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AUSSEN/1513: Rimshas Leben muss geschützt werden


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 07.09.2012

SCHUSTER / KOBER: Rimshas Leben muss geschützt werden



BERLIN. Zur Freilassung der der Gotteslästerung angeklagten und möglicherweise geistig behinderten minderjährigen Christin in Pakistan, erklären die menschenrechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Marina SCHUSTER und der Menschenrechtsexperte Pascal KOBER:

Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt die Freilassung der minderjährigen pakistanischen Christin Rimsha, die der Gotteslästerung angeklagt wird. Aufgrund der in solchen Fällen hohen Gefahr von Lynchjustiz ist nun vor allem die Polizei in der Verantwortung, die Sicherheit der jungen Frau zu garantieren und sie vor möglichen Übergriffen zu schützen. Wir fordern die pakistanischen Behörden auf, den in ihrer Verfassung garantierten Grundsatz der Religionsfreiheit und den Schutz religiöser Minderheiten nun auch in der Praxis unter Beweis zu stellen. Ferner fordert die FDP-Bundestagsfraktion, dass der Fall aufgrund Rimshas Minderjährigkeit vor einem Jugendgericht verhandelt wird.

Darüber hinaus ist Pakistans Regierung aufgefordert, das umstrittene Blasphemie-Gesetz abzuschaffen. Rimsha wurde auf der Grundlage dieses Gesetzes angeklagt, nach dem selbst "abfällige Bemerkungen" über den Propheten mit dem Tode bestraft werden können. Das Gesetz bietet einen großen Interpretationsspielraum und lässt sich leicht instrumentalisieren, um Menschen durch den konstruierten Vorwurf der Blasphemie unter Druck zu setzen. So wohl auch in diesem Fall, in dem die Ermittler nun auch dem Verdacht der Vorlage gefälschter Beweise durch einen islamischen Geistlichen nachgehen.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. September 2012