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AUSSEN/1498: Urteil im "Pussy-Riot"-Prozess weiterer Beleg für Willkürjustiz in Putins Russland


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 17.08.2012

SCHUSTER / KURTH: Urteil im "Pussy-Riot"-Prozess weiterer Beleg für Willkürjustiz in Putins Russland



BERLIN. Zum heutigen Urteil gegen die russische Punkrockband "Pussy Riot" erklären die menschenrechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Marina SCHUSTER sowie der Berichterstatter für Russland Patrick KURTH:

Das vorläufige Ende im weltweit beachteten Prozess gegen die Mitglieder der russischen Punkrockband "Pussy Riot" macht deutlich, wie schlecht es um Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in Putins Russland bestellt ist. Auch wenn das Gericht mit seinem Urteil hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurückgeblieben ist, ist dies kein ermutigendes Zeichen. Im Gegenteil: es belegt ein weiteres Mal die fehlende Rechtsstaatlichkeit. Das Gericht konnte sich durch die Äußerung Präsident Putins, dass die drei Frauen "nicht allzu hart bestraft werden sollten", sicher sein, im Sinne der Kremlführung zu entscheiden.

Es bleibt dabei: in Sachen Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte ist die Lage in Russland weiterhin prekär. Das haben bereits mehrere prominente Fälle verdeutlicht: es sei nur an den im November 2009 aufgrund unterlassener Hilfeleistung in Haft verstorbenen Rechtsanwalt Sergei Magnitski erinnert, oder an das Urteil im zweiten Prozess gegen die früheren Oligarchen Michail Chodorkowski und Platon Lebedew, das eine Farce war. Der Prozess gegen "Pussy Riot" bestätigt den Eindruck rechtlicher Willkür in einem weiteren viel beachteten Fall. Natürlich sind religiöse Gefühle zu respektieren und zu schützen. Dennoch war die Protestaktion von "Pussy Riot" eine, wenn auch sehr provokante, Form der Meinungsäußerung und Kunstfreiheit. Es darf nicht sein, dass öffentlich artikulierte Kritik an den Regierenden zu monatelangen Schauprozessen und jahrelangen Haftstrafen führt. Ein Land, das freiwillig die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet hat, ist zur Wahrung grundlegender Menschen- und Bürgerrechte verpflichtet.

Für Russland steht vieles auf dem Spiel. Auch die Glaubwürdigkeit Russlands als akzeptierter Wirtschaftspartner ist nur gewährleistet, wenn dort rechtsstaatliche Grundsätze garantiert werden. Als Mitgliedsland des Europarates muss sich Russland nun auf offene Kritik seiner Partner einstellen. Der Europarat darf dazu nicht schweigen.

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Quelle:
Presseservice der Liberalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. August 2012