemanden überraschen - im Wesentlichen der Brexit und die viele Arbeit, die bis zum Oktober, wenn eine Einigung erzielt sein soll, noch zu leisten ist. Über Details eines Gesprächs kann ich hier keine Auskunft geben.

Zusatzfrage: Aber Sie dementieren auch nicht die Formulierung von May, die in der Presse berichtet wird: I have already cleared the text with chancellor Merkel. - Das dementieren Sie zumindest nicht, oder?

StS Seibert: Ich beschäftige mich nicht mit mir hier jetzt zugerufenen Zitaten aus der englischen Presse.

Frage: Auch wenn Sie sich nicht damit beschäftigen, müssen wir uns damit beschäftigen.

StS Seibert: Ja, das ist ja auch gut.

Zusatz: Deshalb fragen wir Sie, ob es üblich ist, dass die Bundeskanzlerin solche Dinge vorher bilateral regelt? Werden die Diskussionen nicht über Brüssel geführt?

StS Seibert: Genau. Ich weiß gar nicht, wie oft ich darauf noch hinweisen soll. Das haben wir hier doch nahezu seit dem Referendum getan. Verhandlungsführer für die Europäische Union, für die EU-27 ist Herr Barnier von der Europäischen Kommission. Man hat sich im Europäischen Rat auf Verhandlungsleitlinien geeinigt. Er berichtet den Mitgliedsstaaten regelmäßig zurück.

Die Beurteilung und Analyse dieses Weißbuchs ist zuvorderst Sache der Europäischen Kommission, und auch diese wird, wie ich es gerade gesagt habe, im Rat für allgemeine Angelegenheiten am 20. Juli den Mitgliedsstaaten berichten. Das war immer so.

Zusatzfrage: Heißt das, dass Sie ausschließen können, dass die Bundeskanzlerin letzte Woche ihren Segen gegeben hat?

StS Seibert: Das wäre gar nicht der Moment dafür gewesen, weil die entscheidende Kabinettssitzung in Chequers, die die Premierministerin durchgeführt hat, noch bevorstand.

Frage: Der Punkt ist ja: Sie wollte ein grünes Licht von Frau Merkel haben, bevor sie das im Kabinett vorstellt, Herr Seibert. Das wissen Sie ja.

StS Seibert: Vor allem weiß ich, dass es die Sache der Europäischen Union und des Verhandlungsführers Barnier in Stellvertretung der 27 EU-Mitgliedsstaaten ist, einen solchen Vorschlag, ein solches Weißbuch zu analysieren und daraufhin eine Antwort zu entwerfen, die natürlich auch wieder mit den Mitgliedsstaaten besprochen wird. Genau das ist das Verfahren, nichts anderes. Daran halten sich alle. Frau May hat auch andere Besuche in Europa absolviert. Das ist normal.

Zusatzfrage: Hatte Frau Merkel mit Herrn Barnier Kontakt, bilaterale Gespräche oder Gespräche anderer Art, nachdem Frau May in Berlin war?

StS Seibert: Es ist für mich hier absolut unüblich, dass ich Ihnen irgendwelche einzelnen Kontakte, die die Bundeskanzlerin im Laufe ihrer langen Arbeitstage hat, offenlege. Das sollte Sie auch nicht zu der Vermutung bringen, es hätte solche Kontakte gegeben, sondern wir reden darüber grundsätzlich nicht.

Natürlich steht die Arbeitsebene des Bundeskanzleramtes mit Herrn Barnier und seinem Team in regem Kontakt. Ich denke, dass das entsprechend auch für alle anderen europäischen Mitgliedsstaaten gilt.

Frage: Herr Seibert, ich habe eine Frage mit Bezug auf Russland zum bilateralen Treffen von Frau Bundeskanzlerin mit Herrn Trump gestern. Ich möchte gern wissen, ob Frau Bundeskanzlerin und Herr Trump das Thema Nord Stream 2 besprochen haben.

StS Seibert: Grundsätzlich gilt auch da, dass ich über vertrauliche Gespräche nicht berichte. Das Treffen mit Herrn Trump hatte eine ganze Reihe von Themen. Handel war dabei, Energie war eines der Themen, Migration, Syrien, sein bevorstehendes Treffen mit Präsident Putin. Darüber hinaus würde ich jetzt nicht gehen.

Frage: Herr Seibert, war vielleicht auch die geplante Barabhebung der iranischen Regierung ein Thema?

StS Seibert: Nein, das war kein Thema. Aber dazu ist meines Wissens hier bereits am Mittwoch oder am Montag vom Bundesfinanzministerium berichtet worden.

Zusatzfrage: Gibt es dazu einen neuen Sachstand?

Schwamberger: Nein, es gibt keinen neuen Sachstand zu diesem Thema.

Frage: Hat Frau Merkel Herrn Trumps Äußerungen in Brüssel angesprochen? Hat sie ihn vielleicht korrigiert? Denn Herr Trump behauptet ja auch, Deutschland sei ein Lakai der Russen, wir seien Gefangene der Russen. Das sind ja schwerwiegende Vorwürfe.

StS Seibert: Der erste Teil Ihres Zitats ist natürlich nicht korrekt. Das Wort "Lakai" fiel nie. Aber das lesen Sie sicherlich noch einmal durch.

Die Bundeskanzlerin hat sich beim Eintreffen beim Nato-Rat in Brüssel aus gegebenem Anlass auch zu diesen Äußerungen geäußert. Das würde ich Sie nachzulesen bitten.

Zusatz: Ich meine das Gespräch mit Herrn Trump.

StS Seibert: Ich gebe jetzt über vertrauliche Gespräche keine weitere Auskunft. Aber die Haltung der Bundeskanzlerin ist äußerst klar geworden.

Zusatz: Die Öffentlichkeit interessiert, ob Frau Merkel Herrn Trump das auch persönlich sagt, und nicht, dass das immer über die Presse geht.

StS Seibert: Alles, was gesagt zu werden notwendig ist, wird gesagt.

Frage: Wie hätte die Bundesregierung diese Aussage von Herrn Trump bewertet?

StS Seibert: Wie gesagt, kann ich Ihnen jetzt nur empfehlen, noch einmal die Äußerungen der Bundeskanzlerin zu Beginn des Nato-Gipfels nachzulesen, in denen sie genau darauf eingeht. Ich kann kurz schauen, ob ich sie hier habe.

"Ich möchte aus gegebenem Anlass hinzufügen, dass ich auch selber erlebt habe, dass ein Teil Deutschlands von der Sowjetunion kontrolliert wurde. Und ich bin sehr froh, dass wir heute in Freiheit vereint sind als die Bundesrepublik Deutschland und dass wir deshalb auch sagen können, dass wir unsere eigenständige Politik machen und eigenständige Entscheidungen fällen. Und das ist sehr gut, gerade für die Menschen in den neuen Bundesländern."

Wie gesagt, das alles ist nachzulesen.

Frage: Es gibt verstörende Videos, die über das Internet laufen und den EU-Kommissionspräsidenten zum Gegenstand haben. In Brüssel ist die Rede von gesundheitlichen Problemen Herrn Junckers. Hat die Bundesregierung mit Blick auf die Gespräche über den Handel, die Herr Juncker in wenigen Wochen - ich meine, es sind zwei Wochen - in den USA zu führen hat, volles Zutrauen in die Leistungsfähigkeit Herrn Junckers, dass er diese Gespräche im Interesse Europas mit aller Kraft führen kann?

StS Seibert: Ich finde es, ehrlich gesagt, sehr ungewöhnlich, dass Sie mir eine Frage nach dem Gesundheitszustand des Kommissionspräsidenten stellen. Ich finde, diese Frage gehört, wenn überhaupt, dann in Brüssel gestellt. Das Vertrauen der Bundesregierung in den Kommissionspräsidenten ist sehr hoch.

Frage: Frau Korff, heute Morgen wurde der ehemalige Bin-Laden-Leibwächter Sami A. nach Tunesien abgeschoben. Wenige Stunden später hat das Gericht, bei dem er gegen diese Abschiebung geklagt hatte, verkündet, dass diese Abschiebung rechtswidrig sei. Können Sie uns die Rechtsgrundlage dieser Abschiebung nennen?

Inwieweit waren das Bundesinnenministerium beziehungsweise der Bundesinnenminister in diesen Fall, zu dem er sich in jüngster Vergangenheit ja öffentlich geäußert hat, involviert?

Korff: Vielen Dank für die Frage. - Ja, ich kann bestätigen, dass Sami A. heute Morgen nach Tunesien zurückgeführt und den tunesischen Behörden übergeben wurde. Für alle weiteren Fragen - das wird Sie weder überraschen noch befriedigen - muss ich allerdings an das Land Nordrhein-Westfalen verweisen, weil die ausländerrechtliche Maßnahme der Abschiebung - das betrifft auch Rechtsgrundlage usw. - tatsächlich in Zuständigkeit des Landes ist und ich dazu nicht Stellung nehmen kann.

Allerdings ist es natürlich richtig, dass im Fall Sami A. das BMI die nordrhein-westfälischen Behörden unterstützt hat, auch auf deren Bitte. Dazu gehören natürlich Fragen, für die wir, wie Sie wissen, klassischerweise zuständig sind - Passersatzbeschaffungen und die Durchführung der Rückführung als solcher. Aber die ausländerrechtliche Entscheidung, ob und zu welchem Zeitpunkt jemand zurückgeführt werden kann, liegt beim Land.

Zusatzfrage: Ab wann wussten der Bundesinnenminister oder jemand im Bundesinnenministerium, dass die Abschiebung für heute früh geplant war oder dass sie dann durchgeführt werden würde?

Wie war überhaupt der Kontakt des Innenministers oder des Bundesinnenministeriums unmittelbar zu den nordrhein-westfälischen Behörden?

Korff: Ich kann Ihnen nicht im Einzelnen die Kontakte aufschlüsseln, zu welchem Zeitpunkt wer wen informiert hat. Das ist sozusagen Gegenstand der behördeninternen Kommunikation zwischen dem BMI und NRW. Das kann ich Ihnen jetzt nicht im Einzelnen aufschlüsseln. Wir waren, weil der Fall Gegenstand der AG Status war, in engem Kontakt mit NRW. Inwieweit zu welchem Zeitpunkt welche Informationen vorlagen, kann ich Ihnen nicht sagen.

Der Bundesminister des Inneren wurde heute Morgen nach Beendigung der Rückführung informiert, sprich, mit Übergabe an die tunesischen Behörden.

Frage: Frau Korff, wurde der Minister nur über die vollzogene Abschiebung informiert oder auch über die, sagen wir einmal, rechtlichen Hürden, die dabei durchaus eine Rolle spielen und vielleicht nicht ausreichend gewürdigt wurden?

Korff: Ich kann Ihnen die internen Informationsprozesse des Bundesministeriums des Inneren wirklich nicht im Einzelnen aufschlüsseln.

Zusatzfrage: Dann frage ich anders herum. Er befindet sich jetzt offensichtlich in Tunesien. Es ist aber auch nicht völlig ungewöhnlich, dass bei einer Abschiebung, die nicht rechtmäßig stattgefunden hat, eine Rückholung erfolgt. Könnte das in diesem Fall auch passieren?

Korff: Ich kann Ihnen dazu nichts sagen. Das ist tatsächlich Sache von NRW und, im Ergebnis, des Gerichts.

Frage: Aber es ist ja durchaus so, dass der Bund bei Rückführungen nicht nur jetzt schon eine Rolle spielt, sondern nach den Vorstellungen des Bundesinnenministers eine noch stärkere Rolle spielen soll. Deshalb frage ich jetzt einmal sehr grundsätzlich, losgelöst vom Fall Sami A.: Wenn bei einem Gericht noch ein Verfahren anhängig ist, wie es ja in diesem Fall war, ist es dann rechtlich zulässig, trotzdem schon eine Abschiebung durchzuführen? Vielleicht kann auch das Justizministerium etwas dazu sagen; das weiß ich nicht.

Korff: Nein, wenn den Behörden ein gerichtlicher Beschluss bekannt ist, dass eine Abschiebung nicht vollzogen werden darf, dann kann nicht abgeschoben werden.

Zusatzfrage: Der Beschluss stammt ja von gestern Abend. Nur die Pressemitteilung stammt von heute. Das heißt, bevor Sami A. in das Flugzeug gesetzt worden ist, war bereits ein Beschluss des zuständigen Gerichts - ich glaube, des Verwaltungsgerichts - vorhanden. Wie kann das denn sein, ganz blöd gefragt?

Korff: Bitte fragen Sie in NRW nach. Diese Entscheidung und sozusagen die Kommunikation mit dem Gericht betreffen Nordrhein-Westfalen. Dafür sind wir als Bundesministerium des Inneren sowieso nicht (zuständig). In diesem Fall ging es ja um eine Entscheidung des BAMF, das den Widerruf der Abschiebungsandrohung sozusagen angeordnet hatte. Dagegen wurde geklagt. Dann hat das BAMF - im Übrigen fristgerecht - Stellung genommen, also anders, als das teilweise auch in der Berichterstattung zu lesen war. Das war gestern unser Stand. Darüber hinaus gilt: Alle Entscheidungen liegen beim Land NRW.

Frage: Auch noch einmal sozusagen zum Thema "Abschiebungen, bei denen die Umstände rechtlich vielleicht doch nicht so ganz einwandfrei waren": Ich weiß nicht, ob Sie dazu jetzt in irgendeiner Form Zahlen dabei haben, aber ist es jetzt ein Einzelfall, dass so etwas im Prozess, sagen wir einmal, nicht hundertprozentig glücklich läuft, oder wie viele Fälle gibt es, in denen eine Abschiebung vollzogen wurde und in denen das gerichtliche Verfahren eigentlich noch nicht abgeschlossen wurde? Haben Sie irgendwelches Material dazu vorliegen, wie viele Leute das waren, und auch dazu, wie viele dann dadurch wieder einreisen durften beziehungsweise mussten?

Korff: Nein, das habe ich nicht; ich habe keine Zahlen dabei. Mir sind solche Fälle aber auch nicht bekannt. Es gab, wie Sie wissen, im letzten Jahr einmal einen Fall; das war aber ein Fall einer Dublin-Rücküberstellung. Diese Person musste auf gerichtlichen Beschluss hin zurückgeholt werden und wurde auch zurückgeholt. Ich kenne aber im Übrigen den weiteren Verlauf des Falles auch nicht.

Frage: Herr Burger, ist jetzt vielleicht die deutsche Botschaft in Tunesien irgendwie darin involviert, diesen Mann zurückzuholen?

Herr Seibert, wie bewertet die Kanzlerin diese illegale Abschiebung?

Burger: Ich glaube, dass es dafür, sozusagen alle möglichen Folgen, die sich aus diesen Vorgängen ergeben, hier im Moment zu beurteilen, zu früh wäre und dass das zu spekulativ wäre. Das ist aus den Ausführungen von Frau Korff deutlich geworden, und insofern kann ich jetzt auch nichts zu einer möglichen Rolle der deutschen Botschaft bei eventuellen weiteren Schritten sagen.

StS Seibert: Auch ich kann dem, was Frau Korff für das Innenministerium gesagt hat, nichts hinzufügen.

Frage: Frau Korff, ich muss leider auch noch einmal nachfragen, weil ich es nicht verstanden habe. Sie haben selbst gesagt, das BAMF habe ein Abschiebeverbot aufgehoben. Das Gericht in Gelsenkirchen hat gestern festgestellt, dass es doch ein Abschiebehindernis gibt. Deswegen verstehe ich nicht, wieso Sie sagen, das habe mit Ihnen nichts zu tun. Das BAMF ist doch eine Ihnen nachgeordnete Behörde.

Korff: Das ist richtig, das BAMF ist eine uns nachgeordnete Behörde. Es ist richtig: Das BAMF hat den Widerruf aufgehoben und gleichzeitig mit dem Bescheid die sofortige Vollziehung angeordnet und fristgerecht Stellung genommen, nämlich gestern.

Die Entscheidung, aufgrund eines - - - Das ist jetzt grundsätzlich gesprochen. Zu dem Fall: Ich kenne weder diesen Beschluss noch sozusagen die Entscheidung von NRW. Ich kann nicht sagen, zu welchem Zeitpunkt er wem zugegangen ist. Es ist wirklich zu früh, das alles zu beurteilen.

Grundsätzlich gesprochen ist es so: Wenn die, sagen wir einmal, materiellrechtliche Frage des Widerrufs der Abschiebungsandrohung entfallen ist, dann hat die Person kein Bleiberecht mehr und ist vollziehbar ausreisepflichtig. Die Umsetzung der Ausreisepflicht muss das Land machen. Dafür ist der Bund nicht zuständig.

Zusatzfrage: Das habe ich verstanden. Aber dann habe ich noch eine Zusatzfrage dazu: Heißt das sozusagen, das BAMF hat eine Entscheidung getroffen, die von einem Gericht einkassiert worden ist, aber Sie sagen, das hat letztendlich mit Ihren Strukturen des BMI nichts mehr zu tun?

Korff: Das eine ist die Entscheidung des BAMF, die Abschiebungsandrohung zu widerrufen, und der diesbezügliche Klageprozess. Wenn in diesem Beschluss, den ich, wie gesagt, nicht kenne und von dem ich nicht sagen kann, wem der zu welchem Zeitpunkt zugegangen ist, entschieden wird, dass der Klage gegen den Bescheid stattgegeben wird - in diesem Fall geschah das ja im Eilverfahren - und dass aufgrund des Eilverfahrens nicht abgeschoben werden darf, dann ist das eine Information, die wiederum das Land betrifft.

Die eine Frage ist sozusagen der Gesamtkomplex der Abschiebungsandrohung - sprich, die Frage, ob ein Aufenthaltsrecht besteht -, und die betrifft das BAMF. Die andere Frage ist die nach dem Vollzug der Ausreisepflicht, und die betrifft das Land. Natürlich gibt es da engen Kontakt, und das BAMF würde sozusagen das Land informieren, aber die Entscheidung, wie mit einer entstandenen Ausreisepflicht umzugehen ist, ist Sache des Landes.

Frage: Da sich der Bundesinnenminister, Frau Korff, ja so intensiv um den Fall gekümmert hat - Sie haben gesagt, er wurde heute Morgen nach Vollzug der Maßnahme informiert -, können Sie uns dann auch sagen, welchen Informationsstand er vorher in der Sache hatte?

Korff: Nein, das kann ich nicht im Einzelnen. Ich kann aber, weil er das ja auch selbst mehrfach gesagt hat, sagen: Er hat sich regelmäßig über den Fall informieren lassen. Die einzelnen Verfahrensschritte in Bezug darauf, wann das zuletzt wie im Einzelnen passiert ist, kann ich nicht nennen.

Zusatzfrage: Ist es also denkbar, dass dieser Vorgang entgegen einer Entscheidung eines Landgerichts stattgefunden hat, ohne dass der Bundesinnenminister davon Kenntnis hatte?

Korff: Dazu kann ich Ihnen nicht sagen.

Frage: Frau Korff, Nordrhein-Westfalen hat meines Wissens keine Landgrenze mit Tunesien. Insofern vermute ich einmal ganz stark, dass Bundespolizisten an der Abschiebung beteiligt waren. Können Sie das erstens bestätigen?

Zweitens, da das als Fall von so enormer Wichtigkeit auch so hoch gehängt worden war, frage ich dann doch lieber einmal nach, ob Herr Romann persönlich zugegen war.

Korff: Ich kann Ihnen nicht sagen, ob Herr Romann zugegen war. Ich habe diese Frage tatsächlich auch heute Morgen nicht gestellt. Ich gebe zu: Das hätte ich tun können. - Ich weiß es nicht.

Ja, ich kann bestätigen: Die Bundespolizei war beteiligt, wie das bei Abschiebungen üblicherweise der Fall ist, weil sie eben in Amtshilfe das Land bei der Durchführung der Abschiebungen unterstützt. Die werden regelmäßig - ich weiß jetzt nicht, ob das in diesem Fall der Fall war - vom Land an einer Maschine übergeben, und dann wird die Ausreise durch die Bundespolizei vollzogen, wie das bei solchen Maßnahmen üblich ist.

Ich sage es auch noch einmal: Grundsätzlich gab es in diesem Fall - weil das eben für den Bundesminister des Inneren von Bedeutung war, aber auch grundsätzlich von Bedeutung ist, wie die Rückführung von Gefährdern generell eine große Bedeutung hat - eine enge Zusammenarbeit zwischen Land und Bund, die auch grundsätzlich sehr erfolgreich läuft, nämlich in der engen Abstimmung, wie dies bei vielen vollzogenen Abschiebungen von Gefährdern in der Vergangenheit auch der Fall war. Insofern gilt: Ja, es gab zu jedem Zeitpunkt einen engen Austausch. Wie der im Einzelnen in den letzten 24 Stunden aussah, kann ich, wie gesagt, nicht sagen.

Frage: Herr Burger, vielleicht doch noch einmal: Sie haben gesagt, es sei zu früh, etwas zu bewerten. Können Sie uns denn sagen, ob der Fall im Auswärtigen Amt oder sogar in der deutschen Botschaft in Tunesien Gegenstand von Gesprächen und Beratungen war? Ist das jetzt vielleicht der Fall? Beugen Sie sich darüber und sagen "Wir müssen zu einer Bewertung kommen"?

Burger: Ganz grundsätzlich leistet das Auswärtige Amt und leisten die deutschen Auslandsvertretungen bei Rückführungen auf Bitten der Innenbehörden Amtshilfe. Das nimmt unterschiedliche Formen an. Es gibt da keinen wirklich einheitlichen Umfang dieser Amtshilfe, weil einfach auch die Gegebenheiten in jedem Land anders sind. Ob es jetzt in diesem konkreten Fall eine Beteiligung gab, kann ich Ihnen, ehrlich gesagt, aus dem Stegreif nicht sagen; das müsste ich nachreichen.

Zusatzfrage: Was würde denn passieren und was wäre die Aufgabe des Auswärtigen Amtes, sollte sich herausstellen, dass diese Rückführung rechtlich nicht gedeckt war?

Burger: Wenn es ein Amtshilfeersuchen einer zuständigen deutschen Innenbehörde gibt, in irgendeiner Form im Ausland tätig zu werden, dann bemüht sich das Auswärtige Amt mit seinen Auslandsvertretungen natürlich grundsätzlich, diesem Amtshilfeersuchen nachzukommen. Aber was Gegenstand des Ersuchens sein könnte, liegt natürlich in der Zuständigkeit dieser Innenbehörden.

Frage: Frau Korff, ich habe einfach nur die Bitte, ob Sie herausfinden können, vielleicht schnellstens, ob Herr Romann beteiligt war.

Frage: Zur Abschiebung beziehungsweise der Aufhebung der Einschränkung bei Abschiebungen nach Afghanistan: Dazu gab es über die BPK ja eine Nachreichung hinsichtlich des Ablaufs. Darin hieß es, dass das Auswärtige Amt und das BMI am 6. Juni im Kabinett auf Grundlage einer neuen Sicherheitsbewertung durch das Auswärtige Amt und vor allem der wieder gegebenen Funktionsfähigkeit der deutschen Botschaft in Kabul erklärt hätten, dass keine Notwendigkeit mehr für die Einschränkung oder Beschränkung vorliege. Meine Frage ist, und die geht direkt an Herrn Burger: Entspricht diese Darstellung den Tatsachen? Hat der Außenminister also sozusagen proaktiv erklärt, er sehe keine Notwendigkeit mehr für die Aufrechterhaltung der Beschränkung?

Burger: Ich kenne diese Darstellung nicht, aber ich werde hier jetzt auch nicht aus dem Verlauf von Kabinettsitzungen zitieren.

Zusatz: Das war aber, mit Verlaub, eine offizielle Mitteilung, die über die Bundespressekonferenz gemacht wurde. Vielleicht können Sie das noch einmal nachprüfen. Es wurde dort zum Sachstand des Ablaufs "in der Kabinettssitzung" gesagt. Das ist daher sozusagen ein öffentlicher Vorgang, und ich würde Sie einfach bitten, uns noch einmal mitzuteilen, ob der Außenminister tatsächlich so, wie es diese Darstellung nahelegt, von sich aus gesagt und erklärt hat, es gäbe wegen der Funktionsfähigkeit der Botschaft in Kabul keine Notwendigkeit mehr für die Aufrechterhaltung der Beschränkung.

Burger: Ich werde über das hinaus, was da veröffentlicht oder mitgeteilt wurde, keine Angaben über den Verlauf von Gesprächen im Kabinett machen.

Richtig ist: Das Auswärtige Amt hat den Asyllagebericht zu Afghanistan vorgelegt. Richtig ist auch, dass das Auswärtige Amt darüber Auskunft gegeben hat, dass die Arbeitsfähigkeit der Botschaft Kabul, die ja durch den Anschlag vom letzten Jahr stark eingeschränkt war, teilweise - noch nicht vollständig, aber doch in Teilen - wiederhergestellt ist. Das ist das, was ich Ihnen dazu sagen kann.

Zusatz: Der Hintergrund der Frage ist natürlich, dass durch die Formulierung, wie sie uns gegeben wurde, der Bundesaußenminister sozusagen in - so nenne ich es jetzt einmal untechnisch - Mithaftung genommen wird. Vor dem Hintergrund dieser Perspektive prüfen Sie vielleicht doch noch einmal, ob es tatsächlich so war.

Frage: Herr Seibert, waren Sie am 6. Juni bei der Kabinettssitzung?

StS Seibert: Ja, das war ich.

Zusatzfrage: Können Sie uns sagen, wie die Aufhebung der Beschränkung zustande gekommen ist? Das ist nämlich nach der Nachreichung Ihres Hauses offenbar immer noch unklar.

StS Seibert: Nein, es ist nur für diejenigen unklar, die gerne ein Wortprotokoll von Kabinettsitzungen haben würden. Das legen wir aber nicht vor. Es ist klar geworden, dass auf der Basis des Berichts des Auswärtigen Amtes die Bundesregierung zu der Einschätzung gelangt ist, dass Beschränkungen des Personenkreises, die von Abschiebungen nach Afghanistan betroffen sein können, nunmehr entfallen können. Das war die einhellige Meinung der Bundesregierung, und das geht auch aus dem, was Ihnen mitgeteilt wurde, hervor.

Zusatzfrage: War das also jetzt doch ein Kabinettsbeschluss? Wir würden ja gerne wissen, ob - - -

StS Seibert: Das war die Haltung der Bundesregierung.

Zusatzfrage: Wer hat diesen Vorschlag, dass diese Beschränkung jetzt aufgehoben wird, eingebracht? War es so, dass der Lagebericht vorlag, und dann war Frau Merkel sofort klar, dass wir jetzt Frauen und Kinder zurückschicken können? Wer hat das eingebracht?

StS Seibert: Ich gebe hier über den Verlauf von Kabinettsitzungen keine weitere Auskunft. Aber Sie wissen, dass das Auswärtige Amt einen neuen Bericht vorgelegt hat, und der wurde natürlich vom gesamten Kabinett zum Anlass genommen, dann zu dieser Einschätzung zu kommen. Das ist eine Entscheidung oder eine Haltung, die die gesamte Bundesregierung einnimmt.

Frage: Ich wollte noch einmal auf den NSU-Komplex zurückkommen. Sie haben am Mittwoch laut Protokoll schon einmal das Thema der geschredderten Akten angesprochen. Aber es gibt ja auch nicht geschredderte Akten über diesen Fall, die angeblich für 120 Jahre geheim gehalten werden sollen. Ich wollte fragen: Passt das zu dem Versprechen der Bundesregierung, da für volle Aufklärung zu sorgen? Wenn nicht, bemüht sich die Bundesregierung bei den betreffenden Behörden um eine kürzere Geheimhaltungsperiode oder sogar eine beschränkte Veröffentlichung der betreffenden Akten? Vielleicht das BMI?

Korff: Ich kann Ihnen dazu leider gerade - ich bin tatsächlich nicht sprechfähig - nichts sagen, außer natürlich zu unterstreichen, dass es das Ziel der Bundesregierung ist, die Aufklärung zu unterstützen. Aber ich kenne diesen Komplex hinsichtlich der Geheimhaltung sonst nicht.

Zusatzfrage: Können Sie da etwas nachreichen?

Korff: Ja, ich probiere es.

Vorsitzender Feldhoff: Kann das Justizministerium das ergänzen?

Kall: Ich kann zu Geheimhaltungsfristen, wie sie zum Beispiel für den Verfassungsschutz oder in anderen Behörden bestehen oder festgelegt werden, konkret nichts sagen. Ich wollte nur noch einmal unterstreichen, was die Justizministerin, aber gerade auch der Generalbundesanwalt, Herr Frank, am Mittwoch gesagt haben, nämlich dass es keinen Schlussstrich unter die Ermittlungen gibt und dass gerade der Generalbundesanwalt auch weiterhin das Umfeld des NSU zu erforschen versucht und dort auch weitere Ermittlungen führt.

Zusatzfrage: Hat denn der Generalbundesanwalt grundsätzlich Zugang zu geheim gehaltenen Akten der Verfassungsschutzbehörden?

Kall: Das müssen Sie den Generalbundesanwalt in Karlsruhe fragen. Ich kann im Einzelnen nicht beantworten, welche Unterlagen dem Generalbundesanwalt in den Verfahren vorliegen, weil ich es einfach nicht weiß.

Frage: Herr Seibert, war es aus Sicht der Kanzlerin ein Fehler, dieses große Versprechen abzugeben, dass dieser NSU-Komplex vollständig aufgeklärt wird und dass die Hintermänner gefasst werden? All das ist ja nicht eingetreten.

StS Seibert: Das ist Ihre Einschätzung. - Es war natürlich absolut richtig, weil das unser gesamtgesellschaftliches und politisches Anliegen sein muss.

Zusatz: Aber es ist ja jetzt anders gekommen. Staatliche Stellen haben selbst geblockt, haben Akten geschreddert.

StS Seibert: Das ist Ihre Einschätzung.

Zusatz: Das sind Fakten! Das hat jetzt nichts mit meiner Einschätzung zu tun; das sind ja Fakten.

StS Seibert: Nichtsdestotrotz ist doch ganz klar, dass es die Aufgabe der Politik, der Justiz und der Gesellschaft in Deutschland ist, alles zu tun, damit eine solche Mordserie wie die des NSU nie wieder möglich ist. Hier ist, glaube ich, am Mittwoch darüber berichtet worden, was auf Ebene des Staates seitdem alles unternommen worden ist, um das sicherzustellen, soweit man das menschenmöglich je absolut sicherstellen kann. Dass diese Aufgabe mit dem Ende des Prozesses nicht zu Ende ist, ist auch klar.

Frage: Die Frage richtet sich an Frau Schwamberger und Herrn Neumann, vermute ich. Es geht um die Frage, die 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für den Verteidigungshaushalt vielleicht auch noch in dieser Legislaturperiode zu erreichen. Frau Schwamberger, was würde das denn tatsächlich in Zahlen bedeuten, wenn man das auf den Haushalt umrechnen würde? Ist das aus Ihrer Sicht denn überhaupt realistisch abbildbar? Sie hatten ja gerade erst Haushaltsverhandlungen geführt, zumindest für das kommende Jahr. Wo würden wir da liegen, und für wie realistisch erachtet Ihr Haus das?

Schwamberger: Es ist völlig richtig: Die Bundesregierung hat gerade einen Haushaltsentwurf für das Jahr 2019 und die Finanzplanung bis zum Jahr 2022 vorgelegt, die einen deutlichen Mittelaufwuchs im Bereich des Verteidigungshaushaltes vorsieht, auch entsprechend der Prioritäten im Koalitionsvertrag und der Vereinbarungen und Verpflichtungen im internationalen Rahmen. Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung gegenüber den Nato-Partnern verpflichtet, bis zum Jahr 2024 eine Nato-Quote von 1,5 Prozent zu erreichen.

Mit Blick auf konkrete Belastungen kann ich Ihnen hier keine konkreten Zahlen nennen, weil das auch immer davon abhängig ist, wie sich das Bruttoinlandsprodukt in den jeweiligen Jahren entwickelt.

Neumann: Ich habe keine Ergänzung zu machen.

Zusatzfrage: Dann habe ich noch eine Nachfrage an Sie, Herr Neumann. Wenn ich die Ministerin gestern in den "Tagesthemen" richtig verstanden habe, dann hat sie ja durchaus einen Plan und hat über diesen Plan unter anderem auch mit dem Finanzministerium verhandelt. Mir erschien es ein bisschen so, als ob sie mit dem, was derzeit geplant ist, eher zufrieden ist, weil das auch ihren Plänen entspricht. Habe ich da irgendetwas falsch verstanden? Hätte die Ministerin gerne über die bereits zugesagten Mittel hinaus auch kurzfristig mehr Geld, oder ist sie mit dem bisher Verhandelten insoweit zufrieden?

Neumann: Wie Sie wissen, haben wir für das nächste Jahr einen Haushalt mit einem Umfang von 42,9 Milliarden Euro in das Kabinett eingebracht. Das ist ein sehr gutes Ergebnis. Wie gerade Frau Schwamberger gesagt hat, sind - diese Zielsetzung wurde politisch vereinbart und auch abgestimmt - die Verteidigungsausgaben bis 2024 auf 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts anzuheben.

Zusatz: Das war jetzt noch nicht die Antwort auf meine Frage. Die Frage war, ob und woher sie gerne mehr Geld hätte, also ob sie lieber bereits früher diese 1,5 Prozent erreichen wollte.

Neumann: Ich kann noch einmal wiederholen: Die Zielsetzung, bis 2024 1,5 Prozent des BIP zu erreichen, ist abgestimmt.

Frage: Ich tue mich auch immer noch schwer mit der Interpretation dessen, was die verschiedenen Beteiligten gestern beim Nato Gipfel sagten. Ich würde zum einen gerne fragen, ob vonseiten der Bundesregierung beziehungsweise vonseiten der Kanzlerin irgendwelche Verpflichtungen, irgendwelche bindenden Zusagen eingegangen worden sind, die es erfordern würden, noch einmal an den Haushalt 2019 heranzugehen, der ja mit einer Nato-Quote von 3,1 Prozent endet. Dem scheinen Aussagen des US-Präsidenten doch zu widersprechen.

Zum Zweiten: Der Verweis auf die Zusage, 2024 1,5 Prozent zu erreichen, bedeutet ja nicht, dass man mit Blick auf die gestrige Diskussion in Brüssel innerhalb der Regierung nicht vielleicht doch eine Diskussion darüber starten könnte, diese Marke bereits bis zum Ende dieser Legislaturperiode zu erreichen. Ist das so? Ist das ein Diskussionspunkt, oder heißt das ganz fest "2024 1,5 Prozent - das ist das Ziel, dabei bleibt es"?

StS Seibert: Erstens heißt das Nato-Ziel, das man in Wales beschlossen hat - ich habe jetzt nur den englischen Text in Erinnerung -, "aim to move towards the 2-percent-guideline within a decade".

Zweitens herrschte gestern beim Nato-Gipfel Einigkeit darüber, dass bestehende Verpflichtungen einzuhalten sind.

Drittens hat die Bundeskanzlerin in ihrem Abschlussstatement vor der Presse ja gesagt: Wir haben den Nato-Partnern unserer Absicht gemeldet, bis 2024 die Verteidigungsausgaben auf 1,5 Prozent des BIP zu steigern. In absoluten Zahlen bedeutet das eine Steigerung um 80 Prozent, verglichen mit der Zahl und dem Stand von 2014. - Dann hat sie gesagt: Natürlich werden wir beständig überprüfen und uns fragen, was wir gegebenenfalls noch mehr tun können.

Zusatzfrage: Ich wollte noch fragen, ob es irgendwelche Zusagen oder Versicherungen gegeben hat, die es erforderlich machen, noch einmal an den gerade beschlossenen Haushalt 2019 heranzugehen.

StS Seibert: Ich habe ja gesagt: Es herrscht Einigkeit unter den Nato-Partnern, die bestehenden Verpflichtungen umzusetzen und die bestehenden Verpflichtungen einzuhalten.

Der Haushalt 2019 geht jetzt in die parlamentarische Beratung. Dem kann ich hier als Sprecher der Regierung ohnehin nicht vorgreifen.

Zusatzfrage: Gibt es also keine neuen Verpflichtungen?

StS Seibert: Deswegen habe ich mich so ausgedrückt.

Frage: Ich habe noch eine Frage zu den 1,5 Prozent. Wenn man einmal annehmen würde, Deutschland hätte das Bruttoinlandsprodukt von Frankreich, dann wären wir ja jetzt schon bei 2 Prozent. Eine Frage ist also: Sind diese 1,5 Prozent die einzige Richtgröße - das würde ja unter Umständen heißen, dass bei einem sinkenden Bruttoinlandsprodukt die Verteidigungsausgaben sogar zurückgefahren werden könnten und man dieses Ziel trotzdem noch erreichen würde -, oder gibt es auch eine Verpflichtung, die besagt, dass die Verteidigungsausgaben auf keinen Fall zurückgefahren werden dürfen?

StS Seibert: Arithmetisch haben Sie natürlich recht, nur ist ein sinkendes Bruttoinlandsprodukt natürlich nicht das Ziel der Bundesregierung. Aber Sie haben recht: Das wäre so. Ich glaube, Herr Neumann kann das noch viel besser erklären.

Natürlich geht es nicht nur um die Erreichung eines bestimmten Prozentsatzes vom Bruttoinlandsprodukt bei den Verteidigungsausgaben. Es geht auch darum: Wie viel von dem, was ein Land für die Verteidigung aufbringt, stellt es in den Dienst der Nato? - Da steht Deutschland ziemlich gut da. Wir sind der zweitgrößte Truppensteller innerhalb der Nato. Wir sind an zahlreichen Nato-Missionen beteiligt. Wir sind immer noch sehr stark in Afghanistan engagiert. Wir übernehmen jetzt die Verantwortung für ein weiteres Nato-Hauptquartier, das in Ulm errichtet werden soll. Ich kann es jetzt nicht beziffern, aber der Anteil dessen, was wir für Verteidigung und Sicherheit aufwenden und was in den Dienst der Nato gestellt wird, ist durchaus sehr hoch.

Neumann: Ich kann das vielleicht noch ergänzen. Es geht nicht um das Erfüllen von irgendwelchen Quoten. Es geht auch darum, die Bundeswehr nach einem 25-jährigen Sparkurs zu modernisieren. Wir müssen hohle Strukturen auffüllen. Wir müssen unsere Einsatzbereitschaft wieder steigern. Darum geht es. Es geht auch darum, die eingeleiteten Trendwenden konsequent fortzusetzen und diese auch finanziell zu unterfüttern.

Zusatzfrage: Habe ich es jetzt richtig verstanden, dass die Verteidigungsausgaben also auf keinen Fall zurückgefahren werden - egal, wie sich das Bruttoinlandsprodukt oder sonstige Richtgrößen entwickeln?

Neumann: Das obliegt der jährlichen Haushaltsaufstellung. Ich hatte ja gerade ausgeführt, dass wir mit den 42,9 Milliarden Euro für das nächste Jahr zufrieden sind, aber dieser Trend muss sich verstetigen, um die Modernisierung der Bundeswehr fortzusetzen.

StS Seibert: Dass wir das tun müssen, dass wir die Notwendigkeit haben, für unsere Truppe eine einsatzgemäße Ausrüstung bereitzustellen, und dass uns das mehr Geld als in der Vergangenheit kosten wird, wissen wir ja nun wirklich auch nicht erst seit diesem Nato-Gipfel. Wir erleben seit Jahren eine sich weltweit verändernde Sicherheitslage. Elemente davon sind die Annexion der Krim, das russische Vorgehen in der Ostukraine, der islamistische Terror, den der IS über die Welt gebracht hat, und Bedrohungen aus dem Cyberbereich. Das alles wissen wir seit Jahren. Wir wissen, dass unsere Anstrengungen, die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten, gesteigert werden müssen und dass sie deswegen auch eines höheren finanziellen Einsatzes bedürfen. Damit haben wir ja unter Verteidigungsministerin von der Leyen auch längst begonnen. Die Trendwende ist da ja auch eingeleitet worden. Für diese Erkenntnis hätte es also keines Nato-Gipfels bedurft.

Trotzdem ist es sinnvoll, zusammenzukommen und zu schauen, wie man seit dem letzten Treffen vorangekommen ist. Da hat ja, was die Verteidigungsausgaben betrifft, der Nato-Generalsekretär Stoltenberg durchaus eine recht zufriedene Zwischenbilanz gezogen, was nicht heißt, dass nicht noch viel Arbeit zu leisten bleibt.

Frage: Herr Neumann, ich habe noch einmal eine ganz praktische Frage. Diese ganzen Pläne, die jetzt bei Ihnen vorliegen - die Trendwende-Beschlüsse und deren Auswirkungen -, sind ja das eine. Das andere ist ja der reale Zulauf von Material, eben auch von Mitarbeitern etc. pp. Das sind ja alles mittelfristige Dinge. Könnten Sie denn überhaupt zusätzliche Mittel innerhalb absehbarer Zeit sinnvoll verwenden, oder sind Sie jetzt sozusagen schon am Planungsmaximum angekommen? Es bringt ja nichts, wenn Sie damit Cent-Münzen durch die Gegend schießen, um das Budget zu verballern.

Neumann: Wie Sie wissen, sind unsere Projekte über Jahre und auch über Legislaturperioden hinweg angelegt. Insofern haben wir da keine Bedenken. Wir verfolgen weiterhin das Ziel, unsere Projekte an diese Linie von 1,5 Prozent des BIP anzulehnen und die Modernisierung der Bundeswehr diesbezüglich weiterzuführen.

Zusatz: Aber Ihre Planungskapazitäten beziehen sich ja bereits auf diese vorgegebenen finanziellen Ziele. Das, was Sie an Budget verhandeln, ist naheliegender ja auch das, was Sie glauben, ausgeben zu können; ansonsten könnten Sie ja nicht begründen, dass Sie das Geld brauchen.

Neumann: In der Tat.

Zusatzfrage: Wären Sie momentan überhaupt in der Lage, darüber hinausgehend mehr Geld auszugeben, wenn Sie es denn hätten?

Neumann: Diese Frage stellt sich nicht. Noch einmal: Unsere gemeinsame abgestimmte Linie beträgt 1,5 Prozent bis 2024. Alles andere ist Spekulation.

Frage: Ich möchte noch einmal zu gestern klar fragen: Gab es gestern ein Ultimatum des amerikanischen Präsidenten, bis zum nächsten Jahr bereits die Verteidigungshaushalte in Richtung auf die 1,5 Prozent beziehungsweise auf 1,5 Prozent hochzusetzen? Gab es ein Ultimatum von Trump?

StS Seibert: Sie werden ja verstehen, dass ich ohnehin nicht dafür da bin, zu sagen, was der amerikanische Präsident gesagt hat, geschweige denn, was er in geschlossenen Sitzungen gesagt hat. Die Bundeskanzlerin hat gestern berichtet, dass der amerikanische Präsident das, was seit Monaten diskutiert wird, nämlich das "burden sharing", die Lastenteilung, engagiert angesprochen hat und dass er auch seine Erwartung ausgedrückt hat, dass die Lastenteilung sich verändert.

Frage: An das Bundesfinanzministerium: Gestern hat Ihr Minister unter Vorbehalt der letzten Tranche an Griechenland über 15 Milliarden Euro zugestimmt. Zuvor muss der Haushaltsausschuss des Bundestages noch einmal tagen, weil er der Meinung ist, dass es hier eine Änderung am Gesamtpaket gegeben habe. Der Grund dafür ist, dass Griechenland sich verpflichtet hatte, bei den fünf Inseln der Ostägäis, die Flüchtlinge haben, die Hotspots haben, die Mehrwertsteuer nicht auf 24 Prozent anzuheben, sondern bei 17 Prozent zu belassen. Es fehlen 28 Millionen Euro. Wenn ich richtig informiert bin, hat die griechische Seite angeboten, diese 28 Millionen Euro dann aus dem Verteidigungsetat abzuzweigen. Trotzdem wird das jetzt in den Haushaltsausschuss kommen; das heißt, es ist eine Änderung des Gesamtpakets. Aber wenn das Paket - damit ich das richtig verstehe - gleich bleibt, wieso muss das dann noch einmal zum Haushaltsausschuss?

Schwamberger: Vielen Dank für die Frage; das kann ich vielleicht ein bisschen erklären und einsortieren. Es ist so, dass es, wie von Ihnen angesprochen, für griechische Inseln Mehrwertsteuerrabatte gab, die die griechische Regierung diesen Inseln eingeräumt hatte. Die griechische Regierung hatte sich im Rahmen des Anpassungsprogramms der Hilfen verpflichtet, diese Mehrwertsteuerrabatte zu beenden.

Die griechische Regierung hat sich nun entschieden, für fünf Inseln, die besonders von der Migrationskrise betroffen sind, die Mehrwertsteuerrabatte erst Ende dieses Jahres und nicht zum 1. Juli zu beenden. Damit ergibt sich eine Änderung des bereits an den Bundestag übermittelten Umsetzungsberichts zum Stand des Anpassungsprogramms, sprich hinsichtlich der Frage, inwieweit Griechenland die vorgegebenen Anpassungsmaßnahmen erfüllt hat.

Weil das sozusagen eine Änderung in diesem einen Punkt und nicht des ganzen Paketes ist, wird der Haushaltsausschuss noch einmal mit einer Änderung des Umsetzungsberichts konfrontiert und kann auch dazu Stellung nehmen; so sehen das die Verfahren vor. Erst nach einer solchen Stellungnahme ist eine Zustimmung in dem ESM-Gremium, das über die Freigabe der letzten Tranche entscheidet, möglich.

Zusatzfrage: Wenn ich das, was Sie sagen, richtig begreife, dann war das keine pädagogische Maßnahme des Bundesfinanzministers, sondern eher eine formale Angelegenheit?

Schwamberger: Das entspricht der vorgegebenen Beteiligung des Deutschen Bundestags im Rahmen dieses Komplexes. Selbstverständlich werden vonseiten der Bundesregierung die Beteiligungs- und Informationsrechte des Bundestages vollumfänglich gewahrt, so wie es üblich und richtig ist.

Zusatzfrage: Das heißt, der Bundesfinanzminister beziehungsweise Ihr Ministerium wird im Haushaltsausschuss empfehlen, diesen Änderungen zuzustimmen?

Schwamberger: Wir geben diesbezüglich keine Empfehlungen ab. Der Haushaltsausschuss nimmt dazu dann Stellung, und nach dieser Stellungnahme kann das Bundesfinanzministerium beziehungsweise kann der Bundesfinanzminister eine Entscheidung im Board of Governors treffen. - Wenn es dazu noch weitere Fragen gibt, stehe ich gerne bilateral zur Verfügung, um den Prozess vollumfänglich zu erklären.

Frage: An Frau Korff zu den geplanten Änderungen bei der Islamkonferenz: Warum soll die Islamkonferenz neu aufgestellt werden, und mit welchem Ziel?

Korff: Sie beziehen sich auf die Äußerungen von Staatssekretär Kerber heute in der "Bild"-Zeitung. Zur Einordnung: Ganz grundsätzlich ist im Koalitionsvertrag festgehalten, dass die Deutsche Islamkonferenz fortgesetzt wird. Deswegen bedarf es der konzeptionellen Ausgestaltung. Es ist auch üblich, dass zu Beginn der Legislaturperiode das Format der IK - das war bislang in jeder neuen Legislaturperiode so - noch einmal neu aufgestellt wird. Im Moment findet ein umfassender Konsultationsprozess mit einem breiten Spektrum an Beteiligten statt - islamische Organisationen, Initiativen der muslimischen Zivilgesellschaft, die Kirchen, die Verbände und andere Behörden. Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen, und am Ende wird die Entscheidung stehen, wie konkret die Deutsche Islamkonferenz fortgeführt wird.

Aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit kann man jetzt schon sagen, dass es voraussichtlich keine festen Mitgliedschaften geben wird, wie das eben in der Vergangenheit der Fall war; vielmehr soll es flexible, themenorientierte und letztlich formatabhängige Zusammensetzungen geben, die dann auch variieren können. Das bedeutet dann auch die Mitgliedschaft von weiteren, auch einzelnen Teilnehmern.

Zusatzfrage: Das bedeutet, dass bisherige Mitglieder auch ausgeschlossen werden können?

Korff: Es ist viel zu früh, um diese Aussage zu treffen. Aber in dem Moment, in dem die Zusammensetzung formatabhängig oder themenabhängig ist, kann es auch einmal heißen, dass bei einem Themengebiet einige dabei sind und andere nicht.

Zusatzfrage: Ist die Forderung nach dem deutschen Islam eine Forderung des Bundesinnenministeriums, und was stellt man sich darunter vor?

Korff: Da stehen die Aussagen von Herrn Kerber für sich; er hat sich dazu auf eine Nachfrage hin geäußert. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Frage: Täuscht der Eindruck, oder verfolgt Herr Kerber beziehungsweise das Innenministerium das Ziel, zukünftig in stärkerer Weise säkulare islamische Organisationen beziehungsweise Einzelvertreter in den Prozess der Islamkonferenz einzubeziehen, also nicht nur die relativ stark religiös Motivierten?

Korff: Die Eindrücke haben Sie, dazu kann ich tatsächlich nichts sagen. Die Aussage, dass ein sehr offener Konsultationsprozess durchgeführt wird, um auch auf die veränderten Zusammensetzungen der muslimischen Bürger und auch Gemeinden in Deutschland seit 2015 zu reagieren, ist eben Gegenstand dieser Überlegungen, die gerade angestellt werden, und des Konsultationsprozesses - der aber nicht allein im BMI stattfindet.

Zusatzfrage: Sie sagen aber zumindest nicht, dass der Eindruck, dass in stärkerer Weise säkulare muslimische Organisationen einbezogen werden sollen, falsch ist?

Korff: Ich sage, dass es einen Prozess gibt, um auf die veränderten Bedingungen zu reagieren.

Frage (zum Treffen des JI-Rats): Frau Korff, ist Ihr Minister denn zufrieden mit dem gestrigen Treffen in Innsbruck mit seinen Kollegen? Falls ja: Was hält er denn für das wichtigste Ergebnis dieses Treffens?

Korff: Der Minister hat sich gestern sowohl während des informellen JI-Rats als auch danach - das war ja heute auch Gegenstand der breiten Berichterstattung - sozusagen als zufrieden mit dem Verlauf des Rates geäußert. Ergebnisse in dem Sinne liegen ja nicht vor, sind aber bei einem informellen Rat auch überhaupt nicht üblich und das Ziel. Der Minister ist sehr zufrieden mit der Begegnung und mit den bilateralen Begegnungen am Rande des Rates sowie auch mit dem Gesprächsverlauf, der die Ergebnisse des Europäischen Rates sehr weitgehend und sehr vollumfänglich unterstützt hat.

Frage: An Frau Korff zum Thema Migration: Herr Seehofer ist zufrieden, aber Salvini hat gestern zum Beispiel Nein gesagt, als er gefragt wurde, ob Italien die Migranten aus Deutschland zurücknehmen werde. Warum ist Herr Seehofer also zufrieden?

Korff: Es haben sich im Nachgang des bilateralen Gesprächs mit Italien beide Minister geäußert. Es wurden weitere Gespräche auf Arbeitsebene vereinbart. Dass vor Abschluss der Gespräche weder über die Gespräche zwischen den Ministern noch über noch zu führende Gespräche auf Arbeitsebene eine abschließende Bewertung vorgenommen werden kann, ist völlig klar.

Zusatzfrage: Auch Salvini war sehr zufrieden, aber die Positionen sind ja unterschiedlich. Denken Sie, dass in den nächsten Wochen ein konkretes Ergebnis vorliegen wird? Was können wir erwarten?

Korff: Dass Positionen verschieden sind, hindert ja nicht daran, dass am Ende trotzdem ein Kompromiss steht. Dem sieht der Bundesminister des Innern verhalten optimistisch entgegen; das hat er auch so gesagt.

Zusatzfrage: Herr Seibert, zum gleichen Komplex: Gestern hat Giuseppe Conte angekündigt, dass er einen Brief an die europäischen Partner und auch nach Brüssel schicken werde, um eine Veränderung des Mandats von Sophia zu erreichen. Die italienische Position ist, dass in Zukunft nicht alle Migranten nach Italien gebracht werden. Wie Conte sagte, hat er auch mit Angela Merkel ein gutes Gespräch gehabt. Ist die Bundeskanzlerin mit diesem Punkt bezüglich Sophia einverstanden? Conte hat gesagte, er habe eine große Offenheit in der Position der Kanzlerin gefunden; es war aber nicht klar, über welche Themen.

StS Seibert: Es stimmt, dass die Bundeskanzlerin Ministerpräsident Conte beim Nato-Gipfel begegnet ist und sie auch miteinander gesprochen haben, und zwar über eine ganze Reihe von Themen, die ich Ihnen hier jetzt nicht im Einzelnen nennen kann. Auch über diesen Brief, der da wohl angekündigt wurde, kann ich Ihnen nichts sagen. Klar ist aber: Wenn es Veränderungen im Mandat von Sophia geben soll, dann wäre das auf europäischer Ebene miteinander zu besprechen. Wir betrachten die Operation Sophia, die ja auch den Sinn hat, die libysche Küstenwache auszubilden und in den Stand zu versetzen, nach allgemeinen völkerrechtlichen Regeln den Schutz der libyschen Küste selber zu übernehmen, als eine sehr sinnvolle Mission. Dass im Rahmen dieser Mission auch unzählige Leben gerettet wurden, ist ebenso wichtig.

Ich kann also nur sagen: Wenn es da Veränderungen geben soll, dann ist das auf europäischer Ebene miteinander zu besprechen.

Zusatzfrage: Berlin hat aber sicherlich eine Position. Wie sieht die Bundeskanzlerin also diese präzise Frage der italienischen Regierung? Sollen die Flüchtlinge in Zukunft auch irgendwo anders hingebracht werden, oder sollen sie immer noch nur nach Italien gebracht werden?

StS Seibert: Ich habe mich dazu für die Bundesregierung jetzt nicht zu äußern, denn wenn es um die Veränderung des Mandats geht, dann sind das europäische Diskussionen, die zu führen sind. Die Bundeskanzlerin hat ganz grundsätzlich mehrfach ganz klar öffentlich gesagt, dass man die Staaten, die aufgrund ihrer geografischen Lage besonders von den Anlandungen von Flüchtlingen und Migranten betroffen sind, nicht alleine lassen dürfe.

Vorsitzender Feldhoff: Frau Korff hat noch eine Nachreichung und das AA hat noch eine Nachreichung. Das AA war eher dran - bitte schön.

Burger: Vielen Dank. - Ich bin gefragt worden, ob das Auswärtige Amt oder die Botschaft Tunis über den Abschiebeflug nach Tunesien informiert war. Die Antwort ist: Ja, wir wurden am 9. Juli darüber informiert und haben unsere Botschaft in Tunis entsprechend informiert, und die hat dann gegenüber dem tunesischen Außenministerium diesen Flug angemeldet. Das war sozusagen das Ausmaß der Beteiligung oder der Amtshilfe in diesem Fall durch das Auswärtige Amt.

Korff: Ich habe nachzureichen: Herr Romann war nicht an der Maßnahme beteiligt und auch nicht in Düsseldorf vor Ort. Vier Beamte der Bundespolizei haben den Flug begleitet.

Frage: Herr Burger, teilt das Auswärtige Amt die Einschätzung des früheren Außenministers Gabriel, dass der US-Präsident einen "regime change" in Deutschland vorhabe und man sich dagegen stärker als bisher zur Wehr setzen müsse?

Burger: Die Äußerungen von Herrn Gabriel habe ich hier nicht zu kommentieren. Der Außenminister hat sich vorgestern am Rande des Nato-Gipfels selbst geäußert. Er hat gesagt: Wir sind keine Gefangenen, weder Russlands noch der USA. Er hat auch darauf hingewiesen, dass wir zu unseren Nato-Verpflichtungen stehen und dass wir insofern auch zu den Garanten der freien Welt gehören. Er hat auch in der Vergangenheit - zum Beispiel in seiner Europarede am 13. Juni - gesagt, dass wir eine neue, ausbalancierte Partnerschaft mit den USA brauchen, indem wir uns dort auf die Zusammenarbeit konzentrieren, wo Werte und Interessen beider Seite ausgewogen sind, indem wir unser Gewicht einbringen, wo sich unser Partner zurückzieht, und indem wir als Europäer ein selbstbewusstes Gegengewicht bilden, wo die USA rote Linien überschreiten.

Zusatzfrage: Heißt das, dass Sie die Kritik - sowohl die Perspektive des "regime change" als auch den Vorwurf, das Auswärtige Amt nehme nicht deutlich genug eine eigene Position ein - zurückweisen?

Burger: Ich kommentiere die Äußerung von Herrn Gabriel nicht.

StS Seibert: Wir sind vor allem auch gar kein Regime, wenn ich das einmal sagen darf.

Zusatz: Ich zitiere ja nur den Begriff des Bis-vor-Kurzem-Außenministers. Solche Menschen muss man doch ernst nehmen, auch in dem, was sie sagen.

StS Seibert: Wir kommentieren das ja nicht. Ich wollte nur diese Bemerkung machen.

Frage: Ich habe eine Frage zum Thema des legalen Handels mit Elfenbein. Ich weiß nicht, ob das Umweltministerium oder das Wirtschaftsministerium dafür zuständig ist. Warum ist es in Deutschland überhaupt noch möglich, mit Elfenbein zu handeln, es zu exportieren, und zwar nicht nur in EU-Länder, sondern sogar in Drittländer? Warum kommt in der Bundesregierung niemand auf die Idee, jeglichen Handel und Export von Elfenbein zu verbieten, oder ist schon jemand darauf gekommen?

Haufe: Der Handel mit Elfenbein ist weltweit deutlich eingeschränkt worden. Es ist insbesondere das Interesse der deutschen Bundesregierung, den Elfenbeinhandel so weit wie möglich zu unterbinden. Dafür haben wir mehrere internationale Initiativen vorgenommen, insbesondere im letzten Jahr. Die damalige Umweltministerin hat sich auf mehreren internationalen Konferenzen und auch im Rahmen der zuständigen UN-Verhandlungen dafür eingesetzt. Auch im Rahmen der Europäischen Union sind wir durchaus eine treibende Kraft, die den Elfenbeinhandel unterbinden will. Weltweit gibt es durchaus unterschiedliche Interessen beim Handel mit Elfenbein. Das müssen wir erst einmal mehr oder weniger zur Kenntnis nehmen. Aber auch die Europäische Union hat dahingehend eigentlich eine klar ablehnende Haltung.

Es gibt keine komplette Einschränkung des Elfenbeinhandels weltweit. Das hängt, wie gesagt, einfach damit zusammen, dass bestimmte Länder im Rahmen dieses Gutes Interessen verfolgen. Aber wir selber lehnen den Handel mit Elfenbein ab.

Zusatzfrage: Aber Sie haben ihn nicht verboten. Planen Sie ein deutschlandweites Verbot, oder streben Sie an, in Europa den Export, den Handel mit Elfenbein zu verbieten?

Haufe: Ich habe gerade ausgeführt, dass wir den Elfenbeinhandel ablehnen. Wir müssen hierzu eine internationale Regelung treffen, auch innerhalb der Europäischen Union. Ich habe gerade nicht ganz konkret vor Augen, wie es im Detail bei uns geregelt ist. Der Zoll kontrolliert diese Maßnahmen. Ich werde gleich noch nachschauen, wo noch Ausnahmen bestehen - es kann sich hierbei nur noch um Ausnahmen handeln -, wo der Handel noch möglich ist.

Vorsitzender Feldhoff: Wir hoffen auf umfangreiche und inhaltsreiche Nachlieferungen.

Ich möchte an dieser Stelle für diese Pressekonferenz danken.

Ganz zum Schluss möchten wir einem Besucher danken, der oft hier war, nämlich Herrn Madelin, und ihm zum Schluss für die letzte Regierungspressekonferenz, an der er teilgenommen hat, noch einmal das Wort geben. Bitte schön!

Madelin: Danke. Das ist meine letzte Regierungspressekonferenz. Ich kehre nach sechs Jahren nach Paris zurück.

Ich möchte mich bei der Bundespressekonferenz bedanken. Das ist eine einzigartige Institution. Ich bin vorsichtig mit dem Begriff "deutsches Modell", aber in diesem Falle seid Ihr ein Vorbild. Ich werde es sehr vermissen.

Ich möchte mich bei allen Kollegen für die stimulierenden Fragen bedanken, bei den Sprecherinnen und Sprechern für die Antworten und bei dem Protokoll für die Korrektur meiner Sprache. Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Eine letzte Frage möchte ich noch loswerden. Herr Seibert, schaut die Bundeskanzlerin das Spiel am Sonntag?

StS Seibert: Diese Frage ist jetzt ja quasi außerhalb des Protokolls. - Ehrlich gesagt, bin ich fast sicher, weil ihr Interesse an so etwas sehr, sehr groß ist. Aber genau kann ich es Ihnen nicht sagen, weil ich ihren Plan nicht kenne. Aber ich bin ziemlich sicher.

Freitag, 13. Juli 2018

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 13. Juli 2018
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2018/07/2018-07-13-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Juli 2018

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